lch m j ſind in z . 1 ſraße adh Achter wieder auf und lange hörte man das Juchzen und am 18. September kundgegeben, am 19. früh Vorwerke v rg. Kalſerken und Schreien der Leute in der Stille der Nacht, 5 ½ Uhr vollzogen. Nach Verleſung des Urtheils ] außerdem an dem Raubmorde des Apotheken⸗Pro⸗ 2 Mint endlich wurde der Vermißte gefunden: vom Kramer⸗ verneigte ſich Kammerer und ſchritt zum Scharf: viſors Franz Linhardt in Straßburg. Vier Wochen herrn el kreuze abſteigend verfehlte er den Weg und gerieth richter. Er benahm ſich vollſtändig ruhig und ver⸗ſpäter beging Kammerer mit Stellmacher, dem Schrei⸗ ner mite in eine rieſige ſogenannte Reißen, woſelbſt er von zog keine Miene. Nach acht Minuten war die Ju- ner Michael Kumitſch und einem vierten Genoſſen cer Mf beträgtlicher Höhe abrutſchte und in das vorbei⸗ ſtifikation beendet. Sämmtliche Vorgänge wurden] das Raubattentat auf Banquier Heilbronner und den 80 Wehn ſauſende Waſſer fiel, aus welchem er ſich mit größter ſtreng geheim gehalten, ſo daß erſt im Lauſe des Privatier Oettinger in Stuttgart. Kammerer mel⸗ tams in 00 Kraftanſtrengung herausarbeitete und glücklich einen [Vormittags die vollzogene Thatſache bekannt wurde. dete ſich am 7. Dezember unter dem Namen Arnold men sinn ſchmalen Bergvorſprung erreichte. Dort ſaß er nun Außer der müitäriſchen Bewachung und den offi⸗ [Otter in Wien an, erſchoß am 15. Dezember meu⸗ 1d nun Gh zuſammengekauert— und zitterte vor Froſt, über ſich ziellen Funktionären war kein Publikum anweſend. ] chelmörderiſch den Polizeiconcipiſten Hlubek, beging der 6h und rechts und links die unbeſteigbaren Reißen und Anton Kammerer, aus Stiebing (Schleſien) gebürtig, am 10. Januar mit Stellmacher und einem dritten ten 900 80 Schluchten, und einen Schritt vorwärts unter ſich 22 Jahre olt, katholiſch, ledig, Buchbinder, Infan⸗] Genoſſen den Raubmord an Eiſert und Familie und ng. 2 ca. 300 tiefe, jäh abfallende Felſenwand. Ein teriſt, hatte Schulunterricht genoſſen und war bisher reiſte um Mitte Januar als Matthias Haller in die 1110 m db ſchweres, gefährliches Stück Arbeit, einen Menſchen ſtraflos. Kammerer gehörte ſeit langer Zeit der Schweiz, vorher Stellmacher zur Ermordung Blöch's kg 55 an unbegangenen, halsbrecheriſchen Stellen im Dunkel] ſozialiſtiſchen Arbeiterpartei der radikalſten Richtung beſtimmend. In der zweiten Hälfte des Februar ben gr der Nacht aus ſolcher Situation zu befreien; doch] an und war insbeſondere bei der Einſchmuggelung kehrte Kammerer als Joſeph Blum nach Wien zu: Hall 725 die unglaubliche Kraft, Sicherheit und Ausdauer des und Verbreitung verbotener Journale und Flug- rück, wo er am 22. Februar durch die Polizeior⸗ N 2 inn Gebirglers und ſein bewährtes Bergſeil thaten ihre ſchriften hervorragend thätig. Er hielt ſich in Thun,] gane, gegen welche er ſich wiederſetzte und dieſelben et d Schuldigkeit. Herr Amtsrichter Schormajer wurde Freiburg und Bern auf und wurde daſelbſt eines] verwundete, eingebracht wurde. Jedes Reuegefühl fahrenen Si leiteten Ratz Kopf gen rufe ausbut bis zur faite gerettet und abwechſelnd auf dem Rücken der zu der eifrigſten Mitglieder der dortigen Anarchiſten⸗J über ſeine ſchrecklichen Thaten an den vielen un⸗ Hilfe geeilten Bürger den Berg herunter befördert,] gruppe. Im Juni 1883 an der Züricher Anar- ſchuldigen Opfer wilder Mord⸗ und Raubluſt iſt ihm von beſſer gangbarer Stelle aus aber mittelſt Trag- chiſten⸗Conferenz theilnehmend, wurde Kammerer mit vollſtändig fremd geblieben. ö bahre unverſehrt, wenn auch böchſt erſchöpft und Stellmacher bekannt. Beide einigten ſich, den Con⸗ — New-⸗York, 21. Sept. Die Wagen⸗ angegriffen, ſeiner bereits verzweifelnden Gattin zu⸗ ferenzbeſchlüſſen nachkommend, zur „Propaganda der fabrik der Grand Trunkbahn in London am Ontario⸗ aiſer daß gebracht. That“ d. h. den Karapf mit allen Mitteln gegen ſee iſt niedergebrannt. Der Schaden beträgt 400,000 errſchaften, — Die Hinrichtung Kammerers. Un⸗ die beſtehende Geſellſchaft ſowohl behufs Beſchaffung Dollars. falls thek; term Geſtrigen wird aus Wien gemeldet: Der Anar- von Geldmitteln zur Verfolgung von Parteizwecken,, N ſich ſelbe, z. chiſt Kammerer, als Deſeurteur ſeit dem 19. Mai als behufs Beſeitigung von der Partei mißliebigen chwetzinger eitung. in den erf bei dem Wiener Garniſonsgericht in Unterſuchung, ] Perſönlichkeiten zu unternehmen. Kammerer unter⸗ — ee . igs untern wurde heute Morgen durch den Strang hingerichtet. nahm mit Stel macher und einer dritten Perſon . Verbreiteſtes Blatt A Vim Bezirk Schw worauf abe Die Vfrurtheilung erfolgte durch das am 5. und 6. gewaltſam einen Angriff auf den Droſchkenkutſcher] zingen und Umgebung. Inſerate werden billigſt Serenade n. September abgehaltene Kriegsgericht. Das Straf- Michael Schätzle in Straßburg. Hierauf tödteten berechnet. euerwehr un erkenntniß wurde am 15. September rechtskräftig J dieſelben den Musketier Johann Adels innerhalb der Redaktion, Druck und Verlag von Karl Molitor. ig beſchloß, ö Aus Garn 5 1 Bekanntmachung. Bekanntmachung. Waldbegen; 5 38 Die Ausübung der Fiſcherei im Neckar betreffend. Den Beſuch der Wirthshäuſer und Tanzlokale durch Schüler betreffend. . 10 p 1 1 bringen nachſtehende bezirkspolizelliche Vorſchrift zur öffentlichen [Nr. 3278.] Nachſtehend bringen wir die von Großherzoglichem Mi⸗ g 8 enntiß: . i ö niſterium des Innern auf Grund des § 77 des Polizeiſtrafgeſt buches erlaſſene sort. Nun Auf Grund des Art. 9 des Geſetzes vom 3. März 1870, die Aus⸗ Verordnung vom 9. Juli 1879 zur allgemeinen Kenntniß. 1 die Naht, übung und den Schutz der Fiſcherei betr. und des § 23 Ziff. 3 des § 1. Den Schülern der Volls⸗ oder Fortbildungsſchule, ſowie de r dahſt un B. Stec. B. wird für die Amtsbezirke Mannheim, Schwetzingen und Hei⸗ Schülern anderer Lehranſtalten, ſofern ſie vermöge ihres Alters noch zu kehrt i und delberg mit Wirkſamkeit bis zum 1. März 1885 bezirkspolizeilich verordnet, Beſuche der Volks⸗ oder Fortbildungsſchule verpflichtet wären, iſt der Beſu mit Dag was folgt: der Wirthshäuſer und Tanzlokale unterſagt. f en ſich wia 8 1. Nachbenannte Fiſcharten dürfen weder gefangen noch feilgeboten § 2. Vorſtehendes Betbot findet keine Anwendung, wenn der Beſuch des l. daß und verkauft werden, wenn die Fiſche, vom Auge bis zur Weiche der Schwanz⸗ unter Aufſicht der Eltern oder anderer geeigneter Fürſorger geſchieht. ld darauf lh floſſe gemeſſen, nicht wenigſtens folgende Längen haben: Der § 77 des Polizeiſtrafgeſetzbuches lautet: u 9 555 f 3 Centimeter 8515 0 0 „An Geld bis zu 20 Mark werden Wirthe beſtraft, wenn ſie Schü rt tauchten Karpfen „ arben „lern gegen beſtehende Verodnung den Beſuch ihrer Wirthshäuſer — Hechte 5 299 0 10 5 e ſteh 9 ſuch ih hshäuſer ö Schleien 25 5 Döbel (Knilbſe 5 . I 7 i Werden Fiſche, welche dieſes Maß nicht beſitzen, gefangen, ſo ſind die⸗ Ladenburg, den 55 9 1 rade schulz ſelben ſofort wieder in das Waſſer zu ſetzen. 5 das Bürgermeiſteramt: „ ſautete l. § 2. Die nachbenannten Geräthe dürfen zum Fiſchen nicht verwende A. Huben. werden: en bn a. das enge Waad, b. das Barbengezahr (Schleifgarn), e. das Klepp⸗ g 1 18 garn, d. das Eisgarn. N Geleſenſte Zeitung Deutſchlands. Das enge Waad darf jedoch zum Fang von Köder⸗ und Futterfiſchen, 5 a als Lauchen, Schneider, Kreſſen und dergleichen mit der Maßgabe benützt ˖ 1 werden, daß andere Fiſche, welche dabei in das Netz gegangen ſind, wieder * ker in er ige 11 bil f, l in das Waſſer geſetzt werden müſſen. Das Maiſiſchgezahr (Elſenſegen) darf 8 9 5 i ſellſchaft, nur zum Maifiſchfang benutzt werden. nebſt ſeinen 4 werthvollen Separat⸗Beiblättern: Iluſtrirtes Witz⸗ 1 § 8. Uebertretungen vorſtehender Beſtimmungen werden gemäß Art. blatt „UK, belktriſtiſches Sonntagsblatt „Deutſche Leſehalle, zwei 14 des Geſetzes vom 3. März 1870 über die Ausübung und den Schutz „Mittheilungen über Landwirthſchaft, Gartenbau u. Hauswirthſchaft e der Fiſcherei an Geld bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. und „Induſtrieller Wegweiſer“. Bei dem reichen Inhalte u. geiſtigen Friſche nd! a b Bei Zuwiederhandlungen gegen den § 2 dieſer Vorſchriften tritt über⸗ die billigſte deutſche Zeitung. dies ⸗Unbrauchbarmachung der verbotenen Geräthe ein. Mannheim, den 29. Auguſt 1884. . 5 Großh. Bezirksamt. Abonnementspreis 5 M. 25 Pf. pro Quartal für alle 5 Blätter zuſammen bei inem eil . en 1 allen Reichs⸗Poſtanſtalten. un. FProbe⸗Nummern gratis und franco. 7 . 5 r Apfelmost idm Aimterſcule zadenburh „ , Peine er Das neue Schuljahr beginnt am Dienſtag, den 4. November, Vormittags 9 Uhr, Real- Handelsschule im Unterrichtslokal (Gebäude der Bürgerſchule). Aufnahmebedingung iſt: mit der Berechtigung zum einjährigen Militärdienst: 351 Zöglinge Zurückgelegtes 14. Lebensjahr und guter Leumund. Das Schulgeld beträgt bestanden. Pensionat mit strenger Disciplin. Mässige Preise. 10 Mark. Unbemittelte ſind Schulgeldfrei und lönnen auf Anſuchen Geld⸗ Programm übersendet die Direction des International-Lehrinstitut Aunterſtützungen erhalten. in Bruchsal. 5 5 Anmeldungen zum Eintritt in die Schule nimmt der Schulvorſtand, Land wirthſchaftslehrer Schmezer dahier, en ig egen. 1 Klageformulare Ber Auſſichtsratg. Kart Mokitor.