zegſſer dh Grundſl iuſtag dn en „t Uu i zur Ei, er in gelcher 1 ingen ſih von de llen, hahe einnehmen ug bo Erſcheint Poſtproviſion. Expeditionen nehmen Inſerate für uns an. a Juſerate, welche am Tage vor dem Erſcheinen bis Mittags 12 Uhr in der Expedition eingehen, finden ſofortige Aufnahme und werden di einſpaltige Petitzeile oder deren Raum mit 10 Pf., Local-⸗Anzeigen mit 6 Pfg., Reclamen mit 20 Pf. berechnet. ſprechende Rabattbewilligung. — Für Schriesheim nimmt Herr Gaſtwirth Fran 3 Carqus zum „deutſchen Kaiſer“ jederzeit Inferate an. — Alle Annoncen⸗ Bei größeren Aufträgen ent⸗ nber Add. Beſtellungen auf dieſe Zeitung können zu jeder Zeit gemacht werden. Mittwoch, den 10. September 1884. Nr. 73. Behn, 2 Zur Colonialfrage. hen In den Kreis der deutſchen Colonial ⸗Erwer⸗ dalergig bungen an der weſtafrikaniſchen Küſte iſt nun auch es Little Popo an der Küſte von Dahomey eingeführt 5 worden, indem daſelbſt nach einer Pritvatmeldung der „Köln. Ztg.“ am 20. Juli durch den Generalkonſul Dr. Nachtigall die deutſche Flagge aufgehißt wurde. E Es befindet ſich jetzt alſo der ausgedehnte Küſtenſtrich, Patte p welcher ſich von Quittah an der Südküſte von Nord⸗ 0 Pig. . weſtafrika bis zum Meerbußen von Biafra erſtreckt, und dann weiter ſüdlich gelegenen Camerunsland, lacher Mal imba, Klein⸗ und Großbatanga, alſo in einer — Längenausdehnung von etwa 200 geographiſchen Meilen, an einer Reihe von Hauptpunkten unter Ala deutſchem Schutz. Die deutſche Regierung hat, in f Anbetracht der verhältnißmäßig ſehr kurzen Zeit, ſeit ippmachn. welcher ſie in Weſtaftika in Action getreten iſt, ſchon Bedeutendes geleiſtet und es liegen bereits be⸗ zeichnende Anzeichen vor, wie ſehr man in Deutſch⸗ land namentlich von Seiten der Großkaufmannſchaft 1 dieſe Leitungen der Regierung zu würdigen weiß hit en und wie belebend das Bewußtſein, daß nun die deutſche Flagge an zahlreichen Punkten jener ent⸗ chen fernten Länderſtriche weht, auf den deutſchen Unter⸗ nehmungsgeiſt eingewirkt hat. ni Eines dieſer Anzeichen beſteht in der zu Ham⸗ . burg unmittelbar nach der Meldung von Little Popo 8 erfolgten Gründung der deutſch⸗afrikaniſchen Han⸗ delsgeſellſchaft, mit einem ſofort voll gezeichneten An⸗ geſtellt hat. Bisher war es für die deutſchen Kauf⸗ leute immer eine mehr oder weniger riskante Sache, mit den Eingeborenen der genannten Gegenden in Handelsbeziehungen zu treten, es mußte eben jeder Unternehmer ſich auf ſich ſelbſt verlaſſen und ein ſchlagender Beweis, wie hilflos die deutſchen Kauf⸗ leute bis jetzt in Weſtafrika daſtanden, liegt in der bekannten Thatſache, daß in Bageida die deutſchen Faltoreien von den Eingeborenen zerſtört werden ſollten, noch dazu auf Anſtiften des engliſchen Ca⸗ pitains Firminger, trotz der abgeſchloſſen en Verträge. Glücklicherweiſe kam gerade zur rechten Zeit die „Möve“ dazwiſchen, Dr. Nachtigall pflanzte, wie an andern Punkten, ſo auch in Bageida die deutſche Fahne auf und mit einem Schlage waren die deutſchen Factoreien vor den Anſchlägen der Negerſtämme wie vor den Umtrieben der engliſchen Regierungsagenten ſicher. Man ſieht, die Sache in Weſtafrika hat ſich vollig verändert, die mit den eingeborenen Stämmen abgeſchloſſenen Verträge der deutſchen Kaufleute ſind nicht mehr werthloſe Papierfetzen und die Eingebo⸗ renen haben in Folge des energiſchen und klugen Auftretens der deutſchen Regierung plötzlich Reſpekt vor Deutſchland und eine Ahnung von ſeiner Macht, ſeinem Einfluß und ſeiner Bedeutung bekommen. Ebenſo wiſſen jetzt auch die engliſchen Colonial⸗ beamten, daß hinter den Unternehmungen der Bremer und Hamburger Kaufleute nunmehr der mächtige nur als der erſte Schritt auf der Bahn ſein, welche zur Erſchließung weiterer Abſatzgebiete in Weſtafrika führt. Wir ſind überzeugt, daß das deutſche Reich auch allen ferneren Unternehmungen ſeiner Söhne in jenen Theilen des „ſchwarzen Continents“ ſeine wirkſamſte Unterſtützung, ſoweit ſie eben im Rahmen des vom Fürſten Bismark ja ſcharf vorgezeichneten deutſchen Colonialpolitik liegt, angedeihen laſſen wird. Die ungeheure Mehrzahl unſerer Nation aber wird hierbei entſchieden auf Seiten der Reichsregierung ſtehen, gegenüber einigen Nörglern, die von der Noth⸗ wendigkeit, der deutſchen Flagge und dem deutſchen Namen auch in fernen Welttheilen Achtung zu ver⸗ ſchaffen, anſcheinend nicht die geringſte Ahnung haben. Volitiſches. — Ladenburg, 9. September. Zum 9. September. Das Wiegenfeſt unſeres Landesherrn iſt ein Familienfeſt des ganzen badiſchen Volkes. An dieſem Tage finden ſich tauſend und tauſend Herzen einmüthig zuſammen, um Gott zu danken, das er uns einen ſo edlen, verehrungswürdigen Regenten beſchieden, und um für eine weitere glück⸗ liche Regierung und das fernere Wohlergehen des Gefeierten und ſeiner erlauchten Familie des Himmels Segen herabzuflehen. An dieſem Tage umſtehen im Geiſte die treuenUnterthanen ihren theuren Fürſten, ihm aufs neue zu huldigen und zu danken. Die allgemeine äußere Feier, obzwar nur ein ſchwaches Abbild der der Erpth, fangskapital von 500,000 Mark. Es iſt dies ein] Schutz des deutſchen Reiches ſteht und daß jeder feſtlichen Stimmung, die aller Herzen bewegt, iſt bedeutungsvoller Beweis, wie ſehr der deutſche Un⸗engliſche Uebergriff ſeine Ahndung finden würde.] doch eine unverfälſchte Kundgebung, welche hell und — ternehmungsgeiſt an Kraft und Zuverſicht gewonnen [Die Erkenntniß dieſer Thatſachen kann, wie ſchon ſtrahlend wiederſpiegelt die Geſinnungen inniger Liebe, allen hat, ſeitdem die deutſche Reichsregierung jene weſt⸗ erwähnt, nur dazu beitragen, in unſere Handels- deutſcher Treue und Anhänglichkeit und aufrichtiger afrikaniſchen Gebiete, mit denen die Hamburger und verbindungen mit dem weſtlichen Afrika ein neues [Verehrung für einen ſo edlen, weiſen, gerechten, n. Bremer Kaufleute ja längſt ſchon in Handelsver⸗ friſches Leben zu bringen und die Gründung der pflichttreuen, menſchenfreundlichen und gottesfürchtigen eln 4 bindung ſtanden, unter ihren gewichtigen Schutz! afrikaniſchen Geſellſchaft in Hamburg dürfte wohl Regenten. S. K. Hoh. des Großherzogs Friedrich 19 wählte ihre Freunde, ſelbſt ihren Gemahl aus jener] laſſen zu haben; gemeinſam für ſchuldig, einer 2 8 2 ili niederen Sphäre, wo nur Hang zur Genußſucht, politiſch⸗religibſen, nicht vom Staate anerkannten Bläß. Die Nihi iſten. Auflehnung, Eiferſucht herrſcht. Sekte anzugehören, gemeinſam für ſchuldig, den — Hiſtoriſche Novelle nach Jules Lavigne von §. With. 46. Fortſetzung. Der Redaktion des „Golos“ war es gelungen, mittelſt einer gehörigen Zahl von Rubeln ſich den Anklageakt zu verſchaffen und das Blatt hatte ihn in ſeinen Spalten abgedruckt, man ſtritt ſich um das Journal. Der große Umfang des Schriftſtückes erlaubt uns nicht, es vollſtändig zu bringen, wir werden nur folgende Auszüge daraus geben: 0 „Der Fall, der uns beſchäftigt, iſt ein geheimnißvoller. Die ernſte Pflicht der Juſtiz in einem großen Staate iſt, ſolche Unklarheiten nicht zu dulden. „Ein Geheimniß umgiebt die Perſönlichkeit des Gemordeten. Niemand kennt die Eltern Wladimirs; man findet ſeine Spur in Petersburg erſt wenige Jahre vor dem Morde, dem er unterlegen. „Ein Geheimniß ſchwebt über den erſten Beweg⸗ gründen ſeiner Heitath mit Staſia. „Auch ihre Exiſtenz erſcheint uns räthelhaft und dunkel; einerſeits gehört ſie in Bezug auf Familie, Vermögen, Erziehung der Elite unſerer Ariſtokratie an, andererſeits liebäugelt ſie in den unreinſten Elementen des heiligen Rußlands. Sie „Ein Geheimniß waltet auch über der Herkunft Parlowna's. Wo iſt ſie geboren? Wo ſtammt ſie her? Sie hat ſich ſelbſt im geeigneten Moment im Roſtow⸗Palais eingeführt, ſie wurde aufgenommen, ſie faßte unbemerkt dort Fuß und die ganze Unter⸗ ſuchung läßt uns erkennen, daß ſie auf die Gräfin ein ungewöhnlichen Einfluß einübte. „Ein Geheimniß umgibt, wenn auch in minder hohem Grade, Serge, deſſen Antheil an all den Er⸗ eigniſſen nicht klar hervortritt. Wir kennen ſeine Familie, ſeinen früheren Lebenswandel, wir wiſſen, daß er der Nihiliſten⸗Partei angehört, für welche er eine Art Programm, halb politiſch, halb religiös, aufgeſtellt hat. Aber wenn wir auch ſeinem Namen überall begegnen, ſeine Hand finden wir nirgends. Er erſcheint uns deshalb nur um ſo gefährlicher. „Die Hauptperſon des Dramas, deſſen trauriges Ende wir abzuurtheilen haben, iſt nicht vorhanden; wenigſtens läßt uns Alles vermuthen, daß der Mörder Wladimirs ein Student Namens Ribows ki iſt, welcher in einem Handgemenge mit Polizei⸗Agenten ſein Leben verloren hat. „Die Anklage iſt gerichtet: 1. gegen die Nihiliſten Serge und Parlowna gemeinſam und erkennt ſie für ſchuldig, den Mord Wladimirs entweder beſchloſſen, gebilligt oder zuge⸗ Umſturz der beſtehenden Einrichtungen durch nicht geſtattete Verſammlungen, Vertheilung von Schmäh⸗ ſchriften, alle möglichen Umtriebe, oft zweifelhafter Art, ſtets aber dem Staat feindliche, verſucht zi haben. 2. gegen Serge allein und erkennt ihn für ſchuldig, ein Ritual für die Revolutionäre verfaßt und verbreitet und ſomit die Initiative ergriffen zu haben zu einer Bewegung, die den Zweck hat, die beſtehende Ordnung umzuſtürzen, die Anarchie an ihre Stelle zu ſetzen und die kaiſerliche Familie zu vernichten. 3. gegen Parlowna allein und erkennt ſie für ſchuldig, der Mikwiſſenſchaft aller Handlungen Serge's. 4. gegen Gräfin Staſia allein und erkennt ſie für ſchuldig, in ihrem Namen und perſönlich ſich an dem Morde betheiligt zu haben.“ Der Anklageakt lautete, wie man geſehen, ſehr ernſt und konnte eventuell Todesſtrafe nach ſich ziehen, vielleicht aber auch Freiſprechung aus Mangel an Beweiſen oder auch Deportation nach Sibirien. Der bevorſtehende Prozeß wurde von dem Schwurgerichte verhandelt. Wie immer, hatte auch diesmal das Loos die Geſchworenen bezeichnet; alle Stände und Gewerbe waren vertreten. Das Gericht von welchem das Schickſal der drei näher bezeichneten