Hiandelz⸗Nachrichten. Mannheim, 1. Septbr. Produktenbörſe. Per 100 Kilo. Weizen, Pfälzer 18.25 18.75 „ Ruſſiſcher 18.———.— Amerik. Wintw. 19.———.— Spring 18.50 — —.— Californier I. 19.— 19.25 8 „I. 18. 80 8 Taganrog 15.75 16.— Roggen Pfälzer 15.75—16.— 190 neuer —.——.— »Nauſſiſcher 15.25 —15.50 „ Franzoͤfiſcher 16.— — 16.25 Gerſte, hieſ. Gegend 17.50 — 18.— „ Pfälzer 18.———.— „ Ungar —.——.— Hafer, badiſcher 14.—— 14.25 „ württ. Alp „ kuſſiſcher Mais, Amerik. Mixed. 14. —.— „ Donau 12.50 —.— „ Ungariſch —.——.— Kernen 18.25 — 18 50 Kohlreps, Deutſcher 28.———.— * Ungarn 27.50 —.— „ ind. Bombay 25.50 ——.— Bohnen alte Wicken —.——.— Erbſen 20.——24.—— Kleeſamen, 5 deutſcher —.———.— 1 — —— .— — — . — n 7 „ Luzerner „ Provencer „ Eſparſett: Leinöl, Inl. in Partien 47. „ Faßpweiſe 8 Rüböl, Inl. in Partien 58.———.— „ FJaßweiſe Petrol. Waglad.(Typew.) 25.25. „ Faßweiſe 25.78. — Mehl, Weizenmehl —— —— — * * — —— —.— — — —.— 59.———.— 1 2 3 4 32.— 29.— 27.— 25.— 20. Roggenmehl 0 26.— 1 21.50 Neue Fruchtſäcke aus Ia. Zwillich und eine Partie ge⸗ brauchte Getreideſäcke à 50 Pfg. per Stück empfiehlt V. Trippmacher. Prima Ochſenmaulſalat empfielt B. Trippmacher. 111 5 u Put & ö Modewaaren⸗Geſchäft ein 1 Cehrmädchen zum ſofortigen Eintritt. D. Freitag. Es kann jeden Tag wieder gekeltert werden. Die Obſtmühle wird durch Waſſer getrieben. YH. Walter. Tabaksgarn, Tabalignägel, Tabalisnadeln zu billigem Preiße empfiehlt C. L. Stenz. Neue grüne Kern empfiehlt M. Bläß. unf“ . Velannkmachung. Nachſtehend bringen wir die weſentliche Beſtimmungen über die An⸗ meldung und den Unterricht in der dahier zu errichtenden Hufbeſchlagſchule zur öffentlichen Kenntniß und laden diejenigen jungen Schmiede des Bezirks, welche das Schmiedegeſchäftnicht ſelbſtſtändig betreiben, zum Beſuch der Schule mit dem Bemerken ein, daß der erſte Lehrcurs in den Räumlichkeiten des Hofſchmieds Herrn Heinrich Brohm am 1. Oktober d. Js. beginnt, ſofern mindeſtens 2 junge Leute ſich zur Betheiligung an dem Unterricht angemeldet haben. Die Anmeldung hat bei dem Bürgermeiſteramte ihres Wohnortes bis ſpäteſtens 10. September d. J. zu erfolgen. f Die Bürgermeiſterämter des Amtsbezirks werden veranlaßt, die jungen Schmiede auf obige Bekanntmachung und die nachſtehenden Beſtimmungen des Geſetzes vom 5. Mai 1884, die „gewerbsmäßige Ausübung des Hufbeſchlags betreffend“ und der Vollzugsverordnung hierzu vom 24. Juli d. Js. anf⸗ merkſam zu machen und die einlaufenden Geſuche bis 15. September d. J. anher vorzulegen. Atte 1. Vom 1. Januar 1886 ab ſind nur ſolche Perſonen berechtigt, gewerbs⸗ mäßig den Hufbeſchlag ſelbſtſtändig auszuüben und zu betreiben, welche eine Prüfung im Hufbeſchlag mit Erfolg beſtanden und dadurch den Nachweis ihrer Befähigung zu dieſem Gewerbebetrieb erbracht haben. Den Prüfungsnachweis haben diejenigen Perſonen nicht zu erbringen, welche bis zum 31. Dezember 1885 das Hufbeſchlaggewerbe im Großherzog ⸗ thum Baden ſelbſtſtändig betrieben haben. § 1. Die Prüfung im Hufbeſchlag iſt an einer der Hufbeſchlagſchulen des Landes abzulegen. 9 2. In der Regel finden zweimal im Jahre an jeder Schule Prüfungen ſtatt. Der Prüfungstermin wird jeweils in der „Karlsruher Zeitung“, im „Landwirthſchaftlichen Wochenblatt“, in den „Thierärztlichen Mittheilungen“ und in der „Badiſchen Gewerbezeitung“ bekannt gegeben. Außerhalb der geordneten Zeit wird eine Prüfung nur vorgenommen, wenn der Bewerber nachweiſt, daß beſondere, einen Aufſchub nicht geſtatte nde Verhältniſſe die Vornahme der Prüfung nothwendig machen. F 3. Wer die Prüfung ablegen will, hat bei dem Bürgermeiſteramt ſeines Wohnortes ein ſchriftliches Geſuch unter Namhaftmachung derjenigen Schule einzureichen, an welcher er die Prüfung abzulegen gedenkt. Der Anmeldung müſſen der Geburtsſchein des Bewerbers und der bürgermeiſteramtlich beglaubigte Nachweis über eine mindeſtens vierjährige Thätigkeit im Schmiedehandwerk beigelegt ſein. Hat der Beweber eine Huf⸗ beſchlagſchule, eine Gewerbeſchule oder eine andere Anſtalt behufs ſeiner Aus⸗ bildung beſucht, ſo ſind die Zeugniſſe des Vorſtandes dieſer Anſtalten gleich ⸗ falls beizulegen. § 5. Der Einberufene hat ſich zu der beſtimmten Zeit mit einem vollſtändigen Beſchlagzeug in guter Beſchaffenheit, ſowie mit einem Schurzfell verſehen am Prüfungsort einzufinden und durch Vorzeigung des Einberufungs⸗ ſchreibens über ſeine Perſon ſich auszuweiſen. § 6. Die Prüfung wird durch eine Kommiſſion vorgenommen, welche aus den Lehrern der Hufdeſchlagſchule und einem von dem Miniſterium abzu⸗ ordnenden Veterinärbeamten gebildet wird. Der Letztere führt in der Kom ⸗ miſſion den Vorſitz. 8 7. Die Prüfung beſteht: a. in der Anfertigung eines gewohnlichen Hufeiſens mit oder ohne Schärfung; in der Anfertigung eines Hufeiſens für ein Pferd mit fehlerhafter Stellung oder Gangart, oder mit fehlerhaftem oder kranlem Fuße; c. in der vollſtändigen Ausführung des Beſchlags an einem Pferdehufe und an den Klauen eines Rindes; d. in der mündlichen Beantwortung von Fragen über das Aeußere des Pferdes, über die einzelnen Theile ſowie die Beſchaffenheit und Pflege der Hufe und Klauen, über die verſchiedenen üblichen Beſchlagarten, endlich über das zweckmäßige Beſchläg bei fehlerhaften Stellungen und Gangarten, ſowie an fehlerhaften und kranken Füßen des Pferdes und des Rindes. § 8. Ueber das Ergebniß der Prüfung in jedem der in 8 7 be⸗ zeichneten vier Abschnitte entſcheidet die Prüfungskommiſſion durch Ertheilung der Note „beſtanden“ oder „nicht beſtanden“. Das über die Prüfung aufzunehmende und von allen anweſenden Rom⸗ miſſionsmitglieder zu unterzeichnenden Protrokoll wird von dem Vorſitzenden der Kommiſſion dem Miniſterium des Innern vorgelegt, worauf den in der Prüfung Beſtandenen eine nach Maßgabe der Anlage auszufertigende Urkunde (Prüfungszeugniß) zugeſtellt wird. Wer die Prüfung nicht beſtanden hat, kann nach Ablauf eines Jahres auf vorſchriftmüßige Anmeldung zu einer neuen Prüfung zugelaſſen werden. § 11. Für die Vornahme der Prüfung hat der Kandidat eine Gebühr von 10 Mark zu entrichten. Unbemittelten konn die Taxe durch das Mi⸗ niſterium des Innern ganz oder theilweiſe nachgelaſſen werden. 9 13. Geſuche um Entbindung von der Prüfung ſind beim Bezirksamte einzureichen, welches den Bezirksrath darüber hört und fodann die Entſchließung des Miniſteriums des Innern einholt. b. Mannheim, den 16. Auguſt 1884. e ee Großh. Bezirkt amt. n Janz. e ene Errichtung einer Hufbeſchlagſchule in Mannheim betr. Bekanntmachung. Die Bildung der eich enen und Schſtnuſt deh Das gemäß 8 36, auf Grund der 98 32 — 35 des Gerichtsverfaffüg⸗ geſetzes und 8 1 der landesherrlichen Verordnung vom 11. Juli 1879 (Gef und V. ⸗O.⸗ Bl. No. 31 Seſte 925) für das Jahr 1885 gefertigte Verzeich⸗ niß (Urliſte aller Ortseinwohner, die zu dem Amte eines Geſchworenen oder Schöffen berufen werden können) von morgen an im Rathhauſe hier guf⸗ gelegt. Innerhalb einer Woche bog morgen an gerechnet, kann jedermann die Urliſte einſehen und gegen die Rich⸗ tigkeit u. Vollſtändigkeit derſelben ſchriff⸗ lich oder zu Protokoll diesſeits Einsprache erheben. Ladenburg, 28. Auguſt 1884. Bürgermeiſterammt. A. Huben. 15 Ge iir Brehm. Empfehlung. Unterzeichnete empfiehlt ſich im Kleie der machen in und außer dem Haufe Achtungsvoll Gertrud Münz. Näharbeite jeder Art werden Zangenommen bei B. Bühler. Wohnung bei Herrn Holzhänzler Ph. Fuchz. 1 Ringe 4 Schnalken für Tabaksgurten. Tabalis-Harn, Nadeln & Nägel fete eee Mich. Bläß. Tubaksgum und Tabaſisnägel empfiehlt billigſt Th. Reinmuth. Krautſtänder zu verkaufen. Näheres in der Eyped, die ſes Blattes. unübertof⸗ pirte Mittel für alle Stadien, als prodro⸗ miſche, peretiſche, paralitiſche, aneſtelhiſche, konvulſiviſche, epileptiſche, auch ohne Wiſſen anwendbar, empfiehlt nach 10 jähriger Praxis Th. Konetzli, Spezialiſt f. debe dende, Berlin N. Brunnenſtr. 53. Eidlich erhärtete und amtl. beſtätigte Atteſte von Geheilten aller Stadien gratis. Ein Wort an Alle, welche Französisch, Englisch, Italienisch, Russisch oder Ipa⸗ nisch wirklich M sprechen lernen wollen. Gratis und franee zu beziehen durch die Rosenthalsche Verlagshandlung in Leipzig. r —— 5 1 empfiehlt Hierzu eine See eee 8