Bekanntmachung. Mittwoch, den 27. dſs. Mts., Vormittags 11 Uhr, werden die zum Abbruch und Wieder⸗ herſtellung der Umfaſſungsmauer am Friedhofhäuschen erforderlichen Maurer⸗ arbejten im Rathhauſe dahier an die Wenigſtnehmenden verſteigert. Koſtenüberſchlag und Bedingungen können diesſeits eingeſehen werden. Ladenburg, 21. Auguſt 1884. Bürgermeiſteramtt. A. Huben. Brehm. Zu vermiethen eine Wohnung im 2ten Stock im Gaſthaus zur Krone. Schöne Milchſchweine verkauft 2 dle Agenten werden unter günſtigen Bedin⸗ gungen angeſtellt zum Verkauf ſtaatlich erlaubter Prämienlooſe, gewinnreichſte, leicht verkäufliche Speeialitäten. Offerten an Bankhaus Engel & Co., Köln a. Rh. 2 Ringe e Schnallen für Tabaksgurten. Tabaks-Garn, Nadeln & empfiehlt Mich. Bläß. Neue Linſen empfiehlt Mich. Bläß. Eine große Partie ſchwarze Steinnußknöpfe ö für Damen⸗ u. Herren⸗Kleider verkaufe zu außerordentlich billigen Preiſen. D. Freitag. Bremer, Maurer. 8 2 f 5. 1 5 . 1 * 111 u Mit den gelle Schnelldampfern des . Morddeutſchen Lloyd 1 kann man die Reiſe . 12 von Bremen nach Amerifa N in 9 Tagen 0 machen. Näheres bei dem General agen ten öh. Jak. Eglinger, Mannheim. Nachſtehend bringen wir die weſentliche Beſtimmungen über die An⸗ meldung und den Unterricht in der dahier zu errichtenden Hufbeſchlagſchule zur öffentlichen Kenntniß und laden diejenigen jungen Schmiede des Bezirks, welche das Schmiedegeſchäftnicht ſelbſtſtändig betreiben, zum Beſuch der Schule mit dem Bemerken ein, daß der erſte Lehrcurs in den Räumlichkeiten des Hofſchmieds Herrn Heinrich Brohm am 1. Oktober d. Js. beginnt, ſofern mindeſtens 2 junge Leute ſich zur Betheiligung an dem Unterricht angemeldet haben. Die Anmeldung hat bei dem Bürgermeiſteramte ihres Wohnortes bis ſpäteſtens 10. September d. J. zu erfolgen. g 1 Die Bürgermeiſterämter des Amtsbezirks werden veranlaßt, die jungen Schmiede auf obige Bekanntmachung und die nachſtehenden Beſtimmungen des Geſetzes vom 5. Mai 1884, die „gewerbsmäßige Ausübung des Hufbeſchlags betreffend“ und der Vollzugsverordnung hierzu vom 24. Juli d. Js. auf⸗ merkſam zu machen und die einlaufenden Geſuche bis 15. September d. J. anher vorzulegen. „„ % 1 3j Vom 1. Januar 1886 ab ſind nur ſolche P mäßig den Hufbeſchlag ſelbſtſtändig auszuüben und zu betreiben, welche eine Prüfung im Hufbeſchlag mit Erfolg beſtanden und dadurch den Nachweis ihrer Befähigung zu dieſem Gewerbebetrieb erbracht haben. Den Prüfungsnachweis haben diejenigen Perſonen nicht zu erbringen, welche bis zum 81. Dezember 1885 das Hufbeſchlaggewerbe im Großherzog ⸗ thum Baden ſelbſtſtändig betrieben haben. § 1. Die Prüfung im Hufbeſchlag iſt an einer der Hufbeſchlagſchulen des Landes abzulegen. § 2. In der Regel finden zweimal im Jahre an jeder Schule Prüfungen ſtatt. Der Prüfungstermin wird jeweils in der „Karlsruher Zeitung“, im „Landwirthſchaftlichen Wochenblatt“, in den „Thierärztlichen Mittheilungen“ und in der „Badiſchen Gewerbezeitung“ bekannt gegeben. Außerhalb der geordneten Zeit wird eine Prüfung nur vorgenommen, wenn der Bewerber nachweiſt, daß beſondere, einen Aufſchub nicht geſtattende Vethältniſſe die Vornahme der Prüfung nothwendig machen. 8 3. Wer die Prüfung ablegen will, hat bei dem Bütgermeiſteramt ſeines Wohnortes ein ſchriftliches Geſuch unter Namhaftmachung derjenigen Schule einzureichen, an welcher er die Prüfung abzulegen gedenkt. Der Anmeldung müſſen der Geburtsſchein des Bewerbers und der bürgermeiſteramtlich beglaubigte Nachweis über eine mindeſtens vierjährige Thätigkeit im Schmiedehandwerk beigelegt ſein. Hat der Beweber eine Huf⸗ beſchlagſchule, eine Gewerbeſchule oder eine andere Anſtalt behufs ſeiner Aus⸗ bildung beſucht, ſo ſind die Zeugniſſe des Vorſtandes dieſer Anſtalten gleich⸗ falls beizulegen. 8 5. Der Einberufene hat ſich zu der beſtimmten Zeit mit einem vollſtändigen Beſchlagzeug in guter Beſchaffenheit, ſowie mit einem Schurzfell verſehen am Prüfungsort einzufinden und durch Vorzeigung des Einberufungs⸗ ſchreibens über ſeine Perſon ſich auszuweiſen. § 6. Die Prüfung wird durch eine Kommiſſion vorgenommen, welche aus den Lehrern der Hufbeſchlagſchule und einem von dem Miniſterium abzu⸗ ordnenden Veterinärbeamten gebildet wird. Der Letztere führt in der Kom⸗ miſſion den Vorſitz. § 7. Die Prüfung beſteht: a. in der Anfertigung eines gewöhnlichen Hufeiſens mit oder ohne Schärfung; b. in der Anfertigung eines Hufeiſens für ein Pferd mit fehlerhafter Stellung oder Gangart, oder mit fehlerhaftem oder krankem Fuße; e. in der vollſtändigen Ausführung des Beſchlags an einem Pferdehufe und an den Klauen eines Rindes; d. in der mündlichen Beantwortung von Fragen über das Aeußere des Pferdes, über die einzelnen Theile ſowie die Beſchaffenheit und Pflege der Hufe und Klauen, über die verſchiedenen üblichen Beſchlagarten, endlich über das zweckmäßige Beſchläg bei fehlerhaften Stellungen und Gangarten, ſowie an fehlerhaften und kranken Füßen des Pferdes und des Rindes. § 8. Ueber das Ergebniß der Prüfung in jedem der in 8 7 be⸗ zeichneten vier Abschnitte entſcheidet die Prüfungskommiſſion durch Ertheilung der Note „beſtanden“ oder „nicht beſtanden“. Das über die Prüfung aufzunehmende und von allen anweſenden Kom⸗ miſſionsmitglieder zu unterzeichnenden Protrokoll wird von dem Vorſitzenden der Kommiſſion dem Miniſterium des Innern vorgelegt, worauf den in der Prüfung Beſtandenen eine nach Maßgabe der Anlage auszufertigende Urkunde (Prüfungszeugniß) zugeſtellt wird. 8 9. Wer die Prüfung nicht beſtanden hat, kann nach Ablauf eines Jahres auf vorſchriſtmäßige Anmeldung zu einer neuen Prüfung zugelaſſen werden. 8 11. Für die Vornahme der Prüfung hat der Kandidat eine Gebühr von 10 Mark zu entrichten. Unbemittelten kann die Taxe durch das Mi⸗ niſterium des Innern ganz oder theilweiſe nachgelaſſen werden. a 8 13. Geſuche um Entbindung von der Prüfung ſind beim Bezirksamte einzureichen, welches den Bezirksrath darüber hört und fodann die Entſchließung des Miniſteriums des Innern einholt. Mannheim, den 16. Auguſt 1884. Shag Großh. Bezirksamt. 5 1 Die gegen Nirolaus Becher don hier ausgeſprochene Beleidigung nehme ich hiermit bereuend zurück. Schriesheim, 21. Auguſt 1884. 1 M. Herwig III. 455 Erdengeſchirr. n Auf dem Schriesheimer Markt if i 5 nech Montag den 25. Auguſt ien uin Frankfurter Erdengeſchirr zu verkalfen, das Stück zu 20 Pf. — Tnneunterricht. 9 — Erlaube mir höflich anzuzeigen, daß Inn Anfangs September im Gaſthaus zur t Le Roſe ein Tanz⸗Cours beginnt, pin keit wozu ich freundlichſt einlade. f 50 n f n Anmeldungen werden daſelbſt enge⸗ 1 dom, gengenommen. * Feels 7 N Näharbeiten ale Neger . a 1 bberſeh jeder Art werden angenommen bei 11 1090 B. Bühler. rnenfſen Wohnung bei Herrn Holzhändler rp, vil Ph. Fuchs. 1 1 0 a „ f Normal- Hemden, Syſtem Profeſſor Dr. G. Jager, in . verſchiedenen Größen vorräthig bei . 2. n Niederle Tabalsgart, ee 1 fen Boſall Tabaßtsnägel, Tabaßsnaden . an zu billigem Preiße empfiehlt C. L. Stenz. Nudeln * für Suppe und Gemüſe, . 6 A hiſchten u fn da wein * Ohahand 1 daß die Repfel⸗ & Birn-Schnitze, . ich me Zwetſchen & Hutzeln n dun all Grünkern alm. empfiehlt C. L. Stenz. a 55 — Gyps und Cement, zu billigen Preſßen bi! C. L. Stenz. Stollwerck sche Erust-Bonbons eine nach Arztlicher Vorschrift bereitete Vereinigung von Zuoker u. Kräuter-Extrakten, welche bel Hals- u. Brust- Affeotlonen unbe- dingt wohlthuend wirken. Naturell genommen und in heisser Milon aufgelöst, sind dieselben Kindern wie Erwachsenen zu empfehlen. vorräthig in versiegelten Packsten mit Gebrauchsanwelsung à 50 Pf. Tadenburg bei Georg Löſch, in Heddesheim bei J. J. Cang Sohn. Lang. % e N 1 and 5 5 un 8 Roſinen, Mandeln, Jimmel. Saum, Stärkemehl, ee 1 ganz und geſiebt, empfiehlt Zu billigen u g Preisen C. 8, Stenz 05 0 ü an gr