gonnen e n ein lun dawehe i der Nh, 1 12 rauti an n, 0 Ul r Zufahrt r des Vieh velcher del enik igt r berwunde 2 1 n's ſtädtſ ber keine erſchienen der gleitz chtige Vi nterſuchung ieſe 5 Die Guß 0. Jahrs i laufendz Laufe de echtern fi 'on ſind 55 d 4 Juden. dem Kies dem gez 8 dem Keel ußer Badn ern befindn t. Ju in bedauerlich nann wol! irch Unvtr die in tin inger wund den zwein Gelenke ch Handwur ſo doß l und wa t herrichtck; Man hit deutlich d her Qua durch v us kunft lin zt und u. her deſſhe gatte er . umph. mich ni ohlen hal uf zu ein fc heftige en ſie ein well en und beüünſtg ſchrankſchlüſſel abhanden gekommen war. dieſem Umſtand keine Bedeutung beigelegt. Die Ins te T e allgemein glau , derſelbe würde an den Verletzungen erliegen. — Frankfurt, 15. Aug. Dem Getreide- makler und Agenten Joſeph Strauß ſind in ver⸗ wichener Nacht aus dem Kaſſenſchrank und aus dem Bureau, welches in der Bornheimergaſſe gelegen iſt, 35,000 bis 40,000 Mark in Papieren geſtohlen worden, welche zum Theil nicht Eigenthum des Be⸗ ſtohlenen ſind. Es ſcheint, daß der Diebſtahl längere Zeit geplant worden, da dem Beſtohlenen der Kaſſen⸗ Er hat Nummern der geſtohlenen Papiere ſind alle bekannt und werden ſofort durch die Polizei veröffentlicht 4 Air 309 * — München, 15. Auguſt. In der ver⸗ gangenen Nacht wurde hier die Beamten⸗Kaſſe der Haupt ⸗Poſtanſtalt erbrochen und ein Betrag von etwa 100,000 Mark in Noten und Geld entwendet. Die auswärtigen Bankhäuſer find telegraphiſch in Kenntniß geſetzt worden, um bei event. Präſentirung der näher bezeichneten Werthpapiere die Inhaber ſiſtiren zu laſſen. Die murmelnde Quelle.] Ein Poet las ſeinem Freund ein Gedicht über „eine murmelnde Quelle an des Waldes geheimſter Stille“ vor. — „Die angenehmſte Quelle“, erwiderte dieſer, „iſt für mich die Geldquelle meiner Tante, die ebenfalls nie u murmeln fließt.“ Verkäufe und Verpachtungen, Betheiligungen, Stellen-Vakanzen eto. etc. werden am sichersten durch Annoncen in zweckentsprechenden Zeitungen zur Kenntniss der bez. Reflektanten gebracht; die einlau- fenden Offerten werden den Inserenten im Original zugesandt. Nähere Auskunft ertheilt die Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse, 0 Frankfurt a. M., Rossmarkt Nr. 3. Redaktion, Druck zund Verlag vonß Kark Molitor. werden. Bekanntmachung. Nr. 2891. Die Rechnung der hieſigen höheren Bürgerſchule pro 1883 iſt erſtellt und liegt von morgen an 14 Tage lang zur Einſicht der Ge⸗ meindeſteuerpflichtigen in dem Rathhauſe hier auf. Ladenburg, 15. Auguſt 1884. Bürgermeiſteramt. A. Huben. 1 Brehm. Bekanntmachung. Zur Schlußverhandlung über die Er⸗ öffnung und Anerkennung des Ver⸗ meſſungswerkes von der hieſigen Ge⸗ markung iſt Tagfahrt auf Donnerſlag den 21. ds. Mts., Morgens 8 Uhr, in das hieſige Rathhaus anberaumt. Dies wird mit dem Anfügen veröffent⸗ licht, daß Anliegen wegen der Vermeſſung in dieſer Tagfahrt dem anweſenden Stellvertreter des Vermeſſungs⸗In⸗ ſpectors vorgetragen werden können und daß Güterzettel, welche bis dahin nicht wieder dahier abgeliefert wurden, auf Koſten der betreffenden Grundeigen⸗ thümer neu gefertigt werden. l Schriesheim, 5. Aug. 1884. Bürgermeiſteramt:: Hartmann. Brehm. Apittterſchaweide hieſiger Gemarkung, welche mit 500 Stück Schafen betrieben werden kann, wird Montag, den 25. ds. Mts., Vormittags 10 Uhr, pro 1884/85 im Rathhaus dahier öffentlich verpachtet. Schriesheim, 2. Auguſt 1884. Das Bürgermeiſteramt. Hartmann. Schmidt. J. Haſſelbach empfiehlt Neuheiten in: Galantriewaaren, Krauſen, Stitzen, Slickereien, Kragen Manchetten, f 118 ſchwarze, weiße und farbige Schürzen billiger als ſonſtwo. ö b 1 Classe Looſe z 2 Ml. 10 Pfg. Ziehung J. Claſſe am 16. September dieſes Jahres rf Lollerie der Großh. Areishauplfiadt Baden Hauptgewinne i. W. v. 50,000 20,000 15,000 Mark 1 10,000, 5000, 3000, 0 Marft 1. 5 2 ſowſe Original⸗Voll⸗Looſe gültig für alle 1 j à6 Mk. 30 Pf. iind durch die an allen Plätzen durch mich zu beziehen. befindlichen Collectionen ſowie A. Molling, Baden-Zzaden. Bekanntmachung. Den Vollzug des Anfallverſicherungsgeſetzes betreffend. 1) Die in § 11 des Unfallverſicherungsgeſetzes vom 6. Juli 1884, (Reichs⸗ geſetzblatt S. 69 ff.) bezeichneten behördlichen Verrichtungen werden gemäß Verordnung des Miniſteriums des Innern vom 24. Juli 1884, ſoweit ſie den unteren Verwaltungsbehörden zugewieſen find, von den Bezirksämtern und, ſoweit ſie den hoheren Verwaltungsbehörden zu⸗ gewieſen ſind, vom Miniſterium des Innern wahrgenowmen. 2) Die den Unternehmern verſicherungspflichtiger Betriebe nach § 11 des Unfallverſicherungsgeſetzes und nach der Bekanntmachung des Reichs⸗ Verſicherungsamtes vom 14. Juli 1884 obliegenden Anmeldungen ſind für diejenigen Betriebe, welche ſich in der Gemeinde des Bezirks⸗ amtsſitzes befinden, unmittelbar beim Bezirksamt, für die in anderen Gemeinden befindlichen Betriebe bei der Ortspolizeibehörde (dem Bür⸗ germeiſteramt) dieſer Gemeinden zum Zweck der Vorlage an das Be⸗ zirksamt einzureichen. 3) Die Ortspolizeibehörden (beziehungsweiſe für die in der Gemeinde des Amtsſitzes befindlichen Betriebe das Bezirksamt) haben die nach Ver⸗ hältniſſen der Gemeinde erforderliche Anzahl von Anmeldungsformularen (Ziffer 14 der Anleitung des Reichs⸗Verſicherungsamtes) zum Zwecke der Abgabe an die Unternehmer von verſicherungspflichtigen Betrieben bereit zu halten. Nach Ablauf der für die Anmeldung feſtgeſetzten Friſt (1. September 1884 einſchließlich) haben die Ortspolizeibehörden die bei ihnen ein⸗ gelaufenen Anmeldungen ſofort an das Bezirksomt zu übermitteln und ſich gleichzeitig darüber zu äußern, ob nach ihrer Kenntniß der Ver⸗ hältniſſe ſich ſümmtliche Unternehmer von verſicherungspflichtigen Betrieben angemeldet haben; zutreffenden Falls ſind die Namen der verſicherungs⸗⸗ pflichtigen Unternehmer, für welche die Anmeldung unterblieben iſt, unter Bezeichnung des Gegenſtandes und der Art des Betriebs anz⸗⸗ g geben. 5) Die Bezirksämter haben, nöthigenfalls durch Erkennung von Geldſtrafen (§ 11 Abſ. 3 des Uafallverſicherungsgeſetzes), die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zur Auskunft anzuhalten. Karlsruhe, den 24. Juli 1884. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Turban. L. Kühn. Vorſtehende Bekanntmachung geben wir hiermit zur Nachachtung bekannt. Mannheim, den 30. Juli 1884. 5 Großh. Meet * 8 Be ch l u. 8 N [No. 2680 Vorſtehende Bekanntmachung wird zur Kenntnißnahme und Nachachtung der hieſigen Intereſſenten hiermit veröffentlicht. 1 auklbutg, 31. Juli 1884. Brehm. 75 eee 285 Hul uben. Gretteiſſ⸗ Sommer- . 6 0 wegen vor erückter Jahres eit 1 ge ee bei Tunsunterricht. Erlaube mir höflich anzuzeigen, daß Anfangs September im Gaſthaus zur Roſe ein Tanz⸗Cours beginnt, wozu ich freundlichſt einlade. 1 Anmeldungen werden daſelbſt entges⸗ gengenommen. 3. Kühnle. Näharbeiten jeder Art werden angenommen bei B. Bühler. Wohnung bei Herrn Holzhändler Ph. Fuchs. Normal-Hemden, 5 m Profeſſor Dr. G. Jäger, in verſchiedenen Größen vorräthig bei J. Haſſelbach. Roſinen, Mandeln, Zimmet. Stärkemehl, Zucker 1 ganz und geſiebt, empſiehlt zu billigen 1 Preiſen C. L. Stenz. 3 2 11% m Mit den neuen Schneldampfern des 3 2 Anaorddeutſchen Tloyd 8 kann man die Reiſe von Bremen nach Ameriſa 0 in 9 Tagen 4 i 5ßhFFFFFF C machen. Näheres bei dem Generalag enten h. Jak. Egtinger, Mannheim. 2