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Die auswärtigen Mitglieder der Prüfungskommiſſion erhalten Erſatz der Reiſe⸗ auslagen und Gebühren nach Maßgabe der beſtehenden Vorſchriften und der Vorſtand der Hufbeſchlagſchule eine Geſchüftsgebühr, welche nach dem Zeitaufwand und nach Maßgabe des § 5 Abſatz 1 Ziffer 4 und nach § 6 der Landesherrlichen Verordnung vom 23. Dezember 1874 zu bemeſſen iſt. Der Beſchlagſchmied der Schule erhält eine Vergütung von zwei Mark für jeden der geprüften Bewerber als Erſatz für Zeit und Material. 8 13. Geſuche um Entbindung von der Prüfung ſind beim Bezirksamte einzureichen, welches den Bezirksrath darüber hört und ſodann die Entſchließung des Miniſterium des Innern ein⸗ holt. § 14. Die Oberaufficht über das Hufbeſchlag⸗ prüfungsweſen führt das Miniſterium des Innern. — Bern, 4. Auguſt. Auf einſtimmigen Beſchluß der katholiſch⸗theologiſchen Fakultät wurde Herr Stadtpfarrer Rieks von Heidelberg vom Senate hieſiger Univerſität unterm 19. Juli zum Doctor theologiae honoris causa ernannt und bei der heutigen Jubiläumsfeier hieſiger Hochſchule als Ehren⸗ doctor proclamirt. Von der evangeliſch⸗theologiſchen Fakultät wurde dieſelbe Ehre Herrn Profeſſor Kneuker in Heidelberg, Pfarrer in Eppelheim zu Theil. — Der Fall in Seckenheim, von dem wir in letzter Nummer berichteten, und welcher auch die Mutter des Kindes (Tochter wohlhabender Eltern) als Opfer forderte, zeigt deutlich, daß oft ein junges Mädchen in einer ſchwachen Stunde einen Fehltritt begeht, der es dann für ſein ganzes Leben unglücklich macht. Und der ihn mitbegangen, ihr Verführer, der die unerfahrene Unſchuld durch ſüße Schmeichel⸗ worte und gleißneriſche Schwüre zu Falle zu bringen mußte, vergißt dann ihrer in den Armen einer andern. So bequem dieſes Verfahren iſt, ſich läſtiger Verpflichtungen zu entziehen, ſo feige und iſt es auch. Die Arme Verlaſſene gteift dann, um ihre Schande zu verbergen zu den perzweifelſten Mitteln, zum Verbrechen, deſſen Folgen ſie dann auch wieder allein tragen muß. Der Ver⸗ führer geht frei aus, obgleich er zur Zeit im Stande wäre, wie es einem Ehrenmann geziemt, dem Mädchen die geraubte Ehre wiederzugeben und ſo jedes Unheil abzuwenden. Bei dem vorliegenden Fall iſt es um ſo bedauerlicher, daß das Mädchen ihren Fehltritt mit dem Tode büßen mußte, was hätte wahrſcheinlich vermieden werden können, wenn zur rechten Zeit die nöthige Hülfe dem Mädchen angediehen wäre. Wie bereits erwähnt, wird die Unkerſuchung feſt⸗ ſtellen, ob das Kind nach der Geburt gelebt hatte und ob das junge Mädchen, um ihie Schande zu vertuſchen, einen Mord, unter Beihilfe ihrer eigenen Mutter, begangen hat. — Die im Abbruch begriffene alte Kirche in Feudenheim iſt Dienſtag Nachmittag eingeſtürzt, wodurch einige dabei beſchäftigte Maurer, unter denen zwei ſchwer, verletzt wurden. Wäre der Ein⸗ ſturz einige Zeit ſpäter erfolgt, wäre zweifellos ein unabſehbares Unglück paſſirt, denn in der betreffen⸗ den Kirche ſollte eine Verſteigerung darin lagernder Platten erfolgen. — Lahr, 4. Aug. In der geſtern hier ab⸗ gehaltenen erſten Generalverſammlung der General⸗ Fechtſchule hatten ſich Gäſte von Nah und Fern überaus zahlreich eingefunden. Das Feſt verlief, von ſchönem nur zu heißem Wetter begünſtigt, dem Programme gemäß nach jeder Richtung hin in be⸗ friedigender und angenehmſter Weiſe. — Aus Kuſel, 4. Aug. ſchreibt man: Als heute früh der um 5 Uhr 18 Min. von hier nach Landſtuhl abgehende Zug in Altenglau ankam, meldete der Lokomotivführer Kroneck, daß er auf eine ihm unerklärliche Weiſe während der Fahrt durch das Tunnel zwiſchen Remmelsbach und Altenglau den — Heizer verloren habe. Man begab ſich ſofort anf die Suche und fand den Heizer, einen Vater von 6 Kindern, im Tunnel mit zerſchmettertem Hirnſchädel liegen; nach Altenglau gebracht, ſtarb er daſelbſt nach kurzer Zeit, ohne wieder zum Bewußt⸗ ſein gekommen zu ſein. Hoffentlich bringt die Unter⸗ ſuchung Licht in die dunkle Sache. Bemerkt wird, daß derſLokomotipführer Kroneck als ein ſehr braver und harmloſer Mann gilt und man ihn hier von jedem diesbezüglichen Verdachte freiſpricht. — Mord in Frankfurt. Man ſchreibt unterm 6. d. Mts. von dort: In dem Hauſe Juden⸗ brückchen 7 wurde geſtern Abend ein dort wohn ender Dachdecker Namens Roth von einem Schuhmacher, der in demſelben Hauſe wohnt, erſtochen. Der Schuhmacher — ſo erzählt das „Int.⸗Bl.“ — war mit ſeiner Frau in Streit gerathen und bedohte ſie mit einem Meſſer. Sie rief um Hilfe, der Dach⸗ decker — welcher als Miether des ganzen Hauſes die Stelle des Hausherrn verſieht — hörte das und eilte herbei. Nun wandte ſich der Schuhmacher gegen den Dachdecker, ſtieß ihm das Meſſer in die Bruſt und verletzte ihn derart, daß der Geſtachene ſofort zuſammenſtürzte und ſchon nach zwei Minuten den Geiſt aufgab. Der Meſſerheld drang hierauf noch⸗ mals auf ſeine Frau ein, es gelang aber dieſer, ihm die Thüre vor der Naſe zuzuſchlagen und zu ver⸗ ſchließen. Der Attentäter verließ hierauf das Haus und ſuchte ſich durchzumachen, wurde aber von der Menſchenmenge, die ſich vor dem Hauſe angeſammelt hatte, ergriffen und durch Schläge fürchterlich zuge⸗ richtet. Wie es heißt, ſoll ihm ſogar ein Ohr ab⸗ geriſſen worden ſein. Inzwiſchen waren drei Schutz ⸗ männer hinzugekommen, welche den Mörder verhafteten und gegen weitere Mißhandlungen zu ſchützen ver⸗ ſuchten. Letzteres gelang nur mit großer Mühe. . Vor der Conſtablerwache angelangt, ſuchte die lawinen⸗ artige angewachſene Menſchenmenge noch einmal, 5 Lynchjuſtiz auszuüben, ſo daß die Militärwache in's 1 Gewehr treten mußte. — Stuttgart, 6. Aug. Der Staatskaſſen⸗ 1 buchhalter Firderer, Vorſtand der „Bürgergeſellſchaft““ hat ſich geſtern Abend durch einen Meſſerſtich in ſelbmörderiſcher Abſicht getödtet. — Newyork, 7. Auguſt. Der holländiſche Dampfer „Amſterdam“ aus Amſterdam ging am 30. 4 Von 224 Paſſagieren und 59 Mann Beſatzung wurden olle Juli Nachts bei Sableisland unter. glücklich gelandet, ausgenommen 2 Paſſagiere, ein Mann der Beſatzung und eine Frau, die in Folge des Umſchlagens eines Bootes beim Landen ertranken. Die Geretteten trafen am 6. Auguſt Nachts in Halifax ein. f — Washington, 4. Aug. Die Beman⸗ nung des amerikaniſchen Schoners „Julia Backer“ (von Newyork nach Guadeloupe unterwegs) meuterte in Weſtindien, tödtete den Capitän und verkaufte die Ladung. Als der Schoner am 1. d. behufs Reperaturen in Key Weſt anlegte, wurden der jetzige Capitän und vier Matroſen verhaftet. T (Kriegsbereit.) Kanzleirath (Vater von bier unbegebenen Töchtern): Alſo, Kinder, ich habe Euch eine wichtige Mittheilung zu machen. Der Herr Hauptmann Müller wird heute Abend ſeine Aufwartung machen. Derſelbe ſcheint ernſtlich Sturm 1 Es wird daher gut ſein, wennn laufen zu wollen. Ihr die nöthigen Vorbereitungen trefft. Die jüngſte Tochter Laura (Backfiſch): Aber, Papa, Du wirſt uns doch nicht alle Vier auf einmal in's Treffen führen? Es würde dem Herrn Haupt⸗ mann doch ſicher weit mehr imponiren, wenn Du ihm zuerſt die Linie, dann die Landwehr, darauf den Landſturm und ſchließlich die Erſatzreſerve ent⸗ gegenführteſt, wie es beim Militär Sitte iſt. Sächſiſche Vieh⸗Verſicherungs⸗Bank in Dres⸗ den hat im berfloſſenen Semeſter wieder recht erfreu⸗ liche Reſultate zu verzeichnen gehabt, demzufolge ein günſtiger Geſchäftsabſchluß in Ausſicht ſteht. Sämmt⸗ liche Schäden werden in bekannter Weiſe in voller ſtatutariſcher Höhe prompt ausgezahlt und eine erhebliche Vermehrung des Effektenbeſtandes der Prämienreſerve vorgenommen. Das Vertrauen und die Beliebtheit, welche ſich die Anſtalt beim Publikum zu erwerben gewußt hat, verdankt ſie vornehmlich ihren feſten Prämien, ihrer flotten Schädenregulirung ſowie exaxten Geſchäftsführung, welche Umſtände ihr auch für die Folge eine immer mehr wachſende Verſicherungs⸗Clientel ſichern. (Siehe heutiges Ge⸗ neral⸗Agenten⸗Geſuch). Redaktion, Druck und Verlag von Kark Molitor. — Bekanntmachung. [Nr. 2733.] Nach gemachter Wahr⸗ nehmung haben auch auf hieſiger Ge⸗ markung die Feldmäuſe in bedenklicher Weiſe zugenommen, und iſt bei anhal⸗ tender trockener Wirkung deren Ver⸗ mehrung zu befürchten, wenn zur Ver⸗ tilgung derſelben nichts geſchieht. Die Güterbeſitzer werden deßhalb auf Grund des § 38 Ziff. 1 der Feld⸗ polizeſordnung und § 145 Ziff. 1 d. P.⸗St.⸗G.⸗B. aufgefordert, auf ihren reſp. Grundſtücken die friſchen Mäuſe⸗ löcher zuzumachen und überhaupt zur Vertilgung der Möuſe möglichſt beizu⸗ tragen. Giftlerner werden von der Gemeinde Bekanntmachung. Die Vellämpfung der Kleeſeite betr. Wir ſehen uns veranlaßt, die Güterbeſitzer hieſiger Gemarkung auf die mit Erlaß Großh. Herrn Landes⸗Commiſſärs vom 9. Juni 1876 für voll⸗ ziehbar erklärte bezirkspolizeiliche Vorſchrift vom 11. Mai 1876 aufmerkſam zu machen mit der Aufforderung zur Ausrottung der Klee⸗ und Flachsſeide innerhalb 8 Tage von heute an: 9.1. Die Klee⸗ und Flachsſeite iſt in den Kleefeldern und wo ſie ſich ſonſt zeigt, 5 durch geeignete Mittel (Belegen der betreffenden Stellen mit Stroh und Verbrennen des wird Letzteren, Bedecken mit Kompoſt — aber alles auf wenigſtens 1—11½ Meter im Umkreis) auszurotten, ehe die Seide zum Blühen kommt. § 2. Beſitzer von Grundſtücken, auf welchen Kleeſeide blüht, werden auf § 145 Ziff. 1 Pol.⸗St.⸗G.⸗B. mit Geldſtrafe bis zu 20 M. beſtraft. Säumigen zu gewärtigen, daß die ihnen nach § 1 obliegenden Arbeiten auf ihre Koſten durch Dritte ausgeführt werden. Ladenburg, 1. Auguſt 1884. 0 195 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Außerdem haben die Winterſchafweide hieſiger Gemarkung, welche mit 500 Stück Schafen betrieben werden kann, Montag, den 25. ds. Mts., Vormittags 10 Uhr. pro 1884/85 im Rathhaus dahier öffentlich verpachtet. i Schriesheim, 2. Auguſt 1884. Das Bürgermeiſteramt. Hartmann. Schmidt. unentgeltlich abgegeben und erfolgt deren Austheilung täglich jeweils Vor⸗ mittags um 11 Uhr im Rathhauſe hier. Die Nichtbefolgung dieſer Anordnung hat Strafe zur Folge. Ladenburg, den 4. Auguſt 1884. BVuürgermeiſteramt: A. Huben. kins, abgebe. Brehm. Eine große Parthie Bouckskinreſten von 1—4 Ellen. ganz ächte Waaren, feinſte Kamgarne und neueſte Deſſins beſſerer Boucks⸗ welche um n zu räumen 11 Friſch eingetroffen!! Es ſind nur bedeutend unter gewohnlichen Preiſen Soeben eingetroffen: Neue oll. Vollhäringe in feinſter Waare empfiehlt M. Bläß