Bekanntmachung. (Nr. 2621.) Am Montag den 4. Auguſt ds. Js. und Dienſtag den 5. Auguſt ds. Is. jeweils Nachmittags 2 Uhr, wird das Erträgniß der Gemeinde · bſtbäume, (Aepfel, Birnen und Zwetſchgen) an Ort und Stelle ver⸗ ſteigert. Zuſammenkunft am Schriesheimer Thor. 5 Ladenburg den 21. Juli 1884. Bürgermeiſteramt: A. Huben. NE UE grüne Kern empfiehlt Th. Reinmuth. Hülsenfrüchte, Ia. neue Tinſen Ia. Erbſen ganz und geſchält Ia. Erbſen gebrochen empfiehlt Th. Reinmuth. Benedictiner Magenbitter Kirſchen-, Zwetſchen-, Anis⸗, Pfeffermünz-, Kümmel⸗, Nordhäuſer-. Frucht- und angeſetzten Branntwein empfiehlt C. T. Stenz. Farben, trocken und in Oel gerieben, Firnis & Vodenlack, Bürsten & Pinsel, Putztücher empfiehlt C. L. Stenz. Limburger Käs ganze Laibe. Per Stück 40 Pfennig bei C. L. Stenz. 1e u Mit den neuen Schnelldampfern des Norddeutſchen Tloyd kann man die Reiſe von Bremen nach Ameriſta in 9 Tagen machen. Näheres bei dem General ag enten Ph. Jak. Eglinger, Mannheim. Brehm. Bekanntmachung. Den Vollzug des Anfallverſtcherungsgeſetzes betreffend. 1) Die in 8 11 des Unfallverſicherungsgeſetzes vom 6. Juli 1884, (Reichs⸗ geſetzblatt S. 69 ff.) bezeichneten behördlichen Verrichtungen werden gemäß Verordnung des Miniſteriums des Innern vom 24. Juli 1884, ſoweit ſie den unteren Verwaltungsbehörden zugewieſen ſind, von den Bezirksämtern und, ſoweit ſie den hoheren Verwaltungsbehörden zu⸗ gewieſen ſind, vom Miniſterium des Innern wahrgenowmen. 2) Die den Unternehmern verſicherungspflichtiger Betriebe nach 8 11 des Unfallverſicherungsgeſetzes und nach der Bekanntmachung des Reichs⸗ Verſicherungsamtes vom 14. Juli 1884 obliegenden Anmeldungen ſind für diejenigen Betriebe, welche ſich in der Gemeinde des Bezirks⸗ amtsſitzes befinden, unmittelbar beim Bezirksamt, für die in anderen Gemeinden befindlichen Betriebe bei der Ortspolizeibehörde (dem Bür⸗ germeiſteramt) dieſer Gemeinden zum Zweck der Vorlage an das Be⸗ zirksamt einzureichen. 8) Die Ortspoſizeibehörden (beziehungsweiſe für die in der Gemeinde des Amtsſitzes befindlichen Betriebe das Bezirksamt) haben die nach Ber⸗ hältniſſen der Gemeinde erforderliche Anzahl von Anmeldungsformularen Ziffer 14 der Anleitung des Reichs⸗Verſicherungsamtes) zum Zwecke er Abgabe an die Unternehmer von verſicherungspflichtigen Betrieben bereit zu halten. Nach Ablauf der für die Anmeldung feſtgeſetzten Friſt (1. September gelaufenen Anmeldungen ſofork an das Bezirksomt zu übermitteln und ſich gleichzeitig darüber zu äußern, ob nach ihrer Kenntniß der Ver⸗ i ſſe ſich ſämmtliche Unternehmer von verſicherungspflichtigen Betrieben angemeldet haben; zutreffenden Falls find die Namen der verſicherungs⸗ pflichtigen Unternehmer, für welche die Anmeldung unterblieben iſt, unter Bezeichnung des Gegenſtandes und der Art des Betriebs anzu⸗ geben. 5) Die Bezirksämter haben, noͤthigenfalls durch Erkennung (§ 11 Abſ. 3 des Unfallverſicherungsgeſetzes), die angemeldeter Betriebe zur Auskunft anzuhalten. Karlsruhe, den 24. Juli 1884. a 7 Großherzogliches Miniſterium des Innern. Turban. L. Kühn. Vorſtehende Bekanntmachung geben wir hiermit zur Nachachtung bekannt. im, den 30. Juli 1884. von Geldſtrafen nternehmer nicht Meng. Be ſſch lu ß. [No. 2680.] Vorſtehende Bekanntmachung wird zur Kenntnißnahm und Nachachtung der hieſigen Intereſſenten hiermit veröffentlicht. 0 Ladenburg, 31. Juli 1884. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Zur Kirchweihe kann ich mein wohlausgeſtattetes Lager in 15 Stickereien, Spitzen, Krauſen, Kragen, anſchetten und Bändern Real- Handelsschule mit der Berechtigung zum einjährigen Militärdienst: 351 Zöglinge bestanden. Pensionat mit strenger Disciplin. Programm übersendet die Direction des International-Lehrinstitus in Bruchsal. 5 1884 einſchließlich) haben die Ortspolizeibehörden die bei ihnen ein⸗ 9 Die Huldigung der jungen Teute in Jahre 1884 betr. Diejenigen badiſchen Staatsange⸗ hörigen, welche am 9. September laufen⸗ den Jahres, dem Geburtstage Sr. König lichen Hoheit des Großherzogs, huldſ⸗ gungspflichtig find, alſo alle eidesfähigen Staatsbürger, welche bis dahin daz 21. Lebensjahr zurückgelegt haben, ſowie diejenigen über dieſem Alter, welche aus irgend einem Grunde den Huldigungseid noch nicht geleiſtet, oder erſt ſeit einem Jahre die Staatsangehörigkeit erworben haben, werden aufgefordert, innerhalb 10 Tagen von morgen an, jeweils Vormittags 10— 12 Uhr, zum Ein⸗ tragen in das Verzeichniß der Huldfe⸗ gungspflichtigen im diesſeitigen Geſchüfts⸗ zimmer ſich zu melden. Ladenburg, 31. Juli 1884. Miürgermeiſteramt Verloren wurde eine Wag enſtapſel vom Marlins⸗ thor bis zum Schwarzen Kreuz. Ab⸗ Boßnen⸗ Schnitzler empfiehlt zu billigen Preiſen Mich. . 5 Corsetten. Die bisher ſo belieben Küraß-Corſetten in ücht Fiſchbein gebe zu Fabrilpreiſen ab. Eine Partie zurückgeſetzter Corſetten verkaufe unterm Ankaufspreis D. Freitag. Gesucht. Ein gewandtes fleißiges Dienk⸗ mädchen wird geſucht. Näheres in der Expedition dieſes Blattes. Für mein Putz⸗ und Modewaaren⸗ Geſchäft ſuche per Spätjahr ein braves Mädchen 1 in die Lehre. J. Haſſelbach Galantriewaaten. 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