Golzverſteigerung. Die Großb. Bezirksforſtei Schönau b ., verſteigert mit Borgfriſtbewilli⸗ gung bis 1. April k. J.“ Samſtag den 12. d. M. früh 9 Uhr, u Gaſthaus zum „Schriesheimer⸗ Hof“ in Wilhelmsfeld aus den Domänenwald⸗Abtheilungen: „Am Roſchbergkopf“ bei Wilhelmsfeld und „Lange Heiken“ bei Altneudorf 872 Ster ſchäleichen Prügelholz und 34 Looſe unaufbereitetes Reisholz. Ferner Montag den 14. d. M. früh 9 Uhr im Gaſihaus zum „Löwen“ in Hei⸗ N ligkreuzſteinach aus den Domänenwald ⸗Abtheilungen: „Stried“, „Heßmannsgrund“ und „Un⸗ tere Winterhelle bei Heddesbach und Heiligkreuzſteinach: 1 Eichenſtamm, 147 Ster I. Cl., 1452 Ster II. Cl. ſchäleichen Prü⸗ gelbolz und mehrere Looſe unaufbe⸗ reitetes Reizholz. Die Waoldhüter Fath in Wilhelms⸗ feld, Reinhard in Heiligkreuzſteinach u. Schmitt in Heddesbach zeigen das Holz auf Verlangen vor. Farren- Torsteigerung. Nr. 2403. Am Donnerstag, den 17. d. Mts., f Vormittags 10 Uhr laßt die bieſige Gemeinde einen Rinder farren öffentlich verſteigern. Ladenburg den 11. Juli 1884. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Nr. 2404. Am Mittwoch den 16. d. Mts. wird das Erträgniß der Gemeinde Frühobſtbäume (Aepfel und Birnen) an die Meiſtbietenden an Ort und Stelle öffentlich verſteigert. Zauſammenkunft Nachmittags 2 Uhr am Maortinsthor. Ladenburg, 11. Juli 1884. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Die Tabakpflanzer werden wieder. holt darauf aufmerkſam gemacht, daß pflanzten Gelände längſtens bis kom⸗ menden Dienſtag den 15. d. M. Mor gens bei der unterzeichneten Steuer⸗ einnehmerei abzugeben ſind. Ladenburg, 11. Juli 1884. Großh. Steuereinnehmerei. Riedlinger. Mehrere tüchtige Shuhnacher in oder außer dem Hauſe finden gegen hohen Lohn dauernde Beſchäftigung. J. Keller, Schuhmacher. 1884er Ernte feinſt Rio lavé Café per Pfund 1 N die Anmeldungen der mit Tabak be⸗ een Bekanntmachung. Pie Rumeldung der Tabapſtanzungen bei der g 3 Steuerbehörde betr. Nach 8 3 und 24 des Geſetzes, betreffend die Beſteuerung des Tabaks, iſt jeder Inhaber eines mit Tabak bepflanzten Grundſtückes (Tabakpflanzer), auch wenn er den Tabak gegen einen beſtimmten Antheil oder unter ſonſtigen Bedingungen durch einen andern anpflanzen oder behandeln läßt, verpflichtet, der Steuerbehörde des Bezirks bis zum Ablaufe des 15 Juli die bepflanzten Grundſtücke einzeln nach ihrer Lage und Größe genau und wahrhaftig ſchrift⸗ lich anzugeben. Derſelbe erhält darüber von der gedachten Behörde eine Be⸗ ſcheinigung. 5 In Betreff der erſt nach dem 15. Juli bepflanzten Grundſtücke muß die Anmeldung ſpäteſtens am dritten Tage nach dem Beginn der Pflanzung bewirkt werden. Die Tabakpflanzer werden mit Bezugnahme hierauf in Renntniß ge⸗ ſetzt, daß ſie die Impreſſen zu ihren Anmeldungen, wie ſeither, bei den Unter⸗ erhebern ihres Wohnortes in Empfang nehmen können, daß ſie aber ſodann die von ihnen auf Seite 2 Spalte 2ù4 mit den erforderlichen Angaben ver⸗ ſehenen Impreſſen, alſo ihre Anmeldungen zur Steuer, wie ſeither, beim Un⸗ tererheber desjenigen Ortes abzugeben haben, in deſſen Gemarkung die an⸗ gepflanzten Grundſtüäcke liegen. Man macht dabei aufmerkſam, daß die Ein⸗ reichung der Anmeldungen genau innerhalb der oben bezeichneten Friſten er⸗ folgen muß, weil die Nichteinhaltung der letzteren unnachſichtlich Strafen nach ſich zieht. Velber die erfolgte Anmeldung erhalten die Tabakpflanzer von den Untererhebern eine Beſcheinigung. Es liegt im weſentlichen Intereſſe der Tabalflanzer, daß ſie dieſe Beſcheinigung längere Zeit forgfältig aufbewahren, um ſich nöͤthigenfalls über die wirklich erfogte Anmeldung ausweiſen zu koͤnnen. Mannheim, den 1. Juli 1884. 1 Großh. Hauptzollamm. Baumann. e e eee ee N f Beſchluß. N. 2338. Vorſtebendes wird zur Kenntnißn 80 der hieſigen Ta⸗ balspflanzer hiermit veröffentlicht. e f . 5 85 Bürgermeiſteramt. 3 . 12 5 A. Huben. 5 Brehm. erlag von Z. Bensheimer in Mannheim. In Kürze gelangt zur Verſendung: Das Gesetz betr. die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften bearbeitet vom Großherzoglichen Oberſtaatsanwalt Freiherr v. Neubronn. Preis ca. 50 Pfg. f Nachdem nun der Reichstag dieſes Geſetz angenommen hat, haben wir uns entſchloſſen, um den im Jahre 1879 in unſerem Verlage erſchienenen II. Band der Juſtizgeſetze für Baden betr. Handelsrecht, bearbeitet von dem Großh. Obeſtaatsanwalt v. Neubronn, vor dem Veralten zu ſchützen, die Aktien⸗ novelle in entſprechender Bearbeitung für Baden, ſofort nach Publikation des Geſetzes im Reichsanzeiger erſcheinen zu laſſen. In Ausſtattung und anſchließender Seitenzahl wird die Brochlüre ſo eingerichtet, daß dieſelbe in dem Handelsrecht (2. Bd. Juſtizgeſetze) an Stelle des Veralteten, eingeklebt werden kann. Unſer Lagervorrath vom 2. Band der Juſtizgeſetze wird natürlich ſofort ebenfalls dementſprechend ergänzt. Steichzeitig erſcheint die Aſttiennovelle als Separatabdruck. Nach Erlaß der Vollzugsvorſchriften erſcheint bei uns: Bas badiſche Einkommenſttuergeſetz und das W Gewerbſteuergeſetz nebſt Vollzugsverordnung u. Dienſtanweiſung. Mit einer Einleitung, einem Anhange, die einſchlägigen Geſetze und Ver⸗ ordnungen enthaltend, ſowie Sachregiſter. Herausgegeben von Emil Held, Großh. Steuerreviſor. Preis ca. M. 4. eleg. geb. ca. M. 5. Dieſes Buch iſt zunächſt beſtimmt, in gleicher Weiſe, wie das durch ſeine praktiſche Einrichtung ſehr verbreitete in unſerem Verlage im Jahre 1879 erſchienene Erwerbſteuergeſetz, jetzt, nachdem der Landtag das Einkommenſteuer⸗ geſetz angenommen hat, dem Beamten und Laien ein unentbehrliches und nützliches Handbuch und zuver läſſiger Führer zu ſein. J. Vensheimer's Verlag. 197 Das Netltfeder n- Kager Harry Unna in Altona verſendet zollfrel gegen Nachnahme (nicht unter 10 Pfuud) gule neue Bettfedern für 60 Pfennig vas Pfund, vorzüglich gute Sorte für 1 M. 25 Pfg., Prima Halbdaunen nur 1 M. 60 Pfg. Verpackung zum Koſtenpreis. 17757 grüne Kern empfiehlt Th. Reinmuth. Bee ſſt e n Apfelwein zu 16 Pf. pr. Liter bei J. M. Sommer. Sch ö nes Kornſtroh verkauft Peter Vorgeitz Schönes Kornſtroh zu verkaufen bei Frit Guten. gischen ſſon. uſertte, 5 Robattbew Mienen nehmen —— 1 0 — 1 57. ee i Mainau, 12. s beadiſchen In ite hoſtümirte Bei Abnahme von 50 Pfund 5 pCt. 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