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Bürgermeiſteramt auf der Beſchälkarte beſtätig⸗ ten Geburtsſcheins bei dem Vorführen nachgewieſen wird — werden im lau⸗ fenden Jahre Zuchtpreiſe im Betrage von 350, 200 und 120 Mark und Aufmunterungspreiſe im Betrage von 40 Mark hiermit zur Bewerbung aus⸗ geſetzt; ferner für einjährige Stutenfohlen, welche bei einem Weidgange auf einer der von dem Staate unterſtützten Weiden während des Sommers oder, wenn zugleich ihre Abſtammung von einem mit badiſcher Staatsunterſtützung gehaltenen Hengſte auf die oben bezeichnete Weiſe nachgewieſen wird, bei ra⸗ tioneller Stallaufzucht ſich beſonders entwickelt haben, Aufzuchtspreiſe im Be⸗ trage von 40 Mark. Die Bewilligung der Zuchtpreiſe iſt an die Bedingung geknüft, daß die Preisſtuten zwei Jahre lang zur Zucht verwendet und von ſolchen Hengſten gedeckt werden müſſen, welche mit Staatsunterſtützung gehalten werden. Soll⸗ ten dieſelben innerhalb 2 Jahren nicht wenigſtens einmal tröchtig werden, ſo 5 95 Beſitzer mindeſtens die Hälfte des empfangenen Preiſes zurückzuer⸗ atten. Für ſolche Stuten, für welche im vorigen Jahre ein Aufmunterungs⸗ preis bewilligt wurde, und welche ſich ſeit der letzten Muſterung entſprechend entwickelt haben, kann der vorjährige Preis auf den Betrag eines Zuchtpreiſes Auch kann für einzelne hervorragende Stuten unter 9 Jahren, welche 2 Fohlen geworfen haben und ſtets gut gehalten waren, der ſeiner Zeit gewährte Zuchtspreis von 120 M. auf 200 M. und 350 M. erhöht werden, wenn von den Beſitzern derſelben die bei der erſtmaligen Preisvertheilung feſtgeſetzten Bedingungen nochmals eingegangen werden. Bei Zuerkennung der Preiſe wird auf einen Beſchlag ohne Griff Werth gelegt. Die Muſterung der Stuten und Stutenfohlen und die Zuerkennung der Preiſe erfolgt in den Monaten Juni, Juli, Auguſt und September durch eine Kommiſſion, welche aus dem diesſeitigen Sachverſtändigen für Pferde⸗ zuchtangelegenheiten, einem Thierarzte und je 2 Vertretern der landwirth⸗ ſchaftlichen Bezirksvereine zuſammengeſetzt iſt. 5 Die Bewerbungen um Staatspreiſe für Stuten und Stutenfohlen ſind längſtens bis zum 15. Mai l. J. bei den Bürgermeiſterämtern und von dieſen ſofort den Gr. Bezirksämtern einzureichen, welch letztere ſie längſtens bis 1. Juni d. J. hierher vorzulegen haben. Bewerbungen, welche nach dem 1. Juni bei uns einkommen, können bei der Preisvertheilung nicht be⸗ rüchſichtigt werden. Die Bewerbungen müſſen enthalten: a 1) Vor⸗ und Zuname, Stand und Wohnort des Eigenthümers der Stute; 8 2) Alter, Farbe, Größe und Abzeichen, ſowie 3) Abſtammung der Stute; 0 4) Die Beantwortung ſolgender Fragen: 1 f a. Iſt die Stute gedeckt? 1 b. Hat ſie ſchon Fohlen zur Welt gebracht? e. Iſt dieſelbe von dem jetzigen Eigenthümer aufgezogen? n 1 gekauft oder ſelbſt 3 Fohlen, welche eine vom Staate unterſtützte Weide begehen, ſind von jetzt ab unter Bezeichnung der Weide, welche ſie begehen, ebenfalls anzu⸗ melden. Zeit und Ort der einzelnen Muſterungen werden ſpäter bekannt gegeben. Karlsruhe, den 7. April 1884. 8 Großh. Miniſterium der Innern. 5 a Der Miniſterialdirektor: — Eiſenlohr. VNÿ 5 Beſchluß. g Ne. 1417. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur en Pferdebeſitzer hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 24. April 1884. . Bürgermeiſteramt. 10 85 A. Huben. i TAPETEN. Die neueſten Muſter für die diesjährige Saiſon in größter Auswahl geſchmackvoller Deſſins von der Tapetenfabrin H. Engelhard in Mannheim, einer der erſten und beſtrenommirten Tapetenfabriken liegen zur Anſicht bereit und werden geneigte Beſtellungen zu Originalpreiſen in kürzeſter Friſt und portofrei ausgeführt. Ich mache ein geſchätztes Publikum ſpeziell darauf aufmerkſam, daß die anerkannt vorzüglichen Fabrikate genannter Firma neuerdings eine ganz we⸗ ſentliche Preisermäßigung erfahren haben. Die Muſterkollektion mit nur neueſten Zeichnungen und Farbſtellung iſt in dieſem Jahre ganz beſonders reichhaltig und ladet zu deren Beſichtigung hoͤflichſt ein. 1 1 Allgemeine Verſorgungs⸗Anſtalt im Großherzogthum Baden zu Karls⸗ ruhe. Lebens ⸗Verſicherung & Alters- 1 06 Verſorgung. In Folge Wegzugs des Herrn Notar Weber von Fadenburg haben wir die von demſelben ſeither innegehabte Vertretung unſerer Anſtalt dem Herrn Michael Bläß daſelbſt übertragen. „ Karlsruhe im Mai 1884. 5 Der Verwaltungsrath. 5 Wirthschaft en Rheingau. Morgen Samſtag früh halb 10 Uhr Wellfleiſch, Abends hausgemachte Würſte, wozu freundlichſt einladet J. Wolf. Ladenburg. Samſtag den 3. Mai, Abends halb 9 Uhr Generalverſamm lung im Sacal. Tagesordnung: 1. Bericht des Sekretärs über das abgelaufene Vereinsjahr. 2. Bericht des Caſſiers. 3. Wahlen. . 4. Vereinsangelegenheiteg. 2 8 r 5 5 8 Sonntag, den 4. Mai, Mittags halb 1 Uhr 5 Abmarsch mit Muſftk zur Fahnenweihe in Jeutershauſen. Zauſammenkunft im Lokal. Anseige & Empfehlung. Erlaube mir hiermit die ergebenſte Anzeige, daß ich das von meinem verſtorbenen Manne bisher betriebene Uhrmachereigeſchäft weiter führe und erſuche ergebenſt, das meinem Manne bisher geſchenkte Vertrauen auch mir bewahren zu wollen. Bei Neuanſchaffungen und Reparaturen ſichere beſte und billigſte Bedienung zu. Ir. Jontaine Wittwe. eiw. Feuerwehr Ladenburg. Sonntag den 4. Mai l. 3., Morgens präcis 6 Uhr rückt die freiwillige Feuerwehr und die Hilfsmannſchaft, mit Ausnahme der Waſſerführer und Feuerreiter, zur Uebung aus. Dies wird mit dem Anfügen veröffentlicht, daß die ungerechtfertigt Ausbleibenden Strafe zu gewärtigen haben. N a Ladenburg, 29. April 1884. Das Commando. Hartmann. Prima 15 HGartmann, Sattler u. Tapezier. e Ruhr- & Nußlohlen Th. Reinmuth. 5 80 1 8