ie Golden. — r Milch. In 4 bliſche Gemeinde. fhat Oſterſonntag Vormittags 9 Uhr Gottesdienſt mit Bußandacht u. Communion. igs eine M einige T ecke wird 10 1 t, die Mic deren, bel ußerdem witd Stunden 05 t beſſeren &. neigten Anſicht geöffnet iſt. Einem geehrten Publikum hieſiger Stadt und Umgegend diene hiermit zur gefälligen Nach⸗ richt, daß auf vielſeitiges Verlangen das Wachs⸗ figurenkabinet oder Modell⸗Muſeum aufgeſtellt am Kriegerdenkmal in Ladenburg die Oſterfeier⸗ tage über noch einem geehrten Publikum zur ge⸗ Um einen recht zahlreichen und gütigen Beſuch FJ. Lang. Milch in e Waſſer gus⸗ uß aber voll einem neuen, oſſen werden, Topf heſße icht unter 50 dieſelbe 1—2 ch Vorſchrif Nilch auch in Unverändert bmack einzu⸗ b. Annalen.“ —— ſeht dem hi⸗ eltener Kunft⸗ zu machen tren⸗ſtabinet ſt und Würde chbildung dez uſchauer und d Jeſu, welche nn und Kunſt bt, einer ſol⸗ Lang hat in ittspreis ſeht er die Hͤlſtz) eſes Kunſtge⸗ Beſucher. Molitor. Mainzer Lotterie 100,000 Mark 25,000 Marß 20,000 Marl viele à 5000, 4000, 3000, 2500, 2000, 1500, 1000, 600, preis aller Abthejlungen eines Loſes. werte von 272,980 Mark, werden in 2 Klaſſen ausgeloſt. preis beträgt im Ganzen 8 Mark für beide Abtheilungen einſchließ⸗ lich Reichsſtempel. Ziehungsliſten werden ausgegeben und der Karlsruher Zeitung Abgeſehen von dem löblichen Zwecke, welcher dieſer Lotterie zu Grunde liegt, bietet dieſelbe außerordentl. günſtige Gewinnchancen. Loſe Zu haben bei allen Lo ſeverkäufern und dem alleinigen Genera : beigelegt. Zuſamen noch 4000 Gewinne im Werkhe von Solide Agenten werden angenommen... zur Erbauung einer kath. Kirche in Mainz. Genehmigt von der Re⸗ i Die Gewinne beſtehen in Gold⸗, Silber⸗, Brillant⸗, J 0 duſtrie⸗ und Kunſtſachen. „ A ! Haupttreffer !! im Werte von 1 10,000 Mars 500, 400, 300 ꝛc. ꝛc. 2 272,980 Mk. 2 Der kleinſtie Gewinn beträgt 10 Mark, deckt ſomit den Kauf⸗ Alle 4000 Gew., im Geſammt⸗ Nächſte Ziehung 30. April l. J. hierfür Mark 5.— Es werden auch Antheilsſcheine auf halbe Loſe, 2 Mark 50 Pfg. per Stück, ausgegeben. Schlußziehung 23. Juli l. J. Moritz Strauß jr., Mainz. Der Los⸗ n⸗ 1 erung, heidelberg bea dungen mi pilligung bei d. Mis, r, gelhauſen ärchengattenn ie aus me“ en an Dürt⸗ hten⸗, 7 Fol Stück lägen itholzſtangel, Ster fon fichtenes uin elholz; 260, tück gemischt reitetes Res nenwaldhüle uf Verlangen De. D 15 Für Candwirthe. Preis per Hecto⸗Liter 1 Mk. — Faßweiſe per Hekto⸗Liter 80 Pfg. kutrirte Mlais⸗Schläm beſtes und bewährteſtes Kraftfutter für Milch und Fleiſch Produkt n, und rationeller als andere Futtermittel, täglich friſch und he 5 1 billiger zeit z 9 f 1 werde . Nr Den Eingang meiner Neuheiten in Damen-, Herren-, Kinder-Hüten, Blumen, Federn ete. erlaube ich mir ergebenſt anzuzeigen. Modelle nach neueſten Pariſer Muſtern ſtehen jeder⸗ ur Anſicht offen. f Nur mit reeler Waare bei billigſter Berechnung n ſtets meine Abnehmer bedient. Tiſette Colombara. Bekanntmachung. Das Erſatzgeſchäft ſür das Jahr 1884 betr. Nr. 12,416. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aushebungs⸗ bezirks Mannheim findet am 15., 16., 17., 18., 19., 21., 22., 23. und 24. Aprik 1884, jeweils Vormittags 8 Ahr im Aulaſaal Tit. A 4 No. 4 neben der Zeſuitenkirche dahier ſtatt. Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäß 8§ 28 Ziffer 7 der Erſatzordnung die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden neben Ver⸗ wirkung einer Strafe bis zu „dreißig Mark“ oder bis zu „drei Tagen Haft“ der Vortheile der Looſung für verluſtig erklärt und als vorzugsweiſe Einzu⸗ ſtellende behandelt werden können, vorbehaltlich der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens, wenn nach den angeſtellten Erkundigungen gegen die Ausbleiben⸗ den der Verdacht begründet wird, daß ſie ſich ihrer Dienſtpflicht zu entziehen ſuchen. . Die Pftichtigen der Jahrgänge 1862 und 1863 ſowie von früheren haben hei Strafvermeiden ihre Jooſungsſcheine mitz bringen. An nachbezeichneten Tagen haben zu erſcheinen: Am Dienſtag den 15. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1862 aus der Stadt Mannheim, ſowie die Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirk. Am Mittwoch den 16. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1863 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit L anfangen. . Am Donnerſtag den 17. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1863 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben M bis mit 2 anfangen, ſowie diejenigen der Jahrgänge 1862, 1863 und 1864 aus Tadenburg. i Am Freitag den 18. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen der Jahrgänge 1862, 1863, 1864 aus Feudenheim, Ilvesheim und Käferthal. 8 Am Samſtag den 19. April l. J., Vormittags 48 Uhr: Die Pflichtigen der Jahrgänge 1862, 1863 und 1864 aus Neckar hauſen, Sandhofen, Schaarhof, Schriesheim und Wallſtadt. Am Montag den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit J anfangen. 5 Am Dienſtag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben K bis mit R anfangen. a Am Mittwoch den 23. April l. J., Vormittags 8 Uhr Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 8 bis mit 2 anfangen. Am Donnerſtag den 24. April l. J., Vormittags 8 Ahr beginnt die Tooſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1864 und aus älteren Jahrgängen, ſoweit ſolche noch nicht gelooſt haben. Für die Nichterſcheinen⸗ den wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion gelooſt werden. Diejenigen Militärpflichtigen, weſche durch Verzicht auf das Loos fich das Recht der Wahl des Truppentheils ſichern wollen, haben ſofort im Muſterungstermin ſich unter Vorlage der Einwilligung des Vaters bezw. Vormunds als drei⸗ jährig Freiwillige zu melden. Die Verbeſcheidung der eingereichten Reklamationsgeſuche findet am Mittwoch, den 23. April nach Beendigung des Muſterungsgeſchäfts ſtatt. Die Pflichtigen haben zum Erſatzgeſchäft in hautreinem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzuſenden. Daſſelbe iſt — ſofern der aus⸗ ſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt — bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen, mit dem Anfügen, daß dem Geſtellungspflichtigen noch beſondere Vorladung zum Erſatzgeſchäft zu⸗ gehen wird. Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihr im Muſterungstermine zu erſcheinen. . Mannheim, den 27. März 1884. Großh. Bezirksamt. Lang. N Den Eingang meiner Neuheiten in: 8 Hüten. Blumen, Federn, Bändern etc. 5 zeige ich hierdurch ergebenſt an . 5 J. Haſſelbach.