hr been rand ſirt. 9 ſind tin d Allen gerette, Viblhoth dig ba er warn Stute önlich e Morgetz ind. Dee rere Sil. ingel wor ung dt berſchich ert Sig bene loer Sigel in Aufſtand päter in our auß dingbein er 187 nes No en Br im 18, hadiſchn des b ämpfern 49 nach es Vüͤr⸗ 9 mee ein. in det dis zum giment, ſt aber igſomen Seral, ch Neu ational⸗ den die gleicht eſtehen, en Ge⸗ ſchwar⸗ gekochſ Schüſſel ſeiner ielleicht ddfleisch jiſchen, en und Maſſer da der t et ti⸗ n Land Körber ſach der er odet be und 13 maß, at eine nur im us dell erkauft Slut; 5 't, al gt.) . zu haben bei ig. Die Gr. Bezirksforſtei Heidelberg ver⸗ ſſeigert aus Domänenwaldungen mit Borgfriſt oder Rabattbewilligung bei Baarzahlung Donnerſtag, den 17. d. Mts., früh /½ 0 Uhr, im Lamm in Ziegelhauſen aus den Schlägen „am Lärchengarten“ und „Säglochſchlag“, ſowie aus meh⸗ reren andern Abtheilungen an Dürr⸗ und Windfallhbölzern; 8 fpichten⸗ 7 For⸗ lenſtämme mit 9 fm; 17 Stück lärchene und 6 Stück fichtene Nutzholzſtangen, 48 Ster buchenes Scheitholz III. Kl., 185 Ster buchenes. 29 Ster forlenes, 11 Ster lärchenes, 2 Ster fichtenes und 144 Ster gemiſchtes Prügelbolz; 2875 Stück buchene und 975 Stück gemiſchte Wellen; 6 Looſe unaufbereitetes Reis⸗ holz. Sämmtliche Domänenwaldhüter ſind beauftragt das Holz auf Verlangen vorzuzeigen. Mannheimer Maimarft. Looſe d 2 Mark, CEaſſeler Pferdemarktlooſe à 3 Mark S. J. Lang Sohu, Heddesheim. 200 Ztr. Haardung Dang find noch abzugeben bei Gg. Murckhardt Söhne in Wiesloch. NIA M Mit den neuen Schnelldampfern des 15 Korddeutſchen Tloyd kann man die Reiſe von Bremen nach Ameriſta 4 in 9 Tagen 5 machen. Näheres bei dem General agen ten Ph. Jak. Egklinger, Mannheim. Huſten⸗Bonbons Trauben⸗ Bruſt⸗Honig St. Bernhard u. Benedictiner⸗ Magenbitter 4 C. T. Stenz. 10 Belianntmachung. Das Erſatzgeſchäft für das Jahr 1884 betr. Nr. 12,416. Die Muſterung der Milſtärpflichtigen des Aushebungs⸗ bezirks Mannheim findet am 15., 16., 17., 18., 19., 21., 22., 23. und 24. April 1884, jeweils Vormittags ½8 Ahr im Aulaſaal Cit. A 4 No. 4 neben der Zeſuitenſirche dahier ſtatt. Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäß 8 28 Ziffer 7 der Erſatzordnung die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden neben Ver⸗ wirkung einer Strafe bis zu „dreißig Mark“ oder bis zu „drei Tagen Haft“ der Vortheile der Looſung für verluſtig erklärt und als vorzugsweiſe Einzu⸗ ſtellende behandelt werden können, vorbehaltlich der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens, wenn nach den angeſtellten Erkundigungen gegen die Ausbleiben⸗ 05 der Verdacht begründet wird, daß ſie ſich ihrer Dienſtpflicht zu entziehen uchen. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1862 und 1863 ſowie von früheren haben bei Strafvermeiden ihre Looſungsſcheine mitzu⸗ bringen. NNTf' An nachbezeichneten Tagen haben zu erſcheinen: 15 Am Dienſtag den 15. April l. J., Vormittags 8 U Die Pflichtigen des Jahrgangs 1862 aus der Stadt Mannheim, ſowie die Rüſckſfändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirk. Am Mittwoch den 16. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1863 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 4 bis mit LD anfangen. Am Donnerſtag den 17. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1863 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben M bis mit 2 anfangen, ſowie diejenigen der Jahrgänge 1862, 1863 und 1864 aus Tadenburg. Am Freitag den 18. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen der Jahrgänge 1862, 1863, 1864 aus Jeudenheim, Ilvesheim und Käferthak. Am Samſtag den 19. April l. J., Vormittags 48 Uhr: Die Pflichtigen der Jahrgänge 1862, 1863 und 1864 aus Neckar hauſen, Sandhofen, Schaarhof, Schriesheim und Wallſtadt. Am Montag den 21. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit J anfangen. Am Dienſtag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben K bis mit R anfangen. Am Mittwoch den 23. April l. J., Vormittags 48 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 8 bis mit 2 anfangen. Am Donnerſtag den 24. April l. J., Vormittags 8 Ahr beginnt die Tooſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1864 und aus älteren Jahrgängen, ſoweit ſolche noch nicht gelooſt haben. Für die Nichterſcheinen⸗ den wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion gelooſt werden. Diejenigen Militärpflichtigen, weſche durch Verzicht auf das Loos fich das Recht der Wahl des Truppentheils ſichern wollen, haben ſofort im Muſterungstermin ſich unter Vorlage der Einwilligung des Vaters bezw. Vormunds als diei⸗ jährig Freiwillige zu melden. Die Verbeſcheidung der eingereichten Reklamationsgeſuche findet am Mittwoch, den 23. April nach Beendigung des Muſterungsgeſchäfts ſtatt. Die Pflichtigen haben zum Erſatzgeſchäft in hautreinem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzuſenden. Daſſelbe iſt — ſofern der aus⸗ ſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt — bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen, mit dem Anfügen, daß dem Geſtellungspflichtigen noch beſondere Vorladung zum Erſatzgeſchäft zu⸗ gehen wird. Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 27. März 1884. 11 1 Großh. Bezirksamt. Lang 5 NN 1 3 Bändern tte Den Eingang meiner Neuheiten in: Hüten, Blumen, Federn, zeige ich hierdurch ergebenſt an 2 J. Haſſelbach. . 1585 Modelhüte ſtehen zur gefl. Anſicht offen. hr: Haus- Verſeigerung Der Theilung wegen wird das zum Nachlaß der Franz Neckarmann Ehe⸗ frau, Klara geborene Huber von Oggers⸗ heim gehoͤrige: Haus Nr. 416. Ein zweiſtöckiges Wohnhaus im Rheingauviertel dahier, einerſeits Nikolaus Reffert IJ. und Emmerich Trill, ander⸗ ſeits Nathan Ladenburger, taxirt zu 2800 Mark am Montag, den 28. April 1884 Nachmittags 3 Uhr in dem Rathhauſe dahier öffentlich zu Eigenthum verſteigert. Der Zuſchlag erfolgt ſofort, wenn mindeſtens der 0 Schätzungspreis geboten wird. Ladenburg, den 7. April 1884. Gr. Notar: Weber. Anzeige. 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