5 8 . Belianntmachung. Das Erſatzgeſchäft für das Jahr 1884 betr. Nr. 12,416. Die Muſterung der Militärpflichtigen dee e en bezirks Mannheim findet am 15., 16., 17., 18., 19., 21. 22. 1 10 24. April 1884, jeweils Vormittags 8 Ahr im Aulaſaal Lit. 4 4 No. 4 neben der Zeſuitenkirche dahier ſtatt. Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäß § 28 Ziffer 7 def Erſatzordnung die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden neben Ver- wirkung einer Strafe bis zu „dreißig Mark“ oder bis zu „drei Tagen Haft der Vortheile der Looſung für verluſtig erklärt und als vorzugsweiſe Einzu⸗ ſtellende behandelt werden können, vorbehaltlich der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens, wenn nach den angeſtellten Erkundigungen gegen die Ausbleiben⸗ den der Verdacht begründet wird, daß ſie ſich ihrer Dienſtpflicht zu entziehen ſuchen. g Die Pflichtigen der Jahrgänge 1862 und 1863 ſowie von früheren haben bei Strafvermeiden ihre Cooſungsſcheine mitzu bringen. An nachbezeichneten Tagen haben zu erſcheinen: Am Dienſtag den 15. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1862 aus der Stadt Mannheim, ſowie die Rückßändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirk. Am Mittwoch den 16. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1868 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 4 bis mit LD anfangen. Am Donnerſtag den 17. April l. J., Vormittags /½ 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1863 aus der Stadt Monnheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben M bis mit 2 anfangen, ſowie diejenigen der Jahrgänge 1862, 1863 und 1864 aus Tadenburg. Am Freitag den 18. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen der Jahrgänge 1862, 1863, 1864 aus Feudenheim, Ilvesheim und Käferthal. Am Samſtag den 19. April l. J., Vormittags 48 Uhr: Die Pflichtigen der Jahrgänge 1862, 1863 und 1864 aus Neckar- hauſen, Handhofen, Schaarhof, Schriesheim und Wallſtadt. Am Montag den 21. April l. J., Vormittags 48 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannßeim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben 4 bis mit J anfangen. Am Dienſtag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben K bis mit R anfangen. Am Mittwoch den 23. April l. J., Vormittags 8 Uhr: deren Familiennamen mit den Buchſtaben 8 bis mit 2 anfangen. Am Donnerſtag den 24. April l. J., Vormittags 8 Ahr beginnt die Tooſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1864 und aus älteren Jahrgängen, ſoweit ſolche noch nicht gelooſt haben. Für die Nichterſcheinen⸗ den wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion gelooſt werden. Diejenigen Militärpflichtigen, weſche durch Verzicht auf das Loos ſich das Recht der Wahl des Truppentheils ſichern wollen, haben ſofort im Muſterungstermin ſich unter Vorlage der Einwilligung des Vaters bezw. Vormunds als drei⸗ jährig Freiwillige zu melden. 855 Die Verbeſcheidung der eingereichten Reklamationsgeſuche findet am Mittwoch, den 23. April nach Beendigung des Muſterungsgeſchäfts ſtatt. Die Pflichtigen haben zum Erſatzgeſchäft in hautreinem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. f Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt, hat ein ärztliches Zeugniß einzuſenden. Daſſelbe iſt — ſofern der aus⸗ ſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt — bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. N Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe. Verfügung in ihren 2 Gemeinden in ortslblicher Weiſe bekannt zu machen, mit dem Anfügen, daß dem Geſtellungspflichtigen noch beſondere Vorladung zum Erſatzgeſchäft zu⸗ gehen wird. a Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim, den 27. März 1884. CVVVV Großh. Bezirlsamt. Lang. 1 Dorer. . Nigg Seiden K Halbſeiden⸗ Al Handschuhe empſiehlt in ganz neuer Waare 4 20¹ Pacht- & Mieth verträge, 45 vorräthig bei 5 ie 3 05 Karl Molitor. Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, D. Freitag. 5 Bekanntmachung. Miniſterium des Innern. Karlsruhe den 19. März 1877, Den Betrieb des Armenbades in Baden betreffend. Den Großh. Bezirksämtern wird unter Bezugnahme auf die diesſeitige Verordnung vom 9. Januar 1872 (Geſ.⸗ u. Verord.⸗Bl. von 1872 Nr. III) eröffnet: N Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden die Räume des Armen, bades in Baden durch die Aufnahme ſolcher Kranken, welche aus öffenklicheg Mitteln unterſtützt werden, nicht vollſtändig in Anfpruch genommen. Man ſieht ſich daher veranlaßt, um die genannte Anſtalt möglichſt vielen Kranken nutzbar zu machen, künftig, ſoweit noch Räume verfügbar ſind, die Aufnahme in das Armenbad auch ſolchen weniger bemittelten Kranken zu geſtalten welche die Koſten ſelbſt zu beſtreiten haben. Für die Kranken letzterer Art werden folgende Beſtimmungen getroffen; 1) Die der Anſtalt zu leiſtende Vergütung für Wohnung, Verköstigung, Abwartung. Bäder und Arzneimittel beträgt 2 Mk. 50 Pfg. täglich fh den Kopf. Zu der Koſt wird täglich ½ Liter Wein ohne beſondere Auftech⸗ nung verabreicht. Für weitere Abgaben von Wein, welche jedoch nur mit Genehmigung des Hausarztes ſtattfinden, iſt beſondere Vergütung zu ſeiſten. 2) Behufs der Geſtattung der Aufnahme haben ſich die Kranken die Fälle erſt ſpäter eintretender Krankheiten ausgenommen — jeweils in det erſten Hälfte des Monats April unter Vorlage eines ärztlichen Zeugniſſes gg Großh. Badeanſtalten⸗Commiſſion in Baden zu wenden, welche die vorkan⸗ menden Geſuche zu prüfen und den Tag des Eintritts zu beſtimmen hal, 3) Die von den Kranken zu leiſtende Vergütung iſt für die muthmgz⸗ liche Dauer der Kur an die Verrechnnug des Armenbades zum Voraus bezahlen. 4) Die in das Armenbad aufgenommenen Kranken haben ſich in feder Beziehung der beſtehenden Hausordnung zu fügen. 5) Im Uebrigen finden die Beſtimmungen der Verordnung vom 9. Joe nuar 1872 Geſ.⸗ u. V.⸗Bl. No. III. auch auf die ſelbſt zahlenden Kranken Anwendung. gez. Stößer. 5 Beſchluß. i Vorſtehender Erlaß bringen wir hiermit wiederholt zur Kenntnißnahſhe⸗ Mannheim, den 28. März 1884. e Großh. Bezirksamt. 7 Siegel. 2 n Neckarſtraße M Neckarſtraße annheim, vis à vis 0 zum ſilbernen zum ſilbernen Auer. . b Anſſer. 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