FSupenlangen . Verſteigerung. Montag, den 3. März, Morgens 10 Uhr läßt der Unterzeichnete beim Bahnhof in Ladenburg circa 3000 Stück Fich⸗ tenſtangen unter günſtigen Bedingungen verſteigern. 8 n 22. Februar 1884. Adam Metz. „Fahr Markt. 655. Am e den 25. Jebruar wird dahier Jahrmarkt abgehalten. OQadenburg, 20. Februar 1884. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Zu verkaufen alle Sorten Accordia (Ziehharmonika) zu dem billigſten Preiſe, bei Franz Heinz, Heddesheim. an 1 Knzeige. Hert Dr. med. R. Anke, pract. Arzt, vertritt ſeit 16. Februar meine Stelle. Ladenburg. Lärchene Hopfenſtangen. J. Schütz, pract. Arzt. die Gin Unterzeichneter verkauft aus ſeinem rgenthe H. Privatwald bei Großſachſen circa 600 ihe von d Stück Lärchene Hopfenſtangen Iter u. chert het ter Sorte mit Borgfriſt. Welt Auf Verlangen werden dieſelben auf Manche die Landſtraße gefahren. Tode Großſachſen den 18. Februar 1884. Veter Geißler, Metzger. nen hallt 8 Leibog zu well zu bringt als Pri n alle nz 11e u Mit den neuen Schnelldampfern des Aorddeutſchen Tloyd kann man die Reiſe hälter k von Bremen nach Ameriſta auch ar r die Hes f in 9 Tagen 9 tungen W. zeitung machen. Näheres bei dem ie natütſ. General agen ten 1 5 h. Jak. Eglinger, nge Mannheim. N Stüc 1 gel, el Carl Schneider, Maſchinen- handlung, Bahnhof Weinheim Woll- und Strickgarne 1 C. K. Stenz. Sonntag den 24. Februar, Nachmittags 2 Uhr Gottesdienſt. . l 1 5 0 1415 19 40 Gesungbürher. Bringe hiermit auf bevorſtehende Oſtern mein Lager in evangeliſchen und liatholiſchen Geſang⸗ und Gebetbüchern, welches auf's beſte ſortirt iſt, in empfehlende Erinnerung. Evang. Geſ — 5 mit grobem Druck ſind ſtets vorrätig — L. Wucherer. eee = rr Beſianntmachung. Nr. 629. Zufolge Verfügung Gr. Bezirksamts Mannheim vom 13. d. Mts. Nr. 6656 findet 5 Donnerſtag, den 6. März d. J., Vormittags 8 Uhr, auf dem Marktplatz dahſer die mit Erlaß Gr. Miniſteriums des Innern vom 8 d. Mts. Nr. 2401 3 auf Grund der Verordnung vom 30. Oktober 1875, Geſ. und Verordgsbl. Nr. XXXI S. 310 ff angeordneten Vormuſterung der Pferde durch die Vormuſterungs⸗Commiſſion ſtatt. Die hieſige Pferdebeſitzer werden andurch hiervon in Kenntniß geſetzt, mit dem Anfügen, daß ſie verpflichtet ſind, ihre . 8 ferde zu dieſer Muſterung zu geſtellen, mit Ausnahme W 5 ent a der Fohlen, unter 3 Jahren, 0 . b ker gte und 491 3 1 80 27 e der Stuten, die entweder hochtragend ſind oder noch nicht länger 74 als 8 Tage abgefohlt haben. In beiden Fällen iſt jedoch eine von diesſeits ausgefertigte Beſcheſnigung der Vormuſterungscom⸗ miſſion vorzuzeigen. Von der Verpflichtung der Vorführung ihrer Pferde ſind ausgenommen: Beamte im Reichs⸗ oder Staatsdienſte hinſichtlich der zum Dienſtgebrauch, ſo⸗ wie Aerzte und Thierärzte hinſichtlich der zur Ausübung ihres Berufs noth⸗ wendigen Pferde ꝛc. Bei Zuwiderhandlungen haben die Pferdebeſitzer eine Geldſtrafe bis zu 150 Mark zu gewärtigen. Ladenburg, den 18. Februar 1884. Bürgermeiſteramt. a. Huben üntunc 893 1 e N 2 8885 5 41 5 mit Louis Schmetzer 8 Aue matischent Chaisendach Geſetzlich geſchützt, allgemein wegen ihrer ſanitären Vorzüge empfohlen, wegen der rationellen iecht zu veränderten Beſchattungsvorrichtung und dadurch bedingten guten Ventilation, Vorzüglichkeit des Vorwärts- ſtatt Rückwärsfahren, wodurch eine naturgemäße Erziehung des Geſichtsſinnes ermöglicht iſt. Trotz dieſer bedeutenden Verbeſſerung und Verſchönerung ſind die Preiſe nicht erhöht worden und ſind ſolche zu haben, 12, 15, 17, 18, 20, 23 und 25 Mark. oel Reichhaltiges Lager unterhält 497570 Louis Welcher. Deutſche & franzöſiſche Suppen Linlagen von Winteroll & Ehret in Weinheim, Baden. Unſere präparierten Suppen⸗Einlagen, vielfach von Aerzten für kranke, ſchwächliche Perſonen und Kinder empfohlen, zeichnen ſich durch Wohlgeſchmack, leichte Verdaulichkeit, große Nährkraft und 25 Prozent Er⸗ ſparnis, allen andern Suppen⸗Einlagen gegenüber, aus. * 1 0 Nada für Ladenburg und Umgegend bei Otto Hanagarth, (G. Scola Allkathotiche Gemeinde. reſp. Eigenthümer zu bezeichnen, Bekanntmachung. [Nr. 3835.] Wir ſehen uns ver⸗ anlaßt auf das Verbot des Taubenaus⸗ flugs, während der Herbſt⸗ und Früh⸗ jahrsſaat, (§ 44, Ziff. 1. der Feldpo⸗ lizeiordnung ſür den Amtsbezirk Mann⸗ heim) aufmerkſam zu machen, mit dem Anfügen, daß Uebertretungen dieſer Vor⸗ ſchrift, gemäß 8 143 des badiſchen P. St. G. Strafe an Geld bis zu 60 Mk. oder an Haft bis zu 14 Tagen zu Folge haben. Ladenburg den 19. Februar 1884. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Jranzöſiſchen . Rothwein 7 (A e do ck.) Kleinverkauf. Champagner in ganzen, halben und drittel Flaſchen empfiehlt C. C. Stenz. Kücbel- Oel Ia. Pfälzer Rüböl, ſowie Ja. franzöſiſches Satatöt empfiehlt billigſt Th. Reinmuth. Prima deutſchen und ewigen Kleeſamen, ſo wie Aſparſetten Saatwicken empfiehlt billigſt Auguſt Kaufmann. Dürtahf, Ia. fürſt. Zwetſchen, Ia. Kirſchen (Gaiberger), Ia. Aepfel empfiehlt Th. Reinmuth. Rollfaden ſchwarz und weiß, 500 Yards, per Dutzend ſortirt Mk. 2 bei d C. C. Stenz. Bekanntmachung. Die Feldbereinigung im Diſtrikt III., Reſt der Gemarkung betr. Nr. 632. Bis 27. dss. Mittwoch den Mts. ſollen die Namen der Güterbeſitzer des Feldbereinigungsdiſtriks, III. Unterneh⸗ men hieſiger Gemarkung in der Natur erhoben werden. Die Beſitzer der in dem Bereinigungs⸗ diſtritnt gelegenen Grundſtücke werden deßhalb aufgefordert bis längſtens am Vorabend des genannten Tages die Grundſtücke genau mit dem Namen der bei entſpringender Vermeidung daraus Nachtheile. Ladenburg, 21. Februar 1884. Bürgermeiſteramt. e Brehm. A. Huben.