Volitiſches. Karlsruhe, 17. Februar. Das „Geſetz⸗ und Verordnungsblatt“ Nr. 5 enthält: Verordnung des Miniſteriums des Innern, den Vollzug des Krankenverſicherungsgeſetzes vom 15. Juni 1883 betreffend. Berlin, 16. Febr. Zu Anfang voriger Woche batte, ſo meldet die „Köln. Z.“, der amerikaniſche Geſandte in Berlin, Herr Sargent, unſerem Aus⸗ wärtigen Amt die Beſchlüſſe zugeſtellt, welche das Repräſentantenhaus der Vereinigten Staaten in Waſ⸗ hington zu Ehren des verſtorbenen Abgeordneten Lasker angenommen hatte. Der Reichskanzler hat jedoch, ſtatt, wie amerikaniſcherſeits jedenfalls erwartet worden, dieſe Beſchlüſſe dem deutſchen Reichstage zu übermitteln, ſie an den Geſandten v. Eiſendecher mit dem Auftrage zurückgehen laſſen, ſie dem Waſhing⸗ toner Auswärtigen Amt zur Rückgabe an das dortige Repräſentantenhaus auszuhändigen. Der Abgeordnete Lasker, ſo ſoll die Begründung lauten, habe hier durchaus nicht eine ſo hohe Stellung eingenommen, daß ein derartiges ihn auszeichnendes Dazwiſchentreten des Reichskanzlers angezeigt erſcheine. (Die Ableh⸗ nung der Vermittlung durch den deutſchen Reichs⸗ kanzler ſchließt natürlich die direkte Mittheilung durch das amerikaniſche Repräſentantenhaus an das Prä⸗ ſidium des deutſchen Reichstags nicht aus.) London, 17. Febr. Nach einem Telegramm des „Obſerver“ aus Kairo überreichte eine kleine Abtheilnng Soldaten der egyptiſchen Armee geſtern früh perſöͤnlich im Abdin⸗Palaſte dem Khedive eine Petition, worin gegen die angebliche Entſendung egyptiſcher Truppen nach dem Sudan proteſtirt und die Entlaſſung der engliſchen Offiziere verlangt wird. Die Petenten, welche erklärten, die Geſinnung der geſammten Armee zu vertreten, wurden verhaftet und gefeſſelt in das Gefängniß abgeführt. Kairo, 17. Febr. Graham iſt geſtern mit dem Reſte des Expeditionscorps nach Suakim ab⸗ gegangen. Einer Meldung von Suakim zufolge eröffneten die Aufſtändiſchen geſtern früh das Feuer uf die Bef⸗ſtigungen, zogen ſich aber ſpäter, von Kavallerie verfolgt, zurück. Baring erhielt Abends eine Depeſche aus Khartum, welche beſagt, eine Proclamation Gordons erkenne den Mahdi als Sultan von Kordofan an, kündige den Erlaß der Hälfte gewiſſer Steuern an, bezüglich des Vertrages über die Sclaverei träten keinerlei Einſchränkungen ein. Die Proclamatjon machte in Khartum den ünſtigten Eindruck. 8 ond 16. Febr. Die „Times“ meldet aus Suakim von geſtern: Die Aufſtändiſchen machten in Sinkat gegen 200 Frauen und nahezu ebenſo viele Kinder nieder. Verſchiedenes. 1 Ladenburg, 19. Februar. Geſtern nach⸗ mittag ſtarb nach kurzem Krankenlager der langjäh⸗ rige evangeliſche Dekan der Diözeſe Laden burg — Weinheim, Kirchenrat Eberlin in Hand⸗ ſchuchsheim, im 81. Lebensjahre. — Aus Waldshut, 15. Februar, wird gemeldet: Geſtern in der Frühe wurde in einem Straßengraben zwiſchen Göhrwihl und Strittmatt der 54 jährige Landwirth Martin Stoll von Stritt⸗ matt als Leiche aufgefunden. Es iſt bis jetzt kon⸗ ſtatirt, daß er Abends 10 Uhr ohne Begleitung aus Görwihl wegging und zwar in nüchternem Zuſtande. Nach gerichtsärztlicher Ausſage erhielt der Unglücklich einige Schläge, in Folge deſſen er dann ohnmächtig wurde, zuſammenbrach und zuletzt erfror. Daß ein Verbrechen vorliegt, iſt kaum zu bezweifeln. — Aus der Ortenau, 14. Febr. (Ho⸗ pfenſtangen. Holzpreiſe.) Hopfenſtangen ſind im Augenblick viel begehrt und gut bezahlt. Für ſolche 1. Klaſſe wurden 50 M., 2. Kiaſſe 40 M., 3. Klaſſe 25 M. und 4 Klaſſe 12 M. ſogar in Wäl⸗ dern bezahlt, die 3 bis 4 Stunden von der Schwarz⸗ waldbahn entfernt liegen; manchmal ging auch der Erlös hierfür über den Anſchlag der Behörde hinaus. Die Lieferung von Stangen nach Offenburg kommt dann auf 70 M. zu ſtehen. — Bei der zur Zeit ſtattfindendenden Holzverſteigerung gehen die Preiſe recht in die Höhe. Im Renchthale ſind bei den letzten Verſteigerung im Domänenwalde ſämmtliche Holzgattungen im Preiſe geſtiegen. Für den Ster Küferholz wurden durchſchnittlich 16 Mk., Buchen⸗ holz 13 M., Eichenholz 9 M., gemiſchtes Holz 8 M. gelöſt. — Die vorhandenen Vorräthe von As⸗ penholz wurden wie in früheren Jahren behufs Verwendung in Papier-, bezw. Holzſtofffabriken des Oberlandes angekauft. Im ganzen wurde des ge⸗ linden Winters wegen weniger Holz gefällt als in früheren Jahren. Nagold. Ein Akt brutaler Thierquälerei wurde am 9. d. M. auf der alten Steige von Haiterbach nach Nagold verübt. Ein Farren, von weitem, ungewohntem Marſch übermüdet, fiel endlich, e von Schlägen auf das Kreuz verwundet, zu Boden und war trotz wiederholter Schläge und Tritte nicht mehr zum Aufſtehen zu bewegen. Die zwei Leute, welche ihn nach Nagold zu transportiren haften, griffen daher zu einem raffinirt grauſamen Mittel, indem der 19jährige Metzgergeſelle ein Büſchel dürres Reis anzündete und dem armen Thiere unter die Naſe und das Maul hielt, um es ſo durch die Qual des Erſtickens und die Schmerzen des Feuers zum Aufſtehen anzutreiben. (H. C.) — Ueber einen Mord, der vor ſechs Jahren in Breslau begangen wurde, aber erſt jetzt durch das eigene Geſtändniß des Mörders an's Tageslicht gekommen iſt, gehen der „Br. Ztg.“ folgende Mit⸗ theilungen zu: Der im ſtädtiſchen Arbeitshaus de⸗ tinirte Schreiber Max W., 27 Jahre alt, verlangte vorgeſtern nach der Anſtalt zurückgebracht zu werden, da er eine „höchſt wichtige“ Mittheilung machen wolle. Vor dem Inſpektor des Arbeilshauſes gaß W. zu Protokoll, daß er einen Mord auf dem Ge⸗ wiſſen habe, daß er nirgends mehr Ruhe finde und durch ein reumüthiges Geſtändniß die Beſtrafung für ſein Verbrechen erwirken wolle. Er ſei als Waſſe von ſeiner Großmutter, der verwittweten Maler H. zu Breslau, erzogen worden. Da ihm dieſelbe we⸗ gen ſeines leichtſinnigen Lebenswandels öfter ernſt⸗ liche Vorwürfe gemacht und überdies ein kleines Ver⸗ mögen im Betrage von 1500 Thaler beſeſſen habe, ſo ſei in ihm der Entſchluß gereift, die 78jährige Frau bei Seite zu ſchoffen, um ſich in den Beſiz des Geldes zu ſetzen. In der Nacht vom 21. zum 22. März 1878 habe er dieſen Entſchluß ausge⸗ führt. Als er der alten kranken Frau Medizin gehen ſollte, habe er ſie mit dem Deckbett erſtickt. Als man am folgenden Morgen die Frau todt fand und keinerlei Berdacht eines Mordes auf den Enkel fiel, als auch der herbeigerufene Arzt als Todes urſache Herzſchlag konſtatirte, ſei die That unentdeckt ge blieben. Nachdem er, der Moͤrder, das Geld binnen Kurzem vergeudet hatte, ſei er als Soldat in das 38. Füſilier⸗Regiment getreten, wo er ſich ſo ſchlecht geführt habe, daß er wegen Diebſtahls, Unterſchla⸗ gung und Fahnenflucht eine längere Feſtungshaft erhalten habe, bis er im Januar dieſes Jahres we⸗ gen Obdachlosigkeit und Bettelns zur Haft im ſtädti⸗ ſchen Arbeitshauſe detinirt wurde. Der Magiſtrat hat bereits der K. Staatsanwaltſchaft Anzeige v dem ſenſationellen Vorfall gemacht. Redaktion, Druck und Verlag von Karl Molitor,. jährig und im Beſitz der bürgerlichen Ehrenrechte iſt, hat Stimmrecht in der Generalverſammlung. Zählt die Kaſſe mehr als 500 Mitglieder, oder wird es ſonſt beſtimmt, ſo ſind von den Mitgliedern Vertreter für die Generalverſammlung zu wählen. Die Arbeitgeber haben gleichfalls Anſpruch auf Ver⸗ retung im Vorſtand, wenn derſelbe mindeſtens aus ammlung; denſelben darf aber in letzterer und im Vorſtand nie mehr als / der Stimmen eingeräumt N Die Pflichten der Arbeitgeber, welche ihre Ar⸗ eiter in einer Ortskrankenkaſſe verſichern müſſen, umfaſſen: Die Anmeldung jeder von ihm beſchäftigten berſicherungspflichtigen Perſon, welche einer freien Kaſſe nicht angehört, ſpäteſtens am dritten Tage nach Beginn der Beſchäftigung, beim Vorſtand der Ortskrankenkaſſe oder bei einer anderen, von der Behörde vorgeſchriebenen Stelle; ebenſo drei Tage vor der Arbeitseinſtellung die Abmeldung. Bei Ver⸗ ſäumung dieſer Pflicht können die Arbeitgeber bis zu 20 M. beſtraft werden, außerdem haften ſie für die Koſten einer durch ihre Verſäumniß nicht in die Kaſſe aufgenommenen, krank werdenden Perſon. Ferner haben die Arbeitgeber die Beiträge, welche für die Verſicherung an die Ortskrankenkaſſen zu zahlen ſind, zum Voraus an den durch das Satut feſtgeſetzten Zahlungstermin einzuzahlen, und für den einzelnen Arbeiter bis zur erfolgten Meldung der Entlaſſung desſelben fortzuzahlen. Die Arbeit⸗ geber haben ¼ dieſer Beiträge aus eigenen Mitteln zu leiſten, die weiteren 8, jedoch nicht mehr als 2% und zwar bis 3% iſt nur dann zuläſſig, wenn die G Kaſſe dies be ließt. Dieſen Beſtimmungen gegenüber find die zur Errichtung von Betriebskrankenkaſſen getroffenen we⸗ ſentlich einfacher. Hier verfaßt der Betriebsunter⸗ nehmer nach Anhörung ſeiner Arbeiter das Statut. Mitglieder der Kaſſe ſind allein die Mitglieder ſeines Betriebs und auch dieſe nur, ſoweit ſie nicht freien Hilfskaſſen angehören. Auf die Organiſation dieſer Kaſſen näher einzugehen, liegt nicht in den Rahmen dieſes Artikels. Zum Schluß noch einige Worte über die Lei⸗ ſtungen der Ortskrankenkaſſen: Die Leiſtungen der Ortskrankenkaſſen haben ſich nach dem Betrag des durchſchnittlichen Taglohns der Verſicherten zu richten. Dieſer wird jedoch für männliche und weibliche, für jugendliche Arbeiter be⸗ ſonders feſtgeſtellt und kann auch in höhere und niedere Klaſſen nach der Höhe des Lohnes der Ein⸗ zelnen eingetheilt werden. Nach dem Geſetz gibt eine höchſte Leiſtung der Ortskrankenkaſſe, welche gewährt werden darf, und eine Mindeſtleiſtung, welche gewährt werden muß. Beide Leiſtungen ſtehen in dem Belieben der Kaſſe. — Heidelberg, 17. Febr. Einem jungen Kaufmann, welcher letzten Samſtag Abend mit einer Dame einen Spaziergang machte, paſſirte das Unglück, daß dieſe ihm unverſehens das Portemonnaie um 60 Mk. leichter machte. Armer zärtlicher Jünger Merkurs, hätteſt Du das gedacht von dem guten Mädchen! Paris, 17. Febr. Aus dem Bagno in Toulon ſind 32 Galeerenſträflinge, nachdem ſie die Wächter gebunden, ausgebrochen. Die Stadt iſt in ufregung. Die beliebten Pianinos von Weidenslau⸗ fer ſind nur direkt aus der Fabrik in Berlin zu beziehen. — Man verlange auch dort den Preiskou⸗ rant! — Auswärtige Läger würden das Fabrikat unnöthig vertheuern! — Lahr, 10. Febr. Vorgeſtern wurden auf dem Bahnhofe zu Dinglingen Kiſten und Koffer aus einem Zuge ausgeladen und zwiſchen ein Schie⸗ nengeleiſe geſtellt. Da kam die Lahrer Lokomoſſhe und fuhr darüber hinweg, die Kiſten ſammt Inhalt zermalmend. Da die Muſterkoffer eines Goldwaaren⸗ Reiſenden dabei waren, wird der Schaden ſchoß etwas bedeutend ſein. Der Lahrer Lokomotive kann eine Schuld nicht beigemeſſen werden, da dieſelbe jederzeit ihres Weges dahin zieht; dagegen dlüeſte dieſes Vorkommniß als Warnung dienen beim Aus⸗ laden von Paſſagiergüteen. — Einer hervorragenden Schwarzwälder Uhren fabrik iſt es der „Breisg. Ztg.“ zufolge gelungen, eine Trompetenuhr herzuſtellen. Die Mechanik dieſer neuen Uhr, welche keinem Verderben ausgeſeßt i, beruht auf ganz einfachen ſinnreichen Prinzipien und es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß diefe Neuheit, ſchon ihres ſehr mäßigen Preiſes wegen, auf den Weltmarkte raſch glänzende Erfolge erzielen wird. — [Im Wirthshaus.] Wirth: „Nun, wann bezahlen Sie denn einmal ihre Zechſchulden 2“ Gaſt: „Da bin ich wirklich überfragt.“ — [Vor der Sternwarte.] „Da ſteht „Stern warte“ ongeſchrieben, hm, ob ich wohl da was ab⸗ krieg“? Nun friſch d'rauf los, der wird mich nicht gleich frag'n, wo ich gearbeitet hab'? (Nachdem kr eingetreten.) Sie entſchuldigen, ein reiſender Sterk wärter bittet um eine Unterſtützung!“ 3 J mk g l „ Heben