gleichen Zeitoufwand meines verſtorbenen Vor- gängers zuweiſen wird.“ Den Ausdruck „Vergütung“ trägt auch das Rubrum meiner Eingabe. Die ſogenannte „Per⸗ onalzulage“ an hieſige Lehrer, die ſeiner Zeit viel Staub aufgewirbelt, iſt ſeit dem Tode des bezugs⸗ berechtigten Hauptlehrers D. aus dem Voranſchlag verſchwunden. Das iſt mir bekannt. Es iſt mir ſehr leid, daß durch den ohne meine Schuld einge ſchlichenen Schreibfehler ein Geſpenſt ſein bisheriges Grab verlaſſen, das zu vieler Aufregung Veranlaſ⸗ ſung gab. Auch ich wünſche, daß dasſelbe wieder zu ſeiner Ruhe zurückkehre und auf Nimmerwieder⸗ kehr in Nummer ſicher bleibe. Was die „Ver⸗ gütung“ für geleiſtete Arbeiten anbelangt, ſo be⸗ haupte ich, daß es in einem wohlgeordneten Staatsweſen lein Geſetz gibt, das den Ar⸗ beiter zwingt, umſonſt zu arbeiten. 5 Meine Anſtellungsurkunde, durch welche ich auf die I. Hauptlehrerſtelle an der hieſigen Volks⸗ ſchule berufen wurde, verpflichtet mich zu keiner von den ſeit 17. Juli 1882 geleiſteten Arbeiten. Ein „Ehrenamt“, das mir ſolche Verbindlichkeiten neben der Arbeit in meiner Schule auflegen will, kenne ch nicht; eine moraliſche Verpflichtung wäre eine Lächerlichkeit gegenüber 4 andern Hauptlehrern und eine dienſtliche kann nur auf Grund einer „Ver⸗ gütung“ baſieren. Gärtner, Hauptlehrer. Verſchiedenes. — In Bruchſal hat ein Handelsmann die Poſt dadurch betrogen, daß er ſeine Geldbriefe höher declarirte als ſie enthielten. Auf einer Seite wurde der Brief aufgeſchnitten und dann wieder zugeklebt. Als der betreffende Adreſſat eine kleine Summe nebſt vielen Papierſchnitzeln fand, mußte die Poſt jeweils bezahlen. Endlich wurde ein ſolcher Brief, der über 450 Mark enthalten ſollte, als zu leicht n Anweſenheit des Auftraggebers unmittelbar nach der Aufgabe geöffnet, und da fanden ſich nur 15 Mk. und der Reſt in Papierſchnitzeln vor. Der Betrüger wurde verhaftet. — Konſtanz, 6. Febr. An dem Bahn⸗ übergange, welcher den Weg zum Gottesacker, das ſogenannte Bettelgäßchen kreuzt, legte ſich der Dienſt⸗ monn Brunner im letzten Augenblick, ehe der Zug heranbrauste, auf die Schienen. Als das Noth⸗ ſignal gegeben wurde, war es ſchon zu ſpät; der 5 Maſchine geriſſen, er ſah furchtbar aus; der Kopf war eine blutende, unförmliche Fleiſchmaſſe. — Gadiſche Arbeiterkolonie.) Gutsbeſitzer b. Wuille in R ikelshauſen bei Radolfszell macht, wie berichtet wird, den Vorſchlag, die badiſche Arbeiter⸗ colonie in jene Gegend anſäßig zu machen. Er bietet eventuell ſein Gut dazu an gegen billige Entſchä⸗ digung und hofft, daß durch Anlegung eines Canals gegen 1000 Morgen Wieſen ertragsfähig gemacht werden können. Auch werde der Abſatz von Holz⸗ waren in die Schweiz der Colonie zu gute kommen. — Müßlhouſen, 10. Febr. Reue vor dem Standesamte. Am letzten Samſtag ſah man — ſo ſchreibt die Mühlhauſer Zeitung — einen jungen Mann mit ſeiner im bräutlichem Schmucke prangenden Auserwählten nebſt Gefolge die Rath⸗ haustreppe hinaufgehen, um vor dem Standesamte ihren Herzensbund durch das Geſetz beſiegeln zu laſſen. Kaum war jedoch der Brautzug im Rath⸗ hauſe verſchwunden, ſo wandelte den Bräutigam Reue an, denn draußen Stehende ſahen denſelben plötzlich in raſender Eile die Treppe wieder in ra⸗ ſender Eile die Treppe wieder herabſpringen und in der Richtung nach Brunſtatt Reißaus nehmen, ge— folgt von der weinenden und ſchreienden Braut. Den bereits in den vor dem Rathhaus aufgeſtellten Droſchken harrenden Hochzeitsgäſten wurde mitge⸗ theilt, daß es heute mit der Hochzeit nichts ſei. Der Vorfall erregte natürlich auf dem Rathhausplatze unter den zahlreichen Zuſchauern dieſer Scene das größte Aufſehen. — Metz, 11. Febr. Vor etwa 2 Monaten ſtarb plötzlich ein Bahnbeamter bei der Maſchinen⸗ werkſtätte in Montigny bei Metz, Namens Leopold Roman und es muß deſſen Tod jedenfalls unter verdachterregenden Umſtänden erfolgt ſein, da ſich bald das Gerücht verbreitete, R. ſei an Vergiftung geſtorben. Die Wittwe R. 's verſprach nunmehr demjenigen, der den Verbreiter dieſes Gerüchts nam⸗ haft machen könne, eine Belohnung von 100 Mk. Die Polizei likß ſich jedoch nicht beirren, die Leiche R.'s wurde exhumirt und das Eingeweide behufs Unterſuchung nach Straßburg geſchickt. Dieſe muß nun doch anders ausgefallen ſein, als Frau Roman erwartete, denn am Samſtag wurde dieſelbe wegen Verdachts, ihren Mann vergiftet zu haben, in Haft genommen. R. war in der Lebensverſicherung, außer⸗ dem unterhielt ſeine Frau noch einige Liebesverhält⸗ Selbſtmörder wurde entſeelt aus den Rädern der niſſe. — Leipzig, 14. Feb. Dem Vernehmen 4 Redaktion, Druck und Verlag von Kart Molttor⸗ nach iſt bei weitem der größte Theil der bel dem Poſtdiebſtahl entwendeten Werthobjekte bereits wieder im Beſitze der Poſtverwaltung. Der muthmaßliche Thäter iſt bereits feſtgenommen — Budapeſt, 11. Febr. Eine entſetzliche Kataſtrophe hat ſich auf der Theiß zwiſchen Dom⸗ rad und Czigard ereignet. Ein Hochzeitszug bon 35 Perſonen ſetzte ſich auf ſieben Wogen über die Theiß, inmitten des Flußes brach aber die Eisdecke, Alle ertranken, nur ein Zigeuner iſt gerrettet. Kairo, 12. Febr. Reuthers Bureau meldet telegraphiſch: Suakim, den 12. Febr. Vormittagz 11 Uhr ließ der Gouverneur Sinkats, Tewfik Pa, ſcha, die Forts in die Luft ſprengen, die Kanonen vernageln und machte mit der ganzen ſechshuudert Mann ſtarken Garniſon geſtern früh einen Ausfal Sämmtliche wurden niedergemacht; die Aufſtändiſchen beſetzten Sinkat. — Sächſiſche Vieh⸗Verſicherungs⸗ Bank in Dresden als die größte Geſellſchaft ihrer Branche hat in dem abgelaufenen Geſchäftz, jahre beſonders glänzende Reſultate zu berzeichneg, Der Zugang an neuen Verſicherungen, ſowie die Prämſen⸗Reſerve iſt erheblich geſtiegen und leztete durch weiteren Ankauf deutſcher Staatspapiere ſicher geſtellt worden. Den bedeutenden Geſchäftsaufſchwung verdankt die Bank vornehmlich der Erhebung feſſeg Prämien ohne jedweden Nach⸗ oder Zuſchuß, ſowiz der prompten Regulirung aller berechtigten Schaden, Anſprüche, welche auch im Vorjahre wieder in voller ſtatutariſcher Auszahlung gelangten. Die finanzielle Lage der Bank iſt eine durchaus günſtige und gez funde. Der detaillirte Geſchäftsbericht, mit keſchen ſtatiſtiſchem Material verſehen, bietet ein intereſſanles Bild über die Rührigkeit dieſes exact geleiteten eu pfehlenswerthen Inſtituts. Bis jetzt hatte die Bonk im Ganzen Mark 72.698.483 verſichert und Na 1. 200.809,86 Schäden ausbezahlt. Dr. Wallmanes Verſicherungs⸗Zeitſchrift vom 8. Februar d. J. dag daher mit vollem Recht, daß die Bank eine ſuolche Geſundung erlangt hat, wie ſie ſeit Jahren une unſere Viehverſicherungsgeſellſchaft anſtreben und da mit das deutſche Verſicherungsweſen einen ne glorreichen Triumph gefeiert hat. 3 — Reichsverſſcherungsbank in Bre men. Im Januar cr. ſind neu eingetreten 42 Mitglieder mit 1,317,000 M. Ausſteuer⸗Verſiche⸗ rungskapital, gegen 118 Mitglieder mit 315,000 M. im Januar 1883. tung ausſchließlich der Verlobung Albrechts und Angelikas zuwandte. Frau von Wulfenſtein ließ ſchließlich noch ein kleines Souper zurichten, bei dem Herr von Singer einen ſchwunavollen Trinkſpruch auf das Wohl der beiden Verlobten ausbrachte. Bald darauf erfolgte die Bekanntmachung der Verlobung Albrechts von Wulfenſtein mit Angelika von Roden und nach einem halben Jahr führte der Ueberglückliche Angelika als ſeine Gattin in Schloß Gnanſtein ein, denn die Baronin hatte es zur Be⸗ dingung gemacht, daß das junge Paar ſeinen Wohn⸗ ſitz auf Schloß Gnanſtein aufſchlüge, da ſie meinte, daß ſie ſich ſonſt ganz vereinſamt fühlen würde. Nunmehr ſtand auch der endlichen Ausführung der uns bekannten Beſtimmungen in dem Teſtamente Sigismunds von Roden nichts entgegen. Sowohl Frau von Wulfenſtein wie auch ihr Bruder, Baron Maximilian von Roden und ihre Schwägerin, die Grſtfin von Roden, erhielten die ihnen beſtimmten Summen ausgezahlt. Albrecht von Wulfenſtein wußte die Mitgift ſeiner jungen Frau ſo vortheilhaft, theils in Bergwerken, theils beim Ankauf neuer Güter anzulegen, daß er bald einer der reichſten und angeſehenſten Grundbefitzer des Landes wurde. Auch der Rechtsanwalt Boretius, der die Sache Aida's von Roden mit ſo viel Glück geführt hatte, erhielt durch die Vermittlung der Frau von Mulfenſtein von Aida eine wahrhaft fürſtliche Belohnung. Von Herrn van Blombirk hat man nie wieder etwas vernommen, er ſcheint das Loos ſo vieler zweideu⸗ tigen Exiſtenzen getheilt zu haben — verdorben und geſtorben! Das neue Krankenkaſſengeſetz in ſeinen Beziehungen auf kleinert Gemeinden. . Man kann jetzt allerorten, namentlich aus länd⸗ lichen Kreiſen, viele unklare Anſichten über die Maß⸗ nahmen hören, welche die Einführung des Kranken⸗ verſicherungsgeſetzes für die Gemeindebehörden wie auch für die Landwirthe welche Arbeitgeber ſind, mit ſich bringt. Am wenigſten ſind dieſe darüber orientirt, wie die Benützung reſp. Neueinrichtung von Verſicherungskaſſen in kleineren Gemeinden nach dem Geſetz gedacht iſt. Da dies nun auch in der Geſetzes iſt, ſo wollen wir uns in Folgendem be⸗ mühen, das Haupſtſächlichſte, was über die Verſi⸗ cherungsgelegenheit geſagt iſt, nachfolgend zuſammen⸗ zuſtellen. Vorausgeſchickt aus den allgemeinen Beſtimm⸗ ungen des Geſetzes ſei zunächſt Folgendes: Die Verſicherung gegen Krankheitsgefahr iſt obligatoriſch, d. h. iſt geſetzliche Pflicht für alle in dauernden Arbeitsverhältniſſen ſtehenden Arbeiter in der In⸗ duſtrie, dem Handel und dem Handwerk, ſowie für ſowie für alle Beamte, welche bei gewerblichen Un⸗ ternehmungen angeſtellt ſind und Gehalte nnter 2000 M. jährlich, reſp. 6 M. täglich beziehen, mit der Berechtigung, daß der Verſicherungszwang durch ſta⸗ tutariſche Beſtimmung einer Gemeinde oder Kumu⸗ nal⸗Verbands auch noch auf Perſonen ausgedehnt werden könne, welche, wenn auch vorübergehend, doch länger als eine Woche im Lohn arbeiten, deß⸗ gleichen auf Gehilfen und Lehrlinge der Handlungs⸗ ſchäftigten Arbeiter. Wirklichkeit eines der ſchwerwiegenſten Theile des häuſer und Apotheken, ferner auf Perſonen in Tra portgewerben als Droſchkenkutſcher, Omnibusbedſeſ ſtete ꝛc., auf Perſonen, welche von Gewerbelreſheg den auſſerhalb ihrer Betriebsſtätte beſchäftigt werden auf Gewerbetreibende der Hausinduſtrie, und endlſt auch die von der Land- und Forſtwirthſchaft Soll aber ein ſo weitgehender Verſicherungz zwang in Kraft treten, ſo iſt die Vorbedingung daß jeder Perſon, welche zu verſichern iſt, auch die nothwendige Verſicherungsgelegenheit geboten id. Dazu reichen die bisher beſtandenen und auch für die Zukunft geſetzlich anerkannten freiwilligen dee ſreien Kaſſen nicht aus. Es haben dieſe Innung kaſſen oder wie ſich ſonſt genannt haben, meſſtent nur für größere Gemeinden exiſtirt, aber nicht fi das Land. Es wird deshalb durch das Geſch A Bildung von Ortskrankenkaſſen, Gemeindekrankenkaſe obligatoriſchen Fabriks⸗ oder Betriebs⸗ und Bau krankenkaſſen angeordnet. f Scheiden wir von dieſen Arten zunüchſt d nebenſächlichen aus; es ſind das die Gemeindekean kenkaſſe und die Baukrankenkaſſe. Erſtere iſt i Sinn des Geſetzes nur als eine nothgedrungen Aushilfe dedacht; jede Gemeinde ſoll in ihrem e genſten Intereſſe dafür Sorge tragen, daß ihre Gee demitglieder, welche dem Krankenkaſſengeſetz unterſtel ſind, bei irgend einer andern Krankenkaſſe ſich b theiligen. damit die Gemeindekrankenkaſſe moglich wenig Mitglieder beſitzt, denn dieſe iſt eine komm nale Einrichtung und hat nur die Aufgabe, den geſetzlichen Mindeſtforderungen der Verſicherungspff el Genüge zu leiſten; die Gemeindekrankenkaſſen fol eben gerade durch die neu zu gründenden Keaſſe entlaſtet werden. F Fortſetzung folgt en Kn de Ape e:, 1 Sufi In b fin Me With ur Mn nin N. . a Ng — E