Deſfentliche Aufforderung. Die Anmeldung zur Stammrolle betreffend. In Gemäßbeit des § 56 der Erſatzordnung werden die Militärpflichti⸗ gen, welche bei dem Erſotzgeſchäft des Jahres 1884 meldepflichtig ſind, 02 g fordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmel ung ſind verpflichtet: rücklegen, alſo im Jahr 1864 geboren ſind; a b) alle fror 11 85 5 über deren Dienſtpflicht noch nicht endgiltig, durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Uebetweiſung zur Eriatzre erve oder Seewehr, Aushebung für einen Truppen⸗ oder Marinetheil entſchied en iſt, ſofern ſi' nicht durch die Erſatz⸗ behörden von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jahr 1884 hinaus zurückgeſtellt wurden. „Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderath desfenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohn⸗ ſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch deſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. N 5 „Iſt der Miſitärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu ge⸗ ſchehen, ſie ſoll enthalten: Vor⸗ und Zunamen des Pflichtigen, deſſen Geburtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, G.⸗ werbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder todt ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugniß vorzulegen. Bei wiederholter An⸗ meldung müſſen die Loſungsſcheine vorgelegt werden. 5. Wer die vergeſchrübene Meldung unterläßt, wird mit Geldstrafe bios zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen beſtraft. adenburg, den 28 Dezember 1883. „ Gemeinderath: 105 A. Huben. * Die Schülerbibliothel der hieſigen Volkſchule betr. Nach der im Monat November d. J. volg nommenen R. viſion der chülerbibliothek unſerer Volkſchule ſollte nach Inventar 416 Exemplare vorhanden ſein. Das neue Inventar kann leider nur 298 Exemplare ver⸗ zeichnen, daher ein Verluſt von 116 Leſeſchriften. In welche Zeit dieſer Abmangel fällt, läßt ſich nicht zuv'rläſſig beſtimmen, weil unter dem alten Inventar keine Nachweiſe über Entnahme und Zurückgabe von Leſeſchriſten vorhanden ſind. Die Schülerbibliothek iſt aus Mitteln, welche die Gemeinde reicht, gegründet, erweitert und erhalten worden. Der bisherige Aufwand war nicht unerheblich und entſpricht dem beabſichtigten Zweck. Die ſchonliche Behandlung der Bücher von Seiten der Schüler und deren Angehörigen läßt zu wünſchen übrig. Der jährliche Aufwand für Reperatur ſollte nicht nöthig fallen. Für dieſe Ausgaben könnten werthvolle Neuanſchaffungen geſche hen. Daß wir aber noch einen Verluſt von 116 Leſeſchriften aus der kurzen Zeit des Beſtandes der Schülerbibliothek zu verzeichnen haben iſt eine ſehr ſchlimme Erfahrung. Wir können nicht glauben, daß dieſe Anzahl Schriften verloren gegangen; wir halten es für möglich, daß viele von denſelben verlegt oder weiter entlehnt und nicht mehr zurückg geben wurden und wenden uns im Jutereſſe dieſer nützlichen Einrichtung an die Eltern, Freunde und Anver⸗ wandte der Schüler mit der dringenden Bitte, mit uns für Erhaltung der Schülerbibliothek einzuſtehen. Wir wünſchen die Rückgabe der fehlenden Schriſten und appeliren an die Redlichkeit der Beſitzer. Zur Empfangnahme wiedergefundener Schriften erklären ſich ſämmtliche H. H. Lehrer unſerer Volksſchule bereit. Ladenburg, 27. Dez. 1883. Die Ortsſchulbehörde. A. Huben. 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