trieb. Das Schickſal dieſer armen Familie erweckt lgemeines Bedauern. — Aus Kaiſerslautern berichtet die dort⸗ tige „Zeitung“ folgendes Geſchichtchen von einem durchgegangenen Bräutigam: „Ein 24jähriger Ar⸗ beiter war bei einer 69jährigen Wittwe dahier in Koſt und Logis; als derſelbe mit der Zahlung im Rückſtand blieb, war die Wittwe noch ſo rückſichts⸗ voll, ihn mit einem Heirathsantrag für's ganze Leben an ſich zu feſſeln. Das Brautpaar war bereits im Aufgebote, der Bräutigam von der Braut fein usſtaffirt worden, die Braut hatte ihm ihr ganzes aarvermögen angehängt. Als aber der Hochzeitstag eranrückte, war der Undankbare mit ſeiner Habe erſchwunden.“ „Alter ſchützt vor Thorheit nicht!“ Statuten für die Haushaltungsſchule in Neckarbiſchofsheim. a § 1. Zweck der Anſtalt iſt, Mädchen vom Lande, welche das ſechszehnte Lebensjahr erreicht haben, im Kochen, Weißnähen, Stricken, Bügeln, Waſchen und Putzen, ſowie in der Gartenarbeit Anleitung und Gelegenheit zur Uebung zu geben, ihre Schulkennt⸗ niſſe zu befeſtigen und für's praktiſche Leben zu er⸗ weitern, ſodann ſie durch ſtrenge Beaufſichtigung an Reinlichkeit, Ordnung und Pünktlichkeit zu gewöhnen und durch Singunterricht und geeignete Lektüre ährend der Abendarbeit gemüthlich anzuregen. Auch ollen ſie bezüglich der Pflege der geſunden und kranken Menſchen mit dem nöthigſten vertraut ge⸗ macht werden. § 2. Um dieſes Ziel zu erreichen, beſorgen mehrere Mädchen je 4—5 Wochen lang die Küche, n der ſie nicht blos erfahren ſollen, wie man die inzelnen Speiſen zuſammenſetzt, ſondern in der ſie ſelbſt kochen ſollen, damit ſie die nöthige Uebung und Fertigkeit erlangen. In der Kochkunſt ſollen die Mädchen jedoch nur o viel erlernen, als für eine beſſere bäuerliche Haus⸗ altung und zu einer guten Krankenpflege erforderlich — Diejenigen Mädchen, welche in die Küche be⸗ rufen ſind, beſorgen in dieſer Zeit auch das Garten⸗ eſchäſt, das Putzen im Hauſe, das Waſchen und Bügeln. Gewaſchen wird alle 14 Tage. Zum Bügeln wird auch fremde Wäſche, insbeſondere von den Ver⸗ wandten der Zöglinge angenommen. Die Mädchen, welche zur Beſorgung der Haus⸗ holtung berufen ſind, erhalten Nackmittags von der Hausmutter theoretiſchen Unterricht im Kochen, in ſchäften. Weiter hat jedes Mädchen mindeſtens 6 Paar Strümpfe zu ſtricken, ebenſo eine Anzahl Serümpfe zu ſtopfen und zerriſſene Wäſche zu flicken. Um das Nähen gründlich zu erlernen, hat jedes Mädchen eine Anzahl von Schürzen, Leintüchern, Bettüberzügen, Hemden, Bettjacken, Unterröcken u. ſ. w., wozu ſie den Stoff anzuſchaffen hat, fertig zu machen. Mädchen, welche im Nähen ſchon einige Ge⸗ wandtheit beſitzen, ſind in der Lage, während ihres Aufenthaltes in der Anſtalt einen Theil ihrer Aus⸗ ſteuer ſelbſt anzufertigen. Auch das Nähen mit der Maſchine wird erlernt. Bei dem Fortbildungsunterricht iſt es hauptſächlich abgeſehen auf tüchtiges Kopfrechnen, Abfaſſung von Auffätzen und Briefen und Führung einer Haus⸗ haltungsrechnung. Für die Lektüre werden gemeinnützige und bil⸗ dende Schriften und Bücher aus der hiefigen Volks⸗ bibliothek beſchafft. § 3. Das Perſonal der Anſtalt beſteht aus der Hausmutter, der Lehrerin und den Lehrern. Daſſelbe ſteht, wie die ganze Anſtalt, unter der Direktion des Comité's. Die Oberaufſicht über die Schule übt die Centralſtelle des landwirthſchaft⸗ lichen Vereins im Großherzogthum Baden. Die Hausmutter leitet die Haushaltungsgeſchäfte, die Lehrerin das Nähen, Stricken und Flicken. Die Geiſtlichen beider Confeſſionen ertheilen dem Alter der Zöglinge angemeſſenen Religionsunterricht. Den Fortbildungsunterricht ertheilt ein Lehrer der hieſigen Schule. Den Unterricht in der Ge⸗ ſundheitspflege ertheilt der jeweilige hieſige Arzt. § 4. Der Rechner der Anſtalt wird vom Ko⸗ mite ernannt. § 5. Jedes Mädchen hat die nöthigen Kleider mitzubringen. Von Bettzeug muß mitgebracht wer⸗ wen: ein Unterbett, ein Deckbett, zwei Kiſſen mit entſprechenden Ueberzügen und Leintüchern und mindeſteus 6 Handtücher. § 6. Für Wohnung, freie Benützung des Mo- biliars, für Licht und freie Wäſche zahlt jede Schü⸗ lerin 20 M. pro Kürſus, welche alsbald beim Ein⸗ tritt erhoben werden. Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt. Die für die Führung der Haushaltung nöthi⸗ gen Gegenſtände, wie die Nahrungsmittel und die 1 ſonſtigen Gebrauchsartikel, werden beſonders verrech⸗ der Gartenarbeit und den übrigen Haushaftungsge— net; der Preis wird pro Tag und Kopf hienach er⸗ mittelt und von den einzelnen Schülerinen erhoben. Bei den jetzigen Verhältniſſen dürfte ſich der Preis pro Tag auf 80 - 90 Pf. belaufen. 8 7. Hoſpitantinen werden nicht aufgenommen, § 8. Am Schluſſe eines jeden Kurſus findet eine öffentliche Prüfung der Mädchen und Ausſtel⸗ lung ihrer Arbeiten ſtatt, wobei jedes Mädchen ein Zeugniß erhält. 8 9. Es finden jährlich zwei Kurſe ſtatt, ein Sommerkurs und ein Winterkurs. Ein jeder Kurs dauert fünf Monate. Der Beginn wird ſtets öf⸗ fentlich angezeigt. Der Kurs wird durch keine Ferien unterbrochen, Hausordnung. Vom Augenblick des Eintritts an darf ohne Erlaubniß oder Auftrag der Hausmutter, kein Mäd⸗ chen mehr die Anſtalt verlaſſen. Die Mädchen ſind ſchuldig, der Hausmutter, der Lehrerin und den Lehrern mit Ehrerbietung und Gehorſam zu begeg⸗ nen, unter ſich freurdlich und anſtändig zu verkehren und ſich von Schwätzereien fern zu halten. Mädchen, welche ſich nicht angemeſſen aufführen, werden aus⸗ geſchloſſen. Morgens vor dem Frühſtück, Mittags vor den Eſſen und Abends vor dem Schlafengeben wird ge⸗ meinſem gebetet, wobei jeder Zoͤgling 8 Tage lang das Gebet ſpricht. Die proteſtantiſchen Mädchen beſuchen den Gottesdienſt in Neckarbiſchofsheim, die katholiſchen den in Waibſtadt. Die Zeit des Aufſtehens, des Eſſens und des Schlafengehens beſtimmt die Hausmutter. Urlaub wird nur in dringenden Fällen ertheilt, und zwar durch den Vorſtand und den Sekretär unter Zuzug der Hausmutter. Beſuche ſind nur den Eltern und Schweſtern geſtattet. Andere Per⸗ ſonen bedürfen der Erlaubniß des Vorſtandes, bezw. des Sekretärs. Spaziergänge können nur unter Aufſicht geſchehen. Geſchirr, welches die Mädchen zerbrechen, müſſen ſie erſetzen. Kann die Thäterin nicht ermittelt werden, ſo wird der Schaden auf alle Mädchen umgelegt. 8 + Sehr diplomatiſch. Richter: „Hofbauer, iſt es wahr, wie Sie geſagt haben: Ihr Herr Nachbar der Oedbauer ſei ein ſchäwiger Lump und ein Be⸗ trüger?“ — Hofbauer: „Wahr iſt's ſchon, aber g.ſagt ha“ ich's nit.“ Redaktion, Druck und Verlag von Karl Molitor, Ladenburg. pfand rein menſchlich als edle Frau und Anver⸗ wandte die Lage der Verlaſſenen, doch war ſie über ihren Plan und den erhofften Erfolg nicht ganz ſicher. Frau von Wulfenſtein wandte ſich daher an ihren älteſten Sohn, der den beſten Eindruck auf jeden Menſchenkenner machte und der nach Beendi⸗ gung ſeiner landwirthſchaftlichen und bergmänniſchen Studien mit der Mutter die Leitung der landwirth⸗ ſchaftlichen Güter und Berg werke, die ihnen der Vater hinterlaſſen, übernommen hatte. Der ernſte, gewiſſenhafte und ſeit des Vaters Tode in der Schule der Erfahrung ſchon einiger⸗ maßen erprobte Sohn ſollte der Mutter rathen, ob ſie gleich jetzt einen Beſuch bei des Onkels Wittwe machen ſollte. Der genial angelegte Albrecht von Wulfenſtein gab auf die Frage der Mutter keine gewöhnliche Antwort, ſondern er ſagte mit einem wohlthuenden Freimuthe: „Liebe Mutter, wenn ich auf die Stimme meines Herzens höre, ſo müſſen wir ſobald als möglich der Wittwe unſeres guten Oheims einen Beſuch machen, denn nichts veranlaßt uns noch länger zu worten und überdies haben wir in dieſer Beziehung wohl viel, ſehr viel verſäumt, wenn die Tante Baroneſſe Marie von Roden mit ihrer Tochter flür uns zu ſprechen iſt, ſo wollen wir gleich jetzt einen Beſuch abſtatten.“ „Du haſt ganz Recht,“ erwiderte Frau von Wulfenſtein erleichtert aufathmend, „Du beſtärkſt mich in meinem eigenen Entſchluſſe, in dem ich aus Furcht vor dem Ungewiſſen wieder wankend ge— worden war; es iſt ſo das Beſte, was wir thun loönnen, es muß das Beſte ſein, denn es wälzt mir einen Stein vom Herzen. begleitet mich beide!“ Frau von Wulfenſtein ſchellte und bald trat ein ergrauter Diener mit einer unterthänigen Ver⸗ beugung in den Saal. „Können Sie uns ſagen, lieber Mann,“ ſprach ſprach Frau von Wulfenſtein in herablaſſendem Tone zu ihm, „ob uns die Frau Baroneſſe von Roden, die Wittwe meines ſeligen Bruders vielleicht em⸗ pfangen kann? „Darüber kann ich keine ſichere Auskunft geben, gnädige Frau,“ erwiderte der Diener, „weil die Frau Baroneſſe, ſeitdem ſie in dieſem Schloſſe wohnt, niemals Beſuche empfangen hat.“ N Frau von Wulfenſtein erſchrack und erblaßte einen Moment und flüſterte dann halblaut für ſich: „O dieſe arme verlaſſene Frau, wie eine Gefangene mußte ſie leben!“ Dann zu dem Diener ge- wendtet, fuhr Frau von Wulfenſtein fort: „Sie ſind aber vielleicht im Stande, eine Bitte an die Frau Baroneſſe zu überbringen. Dieſelbe befindet ſich gegenwärtig doch wohl im Schloſſe?“ „Ja wohl, gnädige Frau,“ antwortete der Diener. „Die Frau Baroneſſe bewohnt gewöhnlich ein Haus, welches im hinteren Theile des Parkes liegt und welches wir den „Indiſchen Garten“ nennen, weil der ſelige Baron dieſes Haus mit ſeiner Um⸗ gebung wie einen indiſchen Garten für ſeine Frau und Tochter hat einrichten laſſen. Ich werde mich ſogleich dahin begeben und ihre Befehle der Frau Baroneſſe überbringen.“ „Gut!“ bemerkte „Ueberbringen Sie ihrer Herrin die Bitte von mir, daß ich, die Schweſter des verſtorbenen Baron Sigis⸗ mund von Roden, mit meinen beiden Söhnen, Laß mich handeln und Frau von Wulſenſtein. Albrecht und Feodor von Wulfenſtein, uns der Frau Baroneſſe vorzuſtellen und wenn ſie es erlaubt, iht einen Beſuch machen zu wünſchen.“ Der Diener entfernte ſich, um dem Befehle nachzukommen, und Frau von Wulfenſtein harrt mit ihren beiden Söhnen erwartungsvoll auf die Antwort. Sie ſtauden alle drei vor einem Räthſel, das ihnen vielleicht bald gelößt werden ſollte und von deſſen Art der Löſuug viel für ſie abhängen konnte Dies fühlten in dieſen Minuten nicht nur Fran von Wulfenſtein, ſondern auch ihre beiden Söhne, obwohl der jüngere, Feodor, ſich noch in denjenigen Jünglingsjahren befand, wo man den Ernſt des Lebens ſelten in ſeiner richtigen Herbheit empfindet, aber ſeit des Vaters Tode war ja manche Prüfung über die verwittwete Frau von Wulfenſtein und ihre Söhne gekommen, nur mit Mühe und Noth hatte man von dem meiſtentheils in Bergwerken ſteckenden Vermögen des verſtorbenen Vaters den Concurs fern halten können und was das für Mutter und Söhne zu bedeuten hatte, war leicht ermeßbar und hatte ſie um manche Erfahrung reicher gemacht. Der Diener kam nach ungefähr zehn Minuter wieder zurück und meldete, daß die Frau Baroneſf von Roden gern ihre Anverwandten zum Beſuche empfangen werde. Wie eine Freudenbotſchaft belebte dieſe Nach⸗ richt der beſorgten Herzen der Frau von Wulfenſtein und ihrer Sohne und geführt von dem Diener verließen ſie den Saal, um ſich zu der ihnen gänzlich unbekannten und räth ſelhaften Wittwe des verſtor benen Barons zu gehen. C Jortſetzung folgt.) un 5 gumlerlag, domiftags alt de fte Lc e bee % entern j Feber 10 erf 3 um, vice , 10 L. ging 9 80 % dei un . m M. 5 dünne J hut 1 uch b n Heil zaunbein, I Mekel, — — Jallager Latten u bt. Ogi Wp nit Borg iam bei Ban Aulag, 7. 3 0 0 Air Auen aus „Obere 6 bei Wilh ic“ bei J chungen, 09e ich v. Wörle ſuſen: 180 8 5825 Stüc Hefe Slück do. II. Kl. N, 675 Stic L Flic Bohnenſcken ah; sodann 38 8 glhag II. f. ſhte Nadelöhr ſabagtuun. du Nonnen nz, St Aehenen und 1 u Halhſortn N au btbot Weihn 55 füt n Japan r werd —— Auen. 790 Must W nn b Hüln, n Nam f Ne fac N Gel Alete bil 0 N.