e dür Kriminal⸗Rovele von A. H. t und g 5 b mm i Gortſetzung.) den unf Nonnte aber das Feuer nicht vor dem Ver⸗ der Wobnung bereits angelegt geweſen ſein. läufgen um eine eventuell weitere Verſtändigung mit nnerſiag Frau zur Unmöglichkeit zu machen ordnete tephans Asgerichtsrath die ſofortige Haft Kirchners an. uhr, r Hebrochen und wie vernichtet ließ ſich Kirchner e in D dem Gefangenwärter nach dem Gefängnißlokal het ban Ringen, Das Verhängniß ſchwebte über ihm und en zu la fand nicht die Kraft, die auf ihn einſtürmenden Vahrſch iolsſchläge mit trotzigem Muthe zu tragen. n ee ber Kirchner wurde, da ſie wie im Irrſinn vorläufig nach dem ſtädtiſchen Krankenhauſe ade. W einer Iſolirzelle untergebracht und genau beob⸗ . d.: Miet, Joer einziges Verlangen war nach ihrem in Gu Ainde, ſonſt ſchien ſie für nichts Sinn zu haben. da er u Alder konnte der ſtrenge Geſetzesparagraph ihr dieſe uf ſch z Wegänigung nicht bringen und ſo mußte ſie allein Unterorz, A der Zelle verbleiben. ch ihn Was fragte der Buchſtabe des Geſetzes nach * Ein In dieienbeweis. est ent In der Reihe der Schwurgerichtsfälle bildete 'arſchitt „Ii Kirchner ſche Brandſtiftungsangelegenheit die ſten Ki, Schlaßnummer. Jeder lokale Fall wird in einer bor dig Pebinzialſtadt zu einer allgemeinen Plauderei, wenn der ku ich um Perſonen handelt, die allgemeines In⸗ jz eh Peiſſe hervorrufen. Ein Vierteljahr nach den in tapfer den letzten Kapiteln geſchilderten Vorgängen ſaß das Kirchner Ehepaar auf der Anklagebank, in den zum Brechen gefüllten Rathhausſaal Die Schwurge⸗ richtsſizungen wurden aus Mangel an den noͤthigen größeren Räumlichkeiten in dem ſtädtiſchen Gebäude abgehalten. Nachdem die Anklage, welche die Beiden be⸗ ſchuldigte, die Brandſtiftung des Eichhart'ſchen Ge⸗ höfts gemeinſchaftlich ausgeführt zu haben, wobei der Tod eines Menſchen erfolgt ſei, verleſen worden war, begann die Vernehmung der geladenen Zeugen. Für die verzweifelte pekuniäre Lage Kirchners und ſeiner Frau konnten die Beweſſe nur zu leicht erbracht werden. Diurch das gänzliche Aufhören des Putzmacher⸗ geſchäftes der Kirchner'ſchen Ehefrau konnten die Waarenvorräthe nicht mehr in Geld umgeſetzt wer⸗ den, die Lieferanten dagegen verlangten ohne Barm⸗ herzigkeit den Betrag für die gelieferte Waare. Der Advokat dem die Forderungen an Kirchner zur Bei⸗ treibung übergeben worden waren, gab Kirchner den freundſchaftlichen Rath, den Firmen gewiſſe Prozente zu bieten und die Abtragung nach und nach zu er⸗ möglichen. Dies widerſtrebte aber den Anſtchten Bruno Kirchner's und er lehnte jeden derartigen Vergleich mit Entſchiedenheit ab. Da die Fabri⸗ kanten aber, die ſeinerzeit der Frau Kirchner die Waaren geliefert, nicht länger warten zu wollen er⸗ klärten, ſo beging er die Unvorſichtigkeit und accep⸗ tirte mehrere langſichtige Wechſel, in der Hoffnung die Valuta am Verfalltage aus dem Erlös der li⸗ terariſchen Arbeiten decken zu können. Die Verfall⸗ zeit kam, aber Deckung war nicht vorhanden. Die Wechſelklagen häuften ſich und ſchon war ein Theil des Mobiliars gerichtlich mit Beſchlag belegt. Ringe, Broſchen, Uhren, kurz alle bedeutenden Werthgegen⸗ ſtände hatten ſchon längſt die Pfandleiher und außer⸗ dem hatte einer jener Vampyre, denen leider noch das Geſetz zur Seite ſteht, dem Bedrängten 100 Mark geliehen, deren Betrag nach einem Jahre durch Zinszuſchreibungen ſich auf 300 Mark er⸗ hoͤht hatte. Angeſichts der prekären Lage Kirchners hatte dieſer ſeinem Schuldner die Mittheilung zu⸗ gehen laſſen, daß er keinen Augenblick länger ſich ge⸗ dulden werde. Alles dies war in der letzten Wo⸗ che vor dem Brande auf Kirchner eingeſtürmt und konnte ihn wohl zu dem verzweifelten Schritt ge⸗ trieben haben. Damit, daß er zur fraglichen Zeit gar nicht im Hauſe geweſen ſei, konnte er nichts beweiſen und vermocht er ſeine Alibi erſt von dem Augenblick feſtzuſtellen, wo er ſchon innerhalb der Stadt wieder geweſen und von Bekannten recognos⸗ cirt worden war. Der erſte Hausknecht des goldenen Ringes wiederholte ſeine bereits in der Vorunterſuchung gegebene Ausſage, daß er bei Anbruch der Dunkel⸗ heit auf dem Boden des Veſter'ſchen Stallgebäudes geweſen, um Heu herabzuholen. Da dieſe Gebäude nur durch eine Fachwand getrennt geweſen ſeien, ſo habe er ganz deutlich hören können, wie drüben in dem andern Raum, der den Holzvorrath Kirch⸗ ners berge, eine Verſon ſich längere Zeit aufgehalten und dort rumort habe. „Was haben Sie uns hierzu zu ſagen? fragte der Präſident die Angeklagte. (Fortſetzung folgt.) Redarrion, Druct und Verlag von Karl Molttor, Ladenburg. Bekanntmachung. 1 Geſuche um Unterſtützung Landw. Winterschule ä Bekanntmachung. 139 Die 1 Eb aus dem Gratialfond für das 5 der het Noch Verfügung Großh. Bezirks⸗ l beginnt dahier am ö gehabt 55 Mannheim vom 1. d. M., Das neue Schuljahr beginnt am 5 8 1 Dienſtag, den 9. d. M. ür de . 38,687, find die Geſuche um 5 f 2 jeshei re een aas on Grolelfond kur Oienſtag, 6. November, Vormittags 9 Ahr Sehen vn g. des ies 0 e doe dis zum 1. November d. Js. im Unterrichtslokal (Gebäude der Bürgerſchule). a Gena Brehm 19 inzureichen. Aufnahmebedingung iſt: das e 14. 2 63 7 Das Schul⸗ g i ral) en Diese Geſuche ſollen eine möglichſt ] geld beträgt 10 Mark. Unbemittelte ſind Schulgeld frei. g. ochun Feile derßelung der Familien-, Ber Die Anmeldungen zum Eintrlt in die Schule nimmt der Schulbor⸗ ee 1 n. Mögens⸗, Einkommens⸗, Gewerbs⸗ und ſtand Herr Landwirthſchaftslehrer Schmezer dahier entgegen. e Geſundheitsverhältniſſe der Bittſteller und insbeſondere auch die Angabe über Zahl und Alter etwaiger Kinder ent⸗ Der Auſſichtsrath. machſt x r und hallen und mit entsprechenden ärztlichen und ſonſtigen Zeugniſſen belegt ſein. 6 1 Wir machen dies der Vorſchrift ge⸗ 5 mäß öffentlich bekannt. zen, denburg, den 4. Oktober 1883. beſchloſs dem Bun Gemeinderath: A. Huben. eine Nah Freun 15 ö aht auf 8 2 der Verordnung Großh. Handelsminiſteriums vom 1. Oktober e Tod A4 Reg. Bl. Nr. 56 Seite 737, m dei, Ponach das Einfangen, Tödten und hole Fellbieten der einheimiſchen Singvögel 15 U ui Einſchluß der Meiſen, Lerchen, Hen Moffeln, Amſeln und Staaren, der m nit Schwalben, Krähen, Spechte und ſon⸗ um .ag leine Feld⸗ und Waldvogel, welche „e Mi ficht zum Jagdwild gerechnet werden; 15 del, eädlich das Auſſtellen von Vorrichtungen 5 900 der Art, zum Einfangen dieſer Vögel, : Netze, Vogelherde, Leimruthen, m . Meiſenſchläge, Schlingen u. dgl. ver⸗ 0 Brehm. 6 Bekanntmachung. u 1 Schutz nützlicher Vögel betr. e k. 3697. Wir ſehen uns veran⸗ S 90 2 * — 4 750 — 123 15 8 8 38 3 8 8 0 2 8 155 . 8 0 boten iſt, aufmerkſam zu machen, mit dem Anfügen, daß Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot ſtrengſtens beſtraft werden. Ladenburg, den 3. Oktober 1883. Bürgermeiſteramt: zul, rocken Jnſaßz Brehm. Nr. 3698. Die Beſitzer von Obſt⸗ bäumen, Zierbäumen und Geſträuchern in Gärten und Höfen, auf Feldern u. Wieſen, an Straßen und Wegen, wer⸗ den gemäß § 1 der Verordnung Großh. Handelsminiſteriums vom 10. Oktober 1864, R. Bl. Nr. 56, Seite 377, aufgefordert, die bezeichneten Bäume und Geſträucher bis längſtens 1. Fe⸗ bruar k. J. von Raupenneſtern zu reinigen und letztere zu vertilgen. Die Säumigen haben nebſt der geſetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß die ihnen obliegenden Arbeiten aufihre Koſten durch Dritte zur Ausführung gebracht werden. f Ladenburg, den 3. Oktober 1883. Bürgermeiſteramt: A. Huben. Anzeige. Brehm. Ftnulſhneiden eee Audolf Müller. (Neue Anlage.) Chocolade, Cacao, Ih ee Vanille empfiehlt C. C. Stenz. empfiehlt ſich bei prompter Bedienung 8