zu beginnen. 0 Die hieſige Gemeinde, welche in zwei Wahldiſtrikte eingetheilt iſt, hat 15 Wahlmänner zu wählen. Diſtrikt I. Schriesheimer und Aheingauviertel, umfaſſend die Wahlberechtigten von Haus Nr. 1, Heinrich Heer, fortlaufend bis mit Haus Nr. 208, Auguſt Schäfer. Dann von Haus Nr. 333, Gaſthaus zur Roſe, fortlaufend bis mit Haus Nr. 427, Ludwig Becker. Diſtrikt gehören noch die Wahlberechtigten von Haus Nr. 482, 483, 485, 486, 487, 488, 489, 505, 534, 537, 552, 553 vor dem Neckarthor, ſodann die Leimhütte, wartshäuſer bis zu Michael Blaſauf. Diſtrint II. Kirchgaß und Neckarviertel, umfaßt die Wahlberechtigten von Haus Nr. 209, Georg Jakob Löſch, bis mit Haus Nr. 331, Liebmann Hochſtetter; Sodann von Haus Nr. 428, Philipp Walter, Stadtmühle, bis mit Haus Nr. 481, Gaſthaus zum Schiff. Im J. Diſtrikt ſind 8 Wahlmänner und im II. Diſtrikt 7 Wahlmänner zu wä Die Wahlhandlungen finden ſtatt: f Freitag, den 14. September l. 3. für den I. Wahldiſtrikt; und Samstag, den 15. September l. 3. für den II. Wahldiſtrikt und zwar jeweils von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr 8 Als Wahllocal wird der Rathhausſaal beſtimmt. 0 Die Wahlcommiſſionen ſind: a A. Für Diſtrikt I.: 1) Bürgermeiſter A. Huben, Vorſtand. 2) Gemeinderath A. Stumpf 3) Gaſtwirth Jakob v. Kenne 4) Hauptlehrer Ludwig Wörner 5) Rathſchreiber J. Brehm, zugleich Protokollführer. B. Für Diſtrikt II.: 1) Bürgermeiſter A. Huben als Vorſtand 2) Gemeinderath Gabriel Hartmann 3) Gaſtwirth Johann Pilger 4) Weinhändler Peter Scola 5) Rathſchreiber J. Brehm, zugleich Protocollführer. i Bei dieſer Wahl ſind ſtimmfähig und wählbar alle Staatsbürger, welch hier ihren Wohnſitz haben. Von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit ſind ausgeſchloſſen: 1. Entmündigte und Mundtodte. 2. Perſonen, über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröff der Dauer des Gantverfahrens. Perſonen, welche — den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armen⸗ unterſtützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorher⸗ gegangenen Jahre bezogen haben. Perſonen, welchen auf Grund des § 32 des Reichsſtrafge durch gerichtliches Urtheil aberkannt wurden, und zwa ausgeſprochen iſt; — 34, Ziffer 4 des Reichsſtr.⸗G.⸗B. Perſonen, welchen das Wahlrecht, oder die Wählbarkeit in Folge ſtrafgericht entzogen iſt. 5 5 6. Diejenigen die als Soldat im wirklichen Dienſte ſtehen. . gen werden zur Stimmabgabe zugelaſſen, welche in die Wählerliſte aufge ien ſind. hlrecht iſt in den Diſtrikten auszuüben, in welchem der Wähler wohnt und kann Niemand in zwei (Gemeinderath P. Remelius, Stellvertreter.) „ gt und 05 25. Lebensjahr zurückgele e das net worden iſt, und zwar während ſetzbuches die bürgerlichen Ehrenrechte r für ſo lange, als dies im Urtheil 0 ichen Urtheils Nur diejeni f Das Wa Diſtrikten wählen. Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte in eine Wahlurne niederzule ſchied ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen von weißem genden Stimmzettel ohne Unter⸗ Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. Sie ſind außerhalb des Wahllocals mit dem Namen der Wahlmänner, welchen der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu verſehen. Die in einem Diſtrikte gewählten Wahlmänner werden, ehe zur Wahl in ird, bekannt gemacht und ihre Namen in dem Wahllocale angeſchlagen, damit keine Die Wahlberechtigten werden eingeladen, 1 Uhr keine Stimmzettel mehr angenomm Ladenburg, den 24. Auguſt 1883. einem anderen Diſtrikt geſchritten Doppelwahl ſtattfindet. zahlreich bei der Wahl und in der anberaumten Zeit zu erſcheinen, da nach en werden. Der Gemeinderath. „ A. Huben. Brehm. Sardinen, Häringe Sardellen C. C. Stenz. Corsetis Uhrfedern nur bei 1 0 J. Haſſelbach = Corsetts 1 5 . Die größte Auswahl mit und ohne * Zu dieſem Haus Nr. 582 und endlich der Bahnhof mit den Bahn⸗ . Jie genſchafts Verſteigerung. Dienſtag, den 25. Sept. 1889, Vormittags 11 Uhr läßt Herr Michael Tehlbach, auß mann in Mannheim, die ihm gehörige auf hieſiger Gemarkung gelegenen bin Grundſtücke an die Meiſtbietenden im Rathhauſe dahier öffentlich zu Eigeg thum verſteigern. Ladenburg, den 8. September 1889, Bürgermeiſteramt: A. Huben. Brehm, Bekanntmachung. Nr. 3412. Ende dieſer Woche with mit der Nachfeuerſchau dahier begonneh Dies wird mit dem Anfügen bekaun gegeben, daß die Hausbeſitzer und Hausbewohner dem Feuerſchauer den Eintritt in das Haus und die Beſich⸗ tigung aller Feuerräume zu geſtatten haben. Ladenburg, den 10. September 1889, Bürgermeiſteramt: A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Nr. 3427. Die Lieferung dez Mehlbedarfs in das kathol. Günther ſche Waiſenhaus hier pro 1. Oklobez 1883 bis 1. April 1884 ſoll im Sub⸗ miſſionswege vergeben werden; deßſall⸗ ſige Angebote find bis längſtens Freitag, den 21. d. M. Nachmittags 3 Uhr, verſchloſſen und mit der Aufſchrift ber⸗ ſehen „Mehlieferung für das kathol, Günther'ſche Waiſenhaus hier“ anhet einzurreichen. Die näheren Bedingungen konnen diesſeits eingeſehen werden. Ladenburg, den 11. September 1889, Geemeinderath: A. Huben. 15 85 Brehm. Bei mir ſind 8 — 10 Faß Pfuhl abzuholen. J. Haſſelbach. —— Schönes unberegnetes Saatkor verkauft a BVeter Vorgeitz. Anzeige. Ich erlaube mir auch in di Jahre mein Keltern beſtens zu ein pfehlen. J. G. Niedinger, eee Zu verkaufen: Mehrere Bücher zum Gebrauch fh die Höhere Bürgerſchule. Zu erfragen in der Expedition. Stickereier 7 4 725 Elegante Damencorſetts hochſchnürend ſchon von M. 1 an. d l 0 bon. N 1 eule de ade Na Wöltanen n — Ur. 74. 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