Einladung 5 zur 0 Wahl der Wahlmänner für die Wahl eines Landtags ab zu beginnen. a 1 Im Ganzen ſind für die hieſige Gemeinde 15 Wahlmänner zu ernennen, wovon zu wählen 8 Wahlmänner: Diſtrikt I. Schriesheimer und Aheingauviertel N umfaſſend die Wahlberechtigten von Haus Nr. , Heinrich Heer, fortlaufend bis mit Haus Nr. 208, Auguſt Schäfer. Dann von Haus Nr. 333, Roſe, fortlaufend bis mit Haus Nr. 427, Ludwig Becker. Zu dieſem Diſtrikt gehören nun noch die Wahlberechtigten von Haus Nr. 482, 483, 485, 486, 487, 488, 489, 505, 534, 537, 552, 553 vor dem Neckarthor, ſodann die Leimhütte, Haus Nr. 582 und endlich der Bahnhof mit den Bahnwartshäuſer bis zu Michael Blaſauh. f 7 Wahlmänner: Piſtrikt II. Kirchgaß- und Nellarviertel umfaßt die Wahlberechtigten von Haus Nr. 209, Georg Jakob Löſch, bis mit Haus Nr. 381, Liebma Sodann von Haus Nr. 428, Philipp Walter, Stadtmühle, bis mit Haus Nr. 481, Gaſthaus zum S am Samstag den 15. September l. g. Die Wahlhandlung beginnt für jeden Diſtrikt um 9 Uhr Vormittags und wird um 1 Uhr Nachmittags hat: un Hochſtetter. chiff Als Wahllocal wird der Rathhausſaal beſtimmt. Die Wahlcommiſſionen ſind: 5 5 A. Für Diſtrikt I. N ö 1) Bürgermeiſter A. Huben, Vorſtand. 2) Gemeinderath A. Stumpf 5177255 3) Gaſtwirth Jakob v. Kenne 4) Hauptlehrer Ludwig Wörner 5) Rathſchreiber J. Brehm, zugleich Protokollführer. B. Für Diſtrikt II.: 1) Bürgermeiſtermeiſter A. Huben als Vor 2) Gemeinderath Gabriel Hartmann 3) Gaſtwirth Johann Pilger 4) Weinhändler Peter Scola 5) Rathſchreiber J. Brehm, zugleich Protocollführer. Bei dieſer Wahl ſind ſtimmfähig und wählbar alle Staatsbürger, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt und en Wohnſitz haben. Von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit ſind ausgeſchloſſen: 5 Entmündigte und Mundtodte. 35 Perſonen, über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt, und zwar während der Dauer des Gantverfahrens. Perſonen, welche — den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armen⸗ unterſtützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorher⸗ gegangenen Jahre bezogen haben. Perſonen, welchen auf Grund des § 32 des Reichsſtrafgeſetzbuches die bürgerlichen Ehrenrechte durch gerichtliches Urtheil aberkannt wurden, und zwar für ſo lange, als dies im Urtheil ausgeſprochen iſt; — 34, Ziffer 4 des Reichsſtr.⸗G.⸗B. Perſonen, welchen das Wahlrecht, oder die Wählbarkeit in Folge ſtrafgerichtlich entzogen iſt. 6. Diejenigen die als Soldat im wirklichen Dienſte ſtehen. n werden zur Stimmabgabe zugelaſſen, welche in die Wäh Das Wahlrecht iſt in den Diſtrikten auszuüben Diſtrikten wählen. b Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte in eine Wahlurne niederzulegenden Stimmzettel ohne Unter⸗ ſchied ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. Sie ſind außerhalb des Wahllocals mit dem Namen der Wahlmänner, welchen der Wähler ſeine Stimme geben ſtand. (Gemeinderath Joſef Scharnberger, Stellvertreter.) en Urtheils Nur diejenige 1 lerliſte aufgenommen ſind. „in welchem der Wähler wohnt und kann Niemand in zwei Schweine-Schmalßz großblätterig grün per Pfund M ſchwarz u. grün gemiſcht per Pi Mark 3 empfiehlt C. &. Stenz. Tüchtige N * Wannsatbeiler— ö finden dauernde an auß m t Logis, 2 1 Koſt und Logis 9 l ohn 1 Schuhmacher. ſuchend 5 editio ulxer & Schung Rugel & Schrotpatronen, 0 55 224275 e 9 0 b , eee 11 ahl ber C. C. Sten e Sardinen, Häringe 55 Sardellen 4 A1 Ul , da t zahl kerglagent. 6 unden hi in An unter günſtigen Bedingungen von eine et großen, anerkannt ſoliden und lan ge ſtungsfähigen Vieh⸗Verſicherung gaurger zu vergeben. Durchaus thätige Perſönlichke (Vertreter anderer Branchen bevorzug „ en wollen ſich unter: „Viehversiche ehwei furt a. M. wenden. 8 fc delung N n Beger Strickwolle Mitag j empfiehl 1 a Wi Feinſten 1 5 Einmach-Essig. bes TCouis Welck er. 5 Dae ſumt, s Zu verkaufen: — Mehrere Bücher zum Gebrauch ly die Höhere Bürgerſchule. 5 Zu erfragen in der Expedition. It db e fie 1 Es bend n Ja. Wilnox, die feinſte Qualit die geboten werden kann pr. Pfd. 0 Pfennig. 5 will, handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu verſehen. Die in einem Diſtrikte gewählten Wahlmänner werden, ehe zur Wahl in einem anderen Diſtrikt geſchritten wird, bekannt gemacht und ihre Namen in dem Wahllocale angeſchlagen, damit keine Doppelwahl ſtattfindet. Die Wahlberechtigten werden eingeladen, zahlreich bei der Wahl und in der anberaumten Zeit zu erſcheinen, da nach 1 Uhr keine Stimmzettel mehr angenommen werden. 7775 Ladenburg, den Auguſt 1883. 1 5 Der Gemeinderath. A. Huben. ——— 1 Dampf- Dresch - Maschinen Hopfen dürren 2, 3, 4, 6, 7 und Spferdige halten vorräthig und liefern auf Spar-Butter per Pfund 80 Pfg. Touis Welcker. Chocoladen & Cacao aus den renomirteſten Fabriken empfiehlt C. &. Stenz. 9 * zu vermiethen bei Probezeit mit Garantie und Zahlungserleichterungen Philipp Walter. PH. MAxFARTH & Co., F rankfurt a. Main. empfiehlt