Bekanntmachung. Das Steuer⸗Ab⸗ und Zuſchreiben für das nächſtkünftige Steuerjahr 188 am Dienſtag den 4. September und Mittwoch den 5. Seplemler d. J. jeweils Morgens von 9 Uhr bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 Uhr bis 4 Uhr dahier im Rathhauſe vorgenommen werden. Zu dieſem Zwecke wird bekannt gemacht: 1. In Nezug auf die Grund- und Häuſerſteuer: Wer abgeſchrieben haben will, muß ſelbſt oder durch einen Bevollmächtigten er⸗ cheinen und darum nachſuchen. Ebenſo derjenige, dem zuzuſchreiben iſt, ſei es wegen 2 Erwerbung eines Grundſtücks oder Gebäudes, ſei es wegen veränderter Benutzungsart der 92 8 Grundſtücke oder Gebäude, oder wegen Erbauung neuer oder Vergrößerung vorhandener ude. 2. In Rezug auf die Erwerbſteuer: 1. Der Erwerbſteuer unterliegt nach dem Geſetz vom 25. Auguſt 1876: 5 A. der Ertrag der im Großherzogthum betriebenen gewerblichen Unterneh⸗ mungen; B. der nicht ſchon hierunter begriffene Ertrag der Arbeit, Dienſtleiſtungen und ſonſtigen Berufsthätigkeit derjenigen Perſonen, welche im Großherzog⸗ thum ihren Wohnſitz oder Aufenthalt haben. Befreit von der Erwerbſteuer ſind unter Andern: a. Perſonen, welche nur die Landwirthſchaft betreiben, vorausgeſetzt, daß das Steuerkapital der ſämmtlichen, von ihnen bewirthſchafteten Grundſtücke we⸗ niger als 15000 Mark beträgt und ſie entweder das 65. Lebensjahr zurück⸗ gelegt haben, oder ledige Frauensperſonen, oder Wittwen, oder von ihrem Ehemanne getrennt lebende Frauen ſind; 5 der Verdienſt der Dienſtboten, ſo ferne deren in Geld beſtehender Lohn we⸗ niger als 300 Mark jährlich beträgt; Perſonen, welche weder Landwirthſchaft noch Bergbau betreiben, wenn der Jahresbetrag des perſönlichen Verdienſtes 500 Mark jährlich und auch das Betriebskapital den Betrag von 700 Mark nicht erreicht. Die nach vorſtehenden Angaben erwerbſteuerpflichtigen Perſonen, männnliche und weibliche, Inländer und Ausländer, auch erwerbſteuerpflichtige Korporatiouen, Vereine, Geſellſchaften, haben an der oben beſtimmten Tagfahrt ſchriftliche oder mündliche Steuererklärung abzugeben: a. wenn ſie eine erwerbſteuerpflichtige Thätigkeit begonnen haben, aber noch zur Erwerbſteuer angelegt ſind; b. wenn ſie, obgleich ſchon zu dieſer Steuer beigezogen, durch Erweiterung ihrer Erwerbsthätigkeit oder durch den Betrieb weiterer Erwerbszweige den bisher beſteuerten Jahresertrag vermehrt haben: wenn fie ein bisher betriebenes Gewerbe oder ſonſtigen Erwerbszweig auf⸗ gegeben haben und zu einem anderen übergegangen ſind: wenn ſie auf gänzliche Befreiung von der Steuer oder auf eine Ermäßi⸗ gung der ſeitherigen Beſteuerung Anſpruch zu haben glauben. — Land⸗ wirthe, welche Steuerbefreiung anſprechen, weil ſie zum Schluſſe dieſes Jahres das 65. Lebensjahr zurückgelegt, haben den Anſpruch durch Vor⸗ lage eines Geburtszeugniſſes des Standesbeamten oder Pfarramtes zu be⸗ gründen. „Druckformulare zu den Steuererklärungen werden von der für das Ab⸗ und Zuſchreiben beſtimmten Tagfahrt im Geſchäftszimmer des Bürgermeiſteramts (Schatzungsraths) unentgeldlich verabreicht. „Wer die vorgeſchriebene Steuererklärung nicht rechtzeitig oder in wahrheits⸗ widriger Weiſe erſtattet, unterliegt der im Geſetz angedrohten Strafe. 0 Ladenburg, den 26. Auguſt 1883. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Dampf- Dresch - Maschinen 2¼, 3, 4, 6, 7 und Spferdige halten Vorräthig und liefern auf Probezeit mit Garantie und Zahlungserleichterungen PH. MAY FARTH & Co., Frankfurt a. Main. Nicht zu übersehen! Von der großen Parthie Kurz: und Weißwaaren welche ich vor circa 14 Tagen erhalten habe, ſind noch vorräthig: DTDamenkragen, Herrenkragen, Manſchetten, alle Sorten Hals⸗ binden, Lavalieurs, Stelbördchen, farbige und weiße Schürzen, feine Damenhandſchuhe, weißlein. Hemdeneinſätze u. ſ. w. Um damit raſch zu räumen, verkaufe obige Artikel noch billiger wie bis her. Hch. Sternweiler. heute bis zum Ablauf Ladenburg. Wir laden hiermit unſere Vereinsmitglieder, insbeſonders die Zeichner von Beiträgen zu unſerm ſtattgehabten Sängerfeſte und die Mitglieder ſämt⸗ licher Comites zu der am nächſten Abends 8 Uhr Samstag, den 1. September, im Saale zum Schiff ſtattfindenden Verſammlung ergebenſt ein. N Tages ordnung: 1. Vorſage der Sängerfeſtrechnung. 2. Verwendung des Ueberſchuſſes. Ladenburg, den 25. Auguſt 1883. 5 Bekanntmachung. Die Jeſtſtellung der Kapitalrentenſteuer für 1883 be Den Kapitalrentenſteuerpflichtigen wird in Gemäßheit des Geſetzes vom 29. 1874 (Geſetzes⸗- und Verordnungsblatt Nr. 31) hiermit folgendes zur Nachachtu kannt gemacht: 1. Steuerpflichtig ſind: b 11655 f a) Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, wenn ſie im Sinne des R geſezes vom 13. Mai 1870, die Beſeitigung der Doppelbeſteuerung treffend, ihren Wohnſitz (Aufenthalt) im Großherzogthum haben, mit ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen vo Inlande, im übrigen Reichsgebietefoder im Auslande angelegten Kapita oder von inländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt. (A des Geſetzes.) N . 5 b) Reichslausänder, welche im Großherzogthum wohnen, inſoweit als d pitalien in deutſchem Reichsgebiete angelegt ſind, oder die Bezüge letzterem herkommen. (Art. 4 des Geſetzes.) 5 „Die Kapitalrentenſteuererklärungen ſind in der nach Artikel 22 des andurch feſtgeſetzt werdenden dreitägigen Friſt 7 vom 3. September 1 5. September d. 3. bei dem Schatzungsrathe abzugeben. 1 3. Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht gemäß Art. 18 des G nach dem Stand des Vermögens vom 1. Mai d. J. i . Alle jene Steuerpflichtigen haben Steuererklärungen einzureichen, f a) welche nach dem 1. Mai vorigen bis zum 1. M. d. J. erſt in den zug ſteuerbarer Zinſen und Renten von mehr als 60 Mark jährlich g men ſind; 5 b) bei 5 1 der Jahresbetrag der ſteuerbaren Zinſen und Renten nach Stand des Vermögens auf 1. Mai d. J. den Jahresbetrag des von bereits verſteuerten Zinſen⸗ und Renteneinkommens um mehr als 60 überſteigt; 5 e) welche inzwiſchen ihren früheren Wohnſitz im Lande verlaſſen und darum noch nicht an ihrem jetzigen Wohnſitz zur Steuer 6 nommen ſind; . 5 g d) welche durch ihre im vorigen Jahre erfolgte Niederlaſſung im Gro zogthum ſteuerpflichtig geworden und vom laufenden Jahre an zur pitalrentenſteuer beizuziehen ſind. (Art. 13 Abſatz 2 des Geſetzes. Will gemäß Artikel 19 des Geſetzes eine Steuerminderung beanſprucht eine Berechtigung der Steuerſchuld erwirkt, oder eine Steuerrückvergütun fordert oder der Strich im Steuerregiſter veranlaßt werden, ſo iſt ir beiden erſteren Fällen eine neue Steuererklärung und in den beiden letz Fällen eine das Sachverhältniß begründende Anzeige bei dem Schatzungs und zwar gleichfalls in der unter Z ffer 2 feſtgeſetzten dreitägigen Friſt zureichen. . 5. Steuerpflichtige, welche binnen dieſer Friſt oder längſtens bis zun Auguſt d. J. die vorgeſchriebene Steuererklärung nicht abgegeben b ſetzen ſich einer Strafe aus, welche nach Artikel 27 des Geſetzes neben nachzuzahleuden Steuer in dem achtfachen Betrag der in den letzte i Jahren gar nicht oder zu wenig angeſetzen Steuer beſteht. 5 7. Formulare zu den Steuererklärungen ſammt Anleitung zu deren Aufſtell werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungsrathes unentgeldlich vers reicht und wird daſelbſt auch über Aufſtellung der e 0 . en hiezu Verpflichteten auf Anſuchen mündliche Beleh Laden burg, 26. Auguſt 1883. Der Schatzungsrath. Huben. Java-Caſfen empfiehlt a 1,65 Mart à 1,55 per Pfund A. Zuntz sel. Wtu. Hoflieferant in Bonn und Berlin. Prämiirt Leipzig 1883. Durch die von mir erfundene Brennmethode, empfohlen von den erſten Autoritäten auf dem Gebiete der Nahrungslehre (Juſt, von Liebig ꝛc.) bezwecke ich, die bei gewöhnlicher Röſtung ſich leicht verflüchtigenden aromatiſchen Beſtandtheile zu conſer⸗ viren. Die Kaffe bohnen erhalten hierdurch ein faſt ſchwarzes Ausſehen, beim Aufbrechen und Mahlen finden Sie jedoch, das dieſelben eine ſchöne braune Farbe haben. Durch dieſe Brennmethode einerſeits und durch die ſorg⸗ fältigſte Auswahl der Rohſorten andererſeits gibt mein gebrannter Java⸗Kaffee nicht nur ein hochſeines, kräftiges Getränk, ſondern erlaubt auch allen anderen Sorten gegenüber bei ſorgfältiger Bereitung eine Erſparniß von ca. 25 pCt. In den Räumen der Berliner Hygiene-Ausſtellung wird ausſchließlich Ia gebr. Java⸗Kaffee von A. Zuntz ſel. Wittwe verabreicht. Alleinige Niederlage in Ladenburg bei Herrn Touis Welcker. ꝗPFF ·˙·ꝛm w Eine große Parthie Cattune feinſter Qualität Satin, Batiſt und Der Vorſitzende des Feſteomites: 5 6 . J. Scharnberger. Der Secretärr: i Bläß. i „ 1 83 1 phyr iſt friſch bei mir eingetroffen und verkaufe ſolche zu billigen Preiſe ö 1 Hch. Sternweiler. * bon. Zuſera hlhe Petit gende Rabatt innen nehm r. 7. gerlin. 1 fir die gegen 1 i gewöh x am betgan wt des Rich b. Milfihet, . dit hach Bols a nüt datau un Jbcchlt edakag ſow g uh wegen d ennung des et dußerotde lab. Die n im Muman ee Wend h in Etſffung fn f mim pat trug hi ee david u gen pol 5 M außetof 1 ſtitenüßige Mer Wos b Berlin fa alerleſenet Mdungehoben 0 in algewe gert vora an d 4. un Fahr fiattfind 1—— Die Krimine