Entſcheidnn ie Verhand⸗ zeigte, dag cbrah de erbenire und 8 die Frag, der englisch 1s Höflichtel hend und ſy rbſchaftspik⸗ zeiden haben, ſtarb kürzlich Irrenhauſe Huntingden, Monaten di einen großen chen Händen 0 Er wußte ig die Stell em Aufgebah Der Stein Zug heran Gefahr nich mſelben ent⸗ er Zug und 1; er kehre Bewußtſein ite ihm die 3 Irrenhauz je Menſchen⸗ r] in Not ſie ſpinnen, t, daß dor „ meiſterhafl Brod backen. Vorſchriften der Kultm Der „Mah⸗ r mit ſeinen Kurzem bitt n Käfig ein⸗ kal aus den en. Dieſelben Schaffleiſh zugleich die ſche Agenlen nengen, un eitere Streck im Hand⸗ leeblatt fuht 1. nach denen uns zufolge uns nämlich läuternd da Lindenstraße licher Ueber nſtädt?“ Alte, ſichtlch dert. „Abel 1 1 1 plötzlich, a 25 Mob weg des . im Reise ehrwürdige je Onkel — n hielt, den ann freilich einem ele du? — 100 as trifft! die fleiſch⸗ n Minutel h ungeduldlz Antworten, olitot, alben zum Abfalle zu bewegen, ferner ungehor⸗ ine Soldaten und Beamte werden einfach ent⸗ het und in den Käfig geſtoßen, wo die Beſtien zerfleiſchen. Dieſen vier Löwen verdankt es der hei in erſter Linie, daß in ſeiner Armee eine zamme Disciplin herrſcht. Ueber die Angſt vor dem Gewitter Dr, Zimmermann in ſeinem Werke „Natur⸗ Atte und Naturgeſetze“ u. A.: Die Gewitterfurcht eine thörichte, wenn ſie auch, wenigſtens bei ſehr aelnerbigen Perſonen zu entſchuldigen iſt, da der cbelltende Schlag, der einem nahe herniederfahrenden he folgt, auch ganz kräftige Perſonen erſchüttern Daß der Blitz töͤdten könne, iſt allerdings he; aber dies hat er mit jedem fallenden Dach⸗ Sollte “fürchten, in einer Stadt zu wohnen, in welcher Ahziegel oder Blumentöpfe giebt? Dann dürfte oder Blumentopf gemein. man ſich in überhaupt nicht ausgehen; denn man kann einem Wagen gerädert, von ſſſen werden. ane Haus kann einſtürzen! einem böſen leide kodt geſchlagen, von einem tollen Hunde ge⸗ Man dürfte dann aber auch nicht Pause bleiben, denn die Stubendecke oder das Daß der Blitz Häuſer Möndek, iſt allerdings wahr; aber das hat er mit dem Talklicht und mit jeder glimmenden Kohle mein, und die bei weitem wenigſten Feuersbrünſte ehen durch den Blitz. Wäre es moglich, unſere würden vom Geräuſche taub werden: denn es reichen ſich das Holzholen durch die Mägde mit Licht aus dem Keller oder vom Boden, das Tabak⸗ und Ei⸗ nächtliche Putzordnen der Kammerjungfern, das Im⸗ BetteLeſen ihrer Herrſchaft u. ſ. w. in ſteter Ab⸗ wechslung unaufhörlich die Hände. Und nun erſt, wie thöricht iſt die Gewitterfurcht, wenn man an die Krankheiten denkt! Wir wollen nicht von den Epidemien ſprechen, nicht von der Cholera, ſondern von Nerven-, gaſtrichen und andern Fiebern, von Lungenentzündungen, von Ruhr ꝛc. Es ſterben in Berlin an dieſen verſchiedenen Krankheiten durch⸗ ſchnittlich in jeder Woche 250 Menſchen; in 1500 Mal ſo viel Zeit, das heißt in 30 Jahren, iſt in Berlin ein einziger Menſch vom Blitz erſchlagen worden! Iſt es da nicht höchſt lächerlich, ſich vor dem Tode durch den Blitz zu fürchten? — (Sic transit.) „Was is's denn Johann? Warum kommen Sie ſeit zwei Tagen nicht, mich abzuholen? Der Baron hat mir ja für die Zeit, wo er fort is, die Equipage zur Verfügung geſtellt.“ — „Die Gläubiger haben vorgeſtern die Equipage g'pfändt, aber morgen können Sie wieder mit mir fahr'n.“ — „Kriegen's die Equipage wieder heraus?“ „Na, aber i hab' mi als Kutſcher bei der Pferde⸗ bahn anſtellen laſſen.“ Hopfenbericht. — Fürſtenfeld, 6. Aug. Wir ſind jetzt garrenrauchen der Herren und der Bedienten, das züglich untern Bezirke in 14 Tagen beendet ſein. Die Ernte wird der Quantität nach gut mittelmäßig ausfallen, alſo in der nordoͤſtlichen Steiermark von etwas über 4 Millionen Stöcken einen Ertrag von ca. 8000 Zollcenter geben. Die Qualität und Farbe des heurigen Hopfens iſt vorzüglich. Es ſind ziemlich viele, meiſt böhmiſche Hopfenhändler hier, und kaufen trockene Waare in den Dörfern mit 140 — 150 fl., in Fürſtenfeld und einigen renom⸗ mirten Orten mit 160 — 175 fl. per Zentner. Der Hopfenbauverein hat daher, dem jetzigen Geſchäfts⸗ gange entſprechend, den Preis der Probebällchen mit netto 4,5 Kilo von heute an auf 19 fl. oder 33 M. franco Poſt und Emballage herabgeſetzt. Lemberg (Galizien), 8. Aug. Die Pflücke hat hie und da begonnen. Die Eärten in den niederen Lagen haben ſtark gelitten, und kaum über eine Mittelernte wird der diesjährige Ertrag ſein. Abſchlüſſe kamen wieder in den letzten 8 Tagen mehrere zu Stande, zu Preiſen von 100 bis 115 fl. öſterr. W. per 56 Kilo; für beſonders als vor⸗ renommirt? Partien wurden ſeitens der Händler 120 — 125 fl. per 56 Kilo geboten. Neklamationen wegen unregelmäßiger Zuſtellung unſeres Blattes durch die Träger, bringe man gefälligſt ſofort zu unſerer Kenntniß, damit wir Abhülfe treffen können. in die N Iicche Feuersgefahr durch Donnern zu verkünden, ie Nack e irde gar nicht aufhören zu donnern, wir mitten in der Hopfenernte und dürfte dieſelbe im — Auf d. ellenlange Erklär. Ar. 64 d. Bl. hkurz: Publikum urtheile Schmitthelm. Bekanntmachung. Die Aufleſung gefallenen Odbbſtes auf der Gemarkung Ladenburg betreffend. M. 3070. Wir bringen die nach⸗ chende, von dem Gemeinderath dahier term 21. Juli l. J. genehmigte und om Großh. Landescommiſſär mit Er⸗ bvom 7. Auguſt l. J. Nr. 2446 Ar vollziehbar erklärte Ortspolizeiliche Vorſchrift ur öffentlichen Kenntniß und zwar: „Auf Grund des § 33 Ziffer 1 der Feldpolizei⸗Ordnung und des § 145 Ziffer 3 des P. St. G. B. darf das Aufleſen von gefallenem Obſt nur in der Zeit von Vormittags 6 Uhr bis Nachmittags 6⅛ Uhr durch die Berechtigten oder deren Beauftragte ſtattfinden. Wer außer dieſer Zeit beim Ein⸗ sammeln betroffen wird, verfällt ge⸗ mäß 58 145, Ziffer 3 des P. St. G. B. in eine Geloſtrafe bis zu 20 Mark.“ Ladenburg, den 13. Aug. 1883. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Meine Obstmübhle it Waſſerkraft iſt in Betrieb und ann täglich Obſt gemahlen und zekeltert werden bei Philipp Walter. Neue holl. Kronbrand, Voll- Häringe thaler Zuchtfarren in der Schweiz angekauft nach Mannheim verbracht und hilligſt bei Louis Welker. Landw. Verein Ladenburg. Auf Veranlaſſung des landw. Vereins Mannheim wird in dieſem Jahre durch eine ſachverſtändige Kommiſſion eine Anzahl 15 — 30 Stück Simmen⸗ ſowohl Gemeinden als Privaten des Pfalzgaues um den Selbſtkoſtenpreis abgegeben. Diejenigen Gemeinden oder Landwirthe des Pfalzgaues, welche dieſe ſeltene Gelegenheit zum Erwerb ächter Simmenthaler Zuchtfarren zu benützen wünſchen, können ſich den Ankauf in der Weiſe zu ſichern, daß ſie entweder bei der unterzeichneten Vereinsdirektion oder direkt beim landw. Verein Mann⸗ heim den Wunſch ausſprechen convenirenden Falles einen Farren kaufen zu wollen. Nach Eintreffen des Transports werden die ſich meldenden Kauf⸗ liebhaber ſofort aufgefordert, innerhalb eines 14tägigen Zeitraums, die ein⸗ getroffenen Thiere zu beſichtigen und wenn convenirend anzukaufen. Die Anmeldungen ſollen bis ſpäteſtens Samſtag, den 18. Auguſt dem landw. Verein Mannheim bekannt ſein. Die Direktion: Schmezer. Landwirthschaftl. Verein. Wir machen unſere Mitglieder darauf aufmerkſam, daß am Sonntag, den 19. Auguſt d. J. Saatgutmarkt im Zedler zu Walldorf (Amt Wiesloch.) 8 ſtatffinden wird, zu deſſen Beſchickung hiermit alle diejenigen eingeladen werden, welche in der Lage ſind reine, keimſähige und ſortenächte Samen von Roggen (Korn), Waizen, Spelz und Kleeſamen in größerem oder geringerem Quantum zu liefern, oder welche beabſichtigen, ſolche zu kaufen. Die Ein⸗ ſendung von Muſtern (Getreide 1 Kg., Kleeſamen / Kg.) welche bis zum 17. erfolgen ſoll, wird auf Verlangen von der unterzeichneten Vereinsdirektion unentgeltlich beſorgt. Jeder Probe muß ein Anmeldezettel beigeſchloſſen ſein, Angaben zu enthalten hat: Namen und Wohnort des Ausſtellers. Genaue Bezeichnung der ausgeſtellten Saatwaaren. Garantie für Reinheit, Keimfähigkeit und Sortenächtheit. Wer die Saatwaare gepflanzt hat und wo ſie gewachſen iſt. Wie viel von der betreffenden Saatwaare verkäuflich iſt und um wieder in Empfang genommen werden. 5 Die Direktion; Schmezer. a Lumpen 2 8 zum Reinigen der Zimmerböden in dauerhafter Waare zu 30 Pfennig det Stück. in Mannheim mit Erlaß . Marx Maier, Lumpenſchneiderei. e Bekanntmachung. g Butterverkauf betr. Nr. 3071. Wir bringen die nach⸗ ſtehende, von dem hieſigen Gemeinde⸗ rath unterm 27. Juli l. J. genehmigte und von Großh. Landescommiſſär mit Erlaß vom 6. Auguſt l. J. Nr. 2575 für vollziehbar erklärte Zuſatzbeſtimmung zu der am 24. Dezember 1874 er⸗ laſſenen, am 28. November 1874 feſt⸗ geſetzten, vom hieſigen Gemeinderath am 4. Dezember 1874 genehmigten und durch Gr. Herrn Landescommiſſär vom 19. Dezember 1874 Nr. 2163 vollziehbar erklärte „Wochenmarkt⸗Ordnung“ für die Stadt Ladenburg zur öffentlichen Kenntniß und zwar: § 6a „Der Verkauf von Kunſtbutter oder anderer als reiner Kochbutter iſt vom Wochenmarkt ausgeſchloſſen.“ (Nach § 10 Ziffer 2 des Nahrungs⸗ mittelgeſetzes werden Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot an Geld bis zu 1500 Mark — oder mit Haft bis zu ſechs Monate beſtraft.) Ladenburg, den 13. Auguſt 1883. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Auf Kirchweihe empfehle ich ſein geſtoßenen Zucker per Pfd. 40 Pfg. fein gest. Zimmt, Roſinen und Corinthe Citronat und Orangeat, Reispuder, Citronen N ſowie beſte Oualität 225 Sparbutter in bekannter Waare per Pfd. 80 Pfg. Louis Welker.