Theil des ichen, auf auflag. auf der 95 „ da ſie nu ug aus hat eine Jun ie in tiefe In Kuhn, ch aris gerei Bruder 9 te ſich der fh em Wagen en. Er muß haben, denn tender Schl en vom Nun on bemerkte ſchaffte ihn 8 bon Amit des Zug auseinem ge das Indi rte den Nei ind in dem e liegen; dert nit einem gi ſich in hofnn er iſt auch 4 gehalten wech abgerahmten erfüttern, in ng der Cien kan »ſchüttet der vermiſcht artoffeln u.. darnach. Du er und Frühſt perden, da di atz für die noſ den wird. für alles jur netes Futter, lark Molitor, „Btl. wenn n. war. ern, Weiſe Anger egnete er:, dem Frey, elungen iſt och zwei Az ch nicht 11 . 52 Helme en haben; 5 rchnäßt.“ ingefähr erh der junge ein anderer, Wohlmann, entlaſſen wil vog, mit die das wird ſchnitt erfahg n wurde, zu können, trennten 9 pa en: „Dies och einmal g pünktlich f ith, Sie wel ge Entgegen 00 s Salicylsäure- Weinessig zum Einmachen von Obſt u. Früchten, unter Garantie für jahrelange Halt⸗ barkeit empfiehlt C. K. Stenz. 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Stenz. 2 7 1 Stets vorrätig: 5 Gracht brie fell 8 * 8 bei 2 Karl Molitor 2 in Ladenburg. 55 5 Senf en und Fichan mit Garantie. C. L. Stenz. 0 Beltannkmachung. a Die Aufnahme neuerrichteter Gebäude in die Staats⸗ Feuer⸗ Verſicherungsanſtalt betreffend. s iſt zur Kenntniß gelangt, daß die in 8 29 des Geſetzes über die Feuerberſicherungsanſtalt für Gebäude vom 29. März 185 52 (Regierungsblatt Nr. 14), ſowie in 8 19 Abſ. 2 und 8 20 der Inſtruktion 1, ferner in 9 27 Abſ. 3 der Inſtruktion 3 zur diesſeitigen Vollzugsverordnung vom 2. Auguſt 1852 (Regierungsblatt Nr. 40) enthaltene Beſtimmung, wonach neu errichtete Gebäude zur Aufnahme in die Feuerverſicherungsanſtalt als geeignet erſcheinen, wenn ſie unter Dach ſtehen eine verſchiedenartige Auf⸗ faſſung erfahren hat. Zur Erzielung eines gleichmäßigen Verfahrens erhält § 19 der Inſtruktion 1 (für die Bauſchätzer) folgenden Zuſatz: Als unter Dach ſtehend iſt ein Gebäude zu betrachten: 1. bei Ziegel- oder Strohbedachung, ſobald der Dachſtuhl aufgeſchlagen und die Dachfläche mit Ziegeln (wenn auch nur proviſoriſch) oder Stroh gedeckt iſt; 1 2. bei allen übrigen Bedachungsarten, wenn der Dachſtuhl aufge⸗ ſchlagen und die Dachverſchalung angebracht iſt. Karlsruhe, den 26. Mai 1883. Großh. Miniſterium des Innern. g gez. Turban. vdt. Dr. Mayer. Nr. 25,022. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir mit dem An⸗ fügen zur öffentlichen Kenntniß, daß der Eigenthümer eines unter Dach ge⸗ brachten Gebäudes die ſofortige Aufnahme deſſelben in das Brandverſiche⸗ rungsbuch mit augenblicklicher Wirkung verlangen kann, wenn er ſich zur Entrichtung des Verſicherungsbeitrages für das ganze laufende Jahr ver⸗ bindlich macht, während ohne ſolches Verlangen die Aufnahme erſt bei der im Monat November jeden Jahres ſtattfindenden regelmäßigen Gebäudeein⸗ ſchützung erfolgt. Maannheim, den 25. Juni 1883. Großh. Bezirksamt. 0 Weber. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur Kenntnißnahme der hieſigen Ein⸗ ner hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 28. Juni 1883. Bürgermeiſteramt A. Huben. Tür- Verein Ladenburg Zur Feier unſeres 6. Stiftungsfeſtes findet Sonntag den 8. d. M. im Gaſthaus „Zum Stern“ ein Bieraben d ſtatt, wozu die Turner und Turnfreunde freundlichſt eingeladen werden. Ladenburg, 6. Juli 1883. Der Vorſtand. ee Kranken- u. Sterhe⸗Kaſſe der Tiſchler u. ſ. w. General- Verſammlung im Lokale des H. A. Heim. San den 8. Juli Mittags 2 Uhr. f Tages⸗Ordnung: 1. Rechnungsbericht; 2. Beſprechung; . 3. Wahl der Ortsverwaltun ; 0 wir alle Mitglieder, auch diejenigen Nichtmitglieder, welche geſonnen ſind dem Vereine beizutreten, einladen. Leinz. . Brehm Die Ortsverwaltung. Dampf- Dresch - Maschinen 2½, 3, 4, 6, 7 und Spferdige halten vorräthig und liefern auf Probezeit mit Garantie und Zahlungserleichterungen PH. MAYFABRTH & Co., Frankfurt a. Main. dehe empfiehlt J. Hesselbach. i Prima ee eee g e Stent en Die ſtädtiſche Kleinkinderſchule be⸗ darf 70 Ctr. Ja. Ruhrkohlen, wovon 15 Ctr. ſofort und 55 Ctr. Ende kommenden Monats frei an das Haus zu liefern ſind. Luſttragende wollen ihre Angebote innerhalb 8 Tagen dem Unterzeichneten einreichen. Ladenburg, den 5. Juli 1883. Der Verwaltungsrath: C. Kurzenberger. Tabakanmelde⸗ Formulare konnen bei dem hieſigen Accisamt in Empfang genommen werden. Prima nene le Kerne Han. 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