Vekanntmachung. Nr. 2049. Die Ortsinwohner, bezw. die zur Reinigung der Straßen verpflichteten Perſonen, werden mit Be⸗ zug auf § 7, Abf. C., der bezirkspo⸗ lizeilichen Vorſchrift vom 3. April 1873 „die Sicherheit, Bequemlichkeit, und Reinlichkeit auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betr.“ aufgefordert, die Straßen in der Frühe, ſolange das heiße Wetter anhält, zu begießen, was jeweils bis längſtens 8 Uhr zu geſchehen hat. Die Wiederholung dieſer Begießung auch während des Abends wäre ſehr wünſchenswerth. Ladenburg, den 26. Mai 1883. Bürgermeiſteramt A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Nr. 2051. Die Ortseinwohner, bezw. die zur Reinigung der Straßen verpflichteten Perſonen, werden mit Be⸗ zug auf 8 1—6 der bezirkspoltzeilichen Vorſchrift vom 3. April 1873 „die Sicherheit, Beqtemlichkeit und Rein⸗ lichkeit auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betr.“, wiederholt hiermit aufgefordert, die Straßen und Rinnen wöchentlich zweimal und zwar Mittwochs und Samstags abends zu kehren und zu reinigen. Zu⸗ widerhandlungen haben Beſtrafung zur Folge. Ladenburg, den 26. Mai 1883. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Provisionsreisender! Ein altes, meiſt mit beſſerer Privat⸗ kundſchaft arbeitendes Hamburger Caffee⸗ Import⸗Haus ſucht einen ordentlichen gewandten Agenten oder Proviſions⸗ reiſenden, welcher große Bekanntſchaft beſitzt. Gute Referenzen durchaus er⸗ forderlich. Schon in andern Artikeln Re ſende erhalten den Vorzug. Offerten unter H P 716 ſind an ANudolf Moſſe in Hamburg ein⸗ zuſenden. Ein braves, fleißiges Dienſtmädchen wird ſofort oder auf's Ziel geſucht. Wo? ſagt die Expedition. Zu verkaufen. Mehrere Meter buchenes Scheitholz von 1 und 1½ Meter (Nutzholz) länge bei Gebrüder Kling, Schriesheim. Feinſten Honig in Waben J. 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Für jeden nicht beanſtandeten Hund iſt vom Beſitzer ſofort (vorbe⸗ haltlich des Rückgriffs auf den Eigenthümer) die Taxe, welche in den Ge⸗ meinden von 4000 und mehr Einwohnern 16 Mark, in den übrigen aber 8 Mark beträgt zu bezahlen. Wer die Vorführung eines Hundes bei der Muſterung oder die recht- zeitige Entrichtung der Taxe unterläßt, verfällt in eine polizeiliche Strafe des doppelten Betrags von der daneben noch zu erhebenden Taxe. Die Bürgermeiſterämter und Stabhalter erhalten hiervon mit der Weiſung Nachricht, dieſe Verfügung ſofort am Rathauſe anzuſchlagen und am Tage der Muſterung ſowie an den beiden vorausgehenden Tagen öffentlich bekannt machen zu laſſen, die Bürgermeiſterämter der Landgemeinden noch mit dem beſonderen Auftrag, ſämmtliche Hunde zu verzeichnen, die Muſte⸗ rung mit dem Bezirkstierarzt unter Zuzug des Steuerhebers vorzunehmen und ſodann gemäß § 5 der Verordnung vom 15. Mai 1868 Vorlage an⸗ her zu machen. 1 0 Mannheim, den 12. Mai 1883. N Großh. Bezirksamt. Lang. 8 Veliannkmachung. 1 Nr. 2073. Die unentgeldliche Impfung der impfpflichtigen Kinder und Schüler wird in der Gemeinde Ladenburg im Laufe des Mona ts Mai und Juni im dortigen Rathauſe durch den Impfarzt vorgenommen. Geimpft muß werden; 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf ſein Geburtsjahr folgenden Kalender⸗ jahres, ſofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überſtanden hat; 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranſtalt oder einer Privatſchule inner⸗ halb des Jahres, in dem er das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, ſofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überſtanden hat oder mit Erfolg geimpft worden iſt. 3. Aeltere impflichtige Kinder und Zöglinge, welche noch nicht oder ſchon einmal jedoch ohne Erfolg geimpft wurden. Eltern, Pflegeeltern, Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen dem Geſetze zuwider der Impfung entzogen bleiben, werden an Geld bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Für Kinder, welche von der Impfung wegen überſtandener Blattern oder früherer Impfung befreit ſein ſollen, oder zur Zeit ohne Gefahr für Leben oder Geſundheit nicht geimpft werden können, ſind die ärztlichen Zeugniſſe dem Impfarzte vorzulegen. 5 Die geimpften Kinder müſſen bei Strafvermeiden zu der von dem Impfarzte bei der Impfung beſtimmten Zeit zur Nachſchau gebracht werden. Ladenburg, den 28. Mai 1883. Bürgermeiſteramt. Landw. Consumver Ladenburg (eingetragene Genoſſenſchaft). Bis auf Weiteres finden jeden Donnerstag Nachmittag von 2 bis 7 Uhr in der Wohnung des Herrn Georg Löſch Kaſſentage ſtatt. Der Vorſtand. 1 17 1 Brehm. Bruno Urban, Dreher ü empfiehlt ſich zur Anfertigung aller in dies Fach einſchlagenden Arbeiten, in Holz. Horn und Metall, ſowie auch zur Reparatur von Schirmen, bei prompter und ſchneller Bedienung. . Gleichzeitig empfehle mein Lager feiner und ordinä⸗ rer Holzwaren in ſolider Arbeit und zu billigen Preiſen, als: Schwamm⸗, Schlüſſel⸗ u. 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