og auz k. ordnt ſkarhi⸗ aus den pfenbach Siegelz. ollenberg ermin it em Zeit eg gere⸗ behalten , deſſen werden, rieb ſih welcher er hahe ſei mo⸗ der Po⸗ eht fein gen Me⸗ zierg⸗ ſt nun nzeſſion Projekts Bre⸗ Herrn Vicomte linger, Urlaub Mit “ auch Klinge Seiten da, Befanntmachung. Jahtin in das id das einen ſeinen n. en Et⸗ chloſſet orden. zu be⸗ g uns enwort Geſtern ehe ich t, dem wurde, n und d Dith Liebe n und t flat, liebſt ige. Für 1 Ster Ho bon über 50 Stück Bretter oder 25 Dielen bleibt eine na f als Maximalſatz wird eine Entſchädi⸗ gung von 5% des Geſamtwertes be⸗ stimmt. Dies wird zur Kenntnisnahme Liegenſchafts⸗ erſtei gerung. Auf Antrag der Betheiligten und obervormundſchaftlicher Ermächti⸗ gung werden die untenbeſchriebenen, zum Nachlaß der Wilhelm Meng J. Mittwe, Herre von hier gehörigen Liegenſchaf— ten Ladenburger Gemarkung am Samstag den 12. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, Rathhauſe zu Ladenburg öffentlich berſteigert. Der Zuſchlag erfolgt ſo⸗ fort, wenn mindeſtens die Schätzungs⸗ preiſe geboten werden. Beſchreibung der Liegenſchaften: gb. Nr. 511. 1 Viertel 20 Ruthen Acker auf das Altwaſſer, einſeits Kollektur Mannheim, an⸗ derſeits Konrad Höfer, e . Haus Nr. 451. Ein zweiſtöcki⸗ ges Wohnhaus mit gewölbtem Keller, Stall, Scheuer, Höfchen und ausgemauerte Dunggrube, dahier im Neckarviertel gelegen, einſeits David Gürtler Wittwe, anderſeits Johann Münz II., vornen Gaſſe, hinten Kaſpar Guckenmus und Jakob Keller, 22300 M. adenburg, den 24. Aprl 1883. Großh. Notar: Weber. Feſtſetzung von Ländungs⸗ gebühren betr. Nr. 1556. Nach Verfügung Großh. Bezirksamts Mannheim vom 19. ds. Mis. Nr. 12,254 ſind die Ländungs⸗ gebühren auf Grund der Vorſchrift dom 21. April 1881 feſtgeſetzt, wie „I Brett 8 10 2 n 2 „ — 15 daß — „ 30, Für ſog. Archen, ſowie bei Partieen. ch Verſtändigung eſtzuſczende Vergütung vorbehalten, er hieſigen Einwohner hiermit ver⸗ Ladenburg, den 23. April 1883. Gemeinderat: A. Huben. Brehm. lieb ts ge⸗ er del te es, reiben t nich trof⸗ 18 Du ri Anna Maria geborenen Bekanntmachung. Die Prämitirung von Zuchtſtuten und Stutenfohlen betreffend. Für gute Zuchtſtuten im Alter 129 1 von 2 bis 6 Jahren — für zwei⸗ jährige, welche eine Weide nicht begehen, jedoch nur dann, wenn ihre Ab⸗ ſtammung von einem mit badiſchen Staatsmitteln unter l ſtützten Hengſte durch Vorzeigen, des von dem betreffenden Bürgermeiſteramt auf der Beſchälkarte beſtätigten Geburtsſcheins bei dem Vorſühren nachgewieſen wird — werden auch im laufenden Jahre Zuchtpreiſe im Betrage von 350, 200 und 120 Mark und Aufmunterungspreiſe im Betrage von 40 Mark hiermit zur Be⸗ werbung ausgeſeßt; ferner für einjährige Stutenfohlen, welche bei einem Weidgange auf einer der von dem Staate unterſtützten Weiden während des Sommers oder, wenn zugleich ihre Abſtammung von einem mit badiſcher Staatsunterſtützung gehaltenen Hengſte auf die oben bezeichnete Weiſe nach⸗ gewieſen wird, bei rationeller Stallaufzucht ſich beſonders entwickelt haben, Aufzuchtspreiſe im Betrage von 40 Mark. Die Bewilligung der Zuchtpreiſe iſt an die Bedin die Preisſtuten zwei Jahre lang zur Zucht verwendet u ſten gedeckt werden müſſen, welche mit Staatsunterſt Sollten dieſelben innerhalb dieſer 2 Jahre nicht w werden, ſo iſt vom Beſitzer mindeſtens die Hälfte zurückzuerſtatten. Für ſolche Stuten, für welche im vori preis bewilligt wurde, und welche ſich ſeit der entwickelt haben, kann gungen geknüpft, daß nd von ſolchen Heng⸗ ützung gehalten werden. enigſtens einmal trächtig des empfangenen Preiſes gen Jahre ein Aufmunterungs⸗ letzten Muſterung entſprechend der vorjährige Preis auf den Betrag eines Zucht⸗ preiſes erhöht werden. Auch kann für einzelne hervorragende Stuten unter 9 Jahren, welche zwei Fohlen geworfen haben und ſtets gut gehalten waren, der ſeiner Zeit gewährte Zuchtpreis von 120 Mark auf 200 Mark und 350 Mark erhoht werden, wenn von den Beſitzern derſelben die bei der erſt⸗ maligen Preisverleihung feſtgeſetzten Bedingungen nochmals eingegangen werden. Bei Zuerkennung der Preiſe wird auf einen Beſchlag ohne Griffe Werth gelegt. Die Muſterung der Stuten und Stuten der Preiſe erfolge in den Monaten Juni, Juli, eine Kommiſſion, welche aus dem dieſſeitigen zuchtangelegenheiten, einem Thierarzt und je ſchaftlichen Bezirksvereine zuſammengeſetzt iſt. Die Bewerbungen um Staatspreſſe für Stuten un längſtens bis zum 15. Mai l. J. bei den Bürgerme dieſen ſofort den Großh. Bezirksämtern einzureichen, längſtens 1. Juni d. J. hierher vorzulegen haben. nach dem 1. Juni bei uns einkommen, können bei der berückſichtigt werden. Die Bewerbungen müſſen enthalten: J. Vor⸗ und Zuname, Stand und Wohnort des Eigenthümers 2. Alter. Farbe, Größe und Abzeichen, ſowuwie 3. Abſtammung der Stute; 5 3 4. die Beantwortung folgender Fragen: a) Iſt die Stute gedeckt? 5 b) Hat ſie ſchon Fohlen zur Welt gebracht? e) Iſt dieſelbe von dem jetzigen Eigenthümer gekauft oder ſelbſt aufgezogen? Zeit und Ort der einzelnen Muſterungen werden ſpäter bekannt gegeben. Karlsruhe, den 19. April 1883. Großherzogliches Miniſterium des Innern. Turban. Beſchluß. No. 1786. Der amtlichen Verfügung entſprechend, wird vorſtehender Erlaß Gr. Miniſterium des Innern zur Kenntnisnahme der hieſigen Pferde⸗ züchter hiermit veröffentlicht mit dem Anfügen, daß etwaige Anmeldungen diesſeits innerhalb acht Tagen zu machen ſind. Ladenburg, den 7. 0 1883. 5 fohlen und die Zuerkennung Auguſt und September durch Sachverſtändigen für Pferde⸗ 2 Vertretern der landwirt⸗ d Stutenfohlen ſind iſterämtern und von welch' letztere ſie bis Bewerbungen, welche Preisvertheilung nicht Spargelpfanzen, chte Ladenbur ger Rieſen, ſtarke Zjäh⸗ ge per 100 Stück 2 M. 50 Pf. ſo nge Vorrat reicht, empfiehlt C. Kaſchuge, Kunſt⸗ und Handelsgärtner. garantiert keimfähige neue Ware, em⸗ Prima i Pferdezahnmais, Auguſt Kaufmann. — Sommer-Flor in Massenvorrat, als: Astern, Devkoyen, Zinnjen, Flox, Nelken, Lobelien, Petunien, Tropaeolum, Winden, Salvien, Amobium, Solanum, Calendula, Calliopsis, Capsicum, Hlichrjsum, Cemphrena, Verbenen, Helie- troph, Geranien, Fuchsien u. s. w. empfiehlt Wein-Verſteigerung. Die Freiherrlich von Berckheim' ſche Verwaltung Weinheim wird Donnerſtag, 17. Mai. l. J. nachmittags, 2 Uhr in der Philipp Reinig'ſchen Wirtſchaft zum „goldenen Adler“ daſelbſt 7900 Liter ſelbſt gezogene rein gehaltene Weine von den Jahrgängen 1881 und 1882 in ſchicklichen Abteilungen berſteigern. Am Verſteigerungstage können die Weine von 11 Uhr bis 2 Uhr am Faſſe probiert, auch werden Proben im Verſteigerungslocale aufgeſtellt werden. Weinheim, am 4. Mai. 1883. Forſchner. Farnis-Berſteigerung. Der Unterzeichnete läßt am . Samſtag, den 12. Mai f vormittags 8 Uhr anfangend, ein zweiſpänner Wagen mit 3 paar Leitern, 30 — 40 Etr. Heu und Stroh, ca. 40 Ctr. Dickrü⸗ ben, 3 Stück Rindvieh, Faß und Bandgeſchirr und eine Kelterpreſſe mit einer eiſernen Schraube in ſeiner Behauſung öffentlich ver⸗ ſteigern. 8 Schriesheim, 7. Mai. 1883. Heinrich Fröhlich. Mein Lager in: Nadreifen, Flach-, Nund- & Vierkanteiſen, 1 Achſen u. Büchſen, Pflugsrieſter, Schaaren & Betten bringe in empfehlende Erinnerung. Otto Hanagart)ß (G. Scola Nachf.). Aechtes Oberländer Kirſchen⸗ und Zwetſchenwaſſer, ſowie guten Anis, Kümmel, Pfeffermünz, Fruchtbranntwein und ſelbſtangeſetzten Nußliquer zu billigem Preis. Touis Selcker. Strohhut Lager. Für Kinder, garniert per Stück von 25 Pfg. an, Für Knaben, 00 garniert, eleg. Facon, von 50 Pf. an, Für Herren, 8 die neuſte Fagon, weiß, braun und meliert zu billigen Preiſen. Rohrhüte für Knaben und Männer 60 Pfg. per Stück. 8 Herren-, Knaben- und Kinderhüte, * vorjähriger Saiſon, zu ermäßigten 1 Preiſen bei C. L. Stenz. Farben und Jirniß Bürſten & Pinſel Vodenlacke empfiehlt