Holz-Verſteigerung. Die Großh. Bezerksforſtei Schönau b. H. verſtejgert mit unberzinslicher Borgfriſt bis 1. Oktober d. J. oder Rabattbewilligung Montag den 15. d. Mts., früh 10 Uhr, im Gaſihans z. Löwen in Schünau, aus den Domänenwald- Abteilungen „Unterer Hirſchhang“ und „Kohlwald“ bei Schönau: 325 lärchen Hopfenſtangen I. Kl., 900 II. KI., 775 III Kl., 175 IV. Kl. und 1400 lärchen und forlen Bohnenſtecken; ferner 2 Ster buchen u. 7 Ster gemiſcht Prü⸗ gelholz I. Kl., 260 Ster gemiſcht dito II. Kl., 4375 Stück gemiſchte Wellen und mehrere Loſe Schlag⸗ raum. Waldhüter Reinhard in Heilig⸗ kreuzſteinach zeigt das Holz auf Ver⸗ langen vor. Schönau b. H., 6. Jauuar 1883. Gr. Bezirksforſtei. Vogt. Liegen chafts- Verſteigerung. Nr. 126. Mittwoch den 17. Januar d. J. vormittags 14 Uhr, Mühlenbeſitzer Herr Julius Kramer von Philippsburg, die ſeiner hefrau Barbara geb. Müller ge⸗ enen drei Grundſtücke an die Meiſt⸗ ietenden im Rathauſe hier zu Eigen⸗ tum öffentlich verſteigern. Ladenburg, den 8. Januar 1883. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Jahrnis 5 Verſteigerung. Donnerstag den 11. Januar, vormittags 9 Uhr anfangend, Brehm. hrer Behauſung gegen öffentlich verſteigern als: 1 Pferd, eine großtragende Kuh, 2 Wagen, 1 Pflug mit Egge, eine Futterſchneidmaſchine, Futter⸗ trog mit Rübenmühle, 1 Haufen ung, 12 bis 15 Faß Pfuhl, 2 Keltern, 1 Obſtmühle, 1 Wind⸗ mühle, 1 Dezimalwage, 1 Schlit⸗ ten, eine Partie gut erhaltene Fäſſer, von 20 Maß bis zu einer Fuder haltend, und ſonſtiger all⸗ emeiner Hausrat. Ladenburg, den 5. Januar 1882. J. Benz. Schöne Milchſchweine zu haben bei 1 25 Andr. Müller, Leder indlung. 125 Barzahlung — —— örigen, auf heſiger Gemarkung gele⸗ äßt Philipp Günther und deſſen ö Mutter durch den Unterzeichneten in llotze ze. unter billigſter Berechnung. mmer für den Mannheim. Die auf Grund des Geſetzes vom 11. Dezember 1878 und der ein⸗ ſchlägigen n vom 8. April 1879 feſtgeſtellten 1 Wahlberechtigten bezw. Beitragspflichtigen der Handelskammer für den 5 Mannheim ſind, ſoweit es die Wähler für Ladenburg betrifft von heute a im Gemeindehauſe zu Ladenburg 12 Tage zur Einſicht offen gelegt. Etwaige Einſprachen gegen die Aufnahme in die Liſte oder wegen Uebergehung in derſelben, oder aber etwaige Verzichtserklärungen auf das Wahlrecht auf Grund des Artikel 5 Abſ. 2 des Geſetzes (bei mit Erwerbs⸗ ſteuerkapitalien mit nicht über M. 6000.— Angelegten und bei Genoſſen⸗ ſchaften mit von einem Jahresumſchlage von nicht über M. 100.000.—) ſind ſpäteſtens innerhalb acht Tagen nach Schluß der Offenlegung bei Ausſchlußvermeidung mit den erforderlichen Beſcheinigungen bei der unterfer⸗ tigten Handelskammer anzumelden. Mannheim, 5. Januar 1883. Diffene. Landgraf. ae Ladenburg. Zu Gunſten der Waſſerbeſchädigten Sonntag den 14. Januar, im Saale „zum Schiff“ unter Mitwirkung mehrerer Muſilfreunde und verſchiedener Herren Sänger aus Mannheim. a Beginn präcis 8 Ahr. Eintritt nach belieben, jedoch nicht N unter 50 Pfg. In Anbetracht des guten Zweckes dieſes Konzerts laden wir unſere Mitglieder ſowohl, wie alle Diejenigen, welche zur Linderung der Not etwas beitragen wollen, ergebenſt ein. Der Vorſtand. Krieger A Petein I adenburg. Mit Rückſicht auf die in den jüngſten Tagen eingetretenen furchtbaren Überſchwemmungen des Neckarthales und der Rheinebene unterbleibt der auf den 13. d. M. angekündigte Vereins ball; denn wie könnten wir uns einem Vergnügen hingeben, während ſo viele Familien in unſerer Nachbar⸗ ſchaft durch die ſchrecklichen elementaren Ereigniſſe in die bitterſte Not verſetzt ſind! Der Verwaltungsrat hat deßwegen beſchloſſen, den von der Über⸗ und ſchwemmung Betroffenen 50 Mark aus der Vereinskaſſe zuzuwend den Vereinsball auf eine ſpätere, günſtigere Zet zu verlegen. Ladenburg, den 5. Januar 1883. 120 Der Vorſtand Köhler. Dolſchuß⸗ Verein Ladenburg (eingetragene Genoſſenſchaft). 45 Wir beehren uns hiermit zur öffentlichen Kenntnis unſerer verehrlichen itglieder ſowie Sparlaſſeneinleger zu bringen, daß wir beſchloſſen haben, den Zinsfuß für Spareinlagen unſerer Vereinsmitgli 1. Januar 1883 ab von 3½ auf 44 zu erhöhen. Für Nichtmitglieder bleibt der Zinsfuß wie bisher 3 U½ 0 Ladenburg, 22. Dezember 1882. 2 Der Vorſtand. 7 Dampfſägewerk, Ladenburg a. N. liefert 5 5 geſchnittenes Eichen⸗„Nußbaum⸗ Pappel⸗, Ahorn⸗ und Kiefer beher D a Nu g „ : nholz jeder Di⸗ menſton, insbeſondere eichene Bauholz und fertig gegn e Feuſtr⸗ rahmenholz für Glaſer & Schreiner, Fourniere, Chaiſentafeln, Laubſägeholz Parquetfrieſen, Schwarten und Pfoſten für Gartenzäune, Stü ö 955 Oeffentliche Aufforderung Die Anmeldung zur Stamm⸗ rolle betreffend. In Gemäßheit des § 56 der Erſatz⸗ ordnung werden die Militärpflichtigen, welche bei dem Erſatzgeſchäft des Jahrez 1883 meldepflichtig ſind, aufgefordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichte a) alle Deutſche, welche im Joh 1883 das 20. Lebensjahr zuruüc⸗ legen, alſo im Jahr 1863 gebo⸗ ren ſind; alle früher geborenen Deutſchen, über deren Dienſtpflicht noch nicht endgiltig, durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Überwelſung zur Erſatzreſerve oder Seewehr, Aus⸗ hebung für einen Truppen⸗ oder Marineteil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatzbehörden von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jahr 1883 hinaus zurückgeſtellt wurden. 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeiſen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung on dem Orze des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſſtzes ah dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. 3. Iſt der Militärpflichtige don dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeiſig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ oder Fabrilheren die Ver⸗ pflichtung zur Anmeldung. 4. Die Anmeldung hat vom 15. Jas nuar bis 1. Februar zu geſchehen, ſie ſoll enthalten: Vor⸗ und Zu⸗ namen des Pflichtigen, deſſen Ge⸗ burtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Ges werbe oder Stand und Wohnſiz der Eltern, ſowie ob dieſe noc leben oder tot ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugn vorzulegen. Bei wiederholter Au meldung müſſen die Lofungz⸗ ſcheine vorgelegt werden. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe is zu 30 Mark oder mit Haft s zu drei Tagen beſtraft. Schriesheim, den 6. Januar 1888, Gemeinderat: Brehll. b) N Gaber. Zu vermieten; Eine Wohnung, beſtehend aus ! Zimmer, Küche, Keller und Speicher im 2. Stock im Vorderhaus, an eie ſtille Familie bei Michael Kraus, Schloſſer. Linſen, Erbſen, Nohnen, Huppen- & Gemüſe⸗Audeln, Hafermehl, beſtes Nahrungsmittel für Kinder, en“ pfiehlt — 4 1 2 2 6. Frfer . 15 122 2 F 7 77 2 3 Fr 17