Jon. In Friesen zen 10 45 ahen der Flut uin nen Wagen gebung; ſſer bereits de Be it dem Wagen in ch nicht mehr tun m. Die Weſchniz 90 kung bede Dum zend ſteht gruß „Sing verein 0 ochwaſſer Beſhldige mſelden Zweck win e „Schöpfung! un das gut gewihle Glück“ aufführen ud nter ihren Mitgledem Das Offizierlorsz etieregiments Nr. 22 ſandeut Herrn Obel durch die Uberſchwem⸗ heimgeſuchten Armen reiche Gabe don 500 Aus Maton wird das es Doubs gemeldet. Waſſer. In Longe⸗ uſer eingeſtüßt. Ju lreiche Straßen über⸗ ine ſind gechloßſa. ehr bettächtlich. glaube? Jg u, beſonnen und sein zu kommen.“ derte Frau Lampe. zrund don Thereſaz einmal, Dengz, haf zes nichts dn dem gehort!“ von Fliera gem rank von da ul. Bette bringen nußk, Fieber hatte, 1 nicht ſo edi . en, er brüte elne zbuben, dem Blu; as zuſammen znädigen Herrn, le loßherrn geſtern 1. ätte ſo krank mache eine heftige Gemül⸗ nüſſe gehabt haben zu und ſagte dan habe bon Jama zen Mira 0 (Fortsetzung Peg 1 neulich von eile ht, als et chen 1 sten Kuß auf 10 Nann, was if 1 och beruhigte. ſe 15 rſiheung e ö bean 15 getrunken hat. Karl Nolitot, Verſteigerung. Ladenburg, den 5. Januar 1882. die Unterzeichnete im empfiehlt Bekanntmachung. Am Montag den 8. Januar 1883, vormittags 11 Uhr, werden in dem Rathauſe dahier, die durch das jüngſte Hochwaſſer beſchädig⸗ ten Obſtbänme am Neckarhauſer Fuß⸗ pfod losweiſe an die Meiſtbietenden öffentlich zu Eigentum verſteigert. Ladenburg, den 5. Januar 1883. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Jahrnis- Brehm. Donnerstag den 11. Januar, vormittags 9 Uhr anfangend, läßt Philipp Günther und deſſen Mutter durch den Unterzeichneten in ihrer Behauſung gegen Barzahlung öffentlich verſteigern als: 1 Pferd, eine großtragende Kuh, 2 Wagen, 1 Pflug mit Egge, eine Futterſchneidmaſchine, Futter⸗ trog mit Rübenmühle, 1 Haufen Dung, 12 bis 15 Faß Pfuhl, 2 Keltern, 1 Obſtmühle, 1 Wind⸗ mühle, 1 Dezimalwage, 1 Schlit⸗ ten, eine Partie gut erhaltene Fäſſer, von 20 Maß bis zu einer Fuder haltend, und ſonſtiger all⸗ gemeiner Hausrat. J. Benz. Empfehlung Den geehrten Bewohnern von La⸗ denburg und Umgegend empfiehlt ſich Nähen & Bügenn in und außer dem Hauſe. Um geneigtes Wohlwollen bittet Achtungsvoll Kiſette Müller, wohnh. b. Fruchthändler Meng. Ladenburg im Januar 1883. Haus Nr. 328 mit Taden zu vermieten. T. Hochſtetter. Kölner Dombau⸗-Totterie Ziehung 11/13. Jan. 1883. Geldgew. 75000 M. ꝛc. baar ohne Abzug. Nur Original ⸗Loſe verſende incl. ſco. Zuſendung amtl. Gew.⸗Liſte A Mark 3.50. Der Hauptkoll. A. J. PVottgießer, Köln. Ulmer L. (Zieh. 16. Jan.) a 3 M. Liſte 20 Pf. Strick olle 1 und 1 Spinnhanf Verſchiedene Sorten guter Chokolade, ſowie reinſtes 5 Cacao pulver und div. Huſten- & Pruſtbonbons 1 fiehlt Das große Elend, welches in Folge ſtandenen Verherungen insbeſondere die Bewohner der Rheingegend bei Lud⸗ wigshafen und Worms betroffen hat und raſche und umfangreiche Hilfe⸗ leiſtung erfordert, hat auch uns veranlaßt in hieſiger Stadt Gaben zu ſammeln. Wir haben die Ueberzeugung, daß wir bei dieſer ſchrecklichen Notlage, durch welche Tauſende von Familien unglücklich geworden ſind, mit unſerer Bitte um Gaben für die Unglücklichen den Wünſchen Aller Menſchenfreunde entgegenkommen, und daß jeder edeldenkende Menſch beſtrebt ſein wird, zur Linderung der großen Not nach Kräften beizutragen. Alle Gaben, ſie mögen auch noch ſo klein ſein, welche in Geld, Kleidungsſtücken oder in Nahrungsmitteln beſtehen, ſind willkommen. Samstag den 6. d. Mts. wird mit der Einſammlung der Gaben durch die Mitglieder des Gemeinde⸗ Rats begonnnen. Wir ſind von der Opfekbereitwilligkeit wenn es gilt wirklicher Not abzuhelfen, Beſonders wir Ladenburger haben Urſache, Gott zu danken, dafür, daß wir von dem uns drohenden großen Unglück bewahrt worden ſind. Bethätigen wir unſere Dankbarkeit dadurch, daß mindeſtens hinter anderen Gemeinden nicht zurückſtehen. Ladenburg den 5. Januar 1883. 5 Gemeinderat: e u ue 6 A. Stumpf. G. Hartman. J. Scharnberger. J. Löſch. P. Remelius. G. M. Beidinger. A. Arnold. J. M. Wolf. 5 ammer für den Kreis Mannheim. 1 Die auf Grund des Geſetz's vom 11. Dezember 1878 und der ein⸗ ſchlägigen Vollzugsverordnung vom 8. April 1879 feſtgeſtellten Liſten der Wahlberechtigten bezw. Beitragspflichtigen der Handelskammer für den Kreis Mannheim find, ſoweit es die Wähler für Ladenburg betrifft von heute ab im Gemeindehauſe zu Ladenburg 12 Tage zur Einſicht offen gelegt. Etwaige Einſprachen gegen die Aufnahme in die Liſte oder wegen Uebergehung in derſelben, oder aber etwaige Verzichtserklärungen auf das Wahlrecht auf Grund des Artikel 5 Abſ. 2 des Geſetzes (bei mit Erwerbs⸗ ſteuerkapitalien mit nicht über M. 6000. — Angelegten und bei Genoſſen⸗ ſchaften mit von einem Jahresumſchlage von nicht über M. 100.000.— find ſpäteſtens innerhalb acht Tagen nach Schluß der Offenlegung bei Ausſchlußvermeidung mit den erforderlichen Beſcheinigungen bei der unterfer⸗ tigten Handelskammer anzumelden. f unſerer Einwohner überzeugt, e 12 ndels Sonntag den 7. Januar, vormittags 11 Uhr Gottesdienſt. Freiw. Feuerwehr Ladenburg. Samstag den 6. Januar 1883, abends /½8 Uhr Geſellige Zuſammenkunft bei Kamerad Heim, wozu wir die Mannſchaft der freiw. Feuerwehr und alle Freunde der Feuerwehr freundlichſt einladen recht zahlreich und pünktlich zu erſcheinen. Den Kameraden zur Nachricht, daß der Verwaltungsrat beſchloſſen hat, den diesjährigen „Bal!“ ausfallen zu laſſen, dagegen aber freiwillige Gaben bei der Mannſchaft für die gurch das Hochwaſſer Beſchädigten zu ſammeln. Liebesgaben werden an dieſem Abend ſchon entgegengenommen. Ladenburg, den 2. Januar 1883. Der Kommandant: 1 Hartmann. . e Miet- & Pacht⸗Verträge Louis Welcker. Karl Molitor. 10 h der durch das Hochwaſſer ent⸗ wir mit unſern Gaben J. BUurh m Aufforderung. Die Anmeldung zur Stamm⸗ rolle betreffend. ö In Gemäßheit des § 56 der Erſatz⸗ ordnung werden die Mllitärpflichtigen, welche bei dem Erſatzgeſchäft des Jahres 1883 meldepflichtig ſind, aufgefordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: a a) alle Deutſche, welche im Jahre 1883 das 20. Lebensjahr zurück legen, alſo im Jahr 1863 gebo⸗ ren ſind; N alle früher geborenen Deutſchen, über deren Dienſtpflicht noch nichet endgiltig, durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Überweiſung zur 1 Erſatzreſerve oder Seewehr, Aus⸗ hebung für einen Truppen⸗ oder 5 Marineteil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatzbehörden von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jahr 1883 hinaus zurückgeſtellt wurden. 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat desjenigen Ortes, „ dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. „Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Ver⸗ pflichtung zur Anmeldung. ö Die Anmeldung hat vom 15. Ja- nuar bis 1. Februar zu geſchehen, ſie ſoll enthalten: Vor⸗ und Zu⸗ namen des Pflichtigen, deſſen Ge⸗ burtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Ge⸗ werbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder tot ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugnis vor⸗ zulegen. Bei wiederholter Anmel⸗ dung müſſen die Loſungsſcheine vorgelegt werden. b Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. 5 Ladenburg, den 28. Dezbr. 1882. Gemeinderat: A Huben. Brehm. Kochbutter & geſalzte Butter. 1 empfiehlt amerik. Schweineſchmalz, ächt italieniſche Maccaroni, Ke 2 2 2 marinierte Häringe, jeden Freitag friſch gewäſſert. ür Kranke! Durch alle Buchhandl. ſind zu beziehen die vorzüglichen 5 Bücher: Dr. Airg's Heilmethode, 7 A Preis 1 Pk., Die Gicht, Preis 50 3 ie Fruſt- und ungen? ank sten, Aue 60 fie