Schlimm: eigſ, 1 noch nich ieder regnet er Sitz on e des Ju, n und de dzugs kane erden wih. bzugslonſh s, nung ragt; di. o man de laſſen ha, n ſich be. genug den , die el t wurden eobachtug Meldungen gen waren gelang 23 — An Meſſungen igte keiner. htes durh rtfort: die e heliome⸗ e franzöſ⸗ ſchen Auf⸗ erfolgteich. ncinati u. a ſind de weil die⸗ zuß gu um hetge⸗ gute Ei⸗ das ſpar⸗ des Oels derholfen, nlichen P⸗ ent: „De — mich nicht der ruhige troh de „ein U zurüchu⸗ Stimme, 1 — it fehlen. ie eigent- — litot, 1 1 881 2 1 10 Bekanntmachung Die Verbreitung von Druckſchriften ſocialiſtiſchen Inhaltes betr. Nr. 46,852. Die Druckſchrift, über⸗ ſchrieben: „Ein Wort zur Aufklärung“, gedruckt in der ſchweizeriſchen Genoſſen⸗ ſchafts⸗Buchdruckerei Hottingen⸗ Zürich, 175 0 wird auf Grund der § 11 und 15 des Socialiſtengeſetzes vorläuſig mit Beſchlag belegt, was wir mit dem An⸗ fügen öffentlich bekannt geben, daß die Weiterverbreitung nach § 19 des So⸗ cialiſtengeſetzes mit Geldſtrafe bis zu 1000 Mark oder Gefängnis bis zu 6 Monaten beſtraft wird. Mannheim, den 2. Dezember 1882. Großh. Bezirksamt. Engelhorn. Bekanntmachung. Nr. 3892. Das Gemeinde⸗Steuer⸗ kataſter pro 1883 iſt aufgeſtellt und liegt vom 9. ds. Mts. an acht Tage lang zur Einſicht der Beteiligten in diesſeitigem Geſchäftszimmer auf. Ladenburg, den 6. Dezember 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Ehrenerklärung! Die gegen Michel Colombara, Zinn⸗ gießer hier, in der Wirtſchaft „zum Rheingau“ gemachten ehrenrührenden Außerungen nehme ich als unwahr zurück. Ladenburg, den 11. Dezbr. 1882. Jakob Werner. 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Außer verſchiedenen durch die Gemeindebehörde zu beſorgenden allge⸗ meinen Maßregeln iſt auch von Seite der Privaten nötig, auf ſorgfältige Reinigung und Lüftung der Keller und auf die Hausbrunnen zu achten. Aus den Kellern iſt das rückſtändige Waſſer möglichſt bald nach Zu⸗ rücktreten des Horizontalwaſſers zu entfernen und ſind dieſelben von Schlamm gründlich zu ſäubern. Ihr Boden iſt durch Ausſtreuen und Weiterwegſchaffen von trockenem Sand oder Lumpen aufzutrocknen und durch Oeffnen der] Luk⸗ ken und Thüren für deren Lüftung zu ſorgen. Zur Verhütung von Moderdunſt, Fäulnis und Schimmelbildung ſind die Keller oder Wehnräume zu ſchwefeln durch Verbrennung von je 15 — 20 Gr. Stangenſchwefel auf je 1 Kubm. Raum oder auch durch Uebergießen u. Beſtreichen von Boden und Wänden mit friſch gelöſchtem Kalk. Die betroffenen Brunnen ſind mehrere Wochen hindurch möglichſt oft und vollſtändig auszupumpen. In der Erwartung, daß ſowohl im Intereſſe des allgemeinen als des eigenen Wohles die Eigentümer dieſen Aufgaben zu entſprechen ſich befleißen werden, ſind beſondere polizeiliche Beſtimmungen zunächſt nicht beabſichtigt. Die Schutzmannſchaft iſt indeſſen beauftragt, etwaige Verſäumniſſe zur An⸗ zeige zu bringen und zu dem Behufe ſchon jetzt über den Stand des Waſſers in den einzelnen Kellern oder Wohnräumen Erhebungen zu machen. Mannheim, den 7. Dezember 1 Der Großh. Bezirksarzt. SGroßh. Bezirksamt. Dr. Stephany. , Lang. Beltanntmachung. Die Reviſion der Liſten der größten Grund⸗ und Gewerbebeſitzer betr. a ach § 2 der Wahlordnung für die Kreisverſammlung ſoll alljährlich die Liſte der nach § 3 des Verwaltungsgeſetzes bei der Wahl der Kreisabge⸗ ordneten wahlberechtigten Grundbeſitzer und Gewerbetreibenden, ſowie der nach 27 Ziffer 5 und § 38 des Verwaltungsgeſetzes zum Stimmrecht auf den Kreisverſammlungen berufenen größten Grundbeſitzer einer Reviſion unter⸗ worfen werden. Es werden daher: a. als Grundeigentümer, welche in dem Kreiſe an Liegenſchaften Grund⸗ ſteuerkapitalien von zuſammen 25,000 fl. beſitzen, die ſeit fünf Jahren von ihnen oder ihren Famitienvorfahren verſteuert werden — ohne Rückſicht auf ihren Wohnſitz; d. die Gewerbetreibenden, welche im Kreiſe ihren Wohnort haben und Ge⸗ werbeſteuerkapftalien im Betrage von mindeſtens 50,000 fl. in dem Kreiſe beſitzen, die von ihnen oder ihren Familienvorfahren ſeit fünf Jahren verſteuert werden; . die Körperſchaften — Genoſſenſchaften, Stiftungen und Aktiengeſell⸗ ſchaften, deren Verwaltung im Kreiſe ihren Sitz oder ihre Hauptnieder⸗ laſſung hat, und welche in demſelben ſeit länger als fünf Jahren an Grundſteuerkapitalien 25,000 fl. oder an Gewerbeſteuerkapitalien 50,000 fl. verſteuern, einſchließlich des Großh. Fiskus, jedoch mit Aus⸗ ſchluß der Gemeinden, aufgefordert, binnen 4 Wochen neue Anſptüche anzumelden ungen des Beſitzſtandes und des Wohnſitzes, welche bon Wahl- und Stimmberechtigung ſind, anzuzeigen. 1 Dieſe Anmeldung hat zu geſchehen: 5 a. Von denjenigen, welche in dem Kreiſe ihren Wohnort oder Haupt⸗ niederlaſſung haben, bei dem Bezirksamte ihres Wohnortes bezw. ihrer Hauptniederlaſſung. b. Von denjenigen, welche weder Wohnſitz noch Hauptniederlaſſung im Kreiſe haben, bei dem Kreishauptmann.“ Die Anmeldungen haben zu enthalten die Angaben: 1) des Vor⸗ und Zunamen und des Standes des Grund⸗ bezw. Gewerbebeſitzers; 2) des Wohnortes oder der Hauptniederlaſſung derſelben halb des Kreiſes); f f 3) ob derſelbe volljährig oder minderjährig iſt, letzternfalls die Angabe des Namens und Wohnortes des Vormundes; 4) bei Frauen, wenn ſie verheiratet ſind, weiter die Angabe des Namens und Wohnortes des Ehemannes; 0 5) der von dem Steuerpflichtigen oder von ſeinen Familienvorfahren ſeit mindeſtens ſünf Jahren — das laufende Steuerjahr mit eingerechnet — in dem Kreiſe verſteuerten Grund- bezw. Gewerbeſteuerkapitalien und zwar getrennt nach den auf jeden euerdiſtrikt entfallenden Quoten. 72 15 Mannheim, den 1. Dezember 1882. Der Kreishauptmann. Engelhorn. ſteuerpflichtigen (in oder außer⸗ unter Fabrikpreis abgebe. 7 Unterrockstoſſe. 0 ch habe eine große Sendung Unterrockſtoffe friſch erhalten, Liegeuſchafts⸗ 1 Verſteigerung. Auf Antrag der Betheiligten und mit obervormundſchaftlicher Ermächtig⸗ ung werden am Samſtag den 16. Dezember 1882, Vormittags 9 Uhr in dem Rathhaus dahier die untenbe⸗ ſchriebenen, dem Cigarrenarbeiter Mar⸗ tin Karl und ſeinen Kindern gehoͤ⸗ rigen Liegenſchaften öffentlich zu Eigen⸗ thum verſteigert und endgiltig zuge⸗ ſchlagen, wenn mindeſtens die Schätz⸗ ungspreiſe geboten werden. Beſchreibung der Liegenſchaften: 1. Lgb. Nr. 4450; Ein Viertel, 17 Ruthen Acker in der Ziegelſcheuer, neben Ludwig Unger und Kaspar Guckenmus, Tax 600 M. 2. Haus Nr. 350. Ein halbes zwei⸗ ſtöckiges Wohnhaus mit gewölbtem Keller und Zubehörden, dahier im Rheingauviertel neben Johann Heidel und Johann Michael Fuchs, Tax 1300 M. Ladenburg den 28. November 1882. Der Großh. Notar. Weber. Zur Jeinbäckerei auf die Feiertage empfiehlt N andel, prima große, Anis, geſiebt, Hirſchhornſalz in nur reiner Ware. Th. Reinmuth. Friſche Butter empfiehlt billigſt 3 d . E. K Sienz. Neue a Dittoria-Eibſen doppelt geſchält, ſowie neue große Heller-Linſen billigſt bei : 5 Louis Welcker. Prima Nüsse empſiehlt billigſt Th. 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