Düncherarbeit Nr. 2888. Montag den 14. Sept. 1882, vormittags 11 Uhr, werden im Rathauſe hier die zur Herſtellung der Lehrzimmer der land⸗ wirtſchaftlichen Kreiswinterſchule hier erforderlichen Tüncherarbeiten an den Wenigſtnehmenden in öffentlicher Ver⸗ ſteigerung vergeben. u empfehhn Dorfe ein d urde geſchloß on battle ig mit an neuer Beſorgrj Sernf hin be Rohlenbergwah hlagende e Koſtenüberſchlag liegt in dem Rat⸗ in 55 8 „* hauſe hier auf. 8 0 50 Ladenburg, den 8. Septbr. 1882. 8 . Bürgermeiſteramt. i der Gab A. Huben. Brehm. Sprengen in 8 be ab, Kohlenlieferung. noch rechtzeit Tode 5 edeutender, dn der Hut den ie Hitze eine e Vorgehen zn r und dieſelben ſieben Uhr her iglückte ſtanden war 42 Jubn itwe, während re zählte un k noch geſteigen ts ſeit längetet Die hieſige Kreiserziehungs An⸗ alt vergibt im Submiſſionswege die Lieferanten hierfür werden erſucht, hre desfallſige Angebote, frei an das aus geliefert, bis längſtens 13. Sep⸗ ember bei dem Verwaltungsrat einzu⸗ eichen. Aecker⸗Verpach lung Die Freiherrlich von Berckheim'ſche erwaltung Weinheim wird onnerstag den 14. Sept. d. J. nachmittags 2 Uhr uf dem Rathauſe in Ladenburg die ember. (Produ ten Preise. uf Martini 1882 pachtfrei werdenden Mark.) um Roſenhofgute gehörigen Ackerpar⸗ 1.50, ruffſtz zellen in weiteren jährigen Zeitpacht — bis 22.50 erſteigern. ſcher 24.50 d Das Verzeichnis der Pachtgüter kann 7.—. ruffiche uf dem Ratſchreiberei⸗ Bureau einge⸗ — bis —.—. hen werden. pfälzer 16.50 Weinheim, den 31. Auguſt 1882. —. bis 16.35. Forſchner. Württemberg ſcher 16.— — bis 17.50. —— bis —.— deutſcher 30.— Von nachſtehendem Buche beſitze noch Exemplare und verkaufe dieſelben zu eigeſetztem Preiſe: Das ſechste und ſtebente uch Moſis, das iſt Moſis ma⸗ — Kleeſamm —giſche Geiſterkunſt, das Geheimnis aller —. 2. Sok eheimniſſe. Wort⸗ und bildgetreu —. bis ach einer alten Handſchriſt. 4 Mark 0 Pfennig. N. Jacobs Buchhandlung in Magdeburg. Jateiniſche Studien. Schnelle und gründliche Vorbereitung allen Klaſſen eines Gymnaſiums je Mutter aus, erin?“ ließen ebenfals ierde vernehmn t. er Realgymnafiums im Penſionat n beantwan des International⸗Lehrinſtituts. Pro⸗ , „daß ich et“ gramm durch die Direktion in Bruchsal. nd Vater bon (H. 62116.) 1¹ en zu erzählen, fete.“ m benachbarten ſt, kennen un n und, weg r begebrenswen je zu überlegel ur ein günſtige nt unſern Kit Tabak garn und Tabaknägel pfiehlt billigſt Th. Reinmuth. 5 C. L. Ste ward nach und iglücksfall müne ch heute mit zu Mein Lager in ſchaft Mane? Porzellan & Steingut 1 720 biringe ich in empfehlende Erinnerung. ee Louis Welcker. aulch des Prima „Acht Suu 3 0 2% Kellnerin! geboren un 5 h auf.“ . f pfiehlt Th. Reinmuth. rk Molitor, der Gewerbe⸗Schule in Ladenburg. J. Einrichtung der Anſtalt und Aufnahme in dieſelbe. 981 a. An der Anſtalt iſt ein Cours mit einer Klaſſe eingerichtet. b. Der Jahrescours beginnt mit dem Schuljahre der höheren Bürgerſchule dahier. o. Die Anmeldung hat zu erfolgen jeweils am erſten Mittwoch des 1 Schuljahr⸗Anfanges und nach Entlaſſung aus der Volksſchule an Deng. ie d. Schulgeld iſt nicht zu bezahlen. . Die Gewerbeſchüler ſind von der Fortbildungsſchule befreit. t. Der Austritt iſt von den Schülern oder deren Lehrherrn münd⸗ lich oder ſchriftlich anzuzeigen bei dem Vorſtand der Schule. 2 2 Die Unterrichtszeit bettägt wöchentlich 4 Stunden; die Stunden⸗ zahl kann jedoch von der zuſtändigen Behörde jederzeit vermehrt werden. II. Allgemeine Beſtimmungen. 3 Jeder in der Stadt Ladenburg und auf den zugehörigen Höfen ar⸗ beitende Geſelle, Gehilfe und Lehrlinge iſt zum Beſuche der hieſigen Gewerbe⸗ ſchule bis zur Erreichung ſeines 17. Lebensjahres verpflichtet. Alle Arbeits- und Lehrherrn, deren Söhne und Pflegſöhne bei ihnen, wenn auch nur teilweiſe im Geſchäfte arbeiten oder welche Geſellen, Gehilfen und Lehrlinge haben, ſind verpflichtet, denſelben die zum Beſuche der Ge⸗ werbeſchule erforderliche Zeit zu gewähren. 8 5. Die Meiſter ſind ferner verpflichtet, ihren Geſellen, Gehilfen und Lehr⸗ linge zum fleißigen Schulbeſuch anzuhalten. 8 6 Verſäumniſſe werden nur dann als entſchuldigt angeſehen, wenn ſolche durch außergewöhnliche Vorkommniſſe veranlaßt ſind, und vor dem Unterricht, oder unmittelbar nach demſelben zur Anzeige gebracht werden. 1 Wiederholte Beſtrafung wegen unentſchuldigter Verſäumniſſe hat die Überweiſung in die Fortbildungsſchule zur Folge. Die Schüler ſind zum unbedingten Gehorſam gegen die Lehrer der Anſtalt, zum anſtändigen und ſittlichem Betragen in und außer der S ſowie zu Fleiß und Aufmerkſamkeit verpflichtet. III. Strafbeſtimmungen. Vergehen der Schüler gegen die Schulordnung, insbeſondere gegen § 7 werden mit Verweis oder Schularreſt (Carcer) bis zu 12 Stunden geahndet. Der Lehrer kann jedoch nur wegen der in unmittelbarer Beziehung zur Schule ſtehenden Übertretung Arreſt bis zu zwei Stunden erkennen; der Vorſtand der Anſtalt bis zu 6 Stunden; erachtet derſelbe eine höhere Strafe für erforderlich, ſo hat er den Antrag hierzu beim Bürgermeiſteramt zu ſtellen. Schularreſt wird unter Aufſicht des Lehrers vom Schuldiener vollzogen. § 9. Ausnahmsweiſe kann gegen Schüler der Gewerbeſchule auf Antrag des Vorſtandes derſelben vom Bürgermeiſteramt auch Arreſt im Ortsgefängnis bis zu 2 Tagen als Schulſtrafe erkannt werden und zwar: a) bei hartnäckiger Weigerung am Gewerbſchulunterricht teilzunehmen; pP) bei häufigen ungerechtfertigten Verſäumniſſen des Unterrichts, wenn die übrigen Schulſtrafen erfolglos waren; 0) bei grober Unbotmäßigkeit der Schüler gegen die Lehrer oder gegen Mitglieder der Schulbehörde. i Alle in den vorhergehenden 88 nicht ausdrücklich namhaft gemachten Strafen, insbeſondere jede Art von körperlicher Züchtigung, das Setzen und Stellen an einen beſonderen Ort des Schulzimmers u. ſ. w. ſind in der Gewerbeſchule ausgeſchloſſen. § 10. Arbeits- und Lehrherrn, welche an den Verſäumniſſen ihrer Geſellen, Gehilfen und Lehrlinge Schuld tragen, werden nach 8 71 a des P.⸗St.⸗G.⸗ B. durch die Staatspolizeibehörde (Gr. Bezirksamt) an Geld bis zu 50 M. oder im Falle der Unbeibringlichkeit mit Haft bis zu 8 Tagen beſtraſt. 5 1 Jeweils beim Beginne des Schuljahres werden den Schülern die Schulordnung und die Statuten durch den Lehrer bekannt gemacht. Mit Zuſtimmung des Gemeinderats und Gewerbſchulrats auf Grund des § 106 Abſ. 2 und 142 der Gewerbe⸗Ordnung vom Bezirksrat genehmigt. Mannheim, den 31. Juli 1882. 9 eh 85 Namens des Bezirksrats. . Der Vorſitzende: Zum Spinnlohn von 9 Yfennig ſtatt ſeither 12 Pfg., alſo faſt ¼ billiger als die meiſten anderen Lohn⸗ ſpinnereien, liefert bei garantirt allerbeſten Garnen die größte und renom⸗ mirteſte Lohn-, Flachs⸗, Hanf⸗ und Abwerg⸗Spinnerei Schretzheim, Station Dillingen a. D. Wer bis 1. Dezember Zuſendung des Rohſtoff's macht, erhält die Garne innerhalb 8 Tagen zurück. Die Fracht iſt her und retour frei. Die Weblöhne ſind 2 bis 3 Pfennig billiger als früher. Solide Herren Geſchäftsleute werden bei guter Proviſion in allen größeren Orten als Agenten angeſtellt! Erbitten Offerte! Haus-Verſteigerung. Auch ein Hofamk. — E Rheinſchnok, Auf Antrag der Betheiligten und mit obervormundſchaftlicher Ermächti⸗ gung wird am 1 Mittwoch den 13. September cr., Vormittags 9 Ahr, . in dem Rathhaus in Schriesheim das zum Nachlaß des verſtorbenen Land⸗ wirths Philipp Trippmacher von Schriesheim gehörige zweiſtöcke Wohn⸗ haus mit gewölbtem Keller, einſtöckigem Anbau, Scheuer, Stall, Schopfen, zwei Schweinſtällen, Hofraum und Haus⸗ garten, hinter dem Rathhaus in Schries⸗ heim gelegen, einerſeits Peter Abel Frau, onderſeits Michael Schmitt, ge⸗ richtlich geſchätzt zu 4000 M., an den Meiſtbietenden öffentlich zu Eigenthu verſteigert. Der Zuſchlag erfolgt ſofort, wenn mindeſtens der Schätzungspreis geboten wird. Ladenburg, den 27. Auguſt 1882. Der Gr. Notar: 5 Weber. Es iſt bei J. Tang in Tauber⸗ biſchofsheim erſchienen und bei allen Kalenderverkäufern des deutſchen Reiches zu haben: Aechter Hebelkalender. Hebels Rheinländ. Hausfreund für Enthält jedes Jahr aus dem neu⸗ aufgefundenen litterariſchen Nachlaſſe Hebels bis jetzt unbekannte Hebelge⸗ dichte und Hebelerzählungen. Vollſtändiges Kalendarium in Schwarz⸗ und Rotdruck. Erzählungen: Ge⸗ nealogie der europaiſchen Fürſtenhänſer. — Glückverteilung. — Ein Jubiläum. — Wahrer Mut. — Die verzuckerte Auſter. — Wohlfeile Büchſe. — Eine Hochzeit im Hanauerland. — Der brave Herr Vetter. — Guet iſch guet und beſſer oft nit beſſer. — Auſi und Abi (Erunner und Enuff). — E Wohldaht. — Ein unver—frorener Wirt. — Ein ſalomoniſches Urteil. — Bauernpolitik. — Der kluge Rat. — Der uneigen⸗ nützige Apothekersgehilfe. — Wenns einer beſſer haben will. — Gratis ge⸗ liefert. — Die große Mythe. — Rück⸗ zug der Ehrenkeiter. — Weder höflich, noch naſewefs. — Mittel gegen den Kirchenſchlaf. — Die ſchönſte Melodie. — James A. Garfield. — Ein deut⸗ ſches Wort. — Der ſicherſte Weg. — Wirkung der Schieläugigkeit. — Zer⸗ ſtreutheit. — Mein Mannem is mein Element. — Eine ſonderbare Sendung. — Erzbiſchof Johann Baptiſt Orbin. — Prälat Doll. — Berthold Auerbach. — Der Brand von Gizlikon. — Wel⸗ ches Unheil ein Hausknecht nicht än⸗ ſtellen kann. — Der Bergſturz bei Elm. — Mit'm allergröſchte Verganſeche.— — Weltbegebenheiten. — Poetiſches Schatzkäſtlein. — Städtebilder aus dem Mittelalter: 1) Ladenburg, 2) Sins⸗ heim, 3) Eppingen, 4) Weißenſtein. — Marktverzeichniſſe. 5 2 12 1