Mekanntmachung. Die Bildung der Geſchwore⸗ nen⸗ u. Schöͤffenliſte betr. Nr. 2811. Das gemäß 8 36, auf Gal. Stund der 8 32—35 des Gerichts⸗ kfaſſungsgeſetzes und § 1 der Lan⸗ Sherrlichen Verordnung vom 11. Juli 8 379 (Geſ. u. V.⸗Bl. Nr. 31 S. 325) * das Jahr 1883 gefertigte Verzeich⸗ 5 5 (Urliſte) aller Ortseinwohner, die g dem Amte eines Schöffen oder Ge⸗ 1 worenen berufen werden können, iſt 15 n morgen an im Rathauſe hier auf⸗ 1 legt. Innerhalb einer Woche, von Pariet morgen an gerechnet, kann jedermann ſtaurant Urliſte einſehen und gegen die ort⸗ſtäſe] Richtigkeit oder Vollſtändigkeit derſelben id schon! ſchriftlich oder zu Protokoll diesſeits hnachbor uſprache erheben. (Conf. 8 37 der r Hand „V. G. u. § 3 D. V. hierzu.) Ladenburg, den 1. Sept. 1882. den Sie Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. 81 Pekanntmachung. W ontag den 4. Sept. ds. I.s, rlaſſeng vormittags 10 Uhr, gneriſche erden auf dem Rathauſe dahier ca. 80 Stöcke Hopfen an den Meiſtbie⸗ — den öffentlich verſteigert. Neckarhauſen, den 31. Aug. 1882. (Produl⸗ Bürgermeiſteramt. 1 Orth. Meng. ue Tecker⸗ Verpachtung. 5 24.— Die Freiherrlich von Berckheim'ſche 1.50 bis erwaltung Weinheim wird i bonnerstag den 14. Sept. d. J. 16.30. nachmittags 2½ Uhr 16.25. af dem Rathauſe in Ladenburg die embergen auf Martini 1882 pachtfrei werdenden 6.— b zum Roſenhofgute gehörigen Ackerpar⸗ —.— bellen in weiteren 9⸗jährigen Zeitpacht 3 —— Herxſteigern. 22.— Das Verzeichnis der Pachtgüter kann er 30.— F dem Ratſchreiberei⸗Bureau einge⸗ leeſamen hen werden. 2. Sorte Weinheim, den 31. Auguſt 1882. 2 — Forſchner. Eſpal. . 1 Nerſteigerung. * 1 Die Gr. Domänenverwaltung Hei⸗ 1 elberg verſteigert 5 1 4 Samstag den 2. September, 1 nuchmittags 3 Ahr, das l auf dem Rathaus zu Schriesheim den ſehr u esjährigen Ohmdgraserwachs von den 3 Tage rariſchen Thalwieſen der Gemarkung i zu und chriesheim. 15 Heidelberg, den 24. Auguſt 1882. ö Hedwi Gr. Domänenverwaltung. er neut Futterer. keit ver⸗ 24 ln Danzunterricht. ' ſchönen Der Kurſus beginnt Montag den fempfun 4. September abends 8 Uhr im Gaſſ⸗ aus „zur Roſe“. Anmeldungen wer⸗ ermonalt den daſelbſt entgegengenommen. enen Ladenburg, den 28. Auguſt 1882. 1 J. Kühnle, n 19 Inſtitutstanzlehrer in Mannheim. . , Jaleiniſche Studien. le begle⸗ Schnelle und gründliche Vorbereitung jerig, d du allen Klaſſen eines Gymnaſiums on ſeit der Realgymnafiums im Penſionat beſucht, es International⸗Lehrinſtituts. Pro⸗ erden ſi. gramm durch die Direktion in Bruchsal. gelte (H. 62116.) an d benen, Butter Butter n wußl. Erhalte wöchentlich 2 mal friſchen uten Butter, und empfehle ich ſolchen 3 er Pfd. zu 85 Pfg. olitor, Louis Welcker. der Gewerbe⸗Schule in Ladenburg. g 1 5 I. Einrichtung der Anſtalt und Aufnahme in dieſelbe. 81 a. An der Anſtalt iſt ein Cours mit einer Klaſſe eingerichtet. b. Der Jahrescours beginnt mit dem Schuljahre der höheren Bürgerſchule dahier. e. Die Anmeldung hat zu erfolgen jeweils am erſten Mittwoch des „ und nach Entlaſſung aus de ksſchule an d. Schulgeld iſt nicht zu bezahlen. a 1 Die Gewerbeſchüler ſind von der Fortbildungsſchule befre 1 Der Austritt iſt von den Schülern oder deren Lehrherrn münd⸗ lich oder ſchriftlich anzuzeigen bei dem Vorſtand der Schule. Die Unterrichtszeit beträgt wöchentlich 4 Stunden; die Stunden⸗ zahl kann jedoch von der zuſtändigen Behörde jederzeit vermehrt werden. II. Allgemeine Beſtimmungen. 8 Jeder in der Stadt Ladenburg und auf den zugehörigen Höfen ar⸗ beitende Geſelle, Gehilfe und Lehrlinge iſt zum Beſuche der hieſigen Gewerbe⸗ ſchule bis zur Erreichung ſeines 17. Lebensjahres verpflichtet. 8 4. Alle Arbeits⸗ und Lehrherrn, deren Söhne und Pflegſöhne bei ihnen, wenn auch nur teilweiſe im Geſchäfte arbeiten oder welche Geſellen, Gehilfen und Lehrlinge haben, ſind verpflichtet, denſelben die zum Beſuche der Ge⸗ werbeſchule erforderliche Zeit zu gewähren. 8 5. i Die Meiſter find ferner verpflichtet, ihren Geſellen, Gehilfen und Lehr⸗ linge zum fleißigen Schulbeſuch anzuhalten. § 6. Verſäumniſſe werden nur dann als entſchuldigt angeſehen, wenn ſolche durch außergewöhnliche Vorkommniſſe veranlaßt find, und vor dem Unterricht, oder unmittelbar nach demſelben zur Anzeige gebracht werden. . Wiederholte Beſtrafung wegen unentſchuldigter Verſäumniſſe hat die Überweiſung in die Fortbildungsſchule zur Folge. . ö Die Schüler ſind zum unbedingten Gehorſam gegen die Lehrer der Anſtalt, zum anſtändigen und ſittlichem Betragen in und außer der Schule, ſowie zu Fleiß und Aufmerkſamkeit verpflichtet. e III. Strafbeſtimmungen. 325 5 h 9 8. i 0 gen § 7 een Vergehen der Schüler gegen die Schulordnung, insbeſondere ge werden mit Verweis oder Schularreſt (Carcer) bis zu 12 Stunden geahndet. Der Lehrer kann jedoch nur wegen der in unmittelbarer Beziehung zur Schule ſtehenden Übertretung Arreſt bis zu zwei Stunden erkennen; der Vorſtand der Anſtalt bis zu 6 Stunden; erachtet derſelbe eine hohere Strafe für erforderlich, ſo hat er den Antrag hierzu beim Bürgermeiſteramt zu ſtellen. Schularreſt wird unter Aufſicht des Lehrers vom Schuldiener vollzogen. § 9. Ausnahmsweiſe kann gegen Schüler der Gewerbeſchule auf Antrag des Vorſtandes derſelben vom Bürgermeiſteramt auch Arreſt im Ortsgefängnis bis zu 2 Tagen als Schulſtrafe erkannt werden und zwar: a) bei hartnäckiger Weigerung am Gewerbſchulunterricht teilzunehmen; b) bei häufigen ungerechtfertigten Verſäumniſſen des Unterrichts, wenn die übrigen Schulſtrafen erfolglos waren; c) bei grober Unbotmäßigkeit der Schüler gegen die Lehrer oder gegen Mitglieder der Schulbehörde. Alle in den vorhergehenden 88 nicht ausdrücklich namhaft gemachten Strafen, insbeſondere jede Art von körperlicher Züchtigung, das Setzen und Stellen an einen beſonderen Ort des Schulzimmers u. ſ. w. ſind in der Gewerbeſchule ausgeſchloſſen. 8 10. Arbeits⸗ und Lehrherrn, welche an den Verſäumniſſen ihrer Geſellen, Gehilfen und Lehrlinge Schuld tragen, werden nach 8 71 a des P.⸗St.⸗G.⸗ B. durch die Staatspolizeibehörde (Gr. Bezirksamt) an Geld bis zu 50 M. oder im Falle der Unbeibringlichkeit mit Haft bis zu 8 Tagen beſtraft. 8 Jeweils beim Beginne des Schuljahres werden den Schülern die Schulordnung und die Statuten durch den Lehrer bekannt gemacht. Mit Zuſtimmung des Gemeinderats und Gewerbſchulrats auf Grund f des 8 106 Abſ. 2 und 142 der Gewerbe⸗Ordnung vom Bezirksrat genehmigt. Mannheim, den 31. Juli 1882. 0 . Namens des Bezirksrats. 5 een Der Vorſitzende: 05 98 Weber. D Bei Aufräumen meines Warenbeſtandes habe verſchiede courante Artikel aus Mangel an Raum zurückgeſetzt und empfehle Zum Ausverkauf 2 1 Herren- und Damen⸗Kragen gut leinen a 10 Pfg., Korſetten von 50 Pfg, an. b Verſchiedene Stein nuß⸗ und Stoffknöpfe und dergl. 5 50 ne noch ganz 0 13 „zum schwarzen Hund“, 8 Liegenſchafts⸗ Verſteigerung. In Folge richterlicher Verfügung wird am Donnerstag den 7. Septhr. 1882, Vormittags 8 Ahr, in dem Rathhaus in Ladenburg das der Hafner Philipp Bürk Wittwe von Ladenburg und dem an unbekannten Orten abweſenden Balthaſar Bürk gehörige Haus Nr. 483. Ein zweiſtöckiges Wohnhaus nebſt Zubehörden vor dem Neckarthor am Graben gelegen, mit Hausgärtchen und Zwingert, im Maßgehalt von 18 Ruthen 18 Fuß, einerſeits ſtädtiſche Bleiche, anderſeits Andreas Höflein, hinten Adelbert und Franz Kaver Schmitt, vornen Grabenweg, Tax 5000 M. zum zweiten Mal öffentlich zu Eigen⸗ thum verſteigert und der endgiltige Zu⸗ ſchlag dem ſich ergebenden höchſten Gebote ertheilt, wenn ſolches den Schät⸗ zungspreis auch nicht erreicht. Ladenburg, den 10. Auguſt 1882. Der Vollſtreckungsbeamtre. Großh. Notar: Weber. Anzeige. Es kann von heute an wieder bei mir gekeltert werden. Durch neueſte Einrichtungen, ſowie Waſſerbetrieb der Obſtmühle, kann ich meine Kelterei aufs Beſte empfehlen. Ph. Walter, Müller. Geſucht ein Schuhmacherlehrling. Näheres in der Expedition ds. Bl. 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