zu Grunde ziger Roheit Einladung angeklagte 1 42 be a Wahl des Mürgerausſchuſſes. dem in 0 Nr. 2655. In Gemäßheit des § 39 des Geſetzes über die Verfaſſung n Verbre en 20 c ockte und an geakte, wie fi ite dem Dal ine und Au auf die Rip n. zog ihn n ſollen nun ſie Letzteren 1 ſtärker auf 1 Geſichte zu! icht, seine dz ihren Schwz dem Hauſe, und Verwaltung der Gemeinden iſt eine Erneuerungs⸗ ⸗Aus⸗ böse ee ſt igs⸗Wahl des Bürger⸗Aus er Bürger⸗Ausſchuß der Gemeinde Ladenburg beſteht na 38 des erwähnten Geſetzes aus 48 Mitgliedern. Hievon 5 111 15 115 mäßigen Erneuerung wegen 24 Mitglieder aus, und zwar: * 1 Von den durch die Klaſſe der Niederſtbeſteuerten gewählten Mitgliedern: die Gemeindebürger: 1. Georg Münz II., 2. Franz Nilſon, 3. Jakob Wolf I., 4. Ludwig Wucherer, 5. Johann Pilger, 6. Peter Vogel, 7. Friedrich Brand, 8. Gabriel Hartmann. Von den durch die Klaſſe der Mittelbeſteuerten gewählten Mitgliedern: die Gemeindebürger: 1. Johann Michael Weymann, 2. Georg Scola, 3. Johann Peter Schäfer, 4. Nikolaus Meinecke, 5. Karl Heiden, 6. Johann Philipp Fuchs, Holzhändler, 7. Johann Georg Riedinger, 8. Franz Anton Baumann. f Von den durch die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten gewählten Mitgliedern: 1. Michael Kohler, 2. Friedrich Kraus, 3. Konrad Melchior Wolf, 4. Michael Werner, 5. Karl Fiſcher I., 6. Michael Meng, 7. Adal⸗ bert Schmitt II., 8. Heinrich Gattung. Außerdem ſind durch Tod und Wegzug aus dem Ausſchuß ausgefallen: I. Von den durch die Klaſſe der Niederſtbeſteuerten gewählten Mitgliedern nämlich: der Gemeindebürger: Georg Grab II., in Folge Wegzugs. II. Von den durch die Klaſſe der Mittelbeſteuerten gewählten Mitglledern, nämlich: der Gemeindebürger: Keiner. it. III. Von den durch die Klaſſe der Höchdeſteuerten gewählten Mitgliedern, 1 nämlich: der Gemeindebürger: Theobald Götzelmann, in Folge A 5 lebens. e 1 i Es haben alſo hiefür zu wählenen I. Die Klaſſe der Niederſtbeſteuerten: Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer Erſatzmänner für eine dreijährige Amtsdauer jlten Preiſe. Mark.) 25.—. ruſſſeh 4.75 bis 8 üſcher 25.— 18.50. ruſſſ 8.— bis 18. —, pfälzer 15.9 . , bis 164 zuſammen Die Klaſſe der Mittelbeſteuerten: Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer Erſatzmänner für eine dreijährige Amtsdauer 5 zuſammen Die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten: Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer Erſatzmänner für eine dreijährige Amtsdauer. 3 zuſammen Die Wahl findet im Rathaufſe hier ſtatt. i Sie erfolgt in drei getrennten Wahlhandlungen. Rlaſſe der Niederſtbeſteuerten, dann die Klaſſe der Mit, die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten. 0 Die Wahltage werden, wie folgt, beſtimmt. J. Die Klaffe der Niederſtbeſteuerten wählt Mittwoch den 23. ds. Mts. von 8 Ahr bis 11 Ahr. 1 II. Die Klaſſe der Mittelbeſteuerten wählt . Donnerstag den 24. ds. Mts. von 9 Ahr bis 11 Ahr. III. Die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten wählt 0 Freitag den 25. ds. Mts. von 10 Ahr bis 11 Ahr. Jeder Wahlberechtigte hat ſeine Abſtimmung in der beſtimmten Zeit perſönlich vor der verſammelten Wahlkommiſſion zu vollziehen. Nach Ablauf der dafür beſtimmten Zeit werden keine Abſtimmungen mehr angenommen. Die Klaſſen der Wahlberechtigten find hinſichtlich der zu wählenden herſonen nicht an die Klaſſeneinteilung gebunden; jeder Wahlberechtigte darf Zuerſt wählt die beſteuerten, zuletzt 8 rochen wird uch Ameisen l vielmehr alle vorzuſchlagenden Ausſchußmitglieder beliebig aus allen wählbaren vertilgen. Gemeindebürgern wählen. Die Austretenden ſind wieder wählbar, ſoweit ge⸗ zeit Regenweſl etliche Ausſchließungsgründe nicht vorliegen. N 5 at hier zu L Das Ergebnis der Wahl einer jeden Klaſſe der Wahlberechtigten wird jeweils alsbald nach Beendigung dieſer Wahl und vor dem Beginn der Wahl det nächſtkommenden Klaſſe bekannt gemacht, damit die Wiedererwählung der bereits durch eine vorangegangene Klaſſenwahl Gewählten vermieden werde. Wahlberechtigt ſind alle Gemeindebürger mit Ausnahme derjenigen: überall auf!“ mehete A 1. welchen das Wahlrecht durch Urtheil entzogen iſt und zwar ſind ich ins Amt dies: N 1 . 1257 dit 9 a) diejenigen, welchen nach Maßgabe des 8 33, verglichen mit iehen 8 8 34 Ziff. 4 des R.⸗St.⸗G.⸗B., die bürgerlichen Ehrenrechte 12 fe ten Ul aberkannt ſind, für die im Urtheil ausgeſprochene Zeitdauer; 1 Erpropri b) diejenigen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Dieb⸗ ſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend 405 einer Strafe verurtheilt worden ſind, ſofern nicht die Folgen dieſer Verurtheilungen durch Begnadigung, Verjährung oder Wiedereinſetzung in den vorigen Stand wieder getilgt ſind; 155 2. diejenigen, welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſez. ohnt iſt, ganz oder theilweiſe entzogen iſt (z. B. die Ortsabweſenden, Ent⸗ zu laſſen, . mündigte, Mundtode, oder ſolche, welche ihren Lebensunterhalt ar⸗ ö en, dem 20 muthshalber aus öffentlichen Kaſſen oder Lokalanſtalten erhalten. legt einen 8 54 und 70 des B. R.⸗G. läßt den Bei Allen, welchen die Wahlberechtigung entzogen iſt, ruht auch das selben auf, 1 w ſchaut un agte der Palle it. Recht der Stimmgebung in der Gemeindeverſammlung. Wählbar in den großen Ausſchuß ſind alle Gemeindebürger; ausge⸗ nommen ſind und können nicht gewählt werden diejenigen: 1. die das fünfundzwanzigſte Lebensalter nicht zurückgelegt haben; 2. die als Soldat im wirklichen Dienſte ſtehen; f 3. über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt und 181 zwar während der Dauer des Gantverfahrens und fünf Jahre nach Schlutz deſſelben, ſofern ſie nicht früher nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger befriedigt haben; 4. die nicht wahlberechtigt ſind; 5 denen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz oder zeitweiſe entzogen iſt. 9 7 Die Austretenden ſind wieder wählbar. Die Liſte der wählbaren und wahlberechtigten Bürger liegt hauſe jetzt und während der Wahlhandlung zur Einſicht auf. Die Wahlberechtigten werden eingeladen, zahlreich zur Wahl ſcheinen. Ladenburg, den 15. Auguſt 1882. f N e 115 im Rath⸗ zu er⸗ Der Gemeinderat: A. Huben. Unterzeichneter empfiehlt ſein friſch aſſortiertes Lager in: Brehm. . 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