nen Töff en Se 5 Wan . Vekanntmachung. Man 1 Nr. 29,326. Philipp Vart⸗ er ſofork g ſcherer von Ladenburg wurde heute dete. She als Jagdaufſeher für den II. Jagd⸗ ig mehr, „ —diſtrikt der Gemarkung Ladenburg ver⸗ Verlauf dz 5 Mannheim, den 25. Juli. 1882. genden 9 a Gr. Bezirksamt. er durch d. 1 rde iſt fon —— meld Dhefanntmachung. erweiſe ern 0 Die Vornahme der regelmäßigen Erneuerungswahl und einer Ergänzungswahl in den Bür⸗ gerausſchuß betr. Nr. 2422. berechtigten und Wählbaren ſind gefer⸗ ligt und werden vom 29. d. Mts. an n 0 einn Hause 1 warten, unn anzukündigen, a außen Har, toßenden G — Schr“ 8 Tage lang zur Einſicht der Betei Nanieren —, ligten in dem Rathauſe hier aufgelegt. 3 einem nu Wir machen dies mit Anfügen öͤffent⸗ d noch dau lich bekannt, daß innerhalb genannter herumſchno. Friſt Einſprachen gegen die Liſten vor⸗ — Schriek getragen, ſpätere Einſprachen aber nicht Deinem Si mehr berückſichtigt werden können, da mme: „und mit dem 8. Auguſt d. Js. die Friſt enn er un für die Einſprachen zu Ende geht. e Dir ſchan Ladenburg, 27. Juli 1882. eund durch Bl.ürgermeiſteramt. 's ihr nur! dien Brehm. Vergebung von Düncherarbeiten. n. ſchon gehöt, Spoſition g; denn?“ — iſe bei ihn Die infolge baulicher Veränderungen denn % — im Rathaus zu Neckar hauſen her⸗ ins rot zuſtellenden Tüncherarbeiten ſollen im f Submiſſionsweg in Accord gegeben d ein i, werden. Der Voranſchlag und die jemeldet. de' Übernahmsbedingungen find im Rathaus ädern Vogl“ zu Neckarhauſen zur Einſicht aufgelegt welche letzt und werden diesbezügliche Angebote mit montirte, ii entſprechender Aufſchrift verſehen bis s allen Eu. Mittwoch 2. Auguſt d. J. vom Bür⸗ abermalg, germeiſtamt daſelbſt entgegengenommen. wird. Aud Mannheim, den 26. Juli 1882. welche jäh H. v. Kenné, einen ſech Architekt. abr Kohlenlieferung. der Hand fi Nr. 2436. Die Lieferung von 600 e, daß in Zent. Saarkohlen und 300 Zent. tten wurden. Ruhrkohlen für die hieſige Gemeinde; ferner 300 Zent. Ruhrkohlen für das kath. Günther'ſche Waiſenhaus hier, — ſ— beſter Qualität, frei an die Aufbewah⸗ die Tochnn tungsorte zu verbringen (auch Wag⸗ ält ein Eh. geld frei), ſoll im Submiſſionswege ze welche die bergeben werden. Ubernahmsluſtige, die auf Verlangen die Bedingungen mit⸗ geteilt erhalten, werden erſucht, ihre age Submiſſionen, geſondert für jede Lie⸗ 755 9 ferung, verſchloſſen mit Aufſchrift 418 und „Kohlenlieferung“ längſtens bis Letztere. wa⸗ Freitag den 4. . Mts., rund fn nachmittags 3 Ahr, diesſeits einzureichen, woſelbſt um be⸗ hatten schul mae . merkte Zeit die Eröffnung der Sub⸗ chloſſen und ürlich Oel —miſſionen ſtattfindet. ausgetauſch, Ladenburg, den 28. Juli 1882. en Freundin Gemeinderat: n ch zwischen A. Huben. Brehm in welchen Neue holl. 15 12 empfiehlt billigſt 5 Otto, zu tam Malaga einem 15 und ächt franzöſiſchen Noth 8 e wein in Flaſchen 5 Champagner,, Num & Cognac, 1 g empfiehlt 75 Aolitor, C. L. Stenz Die Liſten der Wahl⸗ Fruchtbranntwein u. Liqeure, Mekanntmachung 1 5 Die Erhebung der Überfahrtsgebühren am Neckarfahrt Nedorhauſen betr. Nr. 4232. Nachdem häufig Streitigkeiten zwiſchen hieſigen Einwohner und den Färcher von Neckarhauſen wegen den Uberfahrtsgebühren vorgekommen ſind, haben wir uns unterm 13. Juli d. J. an Gr. Bezirksamt Mannheim mit der Bitte gewendet, im Hinblick auf den Tarff dom 3. Januar 1844 neuerliche Beſtimmungen über die Erhebung bezw. Entrichtung der Überfahrts⸗ gebühren am Neckarfahrt Neckarhausen zu treffen. Dementſprechend hat Gr. Bezirksamt mit Verfügung de dato Mann⸗ 10 1 den 15. Dezember 1874 Nr. 32722, die früheren bezüglichen Feſt⸗ ſezungen erneuert, bezw. beſtimmt, daß das in dem Erbbeſtandsbrief vom 3. F 1745 den hieſigen Einwohner vorbehaltene Privilegium in Kraft ei Hiernach ſind für Benützung der Neckarfähre in Neckarhauſen von den Einwohnern Ladenburg s folgende ltberf Aeon z entrichten: ö 1 Pfg. 1. für eine Perſon zu Fuß a 2. für einen Reiter und deſſen Pferd 3. für eine Chaiſe, Charabanc, Bernerwagen und ſonſt⸗ iges leichtes Fuhrwerk, für je ein Pferd 5 für jede dazu gehörige Perſon mit Ausnahme des Führers des Fuhrwerks 4. für einen leeren Wagen, oder ein beladenes Sahmwer für je ein Stück Zugvieh a g der Führer iſt frei; 5. für einen beladenen Schubkarren⸗ Mann und Karren 6. für je einen Ochſen, Kuh, Rind 5 7. für jedes Stück kleines Vieh, als Kalb, Schwein, Schaaf ꝛc. 8. für eine ganze Heerde des unter O. Z. 7 N Viehes, nämlich über 50 Stück 5 9. das doppelte der vorgemerkten Sätze: J. bei Eisgängen und hohem Waſſerſtand; II. in der Nachtzeit und zwar wenn die Überfahrt geſchieht in den Mo⸗ naten: a) Mai bis Ende Auguſt, zwiſchen abends 9 Uhr und morgens 4 Uhr, b) März, April, September und Oktober zwiſchen abends 8 Uhr und morgens 5 Uhr, e) November bis Ende Februar zwiſchen abends 5 Uhr und morgens 7 Uhr. Die Tarifſätze dürfen von Seiten der Färcher bei Vermeidung der durch den § 7 des Beſchluſſes Gr. Bezirksamts vom 10. Juli 1830 angedrohten Strafe nicht übertreten werden. 1 43 „ Wir erſuchen deßhalb die Einwohner von jeder Überforderung der Fär⸗ cher entweder anher oder der Gendarmerie Anzeige zu machen, damit gegen dieſelben auf Grund des § 134 a P. St. G. B. eingitckts werden kann. Ladenburg, den 21. Dezember 1874. 1 e . Bürgermeiſteramt. A. Huben. ö Nr. 2386. Voranſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kennt⸗ nisnahme der hieſigen Einwohner veröffentlicht. f 8 Ladenburg, den 24. Juli 1882. 1 111 * Bürgermeiſteram. 1 3 A. Huben. llholnche Gemeinde. Sonntag den 30. Juli, vormittags 9 Uhr Gottesdienſt. 77 Erklärung. Durch die Miniſterialverordnung betr. den Geſchäftsbetrieb der Apotheker dd. 29. Mai 1880 ſehen ſich die Unterzeichneten gezwungen, die Bewilligung des Credits einzuſchränken, nötigenfalls aufzuheben. Sie werden deßhalb halbjähslich Rechnungen ausſtellen und nur Jenen borgen, welche die letzte Rechnung bezahlt haben oder für dieſelbe genügende Sicherheit leiſten. So ſehr die Unterzeichneten bedauern, im Angeſicht des Darniederliegens aller Geſchäfte und der gegenwärtigen wirtſchaftlichen Notlage zu dieſer Maßregel greifen zu müſſen, ſo iſt dieſelbe doch nnabweisbar den neuen Geſetzen gegen⸗ über. Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, ihre Ortsangehörigen in ihrem eigenen Intereſſe auf dieſe Erklärung aufmerkam zu machen, durch Außerachtlaſſung derſelben hohe Gerichtskoſten erwachſen oder eine 5 zögerung der Arzneiabgabe entſtehe. Die ſämtlichen Apotheker des ehemaligen Anterrheinkreiſes. Unſere Tabakgarne, egale, ſehr haltbare und ſchöne Ware, be⸗ ehren wir uns wie folgt zu offerieren: Bei Poſtſendg. v. 5 Kilo 2 Dr. Nr. 811 5 Pfg. p. Kilo ohn, „ 25 bis 50 Kg 8 50 „ 5 8 75 Kilo u. mehr 1 2 Dr. Nr. 6 11 142 9 10 * * 0 M 1 * 0 „ m 5 Poſtſendg. 7 5 „ 17 1 15 7 Bahn 67 1 25 bis 50 Kilo 1 134 1 . 77 175 17 „5 2 50 1 75 5 * 132 1 65 17 75 Kilo u. mehr 130 „ „ franko Fracht & Emballage gegen Nachnahme 2% Sconto. J. A. Huber's Höhne, Seilerwarenfabrik, Roſenheim (Bayern). melden. domit nicht Aufporderung. Die Huldigung der jungen Leute im Jahre 1882 betr. Nr. 2437. Diejenigen badiſchen Staatsangehörigen, welche am 9. Sep⸗ tember l. J. dem Geburistage Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs hul⸗ digungspflichtig ſind, alſo alle eides⸗ fähigen Staatsbürger, welche bis dahin das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben, ſowie diejenigen über dieſem Alter, wel⸗ che aber aus irgend einem Grunde den Huldigungseid noch nicht geleiſtet, oder erſt ſeit einem Jahre die Staatsange⸗ hörigkeit erworben haben, werden auf⸗ gefordert, innerhalb 10 Tagen, von morgen an, jeweils vormittags 10 — 12 Uhr, zum Eintragen in das Ver⸗ zeichnis der Huldigungspflichtigen in diesſeitigem Geſchäftszimmer ſich z Ladenburg, den 28. Juli 1882. Blurgermeiſteramt. 7 A. Huben. Brehm. Vekanntmachung. Nr. 2390. Die Ortseiawohner, bezw. die zur Reinigung der Straßen verpflichteten Perſonen, werden mit Be⸗ zug auf § 7 Abſ. c. der bezirkspolizei⸗ lichen Vorſchrift vom 3. April 1873 „die Sicherheit, Bequemlichkeit und Reinlichkeit auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betr.“ hiermit aufgefordert, die Straßen in der Frühe, ſo lange das heiße Wetter anhält, zu begießen, was bis längſtens 8 Uhr zu geſchehen hat. Die Wiederholung dieſer Begießung auch während des Abends wäre ſehr wünſchenswert. Ladenburg, 25. Juli 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Tanzunterricht. Ende Auguſt wird Unterzeichneter im „Gaſthaus zur Noſe“ einen Tanzkurſus eröffnen. Anmeldungen werden daſelbſt entgegengenommen. Ladenburg, den 28. Juli 1882. J. Kühnle, Inſtitutstanzlehrer aus Mannheim. Probatum est! „Schellenberg's Gichtinktur“ Anfehlbar egen Gicht, Rheumatismus, Kopfgicht 5 u. Rückenſchmerzen. Den Betrag erhält jeder ſofort zu⸗ rück, bei welchem mein unfehlbar und ſicher wirkendes Mittel gegen die . A8 8 = Oicht 2 ohne Erfolg bleibt. Schon nach 8 tägigem ſtarken Einreiben garantiere Heilung. Nach langem Leiden aus eigener Er⸗ fahrung als probatum est kennen ge⸗ lernt. 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