Haus-Verſteigerung. Nr. 2185. Auf Antrag der Guſtav Geiſt Eheleute in Weinheim wird Mittwoch den 12. Juli d. J., vormittags 11 Uhr, im Rathauſe dahier das ehemalige Theobald Hirſchauer'ſche Wohnhaus dahier im Kirchgaßviertel gelegen, an den Meiſtbietenden zu Eigentum öffent⸗ lich verſteigert. Ladenburg, den 4. Juli 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Holz- Verſteigerung. Die Großh. Bezirksforſtei Schönau b. H. verſteigert mit unverzinslicher orgfriſt bis zum 1. April k. Is. Montag den 10. Juli d. J., vormittags 9 Uhr, im Gaſthaus zum „Schriesheimer⸗Hof“ bei Wilhelmsfeld, adus den Domänenwald Abteilungen „Unterer Lockersberg“, „Roſchbach und Hinterer Roſchberg“: 41 Eichen IV. Kl. und 1 Fichtenſtamm; ferner 223 Ster I. Kl. und 1393 Ster II. Kl. ſchäleichen Prügelholz. Sämtliches Holz Waldhüter Fath in Wilhelmsfeld eigt dasſelbe auf Verlangen vor. Schönau, den 1. Juli 1882 Die hieſige Gemeinde bedarf 50 Zentner Nußkohlen. Et⸗ waige Angebote hierauf wollen iunerhalb 8 Tagen mit der Aufſchrift „Kohlenlieferung“ ei dem Gemeinderat dahier eingereicht werden. Schriesheim, 3. Juni 1882. Bürgermeiſteramt. Gaber. Beſtellungen auf KRokosgarn, Erſatz für Strohſeile, werden entgegen⸗ genommen. 8 V. Frippmacher. Olfreie Stempelfarbe in rot, blau, violett per Flacon 30 und 35 Pfg. empfehle V. Frippmacher. Schnakenſterzen, MNückenleim empfehle V. Trippmacher. Einmachgläser in allen Größen von 12 Pfg. an empfiehlt Louis Welcker. Verloren. Vom hiefigen Rathaus nach dem Bahnhof iſt am verfloſſenen Sonntag ein Portemonnaie verloren gegangen. Der redliche Finder wird gebeten, das⸗ ſelbe gegen Belohnung in der Expedi⸗ tion ds. Bl. abzugeben. Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſteuer für 1882 betr. Nr. 2198. Den Kapitalrentenſteuerpflichtigen wird in Gemäßheit des Geſetzes vom 29. Juni 1874 (Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 29) hiermit Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht: 1. Steuerpflichtig ſind: . a a) Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, wenn ſie im Sinne des Reichsgeſetzes vom 13. Mai 1870, die Beſeitigung der Dop⸗ pelbeſteuerung betreffend, ihren Wohnſitz (Aufenthalt) im Großher⸗ zogtum haben, mit dem ganzen Betrag ihres nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht da⸗ rauf, ob das gedachte Einkommen von im Inlande, im übrigen Reichsgebiete oder im Auslande angelegten Kapitalien oder von in⸗ ländiſchen oder von fremden Bezugsorten herſtammt. (Art. 3 des Geſetzes.) a f b) Reichs ausländer, welche im Großherzogtum wohnen, inſoweit als die Kapitalien in deutſchem Reichsgebiete angelegt ſind, oder die Bezüge aus letzterem herkommen. (Art. 4 des Geſetzes.) 2. Die Kapitalrentenſteuererklärungen ſind in der nach Artikel 22 des g e andurch feſtgeſetzt werdenden fünftägigen Friſt, e vom 13. Juli bis 17. Juli d. 38 bei dem Schatzungsrate abzugeben. 3. Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht gemäß Art. 18 des Geſetzes nach dem Stand des Vermögens vom 1. Mai d. J. Alle jene Steuerpflichtigen haben Steuererklärungen einzureichen, a) welche nach dem 1. Mai vorigen bis zum 1. Mai d. J. erſt in den Bezug ſteuerbarer Zinſen und Renten von mehr als 60 Mk. jährlich gekommen ſind; b) bei welchen der Jahresbetrag der ſteuerbaren Zinſen und Renten nach dem Stand des Vermögens auf 1. Mai d. J. den Jahres⸗ betrag des von ihnen bereits verſteuerten Zinſen⸗ und Rentenein⸗ kommens um mehr als 60 Mk. überſteigt; e) welche inzwiſchen ihren früheren Wohnſitz im Lande verlaſſen haben, und darum noch nicht an ihrem jetzigen Wohnſitz zur Steuer auf⸗ genommen ſind; ö ) welche durch ihre im vorigen Jahre erfolgte Niederlaſſung im Groß⸗ herzogtum ſteuerpflichtig geworden und vom laufenden Jahre an zur Kapitalrentenſteuer beizuziehen ſind. (Art. 13 Abſatz 2 des Geſetzes.) 5. Will gemäß Artikel 19 des Geſetzes eine Steuerminderung beanſprucht oder eine Berichtigung der Steuerſchuld erwirkt, oder eine Steuerrück⸗ vergütung gefordert oder der Strich im Steuerregiſter veranlaßt wer⸗ den, ſo iſt in den beiden erſteren Fällen eine neue Steuererklärung und in den beiden letzteren Fällen eine das Sachverhältnis begründende Anzeige bei dem Schatzungsrate, und zwar gleichfalls in der unter Ziffer 2 feſtgeſetzten fünftägigen Friſt einzureichen. 6. Steuerpflichtige, welche binnen dieſer Friſt oder längſtens bis zum 31. Auguſt d. J. die vorgeſchriebene Steuererklärung nicht abgegeben ha⸗ ben, ſetzen ſich einer Strafe aus, welche nach Artikel 27 des Geſetzes neben der nachzuzahlenden Steuer in dem achtfachen Betrag der in den letzten drei Jahren gar nicht oder zu wenig angeſetzten Steuer beſteht. 7. Formulare zu den Steuererklärungen ſamt Anleitung zu deren Aufſtell⸗ ung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungsrates unentgelt⸗ ich verabreicht und wird daſelbſt auch über Aufſtellung der Steuerer⸗ klärungen den hiezu Verpflichteten auf Anſuchen mündliche Belehrung gegeben. Ladenburg, den 6. Juli 1882. 0 Der Schatzungsrat: A Hibennß Original engliſche Dampf-Dreſch-Maſchinen und Joko mobilen ieee er ene e e e in Lincoln, liefern unter Garantie und Probezeit mit ausgedehnten Zahlungsterminen franko Bahnfracht. Ph. Mayfarth & Co., Maſchinenfabrik in Frauſtfurt a. M. 4 ee eee, auf gutem weißen Poſtpapier 10 Mark per 1000 Stück; Rechnungen in Oktav⸗Poſtformat 6 Mark per 1000 Stück fertigt die Buchdruckerei von Karl Molitor. Fuührmannsfrachtbriefe ſtets vorrätig in der Buchdruckerei von . Karl Molitor. E kfilet-Staucher 2 in ſchwarz Seide und farbig von 40 Pfg. per Paar an, empfiehlt J. Haſſelbach. „Schellenberg l gegen Gicht, Aheumakismus, Kopfgich Den rück, b ſicher w Probatum est! 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