dec kondiſſyr; 2 8 Dodengräber⸗Stelle Nr. 1859. Die von dem evange⸗ lichen Kirchendiener Mutſchler bisher innegehabte Todengräber⸗Stelle iſt als⸗ bald neu zu beſetzen. Bewerbungen aum dieſelbe ſind längſtens innerhalb 3 AQagen entweder perſönlich vorzubringen oder ſchriftlich diesſeits einzureichen. Aa den 9. Juni 1882. Geemeinderat: F Bekanntmachung. Die Ortseinwohner, bezw. die zur Reinigung der Straßen verpflichteten Perſonen, werden mit Bezug auf § 1 —56 der bezirkspolizeilichen Vorſchrift vom 3. April 1873. „die Sicherheit, Bequemlichkeit und Reinlichkeit auf fentlichen Wegen, Straßen und Plä⸗ gen betr.“, hiermit aufgefordert, die Straßen und Rinnen wöchentlich zwei⸗ mal und zwar Mittwochs und Samstags bends zu kehren und zu reinigen. Zuwiderhandlungen haben Beſtrafung zur Folge. Ladenburg, 4. Juni „„ Baürgermeiſteramt. Katzenmaier. Bekanntmachung. Das Baden im Neckar betr. Nr. 1772. Hiermit bringen wir n Mont zur Kenntnis, daß jungen Leute unter reift h 16 Jahren das Baden im Neckar nur unterhalb der Neckarhäuſer Fähre, an n Mh der abgeſteckten Stelle geſtattet iſt. ſerbatr Kindern unter 12 Jahren iſt das nach ur Baden im Neckar gar nicht geſtattet. zuf gez Zuwiderhandlungen gegen dieſes Ver⸗ h zeiſt bot haben ſtrengſte Strafe zur Folge. eſelſh⸗ Ladenburg, 2. Juni 1882. 5 Bürgermeiſteramt. Bratt a A. Huben. Brehm. a Gegen Einſendung des Betrages ſind 1 von R. Jacobs Buchhandlung in tenden Magdeburg nachſtehende Bücher zu 5 10 beziehen: edge 2 ben, Delflamator und Komitker. Nie Auserwählte Sammlung humoriſtiſcher f Vorträge, Soloſcenen und Couplets. Mit vielen Original ⸗Illuſtrationen. 10 1 Mark. we Couplet- & Taſchenliederbuch, ja ant neues illuſtriertes, enthaltend Deutſch⸗ lands Gaſſenhauer, Couplets, Volks⸗ 10 „ unnd andere Lieder. 60 Pf. gedan Geſellſchafter, der feine. An⸗ leitung, ſich mit feinem Takt auf knn Viſiten und in Geſellſchaften zu be⸗ 1 . wegen, beliebt zu machen und Herzen 5 1 zu erobern. 1 Mark 50 Pf. cg b Hohenhauſen, berühmte Lie- je. Um bespaare aus verſchiedenen Jahr— 5 10 hunderten. 3 Mark. 5 Die Tungenſchwindſucht, ihr 0 % g Weſen und ſichere Heilbar⸗ bildeten Stände gemeinfaßlich darge⸗ bar d. 5 ſtellt von Dr. H. Wylimann, prakt. . keit, für Hülfsbedürftige aller ge⸗ „ e. 3 Mark. meinen 1 e Nwetschen. r ihnen Friſche Sendung ſchöne Zwetſchen bt, erhalten und gebe ſolche zu dem billigen cet Preis von 25 Pfg. das Pfund ab. Jubel, Louis Welcker. t, le b s un Revolver & Viſtolen, immtr- & Bogelſlinten, Kugel. & Schrotpatronen empfiehlt Bekanntmachung. Nr. 1860. Da in dieſem Jahre die Blutlaus ganz maſſenhaft auftritt, erſcheint es angezeigt, wegen deren Bekämpfung nachstehende im landwirtſchaft⸗ lichen Wochenblaft Nr. 28 vom 7. Juni l. J. erſchienene Belehrung zu ver⸗ öffentlichen. Hierbei machen wir darauf aufmerkſam, daß das in dieſer Be⸗ lehrung angegebene Inſektengift bei Baumwart Farrenkopf hier unent⸗ geldlich in Empfang genommen werden kann. . Belehrung. Dieſes kleine, in eine weiße flockige Maſſe eingehüllte, unſern Apſel⸗ bäumen ſo ſehr gefährliche Inſekt, kennen wohl alle Landwirte und Baum⸗ züchter. Sie gefährtet den Obſtbau in der bedenklichſten Weiſe und wenn ihre Vertilgung nicht mit allem Ernſte ſtattfindet, ſo wird in wenigen Jahren die Kultur des Apfelbaums geradezu in Frage geſtellt ſein. In Nr. 36 des Landw. Wochenblattes vom Jahre 1879 und in Nr. 30 vom Jahr 1881 iſt nähere Belehrung über dieſes ſchädliche Inſekt zu finden. Die Blutlaus, nur an Apfelbäumen vorkommend, hält ſich nicht wie die Blatläuſe, an den Blättern ihrer Futterpflanze auf, ſondern iſt vorzugs⸗ weiſe an dem Holzkörper der Zweige mit noch weicher, ſaftiger Rinde und an den Rindenwunden im Stamm und den Aſten zu finden. Mit ihrem Rüſſel durchbohrt ſie die zarte Rinde und ſaugt die Säfte aus, dadurch ent⸗ ſtehen Wunden und bilden ſich krankhafte Anſchwellungen ähnlich dem Krebs, die nur ſchwer verheilen. Über den Winter hält ſich das ſchädliche Tier in tiefen Rindenwunden am Stamm und den Aſten und unter der Erde an den Wurzeln auf. Mit Eintrit der beſſeren Jahreszeit verbreitet es ſich mehr und mehr über den Baum, immer neue Kolonien gründend, ſo daß, wenn dem vorhandenen Treiben nicht Einhalt geboten wird, nach kurzer Zeit alle Zweige und offene Stellen der Rinde an Stamm und Aſten von dem Inſekt völlig überzogen ſind. Trockene und warme Witterung iſt der Vermehrung und Verbreitung der Blutlaus ſehr günſtig. Was die Mittel zur Bekämpfung derſelben betrifft, ſo iſt zu unter⸗ ſcheiden zwiſchen Bäumen mit junger, klater Rinde und ſehr weichen Trieben, alſo: Wildlingen, jungen Hochſtämmen, Spalieren, Pyramieden ꝛc. und zwiſchen höchſtämmigen mit älterer und härterer Rinde. Die kleineren und erreichbaren, mit der Blutlaus behafteten Zweige, deren Entfernung dem Bäumchen nichts oder nicht viel ſchadet, werden am zweckmäßigſten weggeſchnitten, ſorgfätig in den Schurz oder in eine leichte Kiſte gelegt und verbrannt. Es iſt dieſes natürlich das wirkſamſte Mittel und verdient überall da angewendet zu werden, wo die Entfernung der be⸗ fallenen Zweige keinen Schaden bringt. Wo das Abſchneiden det befallenen Stellen nicht ratſam, oder nicht möglich iſt, wurde in der Großh. Obſtbau⸗ ſchule Karlsruhe mit ausgezeichnetem Erfolg das von Hofrat Dr. Neßler be⸗ ſchriebene und empfohlene Mittel angewendet. Dasſelbe wird auf folgende Weiſe bereitet: man löst 50 Gramm Schmierſeife in heißem Waſſer, miſcht dieſe Löſung nach dem Erkalten mit 2 Deziliter Weingeiſt (Sprit von 90 Prozent) und 100 Gramm Fuſelöl und verdünnt die Maſſe mit Waſſer auf 1 Liter. Bei der Anwendung dieſer Flüſſigkeit bedient man ſich des auf Seite 194 des Landw. Wochenblattes abgebildeten Kännchens oder der Inſektenſpritze. Bei uns hat ſich, wie bereits geſagt, dieſes Mittel ſehr gut bewährt, und verdient dasſelbe allgemein empfohlen und angewendet zu werden. Ladenburg, den 9. Juni 1882. ene 8 ce „ Bürgermeiſter⸗ Amt: men Lundwirtſcafll. Bezirtanerein b i een, W ane e . Förderung des Obſtbaues betr. An ſämtliche Bürgermeiſterämter des Vereinsbezirks. Wir verſenden demnächſt Formularen 1 (vergl. landw. Wochenblatt r. 19. d. Js.) zum Zweck des Bezugs von Obſtbäumen und bitten nach geeigneter Ausfüllung bis zum 25. d. Mts. um Rücksendung an unſeren Vereinsſekretär Herrn Kameralaſſiſtent F. Vaumann e Ladenburg, den 9. Juni 1882. eie Die Direktion. Der land mwirtſchafliche Perein ird am Sonntag den 18. Juni, nachmittags 2½ Nlhr in Käferthal (Gaſthaus „zum Löwen“) eine landwirtſchaftliche Beſprechung er. Tages⸗Ordnung abhalten: 8 1. Vereinsangelegenheiten, Beſtellung von Obſtbäumen nn 2. Ländliches Kreditweſen, eingeleitet durch einen Vortrag des Herrn Okonomierat Märklin aus Karlsruhe. Indem wir Votſtehendes zur Kenntnis unſerer Mitglieder bringen, be⸗ ehren wir uns, Jedermann zu der Beſprechung einzuladen. ende * Veßannlmachung. Das Obererſatzgeſchäft pro 1882 betr. Am Mittwoch den 14. Juni, Donnerstag den 15. Juni, Freitag den 16. Juni und Samstag den 17. Juni d. Is., jeweils vormittags 8 Uhr beginnend, findet im Saale des „Badner Hofes“, Litera & 6 Nr. 3 dahier das Ober⸗ erſatzgeſchäft ſtatt. Zu demſelben haben zu erſcheinen von den Wehrpflichtigen, welche beim diesjährigen Muſterungsgeſchäft vor⸗ geſtellt wurden: 1. Diejenigen, welche für tauglich er⸗ klärt wurden. 2. Die zur „Erſatzreſerve I. Klaſſe“ überwiefenen. 3. Die wegen bedingter Tauglichkeit zur „Exſatzreſerve II. Klaſſe“ zugeteilten, welche dem Jahrgang 1861 und 1862 ange hören. Die Tage, an welchen die einzelnen Militärpflichtigen zur Vorſtellung kom⸗ men, werden denſelben noch perſönlich bekannt gegeben werden und ſind even⸗ tuell auf diesſeitigem Bureau zu er⸗ fahren. Die von den Regimentern abge⸗ wieſenen Einjährig⸗Freiwilligen haben am Samstag den 17. Juni d. Js. zu erſcheinen. Am gleichen Tage findet noch die Superreviſion der Invaliden und der⸗ jenigen Reſerviſten und Wehrleute, die ſich als felddienſtuntauglich gemeldet haben, ſowie der zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften ſtatt. Die ſämtlichen Militärpflichtigen haben in hautreinem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen und bei Straf⸗ vermeiden ihre Loſungsſcheine⸗ bezieh⸗ ungsweiſe Berechtigungsſcheine mit zur Stelle zu bringen. e Mannheim, 25. Mai 1882. Großh. Bezirksamt. N Weber. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur Kenntnisnahme der dahier wohn⸗ enden Militärpflichtigen hiermit ver⸗ öffentlicht. i Hubert. Ladenburg, den 2. Juni 1882. 0 Bürgermeiſteramt. Schiffs- & Steinkohleutheer, Gyps & Cement, in Fäſſer u. Säcken, 5 Gtfarben, Firniſſe & Bodenkacke, Pürſten &. Pinſel 5 empſiehlt . C. L 8 9 1 400 8 8 . eee 5 2 8 8 8 8 2 2 5 * 1 — S 2 — 2 2 S5 8 D 1 8 »die 5 — 05 8 1 Ladenburg, den 9. Juni 1882. eee l Stenz. Die Direktion.