Raünntmaächung. Vom 1. Mai ab werden der Ort Altenbach und die Höfe Röſchbachhof Rund Kohlhof bei Altenbach vom Poſt⸗ beſtellbezirk Ziegelhauſen getrennt und dem Poſtbezirk Schriesheim zugeteilt. 7. April 1882. Ladenburg, 2 4 0 e 1 1802 Bekanntmachung. Die Verleihung von Ausſteuer⸗ gaben aus der Louiſenſtiftung betr. Nr. 15,795. Die Gemeinderäte des Bezirks werden unter Hinweiſung auf . die Bekanntmachung Großh. Miniſteri⸗ ums des Innern vom 4. April 1865 Central.⸗V.⸗Blatt Nr. XII Seite 63 veranlaßt, etwaige Bewerbungen um 5 eine Ausſteuergabe mit den vorgeſchrie⸗ benen Belegen innerhalb 8 Tagen an⸗ her vorzulegen. Dabei wird bemerkt, daß in dieſem Jahre nur katholiſche Brautpaare be⸗ rüchſichtigt werden können. Mannheim, 18. April 188 Großh. Bezirkam Weber. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur Kenntnisnahme der hieſigen Ein⸗ wohner veröffentlicht. Ladenburg, 25. April 1882. Der Gemeinderat: A. Huben. Teuer verſicherung. Eine alte ſolide Feuerverſicherungs⸗ Geſellſchaft ſucht für Ladenburg und Umgegend einen ſelbſtthätigen ſoliden Agenten unter günſtigen Bedingungen. Gefl. Offerten sub. F. V. befördert Rudolf Moſſe in Karlsruhe. Zu verkaufen: Ein zweiſpänner Wagen Abtrittdung. Wo ſagt die Expedition. Zu vermieten: Ein Zimmer mit Zubehör. Näheres in der Expedition. 8 in oder 2 möblierte Zimmer ſo⸗ fort zu bermieten. Näheres in der Expedition. Trunkſucht, ſogar im r Stadium, beſeitigt ſicher mit, auch ohne Vorwiſſen, unter Gerantie der Erfinder d. M. u. Spe⸗ 0 zialiſt für Trunkſuchtsleidende, Fh. Konetzky, Berlin, Invalidenſtr. imme 141. Atteſte, deren Richtigkeit von gte, Königlichen Amtsgerichten und Schulzen⸗ . 1 Amtern beſtätigt, gratis. Nachahmer 5 5 beachte man nicht, da ſolche nur die 2 Schwindel treiben. dem Für Jumpenſammler 15 und Händler. 5 4 In der Lumpenſchneiderei von Un⸗ 5 terzeichnetem werden von heute ab jedes Quantum Lumpen, ſchon von 50 Kilo an, zu höchſtem Preiſe angekauft. Ladenburg, 15, April 1882. M. Maier. Mein Lager 5 Vorzellan e Glas ö 3 in empfehlende 5 SBekannkmachung. Die Prämierung von Zuchtſtuten und Stutenfohlen betr. . Für gute Zuchtſtuten im Alter von 2 bis 6 Jahren — für zweijäh⸗ rige, welche eine Weide nicht begehen, jedoch nur dann, wenn ihre Abſtamm⸗ ung von einem mit badiſchen Staatsmitteln unterſtützten Hengſte durch Vorzeigen des von dem betreffenden Bürgetmeiſteramt auf der Beſchälkarte beſtätigten Geburtsſcheins bei dem Vorführen nochgewieſen wird — werden Jauch im laufenden Jahre Zuchtpreiſe im Betrage von 350, 200 und 120 Mk. und Aufmunterungspreiſe im Betrage von 40 Mk. hiermit zur Be⸗ werbung ausgeſetzt; ferner für einjährige Stutenpfohlen, welche bei einem Weidgange auf einer der von dem Staate unterſtützten Weiden während des Sommers oder, wenn zugleich ihre Abſtammung von einem mit badiſcher Staatsunterſtützung gehaltenen Hengſte auf die oben bezeichnete Weiſe nach⸗ gewieſen wird, bei rationeller Stallaufzucht ſich beſonders entwickelt haben, Aufzuchtspreiſe im Betrage von 40 Mk. Die Bewilligung der Zuchtpreiſe iſt an die Bedingung geknüpft, daß die Preisſtuten zwei Jahre lang zur Zucht verwendet und von ſolchen Heng⸗ ſten gedeckt werden müſſen, welche mit Staatsunterſtützung gehalten werden. Sollten dieſelben innerhalb dieſer 2 Jahre nicht wenigſtens einmal trächtig werden, ſo iſt vom Beſitzer mindeſtens die Hälfte des empfangenen Preiſes zurückzuerſtatten. Für ſolche Stuten, für welche im vorigen Jahre ein Aufmunterungs⸗ preis bewilligt wurde, und welche ſich ſeit der letzten Muſterung entſprechend entwickelt haben, kann der vorjährige Preis auf den Betrag eines Zuchtpreiſes erhöht werden. Auch kann für einzelne hervorragende Stuten unter 9 Jahren, welche zwei Fohlen geworfen haben und ſtets gut gehalten waren, der ſeiner Zeit gewährte Zuchtpreis von 120 Mk. auf 200 und 350 Mk. erhöht wer⸗ den, wenn von den Beſitzern derſelben die bei der erſtmaligen Preisverleihung 2 feſtgeſetzten Bedingungen nochmals eingegangen werden. Bei Zuerkennung der Preiſe wird auf einen Beſchlag ohne Griffe Wert gelegt. Die Muſterung der Stuten und Stutenfohlen und die Zuerkennung der Preiſe erfolgt in den Monaten Juli, Auguſt und September durch eine Kommiſſion, welche aus dem diesſeitigen Sachverſtändigen für Pferdezucht⸗ angelegenheiten, einem Tierarzte und je 2 Vertretern der landwirtſchaftlichen 8 zuſammengeſetzt iſt. Die Bewerbungen um Staatspreiſe für Stuten und Stutenfohlen ſind längſtens bis zum 15. Mai d. J. bei den Bürgermeiſterümtern und von dieſen ſofort den Großh. Bezirksämtern einzureichen, welch' letztere ſie bis längſtens 1. Juni d. J. hierher vorzulegen haben. Bewerbungen, welche nach dem 1. Juni bei uns einkommen, können bei der Preisberteilung nicht berückſichtigt werden. g Die Bewerbungen müſſen enthalten: 1. Vor⸗ und Zuname, Stand und Wohnort des Gannns der Stute; e ee e 0 2. Alter, Farbe, Größe und Abzeichen, ſowie n . 3. Abſtammung der Stute; g au deer K 4. die Beantwortung folgender Fragen 5 5 175 ay) iſt die Stute gedeckt? 6 VHM b) hat ſie ſchon Fohlen zur Welt gebracht? ne) iſt dieſelbe von dem jetzigen Eigentümer gekauft oder ſelbſt auf⸗ gezogen? Zeit und Ort der einzelnen Muſterungen werden ſpäter B gegebe n. Karlsruhe, den 14. April 1882. f Großherzogliches Miniſterium des Innern. Turban. Nr. 15,837. Die Bürgermeiſterämter haben den 9 dieſer Be⸗ kanntmachung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe zu veröffentlichen. f April 1882. 55 Großh. Bezirksamt, Weber. N Nin 0 N ente Alle denen, die meinem verſtorbenen Manne 616 9 N 5 . 2 Friedrich HAreter zu ſeiner letzten Ruheſtätte begleiteten, insbeſondere Herrn Stadt⸗ N pfarrer Kurzenberger für die erhebende Grabrede, meinen innigſt gefühlten Dank. l Ladenburg, den 29. April 1882. Friedrich Kreter Wwe. Mannheimer Mai- Warft Loſe d 2 Mk. ſind zu haben bei J. J. Lang Sohn in Heddeseim. Meine 40 bellebt gewordene, nicht durchsichtig, aber wirklich gehaltvolle 11 55 als vorzüglich anerkannte Universal- Glycerin - Seife per Liter 80 Pfennige een Nr. Montag den 8. Mai d. J, vormittags 10 Uhr, wird der Gemeindeplatz vor dem Nek⸗ karthor zum Aufſt⸗ len eines Karuſſells auf mehrjährige Pachtzeit im Rathauſe hier öffentlich verſteigert. Ladenburg, den 29. April 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Ito hk 705 Größte 110 in Herren- & Knaben-Hüte elegante neueſte Facon, billige Preiſe. Herren⸗Strohhüte garniert 1 M., Manns Nohrhüte 50 Pf. p. Stück. Knaben und Kinderhüte zu allen Preiſen empfiehlt C. L. Stenz. Farben in beſtem holl. Leinöl abgerieben: S s Kremperweiß e in gebl. Leinöl, Bleiweiß I., II. u. III. in holl. Leinöl, Zinkweiß, Goldocker I. u. II., Olgrün I. u. II. hell, mittel u. dunkel, Dachrot, N Sammtſchwarz, Diamantfarbe, Eiſenmennig, Blaue Farben. Tacke 1 Ole: Fußbodenlack in berſch. Farben, Bern⸗ ſtein⸗, Copall⸗ů, Damar⸗ u. 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