Kurzem wurde te“ erzählt, eine“ einer kleineren en kam nämlich as Küſſen. Ein ſeviel Küſſe man zu geben im hiedene Anſichten er junger Mann innerhalb zehn ſend zu wechſeln, te um 200 M. halben Stunde u dürfen. Die bald begann die In der erſten Küſſe, in der ) dann aber waren erſchöyft. krampf und fil „r ebenfalls das n ſelben Abend Mühe wurd: der Bräutigam von erwähntem Liede war — 8 Jahr. — —a März. (Produk- ten Preiſe. Mark.) 25.75. ruſſiſche 5.75 bis 26.— iſcher 25.50 bis 20.—. ruſſiſcher 75 bis 20. — pfälzer 19.75. 25. bis 15.50. Württemberger iſcher 15.50 bis 75 bis 16.—, —.— bis —.— 5.— bis 25.50. deutſcher 32.— — Kleeſamen .. 2. Sorte —. bis 135.—. 20.—. Eſparſ. 18 . —. Faß⸗ Parthien 64.— , Petroleum Faßweiſe 100 Kilo mit Nr. 4. 28.— mmer hörte ſie ch noch in ihren Müdigkeit über⸗ geſunden Schlaf en iſt. uchte Ruhe nicht vorangegangene jinreißen können, n ſeinen Außer⸗ en, mit dem er ſten n, nerſten Gedanken egte Gegenſtard, ganz vergeſſen, born dachte ſtetz ſchung hin; et kade ſeine ſchöne Er hatte ſich iht es nicht liebte, gefeierten Schön. T dieſe von det dalle nach dee erecht ſchien ihm ſelernt, wie ganz dacht hatte. Et Reſes Urteil über gte und es wat „als wir ihn ſten Geſellſchafts“ den, um f — — kart Molitor, 1 1 wird am gehörige Ju verkaufen: N Vekkanntmachung. Nr. 4744. Nach den Beſtimmungen der Poſtordnung hat jeder Landbrief⸗ träger auf ſeinem Beſtellungsgange ein Annahmebuch mit ſich zu führen, wel⸗ ches zur Einktagung der ihm vom Publikum zur Weiterſendung übergebe⸗ nen Sendungen mit Wertangabe, Ein⸗ ſchreibſendungen, Poſtanweiſungen, ge⸗ wöhnlichen Packete und Nachnahmeſen⸗ dungen dient. Will der Auflieferer ſelbſt die Eintragung bewirken, ſo hat der Landbriefträger demſelben das Buch vorzulegen. Bei Eintragung des Ge⸗ genſtandes Seitens des Landbriefträgers muß dem Abſender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Über⸗ zeugung von der ſtattgehabten Eintrag⸗ ung gewährt werden. Im Intereſſe der ländlichen Bevöl⸗ kerung wird auf dieſe wichtige Einrich⸗ ung als Mittel zur Sicherſtellung des Püblikums hiermit beſonders aufmerk⸗ ſam gemacht. arlsruhe (Baden), 29. März 1882. Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirektor, 5 Geheime Ober⸗Poſtrat: Bekanntmachung. Die Verhütung von Wald⸗ bränden betr. Nr. 11,747. Gemäß § 368 Ziff. 8 des R.⸗Str.⸗G.⸗B. und § 23 Ziff. 2 des P.⸗Str.⸗G.⸗B. wird hiermit ver⸗ fügt, daß für die Monate Mai bis Oktober d. J. das Rauchen in den Waldungen auf den Gemarkungen Schaarhof, Sandtorf, Sandhofen und Käferthal verboten wird. Zuwider⸗ handelnde werden — vorbehaltlich et⸗ waiger ſtrafrechtlicher Verfolgung wegen fahrläſſiger Brandſtiftung — polizeilich mit Geldſtrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Die Bürgermeiſterämter werden be⸗ auftragt, dies in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen. Mannheim, 17. März 1882. 9 Großh. Bezirksamt. 1 5 Weber. 1 Liegenſchafts⸗ Verſteigerung. In Folge richterlicher Verfügung Dienstag den 11. April 1882, Vormittags 9 Uhr, in dem Rathhaus dahier das dem Kamm⸗ macher Peter Weber von Ladenburg Haus Nr. 409. Ein zweiſtöckiges Wohnhaus, im Knieſtock, ohne Keller, nebſt Grund und Boden, worguf das Gebäude ſteht und ca. 8 Ruthen Pflanz⸗ garten, dahier im Rheingauviertel gelegen, nördlich und weſtlich die „Stadtmauer, ſüdlich Heinrich Wie⸗ derhold, vornen die Straße, Tax 1 . Wohntheil mit erſuche weitere 5 öffentlich zu Eigenthum verſteigert und entgiltig zugeſchlagen, wenn mindeſtens der Schätzungspreis geboten wird, Ladenburg, den 6. März 1882. Der Vollſtreckungsbeamte: Großh. Notar Weber. 700 Circa 1000 Stück Spaichen, mehrere hundert Felgen, 10 Eichſtämme und eine Partie Eſchenſtämme von enter Durchmeſſer bei Gg. Ad. Teonhardt in Lützelſachſen. Bekanntmachung. Nr. 989. Die Jahresprüfung der hieſigen Volksſchule pro 1882 wird durch die hieſige Ortsſchulbehörde in nachſtehender Weiſe an den dabei be⸗ merkten Tagen abgehalten werden: 9 5 Dienstag den 14. April d. J. Vormittags 7 / 9 Uhr 8. Schuljahr, 0 51 910 „ 75 15 5 10-11 „ 6. 1 7 11 2 0 5. 5 0 111 Nachmittags 2—. 68 Uhr 5 Schuljahr, Abt. b u. 3. Schuljahr, Abt. b. 75 3 15 2. 6 1 77 1. 0 5 b Mittwoch den 12. April Vormittags 7— ½9 Uhr 4. Schuljahr Abt. a u. 3. e Abt. a. „ 757 9.— 110 50 2. 0 „ 5 . F½ 1010 15 15 17 77 2. 5 0 Hiezu werden ſowohl die Eltern, als alle Fend freundlichſt eingeladen. Ladenburg, den 22. März 1882. Die Ortsſchulbehörde. A. Huben. Allkiatholiſche Gemeinde. Gründonnerstag den 6. April, morgens 7 Uhr Gottesdienſt mit Buß⸗ andacht und Kommunion. Charfreitag den 7. April, nachmittags 3 Gottesdienſt. Oſterſonntag den 9. April, morgens 8 Uhr Bußandacht, Feſtgottesdienſt und Kommunion. 7% Uhr Wiſſenſchaftlich geprüft und begutachtet. Benedictiner, Doppelkräuter-Magenbitter, nach einem alten aus einem Benedictiner⸗ Kloſter ſtammen den Recept fabrizirt und nur en gros verſandt von C. Vingel in Göttingen (Prov. Hannover.) Der Benedictiner iſt bis jetzt das koſtbarſte Hausmittel und hat ſich deshalb in faſt jeder Familie eingebürgert. Der Benedictiner iſt aus den feinſten, auserleſenſten Kräutern zuſammengeſetzt, welche die Eigen⸗ ſchaften beſitzen, wohlthätig und erwärmend auf den Organismus einzuwirken. Der beste Beweis für die Güte des Benedictiner sind die unzähligen An- 1 erkennungen, welche fortwährend dem Fabrikanten zugehen. Durch einen kleinen Versuch wird sich Jedermann von der Vortrefflichkeit des Benedictiner überzeugen und gern das Absatz⸗ feld duroh Weiterempfehlung vergrössern. NB. Jede Flaſche iſt mit dem Siegel „C. Pingel in Göttingen“ verſchloſſen und mit dem geſchützten Etiquett verſehen. Bei 5 Flaſchen Verpackung frei Bei 10 Fl. freie Verpackung und 1 Fl. gratis. Verſandt gegen Nachnahme ſdurch nachſtehende Niederlage. En gros⸗Verſandt durch die Fabrik. Sr. Hochw. Hr. Pfarrer J. Falker in Iſſing, Poſt Rott bei Landsberg in Oberbayern, berichtet: Der Benediktiner hat bis jetzt gute Wirkung gemacht, Flaſchen zu ſenden ꝛc. Preis à Fl. von ca. 330 Gr. ee 3 M. 5 M. 7 0 „ 5 5 pf. Pf. * 7 11 1 2 Sanet Bernhard N 1 Magenbitter. Nilligſtes Hausmittel, welches ſich in Folge ſeiner Vortrefflichkeit ebenfalls einer all⸗ 9 gemeinen Beliebtheit erfreut. preis a Flasche ca. 150 Gr. Inhalt 1 Mark. Vorteilhafte Flaſche von ea. 330 Gr. Inhalt 2 Mark. Der einzig ächte Benedictiner-Doppelkräuter⸗Magenbitter und Sankt⸗ 3400 M. Bernhard⸗Magenbitter von D. Pingel in Göttingen iſt zu haben * in Ladenburg bei C. X. Stenz. Fit Konfirmanden empfehle eine hübſche Auswahl in neuen Kränzen, Taſchentücher Korſetts, Glacé, ſeidene und halbſeidene Handſchuhe, Kleidermoll, Pique, Stickereien, 1 36 Cen⸗ er a an und lade zu deten Peſſchtſgung . ein. 1 4 Spitzen, Rüſchen und ſonſtigen Artikeln. 5. Haſſerdach dt. Hirſch Wwe. hierdurch die Ausſtellung meiner eee eee Zeige n 1 wege Mehl- Lieferung. Nr. 1136. Die Lieferung des Mehl⸗ bedarfs für das kath. Günther'ſche Waiſenhaus hier pro 1. April bis 1. Oktober d. Js. ſoll im Submiſſions⸗ vergeben werden. Desfallſige Angebote ſind bis längſtens 8. d. M. verſchloſſen und mit der Aufſchrift ver⸗ ſehen „Mehllieferung für das kath. Günther'ſche Waiſenhaus“ anher einzu⸗ reichen. Ladenburg, den 4. April 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Acker-Verpachtung. Nr. 1138. Samstag den 8. d. Mts., vormittags 11% Uhr, werden für die Feldbereinigungsmaſſe . des Diſtrikts Unterfeld ca. 130 Ar Ackerland, beſtehend in 7 Parzellen auf 1 jährige Pachtzeit im Rathanſe hier öffentlich verſteigert. 5 Ladenburg, den 4. April 1882. Bürgermeiſteramt. . A. Huben. Brehm. Steigexungs- Ankündigung. Nr. 967. Mittwoch den 12. April d. J., vormittags 8 Uhr anfangend, läßt Skonom Joh. Michael Sommer hier 2 Pferde, 5 Kühe (teils trächtig und teils fett), 4 Fuhrwagen, 2 Chaiſen und Droſchke, 4 Pflüge, 3 Eggen, 2 Schlitten, 3 gute Fuhrgeſchirre, 1 zweiſpänner Chai⸗ ſengeſchirr, 2 einſpänner Chaiſen⸗ geſchirre, 1 Windmühle, verſchie⸗ dene Draht⸗Siebe, 1 Ackerwalze, Feld⸗ und Landgeſchirr, verſchie⸗ dene Ketten, 1 Häckſel⸗ und 1 Rübenſchneidmaſchine in der Behaufung des Genannten öffent⸗ lich verſteigern. Ladenburg, den 20. März 1882. Bürgermeiſteramt. i A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Ein Knabe, welcher auf Oſtern ds. Js. aus dem Kreiserziehungshaus da⸗ hier entlaſſen wird, ſoll in Privatpflege untergebracht werden. Anmeldungen ſind diesſeits zu ma⸗ chen. 275 Ladenburg, den 4. April 1882. Der Armenrat: A. Huben. Bekanntmachung. 3 Schutz nützlicher Vogel betr. Nr. 1137. Wir ſehen uns veran⸗ laßt 45 § 2 der Verordnung Großh. Handelsminiſteriums vom 1. Oktober 1864 Reg. Bl. Nr. 56 Seite 737, wonach das Einfangen, Töten und Feilbieten der einheimiſchen Singvögel mit Einſchluß der Meiſen, Lerchen, Droſſeln, Amſeln und Staren, der Schwalben, Krähen, Spechte und ſonſt⸗ ige kleine Feld⸗ und Waldvögel, welche nicht zum Jagdwild gerechnet werden; desgleichen das Zerſtören ihrer Neſter, das Ausnehmen ihrer Eier und das Feilbieten letzterer; endlich das Auf⸗ ſtellen von Vorrichtungen jeder Art, zum Einfangen dieſer Vögel, als Netze, Vogelherde, Leimruten, Meiſenſchläge, Schlingen u. d. gl. verboten iſt, auf⸗ merkſam zu machen, mit dem Anfügen, daß Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot ſtrengſten beſtraft werden. e e den 4. April 1882. 8 Gemeinderat: 15 A. Huben. Brehm; Brehm. 5 3