1 l 4 40 * 1 1 EE ſchonung⸗⸗ kann ein ene, „oder Negt Sie d, der nicht wo wüte ig brauche! Hes, wo garnicht. oktor, Sie Sie nöhet ein falſchet ein Menſch, a der Ton Freunde!?“ Freunde ⸗ ele. Wos Anſprüche, würde, ſind t da; aber einen hohen „ der einen ke, ſein ei J. folgt.) Molitor, Na AI 1 Bekanntmachung. Nr. 4744. Nach den Beſtimmunge der Poſtordnung hat jeder Landbrief⸗ träger auf ſeinem Beſtellungsgange ein Annahmebuch mit ſich zu führen, wel⸗ ches zur Eintragung der ihm vom Publikum zur Weſterſendung übergebe⸗ nen Sendungen mit Wertangabe, Ein⸗ ſchreibſendungen, Poſtanweiſungen, ge⸗ wöhnlichen Packete und Nachnahmeſen⸗ dungen dient. Will der Auflieferer ſelbſt die Eintragung bewirken, ſo hat der Landbriefträger demſelben das Buch vorzulegen. Bei Eintragung des Ge⸗ genſtandes Seitens des Landbriefträgers muß dem Abſender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Über⸗ zeugung von der ſtattgehabten Eintrag⸗ ung gewährt werden. Im Intereſſe der ländlichen Bevöl⸗ kerung wird auf dieſe wichtige Einrich⸗ tung als Mittel zur Sicherſtellung des Publikums hiermit beſonders aufmerk⸗ ſam gemacht. Karlsruhe (Baden), 29. März 1882. Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirektor, Geheime Ober⸗Poſtrat: Heß. 1 1 * 2 e Nnkündigung. Nr. 967. ittwoch den 12. April d. J., vormittags 8 Uhr anfangend, läßt Okonom Joh. Michael Sommer hier 2 gute Ackerpferde, 5 Kühe und verſchiedene Okonomiegerätſchaften in der Behauſung des Genannten öffentlich verſteigern. Ladenburg, den 20. März 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. 8 Degenſchafts⸗ Verſteigerung. Auf Antrag der Beteiligten und mit obervormundſchaftlicher Ermächtigung werden die untenbeſchriebenen, zum Nachlaß der Zimmermann Andreas genſchaften am Dienstag den 14. April 1882, vormittags 10 Uhr, in dem Rathaus dahier öffentlich zu Eigentum verſteigert. Der endgiltige Zuſchlag erfolgt ſofort, wenn mindeſtens die Schätzungspreiſe geboten werden. f 1. gb. Nr. 606. Zwei Viertel, 4 Ruten Acker am Hochgericht, einerſeits Bürgermeiſter Althaus von Ilvesheim, anderſeits Andreas Trill, Tax 600 M. 2. 1 gb. Nr. 334. Drei Viertel, 2 Ruten Acker im Matzwaſen, einerſeits Tax. 1400 M. 3. Haus Nr. 295. Ein zweiſtöckiges Wohnhaus mit Zubehör, dahier im Neckarviertel, in der neuen Gaſſe ge⸗ legen, einerſeits kathol, Günthex'ſches Waſſenhaus, hinten Kronenwirt Joſef Beidinger, vornen neue Gaſſe, Torx a 4000 M. Ladenburg, den 22. März 1882. 9 Der Gr. Notar: i Weber. 8 . in freundliches Zimmer im erſten Stock ſogleich oder auf Oſtern zu vermieten bei Jab Engel, T.incher u. Laclierer. Brehm. Vogel I. Ehefrau, Agnes, geborene Weber von Ladenburg gehörigen Lie⸗ Martin Zehner, anderſeſts Schleichweg. Bekanntmachung. Die Beſchädigung der Telegraphenanlagen betreffend. g Die Reichs⸗Telegraphenlinien ſind häufig vorſätzlichen oder fahrläſſigen Beſchädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Jſolatoren mittelſt Steinwürfen ꝛc. ausgeſetzt. Da durch dieſen Unfug die Benutzung der Te⸗ legraphenanſtalten verhindert oder geſtört wird, ſo wird hierdurch auf die durch das Straßgeſetzbuch für das Deutſche Reich feſtgeſetzten Strafen wegen dergleichen Beſchädigungen aufmerkſam gemacht. Gleichzeitig wird bemerkt, daß demjenigen, welcher die Thäter vorſätz⸗ licher oder fahrläſſiger Beſchädigungen der Telegraphenlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieſelben zum Erſatze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs⸗Poſt⸗ und Telegraphenverwaltung werden gezahlt werden Dieſe Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen ſonſtiger perſönlicher Gründe geſetzlich nicht haben beſtraft oder zum Erſatze haben he⸗ rangezogen werden können; desgleichen wenn die Beſchädigung noch nicht wirklich ausgeführt, ſondern durch rechtzeitiges Einſchreiten der zu belohnenden Perſon verhindert worden iſt, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber ſoweit feſtſteht, daß die Beſtrafung des Schuldigen erfolgen kann. f Die Beſtimmungen in dem Strafgeſetzbuche für das Deutſche Reich auten: ö § 317. Wer gegen eine zu öffenlichen Zwecken dienende Telegraphen⸗ anſtalt vorſätzliche Handlungen begeht, welche die Benützung dieſer Anſtalt verhindern oder ſtören, wird mit Gefängnis von Einem Monat bis zu drei Jahren beſtraft. g § 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphen⸗ anſtalt fahrläſſigerweiſe Handlungen begeht, welche die Benutzung dieſer An⸗ ſtalt verhindern oder ſtören, wird mit Gefängnis bis zu Einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu neunhundert Mark beſtraft ꝛc. Karlsruhe, Baden, den 10. März 1882. b Der Kalſerliche Ober⸗Poſtdirektor Geheime Ober⸗Poſtrat: : f Heß. Beſchluß. Nr. 1019. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur Kenntnisnahme der hieſigen Ortseinwohner veröffentlicht. f f Ladenburg, den 25. März 1882. 1 Bürgermeiſteramt. 5 A. Huben. Alllaalholiſhe Gemeinde. e Palmſonntag den 2. April, nachmittags ½ 2 Uhr Gottesdienſt. Gründonnerstag den 6. April, morgens 7 Uhr Gottesdienſt mit Buß⸗ andacht und Kommunion. FKattunen. e 94 911 Ee A 8 . Ich habe noch 5— 6000 Meter Kattunen, die ich, um raſch damit zu räumen, ſehr billig abgebe. Dieſelben eignen ſich für Bettdecken, Bettüberzüge und ſonſt noch für Kleider und Jacken. Hch. Sternweiler. Für Konfirmanden empfehle eine hübſche Auswahl in neuen Kränzen, Taſchentücher Korſetts, Glacé, ſeidene und halbſeidene Handſchuhe, Kleidermoll, Pique, Stickereien, Spitzen, Rüſchen und ſonſtigen Artikeln. N 1 . J. Haſſelbac hh, vorm. D. Hirſch Wwe. Zeige hierdurch die Ausſtellung meiner 2 * Nad 4 5 N Modell-lä te ergebenſt an und lade zu deren Beſichtigung freundlich ein. tit 800 J. Haſſelbac . D. Hirſch Wwe. it 7 1 vorm. Beehre mich hierdurch ergebenſt anzuzeigen, daß zur Früh⸗ jahrsſaiſon nunmehr ſämtliche Neuheiten in Hüten, Blumen, Federn, Stoffen in reichhaltigſter Auswahl eingetroffen ſind. Sehr elegante RAodellhüte ſtehen von heute an zur Anſicht bereit. 5 Richtige Bezugsquellen und langjährige Erfahrung ſetzen mich in den Stand, allen billigen Anſprüchen Genüge leiſten zu können und lade ich zum Beſuche freundlichſt ein. n en * 8 e eee Samstag den 8. April 1882, a Dienstag den 4. April d. J., wird das Führen von 100 Kaſten I Gemarkung an die Wenigſtnehmenden s des Liegenf chaft - Verſteigerung. Auf Antrag der Beteiligten und mit obervormundſchaftlicher Ermächtigung wird am vormittags 9 Uhr, in dem Rathaus in Schriesheim die 125 ö zum Nachlaß des Landwirts Nalt⸗- haſar Wilhelm Nauer von Schries⸗ heim gehörige Hofraithe: N Ein zweiſtöckiges Wohnhaus ſamt Zubehör, in Schriesheim gelegen, vornen die gemeine Gaſſe, oben Wilhelm Bauer und Valentin f Back, unten Michael Fritz und Peter Moraſt, hinten Jakob Som⸗ mer und Philipp Ludwig Hart⸗ mann, Tax 5000 Mm öffentlich zu Eigentum verſteigert und entgiltig zugeſchlagen, wenn mindeſten?s der Schätzungspreis geboten wird. ö Ladenburg den 22. März 1882. Der Gr. Notar: 1 Weber. — Fuß rarbeit! Nr. 1038. vormittags 11 Uhr, Kies auf verſchiedene Feldwege hieſ. im Rathauſe hier öffentlich verſteigert. Ladenburg, den 28. März 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Bekanntmachung. Die Verhütung von Wald⸗ bränden betr. Nr. 11.747. Gemäß 8 368 Ziff R.⸗Str.⸗G.⸗B. und § 23 Ziff. 2 des P.⸗Str.⸗G.⸗B. wird hiermit ver⸗ fügt, daß für die Monate Mai bis Oktober d. J. das Rauchen in den Waldungen auf den Gemarkungen Schaarhof, Sandtorf, Sandhofen und Käferthal verboten wird. Zuwider⸗ handelnde werden — vorbehaltlich et⸗ waigee ſtrafrechtlicher Verfolgung wegen fahrläſſiger Brandſtiftung — polizeilich mit Geldſtrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Die Bürgermeiſterämter werden be⸗ auftragt, dies in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen Mannheim, 17. März 1882. Großh. Bezirksamt. 8 Weber. in Zimmer mit Zubehör auf Oſtern zu vermieten. Näheres in der Expedition. Harzer Kanarienvögel (Roller) Hahnen und Weibchen zu ver⸗ kaufen. 8 5 f V. Trippmacher. R Milchschweine zu haben bei Gohthepp, Tierarzt. Glereierfurben wobei man, beim färben keinen Topf zu beſchmutzen braucht, empſiehlt ö Th. Reinmuth.