1 Staaten: hres 8469, 0 nur „daß die Vereinig⸗ nn ſich jen⸗ eben oder o wird der has Einhall zäfte heben d die dies. hten, na⸗ lichen Pro⸗ oß werden, aus Phila⸗ New⸗Yorf gekommen zen Jahre. eldet, das iſche Ein⸗ has zurück lich ſtärker wien, wie⸗ Mai auf n. n Schorn⸗ inte es jn Am Nach⸗ bſt geputzt. r Backofen klicherweiſe n Schorn⸗ ben einge⸗ und raſch be. Eine Bei dem enen hatte elcher nun vird, wer⸗ Mitglieder Auguſt d. Sängerfeſte or Mohr undes ge⸗ 1 Oſtteich) Eduard? Der Gatte: r heutigen en.“ pfing von rlenſchnur. agte Sit. derte iht — — Münſchen Aufregung. auch ſeink en konnte, Elite der en und ſie ents. Sie t glänzend zordnungen ſie nannte du ſtrengt nmal einen tig und ſo in Kind,“ ge Eugenie er auf hef⸗ und ſo be⸗ liche „Du! ſchande füt ſo fänden 8 vr 0 Anſtündigung. Nr. 626. Die diesſeitige Verwalt⸗ ung verſteigert am Freitag den 31. ds. Mts. im Gaſthaus z grünen Haus in Mannheim vormittags um 9 Uhr: 9 Löcher voll Dickrüben von je 40 Centnern, welche auf dem Kollek⸗ turacker Gſt. Nr. 999 im Caſter⸗ feld auf der Gemarkung Neckerau eingegraben ſind und 51 Löcher Kartoffeln von je 20 Cent⸗ nern, welche ſich auf dem Kollek⸗ turgrundſtück im Speckſchlag auf der Gemarkung Sandhofen be⸗ finden. a Am Nachmittag um 2 Uhr: 125 Loſe Streu aus den Abteilungen II 2 und 4 der ev. Kirchenwal⸗ dungen auf der Gemarkung Kä⸗ ferthal. Der Steigſchilhing für die Dickrüben und Kartoffeln iſt alsbald bar nach Genehmigung der Verſteigerung, jener für die Waldſtreu gegen Bürgſchaft auf Martini 1882 zu entrichten. Nähere Auskunft erteilt Güterauf⸗ ſeher Georg Ludwig Weidner in Neckarau und Waldhüter Jakob Her⸗ bel III. in Sandhofen. Mannheim, den 24. März 1882. Evangeliſche Kollektur: Sauler. Bekanntmachung. Die Beſchädigung der Telegraphenanlagen betreffend. Die Reichs⸗Telegraphenlinien ſind häufig vorſätzlichen oder fahrläſſigen Beſchädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Iſolatoren mittelſt Steinwürfen ꝛc. ausgeſetzt. Da durch dieſen Unfug die Benutzung der Te⸗ legraphenanſtalten verhindert oder geſtört wird, ſo wird hierdurch auf die durch das Straßgeſetzbuch für das Deutſche Reich feſtgeſetzten Strafen wegen dergleichen Beſchädigungen gufmerkſam gemacht. . Gleichzeitig wird bemerkt, daß demjenigen, welcher die Thäter vorſätz⸗ licher oder fahrläſſiger Beſchädigungen der Telegraphenlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieſelben zum Erſatze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs⸗Poſt⸗ und Telegraphenverwaltung werden gezahlt werden Dieſe Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen ſonſtiger perſönlicher Gründe geſetzlich nicht haben beſtraft oder zum Erſatze haben he⸗ rangezogen werden können; desgleichen wenn die Beſchädigung noch nicht wirklich ausgeführt, ſondern durch rechtzeitiges Einſchreiten der zu belohnenden Perſon verhindert worden iſt, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber ſoweit feſtſteht, daß die Beſtrafung des Schuldigen erfolgen kann. f 1 Die Beſtimmungen in dem Strafgeſetzbuche für das Deutſche Reich auten: a § 317. Wer gegen eine zu öffenlichen Zwecken dienende Telegraphen⸗ anſtalt vorſätzliche Handlungen begeht, welche die Benützung dieſer Anſtalt verhindern oder ſtören, wird mit Gefängnis von Einem Monat bis zu drei Jahren beſtraft. 9 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphen⸗ anſtalt fahrläſſigerweiſe Handlungen begeht, welche die Benutzung dieſer An⸗ ſtalt verhindern oder ſtören, wird mit Gefängnis bis zu Einem Jahre oder mit Geldſtrafe bis zu neunhundertk Mark beſtraft ꝛc. Karlsruhe, Baden, den 10. März 1882. Der Kaiſerliche Ober⸗Poſtdirektor. Geheime Ober⸗Poſtrat: . Bekanntmachung. Die Verhütung von Wald⸗ bränden betr. Net. 11.747. Gemäß § 368 Ziff 8 des R.⸗Str.⸗G.⸗B. und § 23 Ziff. 2 des P.⸗Str.⸗G.⸗B. wird hiermit ber⸗ fügt, daß für die Monate Mai bis Oktober d. J. das Rauchen in den Waldungen auf den Gemarkungen Schaarhof, Sandtorf, Sandhofen und Käferthal verboten wird. Zuwider⸗ handelnde werden — vorbehaltlich et⸗ waiger ſtrafrechtlicher Verfolgung wegen fahrläſſiger Brandſtiftung. — polizeilich mit Geldſtrafe bis zu 60 Mk. odet mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Die Bürgermeiſterämter werden be⸗ auftragt, dies in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen. Mannheim, 17. März 1882. Großh Bezirksamt. ö Weber. Vekanntmachung. Die Vertilgung der Feld⸗ 5 mäuſe betr. Nr. 997. Zufolge Verfügung Gr. Bezirksamts vom 15. d. Mts. Nr. 11.388 hat der Gemeinderat unterm 17. d. M. die Anordnung getroffen, daß die Mauslöcher auf den Klees, Winterfrucht⸗ und Repsäckern hieſiger Gemarkung von den Güterbeſitzern zu⸗ zutreten oder zuzuſtampfen ſeſen. Das Geſchäft ſoll zunächſt von Ge⸗ wann zu Gewann vorgenommen wer⸗ den. Am Montag den 27. ds. Mts.“ ſoll dies im Diſtrikte zwiſchen der Weinheimer⸗Straße und der Schries⸗ heimer⸗Bach ſtattfinden. 150 0 Wir machen die Güterbeſitzer Darauf!“ aufmerkſam, daß gegen diej migen, welche dieſer Anordnung nicht Folge, leiſten, der meine trafend vorgegangen wird. ut. ö Ladenburg, den 24. März 1882. das weißt & Molitot F 9 zu haben bei Bürgermeiſteramt. A. Huben. A ucſchweine Jaſtoß v. Kenns. TTT Beſchluß. e 1 5 3 5 Nr. 1019. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur Kenntnisnahme der hieſigen Ortseinwohner veröffentlicht. a AQLadenburg, den 25. März 1882. NV 5 5 Bürgermeiſteraml. 3 8 A. Huben. Seit l. Marz bedeut. vergrössert ohne Preisaufschlag. 5 8 0 ebe ee ne u: 10 l . N 5 1 Neue fut kchünm preis pro Uuartal H. 3.50 ohne Postgebühr. 3 . 1 Nike Vorzüge der Neuen Bad. Landes-Zeitung: Täglich zweimaliges Erscheinen in je einem ganzen Bogen grössten Formats, wodurch die,, Neue Bad. Landes-Zeitung“ 1 in der Lage ist, alle Machrlonten stets (2 Stangen früne als jede nur eimnal täglich erscheinende Zeitung zu bringen. ö f f n Leitartikel. Special Telegramme. Reichs- l und Landtags- Berichte, fele graphische Kurs-, Produkten-, Waaren- und Haudels- Berichte der bedeutendsten Börsen- und Skapelplätzo. t 313 Haus- und Landwärthschaft. Theater, Kunst und Musik. 16 Ke Wöchentlich sechsmal ein Unterhaltungsblatt in Buchformat zum Binden mit interessanten- Original. 10 5 Komanen und Novellen. 5 0 8 f 2 vid ts Probenummern jederzeit gratis u. franco: f 1720790 Zweckmässigstes insertions-Organ * —— Wen roksche emplehle 8 ̃ 8 8 in Original- Pack 0 Chocohadang Cacas e eee Ladenburg bei Georg Löſch, Th. Reinmuth, C. L. Stenz. „Edingen „ Val. Röſinger. 11 „ Heddesheim „ J. F. Lang Sahn⸗ 6 f Schriesheim an J. M. Müller. 4 Haus- und Landwirthschaftliche Berichte. WI. amts Mannheim v. ſtellung des Tabaks wiegung im Rückſta Beſtimmung des 8 geſetzes aufmerkſam die Verwiegung des bis zum 31. März ſoll. Die genann zur Waage zu verb Bürgerm A. Hr Bekanntmachung. Zufolge Verfügung Gr. Hauptzoll⸗ jahr folgenden Jahres beendigt ſein 12 ten Tabakpflanze werden deshalb veranlaßt, ihren Tabak * unfehlbar noch im Laufe dieſer Woche N Ladenburg, den 26. März 1882. 25. d. Mts., Nr⸗ 2096, werden diejenigen Tabafpflanzer hieſiger Gemeinde, welche mit der Ge⸗ zur amtlichen Ver⸗ nde ſind, auf die 12 des Tabakſteuer⸗ gemacht, wonach Tabaks ſpäteſtens des auf das Ernte⸗ ringen. eiſteramt. ben. Brehm. Beleidigung als un Erklärung. Ich nehme hiermit die gegen Bar⸗ f bara Backenſtein von hier gemachten Bezüglich der Koſten bemerke ich, daß jeder Teil ſeine Anwaltskoſten und die Gebühren ſeiner Zeugen zu tragen wahr zurück. 2 Näheres in hat. Ladenburg, den 8. März 1882. Barbara Reinmuth. in freundliches Zimmer im erſten Stock ſogleich oder auf Oſtern zu vermieten bei . Jaſtob Engel, Tüncher u. Lackierer. ain Zimmer mit Zubehör auf HOſtern zu vermieten. der Expedition. Einen kräftig Lehrling sucht Kunst- & ek Laden burger „bst⸗ K Gehölz Baumschule. en, intelligenten 2 Handelsgärtner. 1 (Roller) Hahnen u kaufen. „ , Harzer Kanarienvögel nd Weibchen zu ver⸗ Trippmacher. zu haben sen Schöne Milchschweine Aaoßthepyx, Tierarzt. Gratis und fran Roſenthal'ſche Ein Wort an Alle, welche Französisch, Englisch, Ita- lienisch oder Spanisch wirklich sprechen lernen wollen. ko zu beziehen durch Verlagshandlung Teipzig. Gtößte Austvoh Preiſen empfiehlt Sirohhnk Lager. Herren- & Knaben- Hüte elegante fleueſte Facon, billige Preiſe. Herren⸗Strohhüte garnirt 1 M., Manns Nohrhüte 50 Pf. p. Stück. Knaben⸗ und Kinderhüte zu allen in 2 1 5 C. Kaſchug , ooo eee 8 2 8 5 — Sn