5 M e oder; k ewa 8 und gab Eines an 2 dane Koffer ihn min das 80d der nag c belangt z „ Schalſch Juwelſagz um das d zweit H 5 Gaston dg Paar gi en den hg N Gaston, W en, lich ee Schlüſek tel das 00 nicht zun t dos Abt k, abs ſee g ies. Noc ancisco wü quis Renee eles Count eſtalteten und 8. der Lehrern liche Schl Ifen zu d en Geldbell usüben, da imhſe ſtticte, Sochen die d gezwungen müſſen. aſſen werder, ſſen dürfen, ünſchenswer it nach Hau derſelben be⸗ können nut daß dies ge⸗ — rden, ſie bin gerochen u zu ſpit in h einen u Deiner Al, ſchaul, h wliche Brald⸗ z nicht, fach n 16 1 dagegen d, b Dich M bts einzuner auſe war fi untethtechen te und tine N. 5 em geöffne el los ber dai en ſoweft indheit, Ain dd ln alt und Ui b Mäfftfmächüng. Kommenden Dienstag den 24. ds. Mts., vormittags 11 Ahr, wird in der hieſigen Faſelſtallung ein der Gemeinde gehöriger fetter Rinderfaſel verſteigert. Schriesheim, 19. Januar 1882. Gemeinderat: Gaber. Acker- Verſteigerung. Montag den 23. d. Mts. vomittags 14. Uhr läßt Herr F. K. Morano in Mann⸗ heim folgende Grundſtücke hieſiger Ge⸗ markung zu Eigentum im Rathauſe hier öffentlich verſteigennn 1 gb. Nr. 407. cker auf der hohen Straße. 5 Ruten Acker in der mittleren Laden⸗ 3 Lab. Nr. 3108. 2 Viertel 36 Ru⸗ n Acker im Forſt, rechts des Rind⸗ Ladenburg, 20. Januar 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Almendverteilung. Nr. 222. Wir erſuchen die hieſigen Almendgenußberechtigten alle auf die diesjährige Almendverteilung bezüglichen Anmeldungen wegen Eintritt, Rang, Rücken u. ſ. w. am 23., 24. und 25. d. Mts., vormittags 10 — 12 Uhr zu machen, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß Anmeldungen außer der ge⸗ nannten Zeit nicht angenommen wer⸗ den und ſolche nach der feſtgeſetzten Friſt keine Berückſichtigung finden kön⸗ nen. Die Almendverteilung findet am Mittwoch den 1. Februar d. J., vormittags 9 Uhr, im Rathauſe ſtatt. Ladenburg, den 16. Januar 1882. Gemeinderat: A. Huben. Brehm. Vekanntmachung. Nr. 221. Das Gemeindeſteuerka⸗ taſter für 1882 iſt aufgeſtellt und liegt von morgen an 8 Tage lang zur Ein⸗ ſicht der Umlagepflichtigen im Rathauſe hier auf. Ladenburg, 16. Januar 1882. Bluürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. I. Vertilgung der Raupen betr. Nr. 138. Die Beſitzer von Obſt⸗ bäumen, Zierbäumen und Geſträuchern in Gärten und Höfen, auf Feldern u. Wieſen, an Straßen und Wegen, wer⸗ den gemäß 8 1 der Verordnung Großh. Handelsminiſteriunns vom 10. Oktober Vefannlmachung und Einladung. Nr. 224. Am Samstag den 21. d. M., vormittags 10 Ahr, findet im Rathausſaale eine Sitzung des Bürgerausſchuſſes ſtatt. Die Herren Mitglieder werden dazu, mit dem Erſuchen um pünktliches und zahlreiches Erſcheinen, eingeladen. 8 Gegenſtände der Tagesordnung ſind: Die Ausbleibenden haben Strafe zu gewärtigen. 1. Aufſtellung des 1882er Gemeindevoranſchlags, 2. Feſtſetzung der Tabakswaggebühr. Ladenburg, den 16. Januar 1882. Der Bürgermeiſter: A. Huben. 1 N 24 4 Brehm. Militürpfl In Gemäßheit des 8 56 der ichtigen, welche bei dem Erſatzgeſchäft Gffenkliche Aufforderun. Die Anmeldung zur Stammrolle betr. Erſatzordnung werden die des Jahres 1882 melde⸗ pflichtig ſind, aufgefordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: 3 Viertel 1 Rute „ 9 0 N nb. Nr. 3270/71. 3 Biere 14 2. 3. a) alle Deutſche, welche im legen, alſo im Jahre 1862 geboren ſind; b) alle früher geborenen Deutſchen, endgiltig, durch Ausſchließung, Ausmuſterung, ſatzreſerve oder Seewehr, Aushebung für einen Truppen⸗ oder Ma⸗ rineteil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatzbehörden von Wer die vorgeſchriebene Meldung Lade nburg, den 3. der Anmeldung ausdrücklich entbunden hinaus zurückgeſtellt wurden. Die Anmeldung erfolgt bei dem dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Jahre 1882 das 20. Lebensjahr zurück⸗ über deren Dienſtpflicht noch nicht Überweiſung zur Er⸗ oder über das Jahr 1882 Gemeinderat desjenigen Ortes, an Hat er Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Auslaud liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. Iſt der Militärpflichtige von dem Orte wo melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung „Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. und Vorname des Pflichtigen, deſſen Geburts⸗ Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Gewerbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, Sofern die Anmeldung nicht am ſie ſoll enthalten: Zu⸗ ort, Geburtsjahr und Stand, ſodann Name, ſowie ob dieſe leben oder tot ſind. Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugnis vorzulegen. er ſich nach Ziffer 2 zu Lehr⸗ zur Anmeldung. Februar l. J. zu geſchehen, Bei wieder⸗ holter Anmeldung müſſen die Looſungsſcheine vorgelegt werden. unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Januar 1882. Gemeinderat: 00 Danksagung. Schwiegervater Theobald Götzelmann ſprechen wir hiermit unſern innigſten zur letzten Ruhe begleiteten, Dank aus; insbeſondere danken wir Hr. Allen denen, welchen unſern lieben Gatten, Vater und Pf. Kurzenberger für die troſtreiche Grabrede und dem verehrlichen Geſangverein für den erhebenden Geſang. Ladenburg, den 18. Januar 1882. 70 Die trauernden Hinterbliebenen. Perlmutterknöpſe in weiß & farbig, feinſtes Wiener⸗Fabrikat, empfehle zu ſehr billigem Preiſe Reg. Freitag. 1864, R.⸗Bl. Nr. 56 Seite 337 auf⸗ gefordert, die bezeichneten Bäume und 1 Geſträuche bis längſtens 1. Februar reinigen und letztere zu vertilgen. dieſes Jahres von Raupenneſtern zu 5 Die Säumigen haben nebſt der ge⸗ 3 ſetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß die ihnen obliegenden Arbeiten auf ihre Koſten durch Dritte zur Ausführung gebracht werden. Ladenburg, den 10. Januar 1882. Blürgermeiſteramt. Für Illaskenkosfüme empfehle mein wohlausgeſtattetes Lager 7 in Gold- & Silber- ſpitzen, Franzen, Korralen, Litzen, Hternen, Anker, Fiſchen, Blumen, Flittern etc. Diurch direkten Bezug einer ſehr leiſtungsfähigen Fabrik lun 12 beſonders billige Preiſe ſtellen. n N. Freitag. Bekanntmachung. Das Eismachen im Mühlbach wird hiermit unterſagt. Zuwiderhandlungen gegen dieſes Ver⸗ bot haben Strafe bis zu 10 Mark zur Folge. Ladenburg den 10. Januar 1882. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Haus verkauf. 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