le, welcher sen lſaß in Trauer“ inzende Geſchüſte ſſtiſche Staatsan. wies in der öf⸗ er Geliebte dieset cher Soldat ſei. freunde, brachen t.) Neposkinos n. Albanien und der ſich ſogar in Provinzen eigene 1 Kaufmann aus Fremder dort an⸗ terrichten müſſen. hon ſeit Jahren dieſer Zeit auch erſpart, die er arre aufbewahrte. Banditen, einer pa, tiven Schatzkam⸗ Vochen hatte nun eines anderen ſſen, nach Epirus nahm jedoch die eliebten, der bei ſoll, und dann ſich. Neposkinos, ſetzen wollte, iſt ſchule.) Klara chfliegen die Luft ufblühenden Blu⸗ Relchen. — Leh⸗ Stelle! (Anna Was hat die na: Sie hat bei n wir nicht. or dem Soldaten⸗ ehr wohlhabenden r nächſten Umge⸗ gehoben worden lt werden ſollte, n Soldatenſtand im erſten Stock⸗ erſtraße belegenen gerlin durch ein Der Lebensmüde teinſtufe und ver⸗ er beſinnungs⸗ nen nur noch ſeht inglückliche wurde ordert, woſelbſt er nde ſeinen ſchwe⸗ hatte der Italie⸗ zornen Venetianer amer Weiſe ſprach l ſogar einigemal Schweizer. Mit des Redens det wieg, ſorach det lekt: „Ich danke ten, das mir ein it. Ich bin nicht meint, und nicht den. Ich erwarte langer Weile ſehe da drüben an.“ isgeredet, ſo tea Alter in's Zelt dem jungen Mann. Mund zum Reden r, und da ſchien vote Anrede, dann eſucht, Herr Grof; vir.“ junge Mann und ſtalt, für die 105 er Haltung aus“ rer Luca n hinaus. . Fre 27 nen wiegt tau“ wußte kein Korb- u. Vandweiden⸗ Verſteigerung. Nr 3747. 95 Montag den 14. d. Mts., vormittags 11 Ahr, läßt die Gemeinde das diesjährige Er⸗ trägnis an Korb⸗ und Bandweiden in dem Rathauſe hier loosweiſe öffentlich berſteigern. Ladenburg, den 11. November 1881. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Main-Neckar- Mahn. Samstag den 12. November d. 3. werden auf den Stationen Ladenburg und Friedrichsfeld ca. 1400 Stück alte Eiſenbahnſchwellen und Abfallholz loos⸗ weiſe au den Meiſtbietenden verſteigert. Beginn der Verſteigerung in Friedrichs⸗ feld um ¼8 Uhr, in Ladenburg um ½10 Uhr vormittags. Die Beding⸗ ungen werden vor der Verſteigerung bekannt gegeben. Darmſtadt, 8. November 1881. Der Eiſenbahn⸗Baumeiſter: Dittmar. Bekanntmachung. Die Unterſtützung aus dem Aaallgemeinen Lehrgelderfond be⸗ treffend. Nr. 45,872. Die Gemeinderäte des Bezirks werden veranlaßt, etwaige Ge⸗ ſuche um Unterſtützung aus dem allge⸗ meinen Lehrgelderfond binnen 14 Tagen mit gutächtlichem Antrag anher einzu⸗ ſenden. Mannheim, den 1. November 1881. 5 Großh. Bezirks⸗Amt. Engelhorn. 5 ee Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntnisnahme veröffentlicht. 4 Ladenburg, 7. November 1881. 5 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. pflichtigen Tabaks betr. Nr. 6827. A. Wir bringen hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntnis, daß im hieſigen Tabaksſteuer⸗ Bezirke für das Steuerjahr 1881/82 in folgenden Or⸗ ten ſtändige Verwiegungsſtellen in Thä⸗ tigkeit treten: Scandhofen, zugleich für Schaarhof And Sandtorf; Käferthal; Wallſtadt; Feudenheim; Ilvesheim; Ladenburg; Neckarhauſen, Schriesheim, Heddes⸗ heim, zugleich für Mutzenſturm, Neutzenhof und Straßenheim; Leutershauſen; Groß⸗ ſachſen; Hohenſachen; Lützelſach— ſen; Weinheim; Sulzbach; Hems⸗ bach; Laudenbach. annheim, den 1. November 1881. Großh. Hauptzollamt. Baumann. Acker Verpachtung. Nr. 3717. Auf Antrag des Pri⸗ vatmannes Herrn Konrad Höfer hier werden Montag den 14. November l. J., nachmittags 2 Ahr anfaugend, in der Wirtſchaft „zum Hir ſch“ hier circa 28 Morgen Ackerland auf mehr⸗ jährigen Zeitbeſtand öffentlich verpachtet. Ladenburg, 7. November 1881. Bürgermeiſteramt. Brehm. gekunntnachun Nr. 46,069. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Beſchluß des Bezirksrats vom Heutigen für die Neuanlage und Haupt⸗ repergturen von Bierpreſſionen folgende Beſtimmungen zur Anwendung zu kommen haben: f Zuſatz⸗Beſtimmungen der ortspolizeilichen Vorſchriften an Bierpreſſionen bei Neuanlagen und größeren Reperaturen. § J. Die zur Preſſion verwendete Luft, muß dem Freien entnommen werden und zwar von der Straße in einer Höhe von mindeſtens drei Meter über dem Boden. Eine Ausnahme hiervon zu Gunſten eines größeren offenen Hofraumes, kann unter der Bedingung geſtattet werden, daß der Luftkeſſel nicht im Keller, ſondern an einem geeigeten Orte im Freien aufgeſtellt iſt, oder die Luft aus einer Höhe entnommen wird, welche genügende Garantie für deren Reinheit bietet. i f 8 2. Zwiſchen der Luftpumpe, wenn ſolche geölt wird und dem Windkeſſel, iſt ein Apparat einzuſchalten, der das von der Luftpumpe fortge⸗ führte Ol auffängt und ermöglicht, das am Boden angeſammelte Schmieröl durch einen Hahnen abzulaſſen. § 3. Ebenſo muß ein ſog. Luftfilter, kurz ehe die Luft in den Wind⸗ keſſel geht angebracht werden. Derſelbe beſteht aus einem Behälter, welcher Salicyl⸗Watte, Holzkohlenpulver oder ähnliche Stoffe enthält. § 4. An dem Luftkeſſel muß der Kopf zum abſchrauben eingerichtet und am tiefſten Teile ein Ablaßhahnen angebracht ſein. Der Keſſel muß ſrei daſtehen. § 5. Sämtliche Leitungsröhren, ſowohl für Bier, als auch für die Luft, dürfen nur aus reinen Zinnröhren hergeſtellt werden. Die Verwendung von Bleiröhren mit innerer Zinnwand oder auch Bleiröhren ganz verzinnt, iſt ebenfalls unterſagt. Ebenſo ſind die ſog. Kühlchlinder verboten und die Meſſingröhren an den Stechhahnen müſſen gut verzinnt ſein. In die Bier⸗ leitung iſt eine Glasröhre von 0,3 Meter einzuſchalten. Die Verbindungen dieſer Einſchaltung müſſen plombiert werden. Alle Rohrverbin dungen find durch ſog. Überwurfmuttern herzuſtellen. § 6. Sämtliche Leitungen müſſen ſtets rein gehalten werden, und der Zapfzahn ſo eingerichtet ſein, daß der Reinigungsſchlauch leicht angebracht werden kann. g § 7. In der Nähe des Zapfhahnen iſt ein Manometir anzubringen und darf der Luftdruck in dem Windkeſſel ſich auf höchſtens einer Atmoſphäre beſchränken. — Ausnahmen hiervon machen Wirtſchaften in höher gelegenen Stockwerken und hat das Maximum des Luftdrucks für jeden einzelnen Fall jeweils der amtliche Sachverſtändige feſtzuſtellen. § 8. Bei den Koblenſäureapparaten fällt die Sorge für die Reinheit der Luft weg. Dagegen haben die übrigen Vorſchriften in Bezug auf das Material, der Leitungen und der Reinhaltung genannter Apparate ebenfalls zu gelten. § 9. Die Bierpreſſionen müſſen wöchentlich mindeſtens einmal unter Dampfdruck gereinigt werden, und iſt die Reinigung jeweils von dem hierzu ernannten Kontrolleur in ein Reviſionsbuch einzutragen und abzuſtempeln. — Ebenſo müſſen die Windkeſſel viermal pr. Jahr unter der Kontrolle des amtlichen Sachverſtändigen geöffnet und gereinigt werden. § 10. Borſtehende Beſtimmungen ſollen anläßlich der Genehmigung von Wirtſchaftsgeſuchen an den Bezirksrat für Neue Bierpreſſionen und Haupt⸗ reparaturen zur Anwendung kommen. § 11. Die Preſſionen ſowohl als die betr. Keller ſtehen fortgeſetzt unter Kontrolle des amtlichen Sachverſtändigen, welcher für ſeine Begutacht⸗ ungen je nach Zeitaufwand von der Polizeibehörde eine für den beſonderen Fall feſtzuſetzende Entſchädigung von dem Wirte zu beanſpruchen hat. Mannheim, den 31. Oktober 1881. Großh. Bezirks⸗Amt. Weber. Teubner. 7 8 Sonntag den 13. November, vormittags 11 Uhr Gottesdienſt. Ladenburg. Um irrigen Meinungen entgegenzutreten und Mißverſtändniſſen vorzu⸗ beugen, bringen wir zur Kenntnisnahme der hieſigen Einwohnerſchaft, daß die Alarmierung der Feuerwehr bei einem in hieſiger Stadt ausgebrochenen Brande durch Sturmläuten, Signalblaſen und Trommelſchlag erfolgt. Das Alarmzeichen bei einem in einer auswärtigen Gemeinde ausge⸗ brochenen Brande beſteht lediglich in Hignalblaſen. Ladenburg im November 1881. I Das Kommando: Hartmann. Pelus che für d tel zu verzieren, 130 em. breit, per Meter von Mk. 6.50 an, ſowie Mantelſchließen & Mantelänöpfe empfiehlt . . J. Haſſelbach. Katzenmaier. Liegenſchaft - Verſteigerung. In Folge richterlicher Verfügung wird am Montag den 28. November 1881, Vormittags 9 Ahr, in dem Rathhaus in Schriesheim der der Pfläſterer Chriſtoph Kaiſer Ehefrau in Ladenburg gehörige, in der Gemarkung Schriesheim gelegene Ein Viertel 6 Ruthen Acker am Loosgraben, unter den Wieſen, einerſeits Andreas Hölzel, anderſeits Johann Sommer, Tax 425 M. öffentlich zu Eigenthum verſteigert und endgiltig zugeſchlogen, wenn mindeſtens der Schätzungspreis geboten wird. Ladenburg den 24. Oktober 1881 Der Vollſtreckungsbeamte: Großh. Notar Weber. Kiegenſchaft-⸗ Verſteigerung. Auf Antrag der Betheiligten und mit obervormundſchaftlicher Ermächtigung wird der zwiſchen der Wittwe und den Kindern des Zimmermanns Tudwig Vogel II. von Ladenburg gemein⸗ ſchaftliche Lgb. Nr. 2316. Ein Viertel, 21 Ruthen nürnberger, oder 1 Vier⸗ tel 59 Ruthen, 85 Fuß bad. Maß Acker auf den Weinheimer Weg ziehend, neben Kollectur Mannheim und Cavallini Erben, TB 600 M. in dem Rathhauſe dahier am Samstag den 19. November 1881, Vormittags 9 Ahr, öffentlich zu Eigenthum verſteigert und endgiltig zugeſchlagen, wenn mindeſtens der Schätzungspreis geboten wird. Ladenburg, den 4 November 1881. 5 Großh. Notar . * N 9 8 . Weber. 17 Haushaltungsſchule im Marthahanſe zu Mannheim. Un⸗ terweiſung in den gewöhnlichen Haus⸗ geſchäften, Hand⸗ und Zimmerarbeiten, im Waſchen, Bügeln und der einfachen Küche, ſowie in den Lehrgegenſtänden der Fortbildungsſchule. Koſtgeld vier⸗ teljährlich 40 Mark. Anmeldungen bei der Vorſteherin des Marthahauſes U 1, 14, Fräulein Klee, die auch wei⸗ tere Auskunft erteilt. 8 Mannheim, im Oktober 1881. Der Vorſtand. — * bin ich für „Sehr dankbar die Zuſen⸗ dung der kleinen Schrift: „Ur⸗ teile aus ärztlichen Kreiſen“, denn ich erſehe daraus, daß es vielfach ſelbſt für Schwerkranke noch Hilfe gibt, wenn nur die richtigen Mittel zur Hand ſind.“ So und ähnlich lautende Briefe laufen faſt täglich ein und ſollte daher jeder Leidende dieſe kleine Broſchüre bei Richter's Verſags⸗ Anſtalt in Leipzig beſteſlen, um⸗ ſomehr, als die Zuſendung der⸗ ſelben koſtenlos erfolgt.