Juriſtenlag in Dresden 1861, auf den deutſchen Proteſtantentagen in Eiſenach, Neuſtadt, Bremen und Berlin, und auf den badiſchen Generalſynoden von 1867 und 1881. Die bekannteſten ſeiner Schriften ſind: Allgemeines Staatsrecht — Deut⸗ ſches Privatrecht — Die neuen Rechtsſchulen der Juriſten — Geſchichte des allgemeinen Staatsrechts und der Politik — Das moderne Kriegsrecht — Das moderne Völkerrecht — Deutſche Staatslehre für Gebildete — Politik als Wiſſenſchaft u. (im Verein mit Brater) Deutſches Staatswöͤrterbuch Wien, 21. Okt. Dem angekündigten Beſuch des Königs von Italien zu Wien wird am 27. Oktober entgegengeſehen. Paris, 22. Okt. Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Tunis machte Oberſt Laroque geſtern einen Angriff in der Richtung auf Ouedteſa und ſchlug die feindliche Kavallerie zurück, von der 200 Mann fielen, während der größte Teil der übrigen Mannſchaft gefangen wurde. Ein tuneſiches Korps unter Ali Bey deckt die Waſſerleitungen von Zaghouan. Die für Tebeſſa beſtimmte Kolone unter dem General Forgemol ſetzt ihren Marſch fort, ohne auf Wiederſtand zu ſtoßen. Tunis, 24. Okt. Die tuneſiſchen Soldaten unter Ali Bey's weigern ſich, zu marſchieren und Ali Bey nach Tunis zurückkehren zu laſſen. Mehrere Meuterer wurden ſofort niedergeſchoſſen. Es ſind Verſtärkungen abgegangen, um im Lager Ali Beh's die Ordnung wiederherzuſtellen, Verſchiedenes. * Ladenburg, 22. Okt. (Zur Generalſy⸗ node der evang. Landeskirche.) 13. öffentliche Sitzung vom 20. Oktbr. Zunächſt kam die Verſchmäh⸗ ung der Taufe und kirchlichen Trauung betr., ein Antrag, der von Baumeiſter und Ge⸗ noſſen geſtellt und zur Beratung an die Kommiſſion zurückverwieſen war, zur Verhandlung; derſelbe, welcher lautete: „die Generalſynode möge den Ober⸗ kirchenrat um Vorbereitung eines Geſetzesentwurfs erſuchen, wonach die hartnäckige Verſchmähung der kirchlichen Trauung oder der Taufe eines Kindes den Verluſt des kirchlichen Stimmrechts nach ſich zieht und ungetaufte Perſonen nicht Mitglieder der Landeskirche ſein können“, wurde abgelehnt; da⸗ gegen folgender Antrag der Kommiſſionsmehrheit angenommen: i „Die Generalſynode ſpricht ihre Anſicht dahin aus, daß die hartnäckige Weigerung, den Segen der Kirche zur ehelichen Verbindung zu fördern und anzunehmen, oder die hartnäckige Verweigerung der Kindertaufe, inſofern eines oder das andere aus Gründen und unter Umſtänden erfolgt, welche Ver⸗ achtung der Religion darthun unter den im 8 14 Ziffer 5 der Kirchenverfaſſung bezeichneten, die kirch⸗ chen Behörden zum Ausſchluß von dem Stimm⸗ recht berechtigten Thatbeſtand enthalten iſt. Sie iſt ferner der Anſicht, daß die erhaltene Taufe zu Folge der Grundlehren des Chriſtentums, welche für unſre ev. prot. Landeskirche in 89 der Kirchenordnung (Beilage zu der Unionsurkunde) ihren beſtimmten Ausdruck beſitzt, die Bedingung ſt, unter der allein Jemand ſich als Mitglied der kirchlichen Gemeinſchaft betrachten und ſich insbeſon⸗ dere zur Mitgliedſchaft der ev ⸗prot. Kirche bekennen kann, daß es daher in zweifelhaften Fällen der rchlichen Behörde obliegt, ſich darüber in geeigneter Weiſe zu verläſſigen, bevor ſie die Zulaſſung zum Stimmrecht ausſpricht. a Die Generalſynode ſtellt dem Oberlirchenrate anheim, in Hinſicht auf dieſe Punkte eine Belehrung an die hier in Frage kommenden kirchlichen Behör⸗ den zu erlaſſen.“ . Einen weiteren Gegenſtand der Tagesordnung bildete der Bericht der Verfaſſungskommiſſion über die Geſetzvorlage, die Einkommens verhält⸗ niſſe der ev.⸗prot. Pfarrer bett,, dieſelbe wurde mit einer Kommiſſionsveränderung angenom⸗ men; die beiden Artikel heißen: f Art. 1. Das Geſetz vom 8. Dezember 1876 bleibt, ſoweit der Vollzug derſelben innerhalb der ſtaatlichen Geſetzgebung ermöglicht iſt, in Geltung. 5 Art. 2 Wo ein beſtimmter Anſchag des Ein⸗ kommens der Pfarrſtellen in Betracht zu kommen hat, ſind die auf Grund des Geſetzes vom 8. De⸗ zember 1876 gefertigten Einkommensberechnungen in Anwendung zu bringen. 5 In der Nachmittagsſitzung wurde über die Bitte der ev. Stadtgemeinde Pforzheim: „aus Stadt ſondere Vertretung in der Generalſynode zuzuer— kennen“, verhandelt. Der Antrag: „Beide Petitionen dem Oberkirchenrate em⸗ pfehlend zu überweiſen, mit dem Erſuchen, der Pe⸗ liton bei der allgemeinen Umgeſtaltung der Wahl⸗ bezirke zu willfahren“, wurde angenommen. 14. öffentliche Sitzung vom 21. Oktober. Eine Bitte der Evangeliſchen in Neuſtadt „bei An⸗ ordnung einer Landeslirchenkollekte berückſichtigt zu werden? wird dem Oberkirchenrate zur Kenntnis- nahme überwieſen. — Hierauf wurden die Wahlen in den Generalſynodalausſchuß vorgenommen; die meiſten Stimmen fielen auf die Geiſtlichen Dekan Viſcher und Dekan Bähr und auf die Weltlichen Stein und Landesgerichtspräſident von Stöſſer. Damit war die gegenwärtige Tagung zu Ende. Oberkirchenratspräſident v. Stöſſer hielt noch eine Anſprache und erklärt im Auftrage Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs die Generalſynode für ver⸗ tagt. Nachdem Stadtpfarrer Läugin dem Präſi⸗ denten für die gerechte und umſichtige Leitung den Dank der Synode ausgeſprochen, ſpricht der 1 Präſident Bluntſchli ein ſchönes, erprüfendes Ab⸗ ſchiedswort, welches Liebe, Friede und Verſöhnung atmete, nicht ahnend, daß er wenige Stunden nach⸗ her nicht mehr den Lebenden beigezählt werde. Auf dem Wege zum Schloſſe, wohin er mit den übrigen Mitgliedern des Bureaus von Sr, Königl. Hoheit dem Großherzog um 12 Uhr zur Audienz beſchieden war, wurde er vom Schlage betroffen und ſtarb, obgleich ſchnelle Hülfe bereit war, das fliehende Leben zu retten, kurze Zeit darauf. Wer dieſen Mann, welcher über Deutſchlands Grenzen hinaus eine Berühmtheit erlangt hatte, deſſen Wirken „nicht blos einem Volke, ſondern der Menſchheit angehörte“, näher kannte, weiß den gro⸗ ßen, ſchweren Verluſt wohl zu würdigen. B. Ladenburg, 25. Okt. Zur Beachtung der Wähler bei der, am nächſten Donnerstag, von morgens 10 Uhr, bis abends 6 Uhr ſtatt⸗ findenden Reichstagswahl, machen wir darauf auf⸗ merkſam, daß nur diejenigen zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Liſten aufgenommen ſind. Wahlberechtigt ſt jeder Deutſche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundes⸗ ſtaate wo er ſeinen Wohnſitz hat. Für Perſonen des Soldatenſtandes, des Heeres und der Marine, ruht die Berechtigung zum Wählen ſolange als die⸗ ſelben ſich bei der Fahne befinden. Von der Berechtigung zum Wählen ſind aus⸗ geſchloſſen: 1. Perſonen, welche unter Vormundſchaft oder Kuratel ſtehen. g 5 2. Perſonen über deren Vermögem Konkurs oder Fallitzuſtand gerichtlich eröffnet worden iſt und zwar während der Dauer dieſes Konkurs⸗ oder Fallitverfahrens. 3. Perſonen, welche eine Armenunterſtützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre be⸗ zogen haben. 4. Perſonen, denen inſolge rechtskräftigen Erkenntniſſes der Vollgenuß der ſtaatsbürgerlichen Rechte entzogen iſt, für die Zeit der Entziehung, ſofern ſie nicht in dieſe Rechte wieder eingeſetzt ſind. Iſt der Vollgenuß der ſtaatsbürgerlichen Rechte wegen politiſcher Vergehen oder Verbrechen entzogen, ſo tritt die Berechtigung zum Wählen wieder ein, ſobald die außerdem erkannte Strafe vollſtreckt oder durch Begnadigung erlaſſen iſt. Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unterſchrift ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinen äußeren Kennzeichen verſehen ſein. Die Stimmzettel ſind außerhalb des Wahllo⸗ kals mit dem Namen des Kandidaten, welchem der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung (Druck) zu ver⸗ ſehen. Die Wahl iſt direkt. Sie erfolgt durch abſolute Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreiſe abzugebenen Stimmen. Stellt bei einer Wahl eine abſolute Stimmen⸗ mehrheit ſich nicht heraus, ſo iſt nur unter den 2 Kanditaten zu wählen, welche die meiſten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entſcheidet das Los. — Karlsruhe, 22. Okt. Die Todten⸗ feier Bluntſchli's fand am nachmittag um 5 Uhr Söhnen des Verſtorbenen waren noch anweſe Freiherr von Ungern⸗Sternberg, die Miniſter, Abgeordnete, hohe Leiche wird heute Morgen findet die von Baden traf nach einem Telegramm der 3.“ heute morgen hier ein und nahm im „5 Kontinental“ Wohnung. Feierlichkeiten in Karlsruhe ſprach man bon alsbaldigen den. 6 5 dieselbe nahe bevorſtehe, und zwar mit der Prinz Hilda von Naſſau, f von Naſſau aus deſſen zweiter Ehe mit der Prig⸗ zeſſin Adelheid von Anhalt. f iſt am 5. November 1864 zu Bieberich. gebote Die Wahl des Erbgroßherzogs wird als eine lehig⸗ lich aus perſönlicher Zuneigung hervorgegangen bezeichnet. Staatsbeamte und Geiſtlſche Nacht nach Heidelberg ger Beerdigung ſtakt. — Paris, 19. Okt. Der Erbgroßher — Karlsruhe. Während der Hochze Verlobung des Erbgroßherzogs don Jetzt meldet man der „Kreuz⸗Zig.“, einzigen Tochter des Herzogz Die Prinzeſſin Hildg — Laut der Dampfboot „Germania“ mit 1 ſeit Eröffnung Ganzen bereits über erkannte gegen Braun 2 Jahre 7 Monate Zucht haus, gegen Brender und Dawe 2¼ Jahre, cobi 2 ½, Chriſtopei u. tenſteiger 1½ Jahre, auf drei Monate Geſängnis. terſtraat und Legel wurden fre geſprochen. — London, 21. Okt. „Lloyd“ der Niederlande“, Amſterdam, brach am 4. öſtlicher Länge. von 6 Booten keine Nachricht. — Eine gewiß nur ſchreibt die „Rh. u. Ruhrztg. der Schuldiener Buhlmann in Oberhauſen. ſelbe feierte nämlich zum zweiten Male ſeine Hochzeit. Der jetzt 83 Jahre alte ſeine erſte Frau, mit der er genanntes . durch den Tod verloren und ſich dann ſpäter wi der verheiratet. Heute waren nun floſſen, ſeitdem Gattin zum Traualtare geführt. — Ein Düſſeldorfer Tagen einen Schinken aus a geſchickt. Die Verpackung beſtand wie gewöhnl genäht war. Wie erſtaunte der Empfänger, als die Stelle mit Papier wieder ausgefüllt war. Pfund des Gewichts fehlten. Der Betreffende bei der Eiſenbahnverwaltung Beſchwerde erhoben. 4 (eine Gerichtsſzene). kein Mord, Herr Präſident, ſondern mord. — Präſident: Wieſo? — Angeklagter; ſagte immer, er wolle ſich töten, aber es fehle ih mordet. — Präſident: Warum haben Sie ih aber ſeine Uhr genommen? — Angeklagter; er ſie nicht mehr gebraucht hat. zur Bauersfrau: — Bäuerin: Nichts als Hühnerſuppe, Herr Doktor verordnet haben. — Doktor; wie habt ihr denn die Hühnerſuppe gemacht Bäuerin: Zwei Hände voll Heublumen, a dazu gethan, wie man für die jungen Henneln Hühnerſuppen macht; net, aber's ſollt ja Hühnerſuppe ſein. — Bremen, 23. Okt. liche Rettungsboote der Nordſeeſtationen in Te keit geweſen; an dieſem Tage ſind 38 Perſon Rettung Schiffbrüchiger gerettet worden, ſtatt. Der Großherzog wohnte ihr bei. Prälat Pforzheim und 4 Landorten eine beſondere Diözeſe zu bilden“ und über deren Petition „ihr eine be Doll hielt die Trauerrede, in der er das geſegnete ſtorbenen etonte. Auſſer den beiden Redaktion, Druck und Verlag von Wucherer & Mol Ladenburg „Bonner Ztg.“ paſſierte daz iber 300 Auswandeker Bonn. Die Köln-Düſſeldorfer Dampfboote haben ihrer Fahrten in dieſem Jahre im 20 000 Auswanderer befördert, und jetzt ſind noch große Trupps zur Beförderung angemeldet. — Leipzig, 21. Okt. (Hochverratsprozeß gegen Brender und Genoſſen.) Das Reichsgerſcht Ja⸗ Peſchmann 2 Jahre, Lich⸗ Boll und Dillich 1 Jaht Zuchthaus, gegen Metzkow auf 2 Jahre, Mahr Baum, Chriſt, Wa⸗ Eine Depeſche des aus Aden ſagt: Der Dampfer „König auf der Fahrt von Batavia nach Oktober den Schrauben⸗ ſchaft und kenterte am 5“ ſüdlicher Breite und 64 38 Perſonen wurden gerektek; mit 175 Perſonen hat man noch ſelten vorkommende Feier, 4, beging am 14. Ot ſülderge Greis hatte Feſt begangen, 25 Jahre ver⸗ der Jubilar zum zweiten Male eine Bürger erhielt vor einigen Weſtfalen per Bahn zu⸗ aus einem Tuche, welches um den Schinken eum bei der Lostrennung der Emballage wahrnahm, daß das Magerfleiſch des Schinkens unn n wei 9 Angeklagter: Es wal ein Selbſt⸗ Er der Mut dazu Da habe endlich ich ihn geſel hf Wei 1 (Aus der Londpraxis eines Arztes.) Doffor Euer Mann iſt ja heut ſchlechter — was habt ihr ihm zu eſſen gegeben die de Ia 18 Haber und dann an Löffel Mehl hab ich auch noc g'ſchmeckt hats ihm freilic Während des or kanartigen Sturmes am 15. Okt. ſind faſt nt durch Rettungsböte der deutſchen Geſellſchaft z Iminiſeriun⸗ gat, die beze 5 bis lär I dete bon en und letzter u Säumigen aachen Strafe zu zun obliegenden in durch Drit faut werden. aburg, den! Bürgern 1 6 1 Rekann Den käufer u Schller Au. 42924. 2 mung von 9. 9 unh verfügt, daß Alz, Fottbildur Alt, ſowie den S Den uh zum Be et waren e unbedi. Mang der Fe unterſa e ftelokale adehandlt a wiß 8 1 Huf. . Nitgerme 8 kahn Witter dag de Polizei Aachen Auuheim, der Großh 2 0 er . 9592. ö haun zu de hie alt N Amburg, d Burt A N . lie Wohr We dan 0 — 0 No Aderm a1 cdene d 500 J 100 80 1 0 1 9 e