zähe von St, eſene Uberhängn ite eine darung ſich zwei best zöwohl man zit ten fot oder mn. ollen drei Woch begonnen. n herabgefalem ichen der beide em Friedhofe keten, daß ſie an folgenden Ta s vorliegende c enopfer hat de Küſte gefordeſ wütete, ſcheiler beſindliche Abe Rebin, und ben zannſchaſt rettet e von Northun⸗ ind Hannah ar on 600 Tonne fand ein Wellen den Untergan aus etwa 20 In Ehemalß 80 Fiſcher. als mehrere bun tete Schiffbrüßz en vermißt un d Maus unte Alexander III. ſerliche Schlöſſe, Rußlands beff⸗ ngsanſtalten um⸗ chlöſſern befinde der Krim un am Vorabend rfüllten iſraellſ⸗ k in Folge da imen. An den die Menſchn⸗ ungen, darum In der Gegend onntagsjäger ein r ſtehendes Pfau darauf und traf kt und ſo for⸗ g“ zu dem Vor. drolligere“ Jagd chützen vermeßt ſchter eines pre um übergetreten hen unterworfen ie Geſchichte von ind der Ottolal⸗ Gläſer voll und gern reden hit un und erzähle, r, er ſtreckte be en Wein, zünde gebend, die ihn ann fort: „In Konrad. Dun an; die dunllel n Brauen fürn er ſeine Krüſt ren alle kräftige em Orden un Oft haben fh en Schädel ein nicht dazu, del ie ene 0 egte zu ſagel 1 116 bene, es ſolle a lebe. Er geh Befehl verletz Nann, der —ů erer & Molitt eſianntmachung. Vertilgung der Raupen betr. Nr. 179. Die Beſitzer von Obſt⸗ bäumen, Zierbäumen und Geſträuchern in Gärten und Hofen, auf Feldern u. Wieſen, an Straßen und Wegen, wer⸗ den gemäß § 1 der Verordnung Großh. Handelsminiſterſums vom 10. Oktober 1864, R.⸗Bl. Nr. 56 Seite 337 auf⸗ gefordert, die bezeichneten Bäume und Geſträuche bis längſtens 1. Februar dieſes Jahres von Raupenneſtern zu reinigen und letztere zu vertilgen. Die Säumigen haben nebſt der ge⸗ ſetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß die ihnen obliegenden Arbeiten auf ihre Koſten durch Dritte zur Ausführung gebracht werden. Ladenburg, den 20. Oktober 1881. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Den Beſuch der Wirts⸗ häuſer und Tanzlokale durch Schüler betr. Nr. 42,924. Auf Grund der Ver⸗ ordnung vom 9. Juli 1879 wird hier⸗ durch verfügt, daß den Schülern der Volks⸗, Fortbildungs⸗ und Gewerbe⸗ ſchule, ſowie den Schülern anderer Lehr⸗ anſtalten, ſofern ſie vermöge ihres Al⸗ ters noch zum Beſuche dieſer Schulen verpflichtet waren, der Beſuch der Tanzlokale unbedingt, ſonach auch in Begleitung der Eltern oder anderer Fürſorger unterſagt iſt. Die diesſeitige Verfügung vom 29. Mai bleibt bezüglich des Beſuches der Wirtſchaftslokale aufrecht erhalten. Zuwiederhandlungen werden an den Wirten gewäß §8 77 des P.⸗Str.⸗G. B. geſtraft. Die Bürgermeiſterämter werden be⸗ auftragt, vorſtehende Bekanntmachung ſämtlichen Wirten gegen anher mitzu⸗ teilende Beſcheinigung zu eröffnen und durch die Polizeibedienſteten den Voll⸗ zug überwachen zu laſſen. Mannheim, den 7. Oktober 1881. Großh. Bezirksmt. Weber. Teubner. Nr. 3532. Dieſe Bekanntmachung wird hiermit zur geeigneten Kenntnis⸗ nahme der hieſigen Einwohner ver⸗ öffentlicht. Ladenburg, den 19. Oktbr. 1881. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Die regelmäßige Einſchätzung der Gebäude zur Brandkaſſe betr. Nr. 3511. Diejenigen Gebäudeeigen⸗ tümer deren Gebäude feit der letzten regelmäßigen Einſchätzung neu errichtet, durch Anbau in ihrem Umfang ver⸗ größert, oder durch Abbruch verkleinert, durch Verbeſſerungen in ihrem Werke erhöht, oder durch Baufälligkeit ber⸗ mindert und nicht ſchon im Laufe des Jahres abgeſchätzt und in Idas Feuer⸗ berſicherungsbuch mit augenblickliche Wirkung eingetragen wurden, werden hiermit aufgefordert, innerhalb acht Tagen auf der diesſeitigen Kanzlei An- zeige zu machen. Wer die Anzeige bezüglich der Ver⸗ minderung des Gebäudewertes unter⸗ läßt, hat nach § 27 des Feuerverſ. Geſ. vom Jahre 1852 eine Geldſtrafe bis zu 200 Mark zu erwarten. Ladenburg, 17. Oktober 1881. Bürgermeisteramt. A. Huben. Sonntag den 23. Oktober 1881 usflug f mit Familie nach Schriesheim. Abmarſch präcis 127¼ Uhr vom Schriesheimerthor. Der Vorſtand. 5 Die Vornahme der Reichstagswahl bter. Nr. 3523. Nach Vorſchrift des 8 6 und 8 des Reglements des Wahl⸗ geſetzes für den deutſchen Reichstag vom 31. Mai 1869 hat der Bezirksrat in der Sitzung vom 26. v. M. für die „ Donnerstag, den 27. Oktober d. J. 1 vormittags 10 Uhr bis abends 6 Uhr, 5 zu vollziehenden Wahl zum Reichstage, die hieſige Stadt in den IV. Wahl⸗ bezirk eingeteilt, als Wahlvorſteher der unterzeichnete Bürgermeiſter und als Stellvertreter Herrn Gemeinderat Peter Remelius dahier ernannt. Die Wahl findet im Rathausſaale hier ſtatt. Dies wird mit dem Anfügen öffentlich verkündet, daß nur ſolche Wähler zugelaſſen werden dürfen, welche in der Wählerliſte eingetragen ſind. Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte, in eine Wahlurne nie⸗ derzulegende Stimmzettel ohne Unterſchrift ausgeübt. Eine Stellvertretung zur Stimmenabgabe iſt unzuläſſig. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äuſſeren Kennzeichen verſehen ſein. (§S 10 des Wahlgeſetzes.) Die Stimmzettel ſind auſſerhalb des Wahllokals mit dem Namen des Kandidaten, welchem der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu verſehen. (§ 11 des Wohlgeſetzes.) Ladenburg, den 17. Oktober 1881. f Bürgermeiſteramt. 5 e % Bekanntmachung. 0 der Verfügung Großh. Bezirksamts Mannheim vom 26. v. M. Nr. 39,817 hat der Bezirksrat nach Vorſchrift der 88 6 und 8 des Re⸗ glements zur Ausführung des Wahlgeſetzes für den deutſchen Reichstag vom 31. Mai 1869 für die am Donnerstag den 27. Oktober 1881, vormittags 10 Jahr bis abends 6 Ahr ſtattfindende Wahl zum nächſten Reichstag, die hieſige Gemeinde zu einem Wahlbezirk abgegrenzt, als Wahlvorſteher den unterfertigten Bürgermeiſter und als deſſen Stellvertreter den Gemeinderat Gabriel Höfer ernannt und als Wahllokal das hieſige Rathaus beſtimmt. Die Stimmabgabe hat in der oben angegebenen Zeit zu erfolgen und werden zu ſolcher nur diejenigen zugelaſſen, welche in die Wählerliſte aufge⸗ nommen ſind. b Das Wahlrecht wird in Perſon und durch verdeckte Stimmzettel aus⸗ geübt. Abweſende können in keiner Weiſe durch Stellvertreter oder ſonſt an der Wahl teilnehmen. Der Wähler, welcher ſeine Stimme abgeben will, tritt an den Tiſch, an dem der Wahlvorſtand ſitzt und nennt ſeinen Namen, derſelbe übergibt, ſobald der Protokollführer ſeinen Namen in der Wählerliſte aufgeſucht hat, ſeinen Stimmzettel dem Wahlvorſteher oder deſſen Stellver⸗ treter, welcher denſelben uneröffnet in die auf dem Tiſch ſtehende Wahl⸗ urne legt. Die Stimmzettel ſind außerhalb des Wahllokals mit dem Namen des Kandidaten, welchem der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu verſehen. ſammengelegt ſein, daß der auf denſelben verzeichneten Namen verdeckt iſt. 1 Gaber. empfiehlt zu Allerheiligen alle Sorten Kränze in geſchmack⸗ Ebenſo auch alle friſchen Bindereien, als: Guirlanden, Katzenmaier. von Die Wahlzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit kei⸗ nem äußeren Kennzeichen verſehen ſein; ſie müſſen auch derart zu⸗ Schriesheim, den 17. Oktober 1881. 87 14 Bürgermeiſteramt. Die Hunſt. & Handelsgärknerei von C. Kaschuge vollſter Ausführung. Mooskränze von getrockneten Blumen, rund und oval gebunden, per Stück von 80 Pf. bis zu 3 Mk. 3 und Kränze mit lebenden Blumen; letztere ſchon Turn⸗Werein Tadenburg. Es diene hiermit den aktiven Turner nochmals zur Nachricht, daß die re⸗ gelmäßigen Turnübungen Montags und Donnerstags, abends 8 Uhr in der neuen Turnhalle ſtattfinden und bittet um pünktliches Erſcheinen. Ladenburg, 18. Oktober 18 Der Turnwart: A. Zentmahyer. NB. Unentſchuldigtes Ausbleiben und Zuſpätkommen wird von heute an beſtraft. Geſang-⸗Verein CTadenburg. Die regelmäßigen Übungsſtunden fin⸗ den jetzt wieder Mittwochs und Samstag, abends 8 Uhr beginnend ſtatt und bittet um pünkt⸗ liches Erſcheinen Der Vorſtand. Gegen Hals- & Brust-Leiden sind die Stollwerck'schen Honig- Bonbons; Malz - Bonbons, Gummi-Bonbons, à Packet 20 Pfg., sowie Stollwerck'sche Brust-Bon- bons. à packet 50 Pfg., die em- pfehlenswerthesten Hausmittel. Ruh r-Fettſchrot, Ruhr-Nuß kohlen . und f Saar-Außkohlen in jedem Quantum franco an das Haus geliefert, empfiehlt billigſt i Adolf Merkel. Nes Hilfe ſuchend, durchfliegt mancher Kranke die Zeitungen, ſich fragend welcher der vielen Heilmittel⸗Annoneen kann man vertrauen? Dieſe oder jene Anzeige imponirt durch ihre Größe; er wählt und wohl in den meiſten Fällen gerade das — Un⸗ richtige! Wer ſolche Enttäuſchun⸗ gen vermeiden und ſein Geld nicht unnütz ausgeben will, dem rathen wir, ſich von Richter's Verlags⸗ Anſtalt in Leipzig die Broſchülre e kommen zu laſ⸗ ſen, denn in dieſem Schriftchen werden die bewährteſten Heilmittel ausführlich und ſachgemäß be⸗ ſprochen, ſo daß jeder Kranke in aller Ruhe prüfen und das Beſte für ſich auswählen kann. Die obige, bereits in 450. Auflage er⸗ ſchienene Broſchütre wird grattz und franco verſandt, es entſtehen alſo dem Beſteller weiter keine Koſten, als 5 Pfg. für ſeine Poſtkarte. Thee & Chokolade. Schwämme in großer Auswahl empfiehlt L. Stenz.