nen Kindern, Weinleſe im rtigen Weine h, desgleichen ichnete Qua⸗ ie Quantität 8. Poöͤrdlich aber dieſe In der ein Erdbeben üinarets ſind Uunglückt. ineinati fand des Hecker⸗ alſynode der zu „nahen⸗ id auf der rbeſcheid⸗ r. (Produk⸗ Preiſe. rk.) 5. ruſſiſcher bis 27.25 26 50 bis . ruſſiſcher bis 21.25 llzer 20.—. bis 16.25. ürttemberger r —.— bis bis 16.—. bis —..— bis 25.50. ſcher 28.50 Kleeſamen, 2. Sorte is —. —. . Faß⸗ hien 64.— Petroleum Faßweiſe Kilo mit Nr. 4. 29.—. wierigkeiten unweſent⸗ es bot die ünf Jahren ie ruſſiſchen weſentlichen nun die Steiner in onen nach Es liegt If Steiner ttetes Zei⸗ ſämtlicher eſtellt, vor, ſcheinenden em Kata⸗ 250, in den Oſt⸗ land: 17, alſo 469 ine Karte unktiernng i den ein⸗ wie oft iSpreis iſt. Fach an⸗ her Blätter auch in r Katalog für Ruß⸗ wendbarer Molitor Bekanntmachung. Nr. 3357. Wir ſehen uns veran⸗ at auf das Verbot des Taubenaus⸗ ugs während der Herbſtſaat (8 35 f. 1 der Feldpolizeiordnung für den Atsbezirk Mannheim) aufmerkſam zu lachen, mit dem Anfügen, daß Ulber⸗ Hungen dieſer Vorſchrift, gemäß 8 Ziff. 1 des bad. Polizeiſtrafge⸗ buches, Strafe an Geld bis zu 60 Moder Haft bis zur 14 Tage zur Folge haben. Ladenburg, den 3. Oktober 1881. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Mekanntmachung. Diejenigen Umlagepflichtigen für das Jahr 1881, welche bis 15. Oktober 881 ihre Schuldigkeit nicht berichtigen, üben Klage zu gewärtigen. Ladenburg, den 3. Oktober 1881. Die Gemeindeverrechnung. Stumpf. Hekanntmachung. Den Schutz nützlicher Vögel betreffend. Wir ſehen uns veranlaßt auf 8 2 er Verordnung Großh. Handelsmini⸗ eriums vom 1. Oktober 1864 Reg.⸗ Matt Nr. 56 Seite 737; wonach das Einfangen, Töten und Feilbieten der Mheimiſchen Singvögel mit Einſchluß ger Meiſen, Lerchen, Droſſeln, Amſeln 1 Staare, der Schwalben, Krähen, Spechte und ſonſt keine Feld⸗ und Poldvögel, welche nicht zum Jagdwild gerechnet werden; endlich das Aufſtellen hon Vorrichtungen jeder Art zum Ein⸗ angen dieſer Vögel, als der Netze, Yogelherde, Leimruthen, Meiſenſchläge, Schlingen u dgl. verboten iſt, auf⸗ herkſam zu machen, mit dem Anfügen, gaß Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot ſtrengſtens beſtraft werden. Ladenburg, den 29. Sept. 1881. Bürgermeiſteramt. Brehm. Ein Klavier billig zu verkaufen. Näheres im Haſthous zum Hirſch in Neckarhausen. Prima Kohlen. Ruhr⸗-Fettſchrot, Ruhr-Rußkohlen und Haar-Rußkohlen in jedem Quantum franco an das Haus geliefert, empfiehlt billigſt Adolf Merkel. 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Ein einſtöckiges Wohnhaus mit Knieſtock, gewölb⸗ tem Keller, Scheuer und Stall, unter einem Dach, 2 Schwein⸗ ſtälle nebſt 27 Ruthen 50 Fuß aus⸗ und Gartenplatz am hin⸗ eren Graben beim ſchwarzen Kreuz dahier gelegen, einerſeits ohann Philipp Zeiher, anderſeits Gemeinde, hinten Konrad Wieder⸗ holt IV., vornen die neue Straße, , öffentlich zu Eigenthum verſteigert und endgiltig zugeſchlagen, wenn mindeſtens der Schätzungspreis geboten wird. Ladenburg, den 10. Sept. 1881. Der Vollſtreckungsbeamte: Großh. Notar Weber. Bekanntmachung. Die hieſige Gemeinde bedarf in die 8 Faſſelſtallung 5 „ 100 Zentner Spelzenſtroh beſter Sorte. Etwaige Angebote wollen mit ent⸗ ſprechender Aufſchriſt verſehen, binnen 10 Tagen dahier eingereicht werden. Schriesheim, 28. September 1881. Gemeinderat. Gaber. Karlsruher Kunſt- u. Runſtgewerbe⸗ Ausſtellungsloſe à 1 Mark und Württembhergiſche Tandesgewerbe-Ausſtellungs Toſe Zu haben bei J. F. Tang Sohn, Heddesheim. 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