pro 1881, hat in einer gefälligen Zuſchrift Großh. Bad. Zolldirektion vom 5. März l. J., eine dahin gehende Beantwortung erfahren, daß nach der für das Uebergangsjahr 1880 geübten Nachſicht für Verfehlungen, das Tabakſteuergeſetz nunmehr von jetzt ab ſtrengſtens nach Maßgabe des Geſetzes mit all ſeinen ſtrafrechtlichen Folgen zum Vollzuge ge⸗ brachte werde. 1. Ganz beſonderes Gewicht legt die Großh. Zolldirektion auf die genaue Befolgung der in § 22 Ziffer 1 d. G. vorgeſchriebenen „Pflanzung in geraden Reihen mit gleichen Abſtänden“, als weſentliche Vorbedingung ſowohl für das Blätter⸗ zählverfahren, als auch für die Abſchätzung nach dem Gewichte. Nun läßt ſich zwar die geſetzlich vorgeſchriebene Pflegung auf ſehr verſchiedene Weiſe bewirken. Als einfachſte und ſicherſte Methode dürfte ſich unſeren pfälziſchen Tabakpflanzern die hier in frü⸗ heren Jahren ganz allgemein übliche Pflanzung mit dem „Satzrechen“ (Marqueur) empfehlen, welche noch die weitere Vortheile bietet: a) daß ſich der Satzrechen (Marquer) ohne be⸗ ſonderen Koſtenaufwand von Jedermann leicht herſtellen läßt, b) daß er den vorſchriftsmäßigen Satz ſehr er⸗ leichtert und verbilligt, o) die Reiben⸗ und Pflanzenabſtände ganz be⸗ lliebig ohne jeglichen Verſtoß gegen die geſetz⸗ lichen Vorſchriften zuläßt und ſchließlich d) die Declaration der Pflanzenzahl ohne ſpecielle 5 Zählung der Pflanzen auf dem Felde, durch ein einfaches Rechenexempel ermöglicht. A. Satzrechen (Marqueur) für Pflanzungen von je 1⅛ũ Fuß auf 1½ Fuß im Quadrat. Zahnabſtände von je 1 Fuß. An dieſen hölzernen bezahnten Rechen befeſtigt man nun zum Gebrauche einen Stiel, ähnlich wie der des Heurechens und durchzieht damit das für die Pflanzung vorbereitete ſchollenfreie und abge⸗ ſchleifte Tabaksſeld ſeiner Länge nach, wodurch man die geſetzlich vorgeſchriebenen „geraden Reihen“ er⸗ hält; während das Durchziehen des Feldes mit demſelben Satzrechen der Breite oder Quere nach, die geſetzlich geforderten „gleichen Abſtände innerhalb der Reihtn“ ergibt. Will man dagegen, wie dies hier in Pfalz vielfach üblich iſt, die Pflanzung auf 1 zu 1½½ Fuß Abſtand bringen, ſo wendet man den nach⸗ ſtehenden Doppelſatzrechen an. B. Satzrechen (Marqueur )) für Pflanzungen von 1 ⅛ auf 2 Fuß Abſtand. 000101011b 2 Fuß J Werden Reihen⸗Abſtände von 1 Fuß be⸗ abſichtigt, ſo durchzieht man den Satzrechen mit ſeiner 1½ füßigen Zahnſtellung der Länge des Fel⸗ des nach; während der umgekehrte Satzrechen mit ſeiner einfüßigen Zahnſtellung, der Quere nach durch— zogen, die gewünſchte einfüßige Pflanzenabſtände innerhalb der Reihen ergibt, und umgekeht. Daraus iſt erſichtlich, daß der Pflanzer mit dem Satzrechen je nach der Zahnſtellung ganz be⸗ liebige Satzweiten leicht und ſicher herzuſtellen ver⸗ mag, ſich ſtets innerhalb der geſetzlichen Vorſchriften bewegt, und deßhalb auch nie ſtraffällig werden kann. Es iſt wohl ſelbſtverſtändlich, daß die Pflanze jeweils dahin zu ſtehen kömmt, wo ſich die beiden Marqueurlinien durchſchneiden. Welcher Satzrechen, bez. Satzweite nunmehr auch zur Anwendung kommen mag, ſtets wird ſich für die mittels des Satzrechens ausgeführte Pflan⸗ zung in Folge der ſich ſtets wiederkehrenden geraden Reihen mit gleichen Abſtänden innerhalb der Reihen, die Feſtſtellung der Geſammtpflanzenzahl einer be⸗ kannten Ackerfläche ſehr leicht und bequem durch ein ſehr einfaches Rechenexempel finden laſſen. Man braucht nur die für einen Quadrat- Meter oder Quadratruthe ermittelte Pflanzenzahl für den zur Anwendung gekommenen Satzrechen ein für allemal feſtzuſtellen, damit den Flächengehalt des Tabaksfeldes zu multipliciren, und an dem Er⸗ gebuiß die ermittelten Fehlſtellen in Abzug zu bringen, ſo iſt damit für den Tabakpflanzer und eventuell auch für die Steuerbehörde, die Geſammt⸗ pflanzenzahl eines Tabaksfeldes mit einer Leichtigkeit und Sicherheit ermittelt, welche die läſtige, zeitrau⸗ bende und praktiſch gar nicht durchführbare Zählung auf dem Felde an Sicherheit bei weitem übertrifft. Von der ſog verſchränkten Pflaazung haben wir deßhalb Umgang genommen, weil ſie hierorts und zwar nicht mit Unrecht gar nicht üblich iſt. 2. Bezüglich des von den Pfälziſchen Tabak⸗ pflanzern ganz allgemein geäußerten Verlangens der Feſtſtellung der Menge des mindeſtens zur Ver⸗ wiegung zu ſtellenden Tabaks nach dem Gewichte, verweiſt Großh. Zolldirektion auf die vom Bundes⸗ rathe erlaſſenen Dienſtvorſchriften, wonach die Ent⸗ ſcheidung betreffs der Deklaration nach der Blätter⸗ zahl oder dem Gewichte den Hauptſteuerämtern, beziehungsweiſe hier in Baden eventuell auch den Großh. Obereinnehmereien überlaſſen ſei. Aber auch dieſe hätten darin nicht völlig freie Hand, inſofern in dem gleichen Paragraphen dieſer Dienſtvorſchriften vorgeſchrieben ſei, daß das Mah zählen die Regel zu bilden habe, und die Gewicht abſchätzung ſich nur dann empfehle. wenn die r fahrungen aus den früheren Jahren genügende Anhaltspunkte für eine zuverläſſige Schätzung bieten. 9 a Nach Wiſſen Großh. Zolldirektion ſeſen a die Erfahrungen im abgelaufenen Jahre in dich Hinſicht keineswegs günſtige, und liege deßhalt Anlaß vor, dem Gewichtsabſchätzungsverfahren igen wie Vorſchub zu leiſten. Damit iſt die Beibehaltung der Gewichts ſchätzung von der jeweiligen Zuverläſſigkeſt de Schätzung abhängig gemacht, im übrigen aber az Regel das Blätterzählverfahren feſtgehalten, l werden ſich ſomit auch unſere Tabalfpflanzer in alle jenen Gemeinden in welchen die Gewichtsabſchätzung des abgelaufenen Jahres ſich als genügend zutreffen nicht erwieſen hat, auf das Blätterzähl verfahre für dieſes Jahr gefaßt halten. f Steht es aber feſt, daß dieſe Gewichtsabſchätzung gegenüber dem Blätterzählverfahren einen bedeuten geringeren Arbeits- oder Koſtenaufwand erforder und ſich die geſetzlich zuläſſigen und geübten Beg ſuchen in einem Fall als eine Begünſtigung, andern Fall dagegen als eine Benachtheiliguß darſtellen, und als ſolche auch von unſern Tabglz pflanzern angeſehen werden, ſo dürfte dieſe ſo un gleiche Behandlungsweiſe wohl auf die Dauer he nicht von langem Beſtande ſein. Welches Verfahren, ob Gewichtsabſchätzuß oder Blätterzählverfahren in den einzelnen Gemei den zur Anwendung kommen mag, jedenfalls werde unſere Tabakpflanzer gut thun, den gemäß 8 18 G. und § 2 der Bekanntmachung vorgeſehene Prüfungstermin nicht zu verſäumen, und etwaig berechtigte Reclamationen rechtzeitig geltend zu mache 3. Die im abgelaufenen Jahre in Folge de nicht vorſchriftsmäßigen Pflanzungen geforder Pflanzenzählung ſelbſt für die Deklaration nat dem Gewichte kommt für dieſes Jahr überall d wo die Deklaration nach dem Gewichte angeordne wird, in Wegfall, und behält ſomit ihre Giltigke nur für die Deklaration nach der Blätterzahl. Wo ſie nichts deſtoweniger verlangt wird, ge ſchieht es nur um bei etwaigen unvorſchriftsmäßige Pflanzungen, die Menge des wirklich ſteuerbarer Tabaksgewichts feſtzuſtellen. Inkereſſankt iſt die in der heutigen Nummer unſerer Zeitun ſich befindende Glücks⸗Anzeige von Samui Heckfcher ſenr. in Hamburg. Dieſes Haus hat ſit durch ſeine prompte und verſchwiegene Auszahlun der hier und in der Umgegend gewonnenen Beträg einen dermaßen guten Ruf erworben, daß wir Jeder auf deſſen heutiges Inſerat ſchon an dieſer Stell aufmerkſam machen. danken nachhing, deſto entſetzlicher ſchien es ihm, daß die Bekannten und Nachbarn das junge Kind in dieſem öden Trauerhauſe allein gelaſſen hatten, wo ſelbſt feſtere Nerven von den unheimlichen Ein⸗ bildungen und Erinnerungen erſchüttert werden mußten. Er kehrte die Augen gewaltſam gegen die braune Holzdecke, an der der helle Lichtring der Lampe ſpielte, und hörte den Todtenwurm droben picken und entſann ſich lustiger Abende viele Jahre zurück, wo er an demſelben Tiſch mit der Tante und der kleinen Julie geſeſſen und ihnen vorgeleſen hatte, und wie damals in den Pauſen daſſelbe Kniſtern in dem elten Holzgetäfel ſich hatte hören laſſen, ohne daß ihm oder den Andern den Ton unheimlich geweſen war. Es war ihm damals vorgekommen, als ob der Tod nur in den Büchern ſtände, die er mit Vorliebe las, Rittergeſchichten und Seeabenteuer, und ſpäterhin Trauerſpiele und ſchöne Gedichte. Die Tante war manchmal darüber eingeſchlafen, die Julie hatte aber immer größere Augen gemacht, je länger er las, und wenn es dann aus war und recht herzbrechend geweſen, hatten ſie doch ſchon fünf Minuten nachher wieder gelacht, wie die leichtherzigen Kinder, die ſie beide noch waren, obwohl er in Secunda ſaß und ſie als eine arme Waiſe wohl Urſach gehabt hätte, das Leben nicht leicht zu nehmen. Nun ſchlief die gute Tante den letzten Schlaf, und ihnen Beiden war das Lachen vergangen. Er war froh, als er das Mädchen wieder ein⸗ treten ſah. Es iſt nichts im Haus, ſagte ſie, als ein paar Eier und trockenes Brod und ſonſt Vor⸗ täthe zum Kochen. Ich könnte Dir einen Pfann⸗ kuchen backen, aber ich getraue mich nicht in die Küche; da hat es die Tante angefallen, als ſie eben dem Chriſtel einen warmen Umſchlag machen wollte, und die Zenz hat geſagt, hinter dem Herd hätte ſie das Choleramännlein ſitzen ſehn, mit einem grauen Bart und einer Warze auf der Stirn. Es iſt dummes Zeug, ich weiß es wohl, aber ich bin ſo ſchwach, Julius, vor meinen Augen tanzen gleich die ſchauerlichſten Fratzen, wenn ich in die Küche trete. Wart einmal, da im Schrank ſind noch Zwieback, die kannſt Du in den Wein tunken, die ſchaden Dir gewiß nicht. Sie öffnete einen alterthümlichen geſchnitzten Schrank mit Meſſinggriffen, aus dem die Tante ſo manchen Pfefferkuchen oder Apfel hervorgeholt hat, ihren jungen Vorleſer zu belohnen. Einen Teller mit hartem Backwerk nahm ſie heraus, dazu ein altes, mit eingeſchliffenen Figuren verziertes Kryſtall⸗ glas, und ſtellte beides vor Julius auf den Tiſch. Komm, Julie, ſagte er, indem er das Glas voll⸗ ſchenkte, Du ſollſt es mir credenzen. Wir wollen auf einen friſchen Lebensmuth mit einander trinken. Trinke nur Du, ſagte ſie. Ich brauche es nicht mehr. Im Gegentheil, was ſollte ich damit anfangen? Es würde mir das Sterben nur ſchwerer machen, wenn ich das Leben kurz vorher noch ein— mal liebgewänne. Du wirſt trinken, Julie, ſagte er ernſt und hielt ihr das Glas an die Lippen, daß ſie, wollend oder nicht, ein paar Tropfen koſten mußte. Ich habe Dir ſchon erklärt, daß ich dieſe Reden nicht mehr hören will, daß ich es gottlos finde, ſich muth⸗ willig ſelbſt den Tod heranzuängſtigen, zu ſaſten und zu wachen, bis man ſich endlich richtig ſelbſt umgebracht hat. Du ſiehſt freilich nicht ſo roſig aus, wie ich Dich zuletzt geſehn, aber ich denke, werden wieder die alte Julie aus Dir machen, wen auch nicht die wilde, mit der ich Räuber und Wan dersmann geſpielt habe im Garten hinter unſere Gießerei. Sie war auf einen Stuhl geglitten, der nebe dem Schränkchen halb im Schatten ſtand, und hiel die Katze wie einen Muff vor ſich auf dem Schooß Ein paar Augenblicke ſaß ſie da, mit geſchloſſene Wimpern, als hätten die wenigen Tropfen des ſtarken Weins ſie plötzlich eingeſchläfert. Und er während des Sprechens ſchlug ſie mühſam di Augen wieder auf. So magſt Du wohl reden, Julius, ſagte ſie weil Du nicht weißt, wie das Alles gekommen ſſſt Mit dem Schneider unten fing es an, den pflegte die Tante mit unſerer Magd, und wollte nicht, daß ich helfen ſollte, weil es mich zu ſehr angreie würde. Ich hatte noch nie einen Sterbenden ge ſehn, nicht einmal einen Todten. Denn wie damals die Nachricht lam, daß meine arme Mutter todtkray ſei, war ich noch zu jung, um gleich allein hinzu reiſen, und als die Tante ſich endlich auf den Weg machte, die Alles ſo umſtändlich anfing, und wit hinkamen, um ſie zu pflegen, da war ſie ſchon be graben. Die gute Tante hatte gedacht, ihrer Schweſter eine Laſt abzunehmen, indem ſie mich z ſich nahm und der Mutter nur den Chriſtel ſieß Nun hatte ſie ihr auch den letzten Troſt genommen ihre beiden Kinder noch vor ihrem Ende ſegnes zu können. 0 Fortſetzung folgt,) ein paar Wochen auf dem Lande in guter Luft Redaction, Druck und Verlag von Wucherer & Molilor Ladenburg. Bell Müller ſchtigt in hier geleg. anzulegen. hierüber l hauſe dah Einwer können be heim oder binnen 1. wiedrigenf lichem Tit als verſät Schries! 5 0 — lebens de ledigten 9 des Rath; Dienſtbote ſcen. 2 bis läng Mis., die Ladenb Bel — Die S christlicher iſt in Erl Vereinsm werben u Tagen oder ſchr Laden A Alle d don der Vogel h aufgeford Tage zu Klage. Beis tritt be mäßigu ein. ber Pf