Beßtanntmachung. Nr 1502. Die große Belaſtung des hieſigen Hoſpitalfonds, durch Zahl⸗ ung von Miethzinſen, veranlaßt uns zur Kenntnißnahme der hieſigen Ein⸗ wohner hiermit zu veröffentlichen, daß von jezt an Miethzinſe aus öffentlichen Mitteln nur dann bezahlt werden kön⸗ nen, wenn noch vor Beginn der Mieth⸗ zeit, beim Armenrathe, unter Vorlage des Miethvertrags darum nachgeſucht und von dieſem die Zahlung des Mieth⸗ zinſes aus öffentlichen Mitteln zuge⸗ ſichert worden iſt. Ladenburg, den 19. April 1881. Gemeinderath. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Nr. 1503. Anläßlich des Wohn⸗ ungswechſels in hieſiger Stadt, machen wir darauf aufmerkſam, daß jeder Ein⸗ und Auszug ſogleich ſchriftlich angezeigt werden muß, und daß nach § 49 des Polizeiſtrafgeſetzes diejenigen beſtraft werden, welche bemerkte Anzeige unter⸗ laſſen. Dabei wird wiederholt bemerkt, daß die An⸗ und Abmeldungen ohne Aus⸗ nahme nur Vormittags von 9 bis 12 Uhr entgegengenommen werden könnnen. Dies gilt ſelbſtverſtändlich auch für das An⸗ und Abmelden der Dienſt⸗ boten, Gewerbsgehilfen u. dergl. Ladenburg den 19. April 1881. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Den Schutz nützlicher Vögel betreffend. Wir ſehen uns veranlaßt auf 8 2 der Verordnung Großh. Handelsmini⸗ ſterums vom 1. Oktober 1864 Reg.⸗ Blatt Nr. 56 Seite 737; wonach das Einfangen, Tödten und Feilbieten der einheimiſchen Singvögel mit Einſchluß der Meiſen, Lerchen, Droſſeln, Amſeln und Staare, der Schwalben, Krähen, Spechte und ſonſt keine Feld⸗ und Waldvögel, welche nicht zum Jagdwild gerechnet werden; endlich das Aufſtellen von Vorrichtungen jeder Art zum Ein⸗ fangen dieſer Vögel, als der Netze, Vogelherde, Leimruthen, Meiſenſchläge, Schlingen u. dgl. verboten iſt, auf⸗ merkſam zu machen, mit dem Anfügen, daß Zuwiderhandlungen gegen dieſes . Verbot ſtrengſtens beſtraft werden. Ladenburg, den 19. April 1881. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Stollwerck schie Brust-Bonbons eine nach ärztlicher Vorschrift bereitete Vereinigung von Zucker u. Kräuter-Extrakten, welche bei Hals- u. Brust- Affectionen unbe- dingt wohlthuend Wirken. Naturell genemmen und in heisser Milch aufgelöst, sind dieselben Kindern Wie Erwachsenen zu empfehlen. Vorrätnig in versiegelten Packeten mit Gebrauchsanweisung à 50 Pf. In Ladenburg bei Gg. Lö ſch. „ Heddesheim J. F. Lang Sohn. ZEIT Degras beſte Lederſchmiere für Chaiſendächer, Reit⸗ und Sattelzeug, Pferdehufe; auch Conſervirungsſchmier für alles Schuhwerk, empfehle V. Frippmacher. Die Prämirung von Zuchtſtuten und Stutenfohlen bett. Für gute Zuchtſtuten im Alter von 2 bis zu 6 Jahren — für 15 jühige, welche eine Waide nicht begehen, jedoch nur dann, wenn ihre Ab⸗ ſtammung von einem mit badiſchen Staatsmitteln unterſtützten Hengste und durch Vorzeigen des von dem betreffenden Bürgermeiſteramt auf der Beſchäl⸗ karte beſtätigten Geburtsſcheins bei dem Vorführen nachgewieſen wird — werden auch im laufenden Jahre Zuchtpreiſe im Betrage bon 350, 200 u. 120 M. und Aufmunterungspreiſe im Betrage von 40 M. hiermit zur Be⸗ werbung ausgeſetzt; ferner für einjährige Stutenfohlen, welche bei einem Waidgange auf einer der von dem Staat unterſtützten Waiden während des Sommers, oder wenn zugleich ihre Abſtammung von einem mit badiſcher Staatsunterſtüuung gehaltenen Hengſte auf die obenbezeichnete Weiſe nachge⸗ wieſen wird, bei rationeller Stallaufzucht ſich beſonders entwickelt haben, Auf⸗ zuchtspreiſe im Betrage von 40 M. Die Bewilligung der Zuchtpreiſe iſt an die Bedingung geknüpft, daß die Preisſtuten zwei Jahre zur Zucht verwendet und von ſolchen Hengſten bedeckt werden müſſen, welche mit Staatsunterſtützung gehalten werden. Soll⸗ ten dieſelben innerhalb dieſer zwei Jahre nicht wenigſtens einmal trächtig werden, ſo iſt vom Beſitzer mindeſtens die Hälfte des empfangenen Preiſes zurückzuerſtatten. Für ſolche Stuten, für welche im vorigen Jahr ein Aufmunterungs⸗ preis bewilligt wurde, und welche ſich ſeit der letzten Muſterung entſprechend entwickelt haben, kann der vorjährige Preis auf den Betrag eines Zucht⸗ preiſes erhöht werden. Auch kann für einzelne hervorragende Stuten unter 8 Jahren, welche zwei Fohlen geworfen haben und ſtets gut gehalten waren, der ſeiner Zeit gewährte Zuchtpreis von 120 M. auf 200 und 350 M. erhöht werdeu, wenn von den Beſitzern derſelben die bei der erſtmaligen Preisverleihang feſtgeſetzten Bedingungen nochmals eingegangen werden. End⸗ lich iſt die Verleihung eines Preiſes an die Bedingung geknüpft, daß der Eigenthümer des prämirten Pferdes auf Anforderung dasſelbe zu einer land⸗ wirthſchaftlichen Ausſtellung vorfahrt. Die Muſterung der Stuten und Stutenfohlen und die Zuerkennung der Preiſe erfolgt in den Monaten Juli, Auguſt und September durch eine Kommiſſion, welche aus dem diesſeitigen Sachverſtändigen für Pferdezuchtan⸗ gelegenheiten, einem Thierarzte und je 2 Vertretern der landwirthſchaftlichen Bezirksvereine zuſammengeſetzt iſt. Die Bewerbungen um Staatspreiſe für Stuten und Stutenfohlen ſind längſtens bis zum 15. Mai l. J. bei den Bürgermeiſterämtern einzureichen und von dieſen längſtens bis zum 25. Mai den Gr Bezirksämtern vorzu— legen. Bewerbungen, welche bis zum 15. Mai Abends bei den Bürger⸗ meiſterämtern nicht angemeldet oder von dieſen nicht bis zum 25. Mai den Bezirksämtern vorgelegt worden ſind, werden bei der Preisvertheilung nicht berückſichtigt. Die Bewerbungen müſſen enthalten: I) Vor⸗ und Zunahme, Stand und Wohnort des Eigen⸗ thümers der Stute. 2) Alter, Farbe, Größe und Abzeichen, ſowie 3) Abſtammung der Stute, 4) die Beantwortung folgender Fragen: a. Iſt die Stute bedeckt? b' Hat ſie ſchon Fohlen zur Welt gebracht? i 0. Iſt dieſelbe von dem jetzigen Eigenthümer gekauft oder 7655 ſelbſt aufgezogen? und Ort der einzelnen Muſterungen werden ſpäter bekannt ge⸗ Zeit geben. Karlsruhe, den 8. April 1881. b Großherzogliches Handelsminiſterium. Turban. 7 Nr. 16494. Die Bürgermeiſterämter haben den Inhalt dieſer Be⸗ kanntmachung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe zu veröffentlichen. Mannheim, den 12. April 1881. „„ Großh. Bezirksamt. 8 15 Schredelſeker. 1 Beſchluß. Nr. 1512. Der amtlichen Verfügung entſprechend wird vorſtehender Erlaß Gr. Handelsminiſteriums zur Kenntnißnahme der hieſigen Pferdezüchter hiermit veröffentlicht mit dem Anfügen, daß etwaige Anmeldungen diesſeits innerhalb 14 Tagen zu machen ſind. 15 Ladenburg, den 19. April 1881. 5 Bürgermeiſteramt. . A. Huben. 0 8 Brehm. Velianntmachung und Einladung. Am Samſtag, den 23. dss. Monats, Vormittogs 11 Uhr, findet im Rathhausſaale eine Sitzung des Bürgerausſchuſſes ſtatt. Die Herren Mitglieder werden dazu, mit dem Erſuchen um pünktliches und zahlreiches Erſcheinen, eingeladen. Die Ausbleibenden haben Strafe zu erwarten. Gegenſtände der Tagesordnung ſind: I. Publikation der Gemeinderechnung pro 1880, nebſt Genehmigung 5 der Voranſchlags⸗Ueberſchreitungen. 2. Verkauf von 68 QuadratRuthen und 15 QuadratFuß und 45 . Quadrat Zoll bad, Maas Gemeindegelände an Adalbert Heiß hier. Ladenburg, den 16. April 1881. . . Der Bürgermeiſter. 7 Hectografen oder Verbielfältigungsapperate, ſpelg auf keinem Büreau oder bielmehr keinem Geſchüfte fehlen ſollen, ſind g den billigen Preis von Mk. 4, 0, 10 zu haben bei e E. G. Gutmann, Raohrbacherſtraße Ne. „ Heidelberg, a j 00 NB. Für die Herren Lehrer don f bach Mitte ſonders großem Nutzen. gain wele aarausfall wird ſofort geſtillt, E rte. 9225 He gratis gegen Retgur⸗ „ igele ode 10 marke. Edmund Bü ee oagang. — 8 Connewitz⸗Leipzig, Villa Bühligen, 4 dente iir. l. 34. Forderungen und Ausſtände aller Art, werden zum Politiſe Incasso übernommen, oder nach Um⸗ . den 23 ſtänden auch gegen Baar gekauft bog kala . det E. G. Gutmann, e 1 87 des a Rohrbacherſtraße Nr. 3 415 den General Heidelberg. treten, welcher e unc i Je Darlehen werden auf ſolid gebaute Häuſer zu ¼ der Taxation beſchafft von C. G. Gutmann Hypothekengeſchüft Heidelberg, fin, 23. April. ferenz wegen d dürfte, wenn ing folgen, im eletsburg, 21. des Standard . es berſtorbene xtöffentlicht wer agrariſcher cel bezweckt, die hͤlchen Bevölkerun i u stärken und die! in jeder Größe, werden auf erſtes Un⸗ terpfand, zu 4%, 4½¼ os, 4% 00, 4% und 5000 beſchafft, d. h. je nach der Größe und Sicherſtellung, von dem Hypothekengeſchäft 5 C. G. Gutmann, Rohrbacherſtraße Nr. 37 Heidelberg. b datis, 25. April. golonne des Ge Tunis und lager ud Kef. Bisher güſſe erſchwe i bahindert die A hen, 22. April. ſind in eine ge Jaſchar Bey, ul Aga, Juſſuff t Efendi und ein andere Häupter f — Die Albaneſen zwei türkiſche B. n glodelle von P u usgehungert wer ae regelmäßige Ba fr alle wehtigen ? Lupen beſetzt. Aus Man il la ch Vilfe ſuchend, . 000 1 durchfliegt mancher Kranke die Zeitungen, ſich fragend, welcher 5 der vielen Heilmittel⸗Annoncen kann man vertrauen? Dieſe oder jene Anzeige imponirt durch ihre Größe; er wählt und wohl in den meiſten Fällen gerade das — Un⸗ 4 richtige! Wer ſolche Enttäuſchun⸗ gen vermeiden und ſein Geld nicht Annütz ausgeben will, dem rathen wir, ſich von Richter's Verlags⸗ Anſtalt in Leipzig die Broſchilre „Gratis⸗Auszug“ kommen zu laſ⸗ ſen, denn in dieſem Schriftchen werden die bewährteſten Heilmittel ausführlich und ſachgemäß be⸗ ſprochen, ſo daß jeder Kranke in aller Ruhe prüfen und das Beſte für ſich auswühlen kann. Die obige, bereits in 450. Auflage er⸗ — ſchienene Broſchüre wird grat es und franco verſandt, es entſtehen alſo dem Beſteller weiter keine Koſten, als 5 Pfg. 0 — für ſeine Poſtkarte. Ju i e Un Nobelle von Hiermit zeige an, daß die Preiſe (For „ hatte mir's ſo hte und eine leis . Aber wie Du mr. Liqu ure reducirt habe und em pfehle ſolche zu nachſtehend billigen Preiſen. Kirſchwaſſer pr. Flaſche Mk. 2.— A es einerlei. 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