Alge n Haran i e E O MOSER 8. G 1 ITP ORRI. Zu haben bei: Herrn Jos. Buhmann, P. 1. Dösser Wwe in Dadenburg; G. Schotterer Wwe. in Schriesheim u. Ad. Moos in Heddesheim. (17683) e garantie für Reinet Beſtannkmachung. Die Fiſchereiaufſicht betr. Beſchluß. Nr. 12578. Wir bringen hiermit folgende auf die Fiſchereiaufſicht bezüg⸗ lichen Vorſchriften zur öffentlichen Kenntniß: Die Frühjahrsſchonzeit der Fiſche währt gemäß § 19 der Vollz. Verordn. zum Fiſchereigeſetz für den Neckar und deſſen Seitenbäche vom April, — in allen übrigen Gewäſſern vom 15. April bis Ende Mai und erſtreckt ſich auf alle Fiſcharten (mit Ausnahme der Salme (Lachſe), Seeforellen und Mai⸗ fiſche), ſowie auch auf die Krebſe. Verboten iſt innerhalb dieſer Zeit nicht nur das Fangen dieſer Fiſche mit Netzen und Raufen, ſodann auch das Feilbieten und Verkaufen, ſowie die Verabreichung derſelben in Wirthſchaften. Hiervon gelten folgende Ausnahmen: 1) Das Fiſchen mit Angeln lein⸗ ſchließlich der Legangeln) wird von dieſer Vorſchrift nicht betroffen. 2) Das Fangen der ſog. Naſen (Seißfiſche mit ſehr ſtark und koniſch hervorragender Schnauze, gerader Mundſpalte und langge⸗ reckter Körper) kann von dem ezirksamt ſolchen Fiſchern ge⸗ attet werden, welche ſich ver⸗ pflichten, die Fortpflanzungsele⸗ ente der gefangenen leichreifen Naſen zur künſtlichen Befruchtung und Ausbeutung zu bringen. Die Genehmigung wird nur ertheilt, ezirksamt nachweist, daß er in, oder in Gemeinſchaft mit ndern Fiſchern einen vorgeſchrie⸗ benen Brutkaſten beſitzt. 3) Verboten bleibt auch für die Aus⸗ nahmsfälle das Fiſchen zur Nacht⸗ eit ohne beſondere Genehmigung § 21 d. V.⸗Ordg.), ſowie die An⸗ wendung von Fiſchwehren, Sperr⸗ netzen (§ 22), Betäubungsmitteln, Gabeln, Stangen ꝛc. (§ 26). 4) Zum Fange kleiner Fiſche zur Ernährung von Fiſchen in Zucht⸗ teichen, ſowie von Köderfiſchen kann durch Vermittlung des Großh. ezirksamts von Großh. Han⸗ delsminiſterium Nachſicht ertheilt werden. 5) Die Schonzeit findet keine An⸗ endung auf geſchloſſene Teiche nd Behälter (worunter das ſog. Altwaſſer des Rheines nicht ver⸗ tanden); Es muß aber zum Transport nd Verkauf für Fiſche aus ſolchen auf Verlangen ein Urſprungsſchein vorgewieſen werden. Solche Urſprungsſcheine haben ünftig nur Geltung, wenn die⸗ elben bezirksamtlich ausgeſtellt ſind. Die Bürgermeiſterämter werden be⸗ auftragt, das geſammte Fiſcheraufſichts⸗ perſonal (Feld⸗, Wald⸗, Jagdhüter und Ortspolizeidiener) hiernach zu belehren und ſolche zur genauen Ueberwachung aufzufordern, ebenſo iſt den in der Gemeinde wohnenden Fiſchern Eröffnung zu machen und wie geſchehen anher zu berichten. Mannheim, den 30. März 1881. Großh. Bezirks⸗Amt. Weber. Alzeige und Empfehlung. Unterzeichnete empfiehlt ſich den geehrten Bewohnern von Ladenburg und Umgegend als Kleider macherin und bittet um geneigtes Wohlwollen. e 5 Irau & L. Karg. Ladenburg, den 8. April 1881. . Wiſſenſchaftlich geprüft und 2 ö begutachtet. Benedietiner, Doppelkräuter-Magenbitter, nach einem alten aus einem Benedietiner⸗ kloſter ſtammenden Recept fabrizirt und nur en gros verſandt von C. Vingel in Göttingen (Prov. Hannover.“ Der Benedicetiner iſt bis jetzt das koſtbarſte Hausmittel und hat ſich deßhalb in faſt jeder Familie eingebürgert. Der Benedietiner iſt aus den feinſten, auserleſenſten Kräutern zuſammengeſetzt, welche die Eigen⸗ ſchaften beſitzen, wohlthätig und erwärmend auf den Organismus einzuwirken. Der beste Beweis für die Güte des Benedictiner sind die unzähligen An- erkennungen, welche fortwährend dem Fabrikanten zugehen. Durch einen kleinen Versuch wird sich Jedermann von der Vortrefflickkeit des Benedictiner überzeugen und gern das Absatz- feld durch Weiterempfehlung vergrössern. NB. Jede Flaſche iſt mit dem Siegel „C. Pingel in Göttingen“ verſchloſſen und mit dem geſchützten Etiquett verſehen. Bei 5 Fl. Verpackung frei. Bei 4 10 Fl. freie Verpackung und 1 Fl. Preis à Fl. von ca. 0 Gr. Inhalt 5 5 70 5 gratis. Verſandt gegen Nachnahme 3 2 45 5 durch nachſtehende Niederlagen. En gros⸗Verſandt durch die Fabrik. Herr Jakob Geyer, Wirth und Jagdpächter in Petersbuch bei Tit⸗ „Baiern, berichtet: Ihr Benediktiner (bezogen aus der Hof⸗Apotheke zu Afra in Augsburg) iſt mir ſehr gut bekommen. Die Wirkung iſt über⸗ haupt bei Allen, die ihn in unſerer Umgegend genießen, vortrefflich gut und bitte weitere 10 Fl. zu ſenden ꝛc. SANT T BERNHARD 8 Magenbitter. Villigſtes Hausmittel, welches ſich in Jolge einer Portrefflichteit ebenfalls einer all⸗ W gemeinen Reliebtheit erfreut. Preis à Flasche ca. 150 Gr. Inhalt 1 Mark. 5 Vortheilhafte Flaſche von ca. 330 Gr. Inhalt 2 Mark. Der einzig ächte Benedictiner⸗Doppelkräuter⸗Magenbitter und Sanct Bernhard⸗Magenbitter von C. Pingel in Göttingen iſt zu haben in Tadenburg bei Brun. C. L. Stenz. Prima neuer Upferdezahnmais garantirt fü Keim fähigtteit Ad. Merkel. Vieh⸗ und Tungſalz empfiehlt billigſt ö 0 Neinmuth. empfiehlt billigſt Schreinerarbeil 1373. Mittwoch N 13. ds. Mig. Vormittags 11 Uhr wird im Rathhauſe hier das Borde des Polizeiwachzimmers, veranſchlagz z 57 Mk. 89 Pfg., an den Weg nehmenden öffentlich verſteigert. Ladenburg, den 8. April 188 Bürgermeiſteramt. 8 A. Huben. 9 Vefanntmachung, Nr. 1375. Nach gemachter Wühr⸗ nehmung haben auch auf hieſiger Ge⸗ markung die Feldmäuſe in bedenkliche Weiſe zugenommen, und iſt bei anhal⸗ telnder trockener Witterung deren Ver⸗ mehrung zu befürchten, wenn zur Ver tilgung derſelben nichts geſchieht. Die Güterbeſitzer werden deßhalb, Erſcheint I goproviſion. . Inſerate, haltige Petitzeile ol Aabattbewilligung. chmen Inſerate füt auf Grund des 8 36 Ziffer 5 dez Feldpolizeiordnung und 8 145 Jiffes 1 d. P. St. G. B., aufgefordert, auß ihren reſp. Grundſtücken die friſchen Mäuſelöcher zuzumachen und überhauß zur Vertilgung der Mäuſe möͤglichſt beizutragen. Die Nichtbefolgung dieſer Andru hat Strafe zur Folge. Ladenburg, den 8. April 1881. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Anzeige. Das Fiſchen und Froſchfangen in der Leimbach, Ilvesheimer Gemarkung iſt bei geſetzlicher Strafe verboten. Martin Tohnert, Ilvesheim, den 7. April 2 Zu verkaufen. 2 nur kurze Zeit gebrauchte Be laden aus Nußbaumholz, moderner Fagon und ſehr maſſiver Arbeit. Die ſelben werden auch einzeln abgegeben Näh. in der Expedition ds. Blattes 2 chocbde und Cacaos flor Grosgh. Bad., Kl. Preuss. U. Tals, Oesterr. Hol-Chobol.- Fabr.; Gebr. Stollwerck Döln. 18 Hof-Diplome, 21 goldene, Silberne und bronzene Medaillen. Reelle Zusammenstellung der Rohproduete. Vollendete mechanische Einrichtungen. Garantirt reine Qualität bel mässigen Preisen. Firmen-Schilder kennzeichnen die Conditoreien, Colonial-, Delicatess⸗ und Droguen-Geschäfte sowie Apo⸗ theken, welche Stollverck'sche Fabrikate führen. 3 Philipp Feuerſtein, Wittwe don Ilvesheim, läßt ihren Acker mit Sand am Atzelberg, neben Kaspar Althaus zu billigen Preiſen abführen. Wunſch franco u. umſonſt. Aber nicht an Tapezierer ſondern nur an Privatleute; da es uns abſolut nicht möglich, auf dieſe unglaublich billigen Preiſe noch Rabatt bewilligen zu können. Bonner Jahnenfabrit, Nonn. CT neueſte Muſter, unglaublich billig; Muſterkarten verſenden auf Ammenthaler Nas feinſte Qualität wieder enge bei C. L. Stenz. Frühling, Wonne athn Und ein Si Tönt auf n Wie der Und der He Mag das 9 Das des Kf Der mit Drückt das Gießt auch Segnend he Glätte ſi Die der Gr Fei're hoffe Froh das 2 Berlin den Apondenz“ zufolg Wiesbaden für de men; der dortige bis in das erſte in Berlin und U und Uebungen ſtat Der „Nordd det Bundesrathsat der Errichtung ein uzuſtimmen, die 125 auf 135 zu ſagt mindeſtens miederzahl für die auf 27 erhöht w Die Antwor heſandten der M ablehnend, ſtellt e welche kaum erf Antwort als dis! doch weitgehende und entſpricht n „Agenzia Stepha derer Seite verla Konſtantinopel e lehmen entſchließ ſchere Ausführu gewährleiſtet wür Berlin, wurde eine inter igen militäriſche gandenzen mit Verhaftungen vo Straßbu ſehende Kriegsz. licht, gewiſſe K bölkerung in At leriſche „Preſſe“ ſüngeren Leitart welcher in boml Republik und d t deſſen Fal Rührung blicken leute und eine den franzöſiſche Paris d des Gouvernei