geboren elche eine amen am E Miſſion eiſen bon Überfall ieder der ous und entkamen; 1, welch; icht theil⸗ aber ber⸗ e ſtarben die Reiſe dlich von bier Ein⸗ vorzüglich g ſie bei Munition ſchaftliche forſchung nerziellen nach dem la, von der alge⸗ Anſtifter Xpedition Ittagen. ordneten lich aber welcher 1 Einge⸗ n Folge r Unab⸗ er Inſel n. Drei iſt die 1. Das Tſchesme und das ittel ab⸗ iſt 19 vohner.) Getödte⸗ gerettete ich auf erungen ine An⸗ es mit en aus⸗ tlich et⸗ : „Das ch nicht ollen ein ich ſein. zen, zen. h, den. en, N, Nolitor 8 Beſtanntmachung. Die Fiſchereiaufſicht betr. Beſchluß. Nr. 12578. Wir bringen hiermit olgende auf die Fiſchereiaufſicht bezüg⸗ chen Vorſchriften zur öffentlichen enntniß: Die Frühjahrsſchonzeit der Fiſche ährt gemäß § 19 der Vollz. Verordn. m Fiſchereigeſetz für den Neckar und eſſen Seitenbäche vom April, — in len übrigen Gewäſſern vom 15. April is Ende Mai und erſtreckt ſich auf e Fiſcharten (mit Ausnahme der Zalme 1 0 Seeforellen und Mai⸗ ſche), ſowie auch auf die Krebſe. Verboten iſt innerhalb dieſer Zeit icht nur das Fangen dieſer Fiſche mit etzen und Raufen, ſodann auch das eilbieten und Verkaufen, ſowie die Jerabreichung derſelben in Wirthſchaften. Hiervon gelten folgende Ausnahmen: 1) Das Fiſchen mit Angeln lein⸗ ſchließlich der Legangeln) wird von dieſer Vorſchrift nicht betroffen. 2) Das Fangen der ſog. Naſen (Weißfiſche mit ſehr ſtark und koniſch hervorragender Schnauze, gerader Mundſpalte und langge⸗ ſtreckter Körper) kann von dem Bezirksamt ſolchen Fiſchern ge⸗ ſtattet werden, welche ſich ver⸗ pflichten, die Fortpflanzungsele⸗ mente der gefangenen leichreifen Naſen zur künſtlichen Befruchtung und Ausbeutung zu bringen. Die Genehmigung wird nur ertheilt, wenn der betr. Fiſcher dem Großh. Bezirksamt nachweist. daß er allein, oder in Gemeinſchaft mit andern Fiſchern einen vorgeſchrie⸗ benen Brutkaſten 1 3) Verboten bleibt auch für die Aus⸗ nahmsfälle das Fiſchen zur Nacht⸗ zeit ohne beſondere Genehmigung G 21 d. V.⸗Ordg.), ſowie die An⸗ wendung von Fiſchwehren, Sperr⸗ netzen (8 22), Betäubungsmitteln, Gabeln, Stangen ꝛc. (§ 26). Zum Fange kleiner Fiſche zur Ernährung von Fiſchen in Zucht⸗ teichen, ſowie von Köderfiſchen kann durch Vermittlung des Großh. Bezirksamts von Großh. Han⸗ delsminiſterium Nachſicht ertheilt werden. 5) Die Schonzeit findet keine An⸗ wendung auf geſchloſſene Teiche und Behälter (worunter das ſog. Altwaſſer des Rheines nicht ver⸗ ſtanden); Es muß aber zum Transport und Verkauf für Fiſche aus ſolchen auf Verlangen ein Urſprungsſchein vorgewieſen werden. Solche Urſprungsſcheine haben künftig nur Geltung, wenn die⸗ ſelben bezirksamtlich ausgeſtellt ſind. Die Bürgermeiſterämter werden be⸗ ng, das geſammte Fiſcheraufſichts⸗ Personal (Feld⸗, Wald⸗, Jagdhüter und e hiernach zu belehren und ſolche zur genauen Ueberwachung dufzufordern, ebenſo iſt den in der Hemeinde wohnenden Fiſchern Eröffnung zu machen und wie geſchehen anher zu berichten. Mannheim, den 30. März 1881. Großh. Bezirks-Amt. Weber. Schreinerarbeit! Nr. 1373. Mittwoch den 13. ds. Mts. Vormittags 11 Uhr wird im Rathhauſe hier das Borden des Polizeiwachzimmers, veranſchlagt zu Mk. 89 Pfg., an den Wenigſt⸗ gehmenden öffentlich verſteigert. Ladenburg, den 8. April 1881. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Altkatholiſce Gemeinde. Sonntag, den 10. April (Palmſonntag) Vormittags 11 Uhr Gottesdienſt. N 5 Grünerdonnerstag, den 14. April Morgens 7 Uhr Gottes⸗ dienſt mit Bußandacht und Communion. Charfreitag, den 15. April Nachmittags 2% Uhr An⸗ dacht mit Predigt. Nur noch über Sonntag . auf dem Marſitplatz in Ladenburg, Groſes illuſtrirkes Vanorama der Neuzeit enthaltend: die ſchönſten Anſichten von Städten und Landſchaften der Welt, als die Ausſicht vom Rigi-Kulm, die Rieſenſtadt London, den Rheinfall bei Schaffhauſen, Salzburg, das Paſſionsſpiel von Oberammergau, die heilige Grabeskirche zu Jeruſalem u. ſ. w. Eintrittspreis 20 Pfg., Kinder 10 BYfg. Zu zahlreichem Beſuch ladet ergebenſt ein 3. LKowinger. Anzeige und Empfehlung. Unterzeichnete empfieht ſich den geehrten Bewohnern von Ladenburg und Umgegend als Kleider macherin und bittet um geneigtes Wohlwollen. 1 Achtungsvollſt Frau CF. Karg. Ladenburg, den 8. April 1881. Turnverein Ladenburg. Sonntag, den 10. April d. J. Turngang nach Großſachſen, Ceutershauſen und Schriesheim. Abmarſch Mittags 1 Uhr, Zuſammenkunft im Gaſthaus „zum Um vollzähliges Erſcheinen bittet Der Turnrath. empfiehlt billigſt f a g Th. Reinmuth. apeten; neueſte Muſter, unglaublich billig; Muſterkarten verſenden auf Ta franco u. umſonſt. Aber nicht an 0 ſondern nur an Privatleute; da es uns abſolut nicht möglich, di laubli billigen Preiſe noch Rabatt bewilligen zu können. Meftanntmachung. 8 Nr. 1375. Nach gemachter Wahr⸗ nehmung haben auch auf hieſiger Ge⸗ markung die Feldmäuſe in bedenklicher Weiſe zugenommen, und iſt bei anhal⸗ telnder trockener Witterung deren Ver⸗ mehrung zu befürchten, wenn zur Ver⸗ tigung derſelben nichts geſchieht. Die Güterbeſitzer werden deßhalb, auf Grund des § 36 Ziffer 5 der Feldpolizeiordnung und § 145 Ziffer 1 d. P. St. G. B., aufgefordert, auf ihren, reſp. Grundſtücken die friſchen Mäuſelöcher zuzumachen und überhaupt zur Vertilgung der Mäuſe möͤglichſt beitragen. Die Nichtbefolgung dieſer e hat Strafe zur Folge. a Ladenburg, den 8. April 188 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Ankündigung. Die Wittwe und Erben des ver⸗ ſtorbenen Landwirths Johann Adam Schuhmann von hier, laſſen mit obervormundſchaftlicher Genehmigung Donnerstag den 28. ds. Mts., Vormittags 10 Uhr im Rathhauſe dahier unten beſchriebene Liegenſchaften der Erbvertheilung wegen öffentlich verſteigern und erfolgt der endgültige Zuſchlag, wenn der Schät⸗ zungspreis geboten wird. 15 a) Ein einſtöckiges Wohn⸗ haus mit Scheuer, Stal⸗ lung und Keller, auf der ſchmalen Seite da⸗ hier gelegen, einerſeits Georg Heinrich Moraſt Wittwe, anderſeits Peter Haas. b) 30 Ruthen Gras⸗ und Baumgarten im Oelberg. o) Ein zweiſtöckiges Wohn⸗ haus, unten Stall, oben Wohnung mit Tabacks⸗ ſchupfen bei obigem Wohnhaus. Zuſammen taxirt zu 5000 M Ein zweiſtöckiges Wohnhaus mit Anbau und Tabacks⸗ ſchupfen auf der ſchmalen Seite dahier gelegen, vorn der Mühlbach, hinten und unten Jakob Heuchel, taxirt zu 2000 M. Schriesheim, den 5. April 1881. Das Bürgermeiſteramt. Gaber. Anzeige. Das Fiſchen und Froſchfangen in der Leimbach, Ilvesheimer Gemarkung iſt bei geſetzlicher Strafe verboten. Martin Cohnert. Ilvesheim, den 7. April 1881 Zu verkaufen. Vonner Jahnenfabrik, Bonn. J. Tanttmardenhenden empfehle Hemdenſtoffe und 0 ätze. D. Hirſch galt Nachfolger, (J. Haſſelbach). 0Cattune n. Eine große Parthie neue ächte Atlas und Crettone Cattunen, ſind friſch bei mir eingetroffen, und gebe ſolche ſehr billig ab. 2 nur kurze Zeit gebrauchte Bett⸗ laden aus Nußbaumholz, moderner Fagon und ſehr maſſiver Arbeit. Die⸗ ſelben werden auch einzeln abgegeben. Näh. in der Expedition ds. Blattes Geſucht. Es wird ein braves, ſolides Mädchen geſucht, gegen guten Lohn. Näheres in der Expedition dieſes Blattes. Deutſche und franzöſtſche mouſſtrende Weine Champagner ſowie ächtes 5 4 ſchwarz⸗ wälder Kirſchenwaſſer empfiehlt billigſt die Weinhandlung von J. J. Scola, 0