85 gekanntnachung, Nr. 823. Großh. Bezirksamt Mannheim, hat mit Verfügung vom 23. ds. Mts. Nr. 8831 anher mitgetheilt, daß in der Stallung des Pächters Michael Treiber auf dem Schwabenheimerhof, die Maul⸗ u. Klauen⸗ ſeuche ausgebrochen ſei. adenburg den 28. Februar 1881. Bürgermeiſteramt. 5 A. Huben. 1 Brehm. Die im Landwirthſchaftlichen Wochenblatt, vom Jahre 1872 erſchienene Belehrung über die Maul⸗ und Klauenſeuche, wird, zur allgemeinen Kenntniß Belehrung über die Maul- und Klauenſeuche, insbeſondere den Selbſtſchutz gegen ihren Schaden an Hausthieren. Das häufige Auftreten der Maul⸗ und Klauenſeuche und ihre weitge⸗ hende Verbreitung im Lande hat das Gr. Miniſterium des Innern veran⸗ laßt, dieſe Seuchenkrankheit näher beobachten, ihren Schaden feſtſtellen zu laſſen und die zweckmäßigſten Schutzmittel gegen dieſelbe nach Lage der neuer⸗ ings gemachten Erfahrungen anzuordnen. In der nachſtehenden Belehrung ſoll den badiſchen Viehbeſitzern das Ergebniß der erwähnten amtlichen Erhebungen über die Seuche kurz mitge⸗ theilt und zugleich angegeben werden, wie ſie ihren Viehſtand vor derſelben ſchützen können, und was ſie zu thun und zu laſſen haben, wenn die Seuche hre Thiere befallen hat. Die Maul⸗ und Klauenſeuche ergreift ſämmtliche landwirthſchaftliche Hausthiere, namentlich aber das Rind, das Schein und das Schaaf. Die Krankheit entſteht hier zu Lande nicht von ſelbſt, d. h. weder durch beſon⸗ dere Anlage der Thiere, noch durch Veränderungen und Schädlichkeiten der 5 noch durch Einfluß der Witterung, noch durch unreines oder ſchlechtes utter. Hingegen iſt nachgewieſen worden, daß die Seuche lediglich durch einen eſonderen Anſteckungsſtoff erzeugt wird. Dieſer Anſteckungsſtoff (Seuchengift) befindet ſich hauptſächlich in dem Jrhalt der Bläschen am Maul und an den Klauen kranker Thiere, aber auch auf der Haut der Thiere, in deren Excrementen, im Miſt und ihrem Futter; er haftet an den Geſchirren, Stallgeräthen und Stalleinrichtungen, an den Lagerplätzen kranker Thiere, an Grundſtücken, wo ſolche gewandelt ſind, ſowie an den Kleidern derjenigen Menſchen, welche mit kranken Thieren in Be⸗ rührung gekommen ſind. Die Uebertragung der Seuche von kranken Thiere auf geſunde erfolgt entweder unmittelbar durch Anſteckung (von Thier zu Thier) oder unmittel⸗ bar durch andere Träger des Seuchengiſts. Die Anſteckung der Thiere kann daher auf ſehr verſchiedene Weiſe er⸗ folgen, z. B. man kauft Rinder, Schafe Ziegen, hauptſächlich Schweine, auf einem Markte oder an einen Orte wo ſeuchenkrankes Vieh ſteht oder geſtan⸗ den hatte, oder man ſtellt Dienſtboten ein, welche kurze Zeit vorher in einem verſeuchten Stalle beſchäftigt waren, oder Viehhändler, Metzger, Quackſalber, die an einem Tage, oder im Laufe mehrerer Tage Seuchenſtälle beſucht haben, treten in einen oder mehrere ſeuchenfreie Ställe, begreifen dort die Thiere und tragen den Anſteckungsſtof in alle beſuchten Stallungen eines Ortes oder einer Gegend; oder es wird eine Vieh⸗beſonders Schweineherde, welche ſeuchen⸗ kranke Thiere führt, auf der Straße und durch Ortſchaften getrieben, ſo bleibt der Anſteckungsſtoff von den Bläschen um die Hauttheile der Klauen auf dem Boden haften, ſo daß alle Thiere, welche dieſe Straße hierauf begehen, ange⸗ ſteckt werden können; noch gefährlicher iſt es wenn eine ſolche Herde an einer öffentlichen Tränke getränkt wird, da alle an der Tränke nachfolgenden Thiere zu erkranken pflegen. So kommt es, daß oft plötzlich und unerwartet viele oder alle Thiere eines Ortes oder einer Gegend, wie unter dem Einfluſſe einer allgemein verbreiteten Schädlichkeit von der Seuche befallen werden. Durch den unter den Landwirthen üblichen Beſuch fremder Ställe, durch das Ab⸗ und Verleihen von Stall⸗ und Wagengeſchirren, durch den Ankauf von Futter und Streumitteln aus verfeuchten Gehöften, durch das Einſtellen von Wirths⸗ und Mühlenſtälle, kurz durch alle Perſonen und Gegenſtände, welche mit landw. Hausthieren in Berührung kommen, iſt die Möglichkeit, die Seuche in den Stall zu ſchleppen, vorhanden. Iſt es auch manchmal nicht gerade auf der Hand liegend oder überhaupt nicht nachweisbar, wie die Anſteckung erfolgt ſein möge, immerhin kann man ſicher ſein daß das erkrankte Thier mit dem Anſteckungsſtoff der Seuche kürz⸗ lich in Berührung gekommen war. Weil es nun ganz gewiß iſt, daß die Krankheit ſich ausſchließlich auf dem Wege der Anſteckung weiter verbreitet, ſo liegt es auch in der Hand des Viehbeſitzers, ſeine Thiere erfolgreich vor der Seuche zu ſchützen Man befolge einfach nachſtehende Regeln: g Man kaufe keine Hausthiere zur Zeit und an einem Orte, wann und wo die Seuche herrſcht, man vermeide beſonders auf Viehmärkten zu kaufen, wenn nur der geringſte Verdacht der Seuche vorliegt. Größere Guts⸗ und S mit eigener Wartung und beſonderen Geſchirren für neu angekauftes Vieh zu halten. Rückt die Seuche in die Nähe eines Ortes und in dieſen ſelbſt vor, ſo verſchließe man die Ställe mit dem Schlüſſel, tränke und halte die Thiere ſo viel als möglich im Stalle oder im eigenen Hofe, weiſe Metzger, Vieh⸗ Milch⸗ und Butterhändler von demſelben zurück, verleihe und leihe kein Futter, Stroh, keine Wagen u. ſ. w., kurz man ſchneide dem Anſteck⸗ ungsſtoffe jede Brücke zum Hofe gründlich ab. Iſt man genöthigt, mit dem Vieh auszufahren, ſo beſtreiche man die Haut zwiſchen den Klauen und die Kronen der letzteren mit Theer, der billig die Kronen der Thiere mit einer Auflöſung von Carbolſäure in Waſſer (1 ö Theil auf 150 Theile) vor und na ch dem Ausfahren. Ferner vermeſd Viehbeſitzer thun gut daran, eine abgeſchloſſene, wo möglich abgelegene Stallung in den Gasfabriken abgegeben wird oder beſſer, man bade die Klauen und; Thiere, als Aufſcheuern, Reiben mit Strohſeilen u. ſ. w. Erbſen, Victoria Prima geſchält ganz u. geſpalten per Pfd. 18 N man wͤhrend deſſelben die Berührung mit anderen landw. Hausthieren alle Gattungen und ſtelle womöglich nie in Wirths⸗ oder Mühlenſtälle ein. Neue Dienſtboten müſſen an Körper und Kleidern gehörig gereinig werden, ehe ſie ihre Stallgeſchäfte beginnen. Der überlegende Thierheſitz findet ſelbſt die Regeln, die in den einzelnen Fällen zu beobachten hal, um überall die Berührung des Anſteckungsſtoffes zu vermeiden. Iſt die Seuche dennoch in den Stall eingedrungen, ſo zeige man de Fall der Ortsbehörde an und verhüte weiteren Schaden durch freiwillige Ah ſperung ſeines Stalles und Gehöftes. Um ein ſchnelleres Durchſeuchen der Thiere zu erzielen, beſtreiche ma allen Rindviehſtücken eines Stalles das Flotzmaul und die inneren Maulthei mit dem Geifer der kranken Thiere; dieſe behandle man einfach reinlich, ge weiches Futter, nährende Tränke und beſonders gute, trockene Streu, he meide Arzneigeben und Operationen im Maule oder an den Klauen Je einfacher und reinlicher man die Patienten pflegt, um ſo, ſchnell und ſchadloſer verläuft die Krankheit. 1 Kälber und ganz fette oder ſchwere Thiere liefere man, unter Verhü ung der Krankheitsperſchleppung an die Schlachtbank. Treten beunruhigen Zeichen an den kranken Thieren auf, ſo berufe man einen approbirten Thierar⸗ Iſt die Seuche in einem Stalle erloſchen, ſo ſchaffe man den Dung demſelben heraus und vergrabe ihn unter den Düngerhaufen, ferner waſt man den Boden, Wände, Decke, Fenſter, Thüren, Krippen, Raufen 1 ſämmtliche Stallgeräthe und Zuggeſchirre mit warmer Lauge ſo gründliche möglich. Unnöthig und mittelbar ſchädlich iſt es, wenn man als Borbeugung mittel (um die Krankheit zu verhüten) gefunden Thieren Arzneien verabreic Arzneien mit ſolcher Wirkung ſind zur Zeit nicht bekannt. f Hingegen iſt es eine beſtimmte Erfahrungsſache, daß man bei geng Beobachtung vorſtehender Regeln die Seuche von den Ställen ferne hal kann und daß die ausgebrochene Seuche am raſcheſten und ohne größer Schaden zu hinterlaſſen dann verſchwindet, wenn die Thiere nur reinlich g halten und gepflegt werden. Der Selbſtſchutz iſt das ſicherſte Mittel gegen die Verbreitung der Ma und Klauenſeuche und die vernünftige Behandlung der erkrankten Thiere einzige Weg zur Verhütung ihres größeren Schadens. Zur gefl. Beachtung Unterzeichnete empfiehlt ſein Lager in: Mehl aller Sorten, Weiß⸗ und Brodmehle. Suppenartiſel und Hülſenfrüchte jeder Art als: Reis, Gerſte, grüne Kern, Haferkern, Hirſen, Sago, Panie mehl, Suppennudeln, Linſen, Bohnen, Canarienſame Sommerreps. 5 Zwetſchgen und Schnitze Prima per Pfd. 24 Pfg. ,,, 18 Wachholderbeeren 7 FJutterartikel: Futtermehl, Korndunſt, Weiß⸗ u. Kornkleien, Welſchkorn, Repskuchen, Hühner⸗ und Tauben ⸗ Futter Malzkeimen. 75 75 710 u 7. März. erlin de 1 gerlin 1 Uhr den N. h a eke berlau 10 peſchrige Etatsperiode aun, daß der Reichstag a ian nuf und mit Genehmigu lneriode 2 3 cen geben . 5 Arn pl sch ur 2. ontuel für den Posten d Au Suchſen in Ausficht E kit der zurcgetretene crete Ain Nai als Gnaden bew Valin den 5. Mirz. De In deln, Gtaf v. St. Vall n aniſen worden, der en i Pondere Befriedigi dn i Drulſchland an de e Mel tehme, welcher vor l b große Ergebniſſe! Vulin. Der Bundesrath h. N emien, die ſich hn dr Sprung ſattfind. arne ene aufgeſtellten uin kön, des Halten und in in im beychneten Näumer wür Bideruf unter nähe n id Controlen geſtatt⸗ lr Pont unterliegt de n busch Unfange wie di u Snkrrrin. Jeldſaat: Kleeſamen ewiger, deutſcher u. Esparſetten, Pferde Saatwicken, Erbſen, Welſchkorn, Gerſte (Chewalie 2 zahnmais, Hafer. Gartenſamen jeder Art. Futterſalz per Ctr. 2 Mk. 30 Pf Dan e eh,, , Vrima Garten-Malzkeimen. Peru Guano aufgeſchloſſen per Ctr. 139 Salz: 77 Amoniack Superphosphat Nr. 1 „ „„ 77 77 Nr. 2 1 77 77 9 77 50 P Fleiſchdünger aufgeſchloſſeen „ „ 11 i Kaly Superphosphat 170 , 50 P 5 8 Nußrfioßlen und Saarkohlen. Achtungsvoll Jaden burg. Alleinige Niederlage Der bei Touis Schmelzerſch Louis Weleker Kinderwagenfobri in Ladenburg. 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