Einladung zur Erſatzwahl des Gemeinderaths. Nr. 658. Zufolge Verfügung Gr. Bezirksamts vom 24. Dezember 4880 Nr. 54,660 iſt für den, zufolge bezirksrätblicher Entſchließung, gemäß Verfügung Gr. Bezirksamts vom 24. November 1880 Nr. 49,669 /entlaſſenen Gemeinderath J. F. S cochateine Erfatzwahl vorzunehmen. Auf Grund des 8 16 Abſ. 3 des Geſetzes- über die Verfaſfung und Verwaltung der Gemeinden hat die Wahl für die Reſtdienſtzeit des Genannten, das iſt 4. Januar 1883, zu erfolgen. 75 Dieſe Wahl findet nun im hieſigen Rathhauſe am Samstag den 19. dſs. ts, ſtatt. Die Wahl geſchieht mittelſt geheimer Stimmgebung und es werden die Wahlzettel, welche die Wahlberechligten ausfüllen und verſchloſſen der Wahl⸗ kommiſſion persönlich zu übergeben haben, am Wahltag im Wahllokal aus⸗ getheilt. Die Uebergabe der ausgefüllten Wahlzettel hat von 9 Uhr bis 11 Uhr, des Vor⸗ Nachmittags zu geſchehen. Nach Ablauf der oben angegebenen Zeit mehr angenommen. Wahlberechtigt ſind alle Gemeindebürger mit Ausnahme derjenigen: welchen das Wahlrecht durch Urtheil entzogen iſt und zwar Dies: diejenigen, welchen nach Maßgabe der §8 32 und 33. ver⸗ glichen mit § 34 Ziff. 4 des R.⸗St.⸗G.⸗B., die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt ſind, für die im Urtheil ausgeſprochene Zeitdauer: h) diejenigen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Dieb⸗ ſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend einer Strafe verurtheütt worden ſind, ſofern nicht in den beiden Fällen (a u. b) die Folgen dieſer Verurtheilungen durch Be⸗ gnadigung, Verjährung oder Wiedereinſetzung in den vorigen Stand wieder getilgt ſind; diejenigen, welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſetz ganz oder theilweiſe entzogen iſt (z. B. die Ortsabweſenden, Ent⸗ mündigte, Mundtode, oder ſolche, welche ihren Lebensunterhalt, ar⸗ muthsbalber aus öffentlichen Kaſſen oder Lokalanſtalten erhalten. S 54 und 70 des B. R.⸗G. Außerdem werden zur Abſtimmung nur zugelaſſen, welche in der Liſte der Wahlberechtigten eingetragen ſind. Wählbar in den Gemeinderath ſind nach § 15 des Geſetzes ſämmtliche Gemeindebürger mit Ausnahme derjenigen: 5 1. welche nicht wahlberechtigt ſind, (ſiehe oben). Die Ortsabweſen⸗ heit iſt jedoch kein Hinderungsgrund für die Wählbarkeit; 2. die als Soldat im wirklichen Dienſte ſtehen; über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt und zwar während der Dauer des Gantverfahrens und fünf Jahre nach Schlutz deſſelben, ſofern ſie nicht früher nachweiſen, daß ſie ihre Glaͤubiger befriedigt haben; denen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz oder zeitweiſe entzogen iſt. Die Austretenden ſind wieder wählbar. werden keine Abſtimmungen ſind meinderaths in auf⸗ oder abſteigender Linie oder im zweiten oder dritten Grade der Seitenlinie verwand oder verſchwägert ſind. Hiernach können Vater und Sohn, Großvater und Enkel, Schwie⸗ gervater und Tochtermann, Großſchwiegervater mann, Brüder und Schwäger, Oheime und Neffe nicht zu gleicher Zeit im Gemeinderath ſizen, ebenſo auch nicht die Ehemänner noch lebender Schweſtern. Wird ein Bürger, der mit einem Mit⸗ oder verſchwägert iſt, als Bürgermeiſter gewählt, ſo muß der Verwandte oder Verſchägerte aus dem Gemeinderath austreten. Vorgeſetzte Staatsverwaltungsbeamte und Ortsgeiſtliche können die Wahl in den Gemeinderath nur annehmen, wenn ſie ihre Stelle niederlegen. Unter denſelben Vorausſetzungen kann auch jeder Staatsbürger gewählt werden. Mit Annahme der Wahl erwirbt der Gewählte das Bürgerrecht unentgeltlich. Es ſteht ihm ftei, ſich in den Bürgernutzen einzukaufen oder nicht. Die Wahlberechtigten werden darauf aufmerkſam gemacht, daß die Ge ⸗ meiuderäthe auch die Pfandgerichte bilden und als ſolche Haäſtbar ſind; daher es im Intereſſe ver Gemeinde zur Erhaltung ihres Kredits liegt, das Augen⸗ 805 55 170 Bürger zu richten, die neben den übrigen Er⸗ orderniſſen durch ihre perſönlichen und Verme ältni inlängli 5 ch ögensverhältniſſe hinlängliche Die Liſte der wählbaren und wahlberechtigten Bürger liegt im Rath⸗ Hauſe jetzt und während der Wahlhandlung zur Einſicht auf. Die Wahlbe⸗ rechtigten werden eingeladen, zahlreich zur Wahl zu etſcheinen und machen insbeſondere darauf aufmerkſam, bei Ausfüllung der Wahlzettel den Vor⸗ und Zunamen, ſowie den etwaigen Stand und Gewerbe des Vorzuſchlagen · den genau anzu Se ben, damit keine Zweifel entſtehen könne 5 Ladenburg, den 12. Februar 1881. Der Gemeinderath. 5. Die mit dem Bürgermeiſter oder einem andern Mitglied des Ge⸗ und Großtochter⸗ gliede des Gemeinderaths auf die vorbezeichnete Weiſe verwandt umſonſt und franco. Aandnitihſchuftl. Bezirks Ladenburg. Die Froſtſchäden an den Obſtbäumen bel. Das Großh. Handelsminiſterium hat ſich mit Erlaß vom 4. ds. Mig 7555 Tittroch und Nr. 951 bereit erklärt, für den diesſeitigen Vereinsbezirk durch Sachverſtändig * der Großh. Obſtbauſchule, eine Auswahl geeigneter Obſtbäume treffen zu la rade am 7g und ſowohl die Koſten des Verſandtes als auch, ſoweit die verfügbaren Mit ausreichen, einen Theil der Ankaufskoſten zu übernehmen. Mir ſehen hiernach bis ſpäteſtens am 25. ds. Mis. Anmeldung ſolcher Vereinsmitglieder entgegen, welche junge Obſtbäume durch unſere Ve mittelung beziehen wollen und bitten zur Vermeidung von Mißverſtändniſſe um ſchriftliche Bewerbung und etwaige Angabe der gewünſchten Sorten. Die verehrl. Bürgermeiſterämter werden gebeten, Vorſtehendes de Vereinsmitgliedern in geeigneter Weiſe bekannt geben zu laſſen. 5 Schließlich bemerken wir, daß wir gerne bereit ſind, auf Ansuchen, az den Gemeinden ihren Bedarf an Obſtbäumen bei dieſer Gelegenheit dei 1 19. Febr. Fe u chlfen neten . 1 Ladenburg den 14. Februar 18 81. En z in Auftrage Die Direktion. ie in ien: Sec Schmezer. . angeferti Wiſſenſchaftlich geprüft und Benedlictiner emmt begutachtet. Doppelkräuter-Magenbiſter, nach einem alten aus 7 Benedickine des Fri kloſter ſtammenden Recept fabrizirt und n 7 10 en gros ver fandt von a 5 Nr de⸗ 3 . 8 C. Vingek in Göttingen (Prov. Hannoye 2 cd 80 5 Der Benediktiner iſt bis jezt d 1255 2 11 koſtbarſte Hausmittel und hat ſich deßhe l die nenen in faſt jeder Familie eingebürgert. 2 die Stell Venedictiner iſt aus den feinſten, auserleſen 1 5 ie legte Kräutern zuſammengeſetzt, welche die Eige 1 8 8 der D ſchaften beſitzen, wohlthätig und erwärme de Eng auf den Organismus einzuwirken. den erfolgen. Der beste Beweis für die Güte des 8 A Nieieni Benedictiner sind die unzähligen An- f erkennungen, welche fortwährend dem Fabrikanten zugehen. Durch einen kleinen Versuch wird sich Jedermann von der Vortrefflickkeit des Benedictiner überzeugen und gern das Absatz- feld dureh Weiterempfehlung vergrössern. 4 IB. Jede Flaſche iſt mit dem Siegel „C. Pingel in Göttingen“ perſchloſſen und mit dem geſchützten Etiquett verſehen. 5 „ Bei 5 Fl. Verpackung frei. 10 Fl. freie Verpackung und 1 Preis à Fl. von ca. 330 Gr. Inhalt 3 M. 50 Pfigratis. Verſandt gegen Nachna „e e , „6 5 pf, f 2 l i er. * i En gros-Berſandt durch die Fab Frau Quante, Oberſörſtersgattin, Marktl am Inn in Oberbahen n berichtet: Haben Sie die Güte, mir wieder 5 kleine Fl. Benedickiner zu 8505 deß füt d ſenden. Ich habe ſchon vielen Leuten denſelben empfohlen, da er bei Magen⸗ „Stofen⸗ krampf ꝛc. vortrefflich wirkt. Ein Mädchen, welches Jahre lang an Magen krampf litt, der durch kein Mittel zu beſeitigen war, iſt ebenfalls durch Flaſchen Benedictiner „gründlich geheilt“ ꝛc. 111 SANCT BERNTHA agen bitter. Villigſtes Hausmittel, welches ſich in Nolge ſeiner Vortrefflichleit ebenfalls einer al⸗ N gemeinen Beliebtheit erfreut, Preis à Flasche ca. 150 Gr, Inhalt 1 Mark, Vortheilhafte Flaſche von ca. 330 Gr. Inhalt 2 Mark. Jerwai Der einzig ächte Benedictiner⸗Doppelkräuter⸗Magenbitter und en 0 ann; Bernhard⸗Magenbitter von C. Pingel in Göttingen iſt zu haben 1 dem ſie an di in Tadenhurg hei Brun. C. J. Plenz. mnie 2 4115. 2 . Den Intereſſenten die ergebenſte Mittheilung, daß ich den Betrieb d 5 65 g Scehneide mühle! 5 in Tadeuburg wieder eröffnet habe und mich vorkommenden Falles beiße ban dat empfohlen halt FJ. Voſeßel⸗ Faſtnacht! Prachtpolle u. billige Coffe dun bahnen arneval e aller Art, nicht zu verleihen. Cottillo d Gegenſtände. Knallerbſen a 100 Stück 88 Pfg. Carnengliſtiſch n n gde malte Bilder zur Saal- Decoration (Lebensgröße). Masken, Beſo chen . borden Stoffe ꝛc. Carnevals-Geſellſchafts⸗Kappen, Carnevals⸗ Ari me, ag jeder Art! Theater⸗Decorationen auf Stoff gemalt. Preis⸗Verzeichmt den Wend, 1 Nonner Jaßnenfabril, Woun.