2 Beſtanntmachung. 1 Den einjährigen Militär⸗ . dienſt betr. 0 Nr. 120. Bei der Prüfungskommi⸗ ſion für Einjährig⸗ Freiwillige laufen zahlreiche Geſuche um Zulaſſung zum einjährigen Dienſt verſpätet oder unver⸗ ſpätet ein. Wir bringen deßhalb die Beſtimm⸗ ungen des 8 89 der Erſatzordnung über Nachſuchung der Berechtigung zum ein⸗ jährigen Dienſt zur allgemeinen Kennt⸗ niß. 9 89. I. Die Berechtigung zum einführig Freiwilligendienſt darf nicht vor vollen⸗ detem 17. Lebensjahr nachgeſucht wer⸗ den. Der Nachweis derſelben iſt bei Verluſt des Anrechts ſpäteſtens bis zum 1. April des erſten Militärpflichtjahres zu erbringen. 2. Die Berechtigung wird bei der jenigen Prüfungs⸗Commiſſion nachge⸗ ſucht, in deren Bezirk der Wehrpflich⸗ dige geſtellungspflichtig iſt. 3. Wer die Berechtigung nachſuchen will, hat ſich bei der unter Nr. 2 be⸗ eichneten Prüfungs⸗Kommiſſion ſpäte⸗ ſtens bis zum 1. Februar des erſten Militärpflichtjahres ſchriftlich zu melden. Dieſer Meldung ſind beizufügen: 9 Oeffentlich Aufforderung. Die Anmeldung zur Stamm⸗ rolle betreffend. Nr. 26. In Gemäßheit des § 56 der Erſatzordnung werden die Militär⸗ pflichtigen, welche bei dem Erſatzge⸗ ſchäft des Jahres 1881 meldepflichtig ſind, aufgefordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: a) alle Deutſche, welche im Jahre 1881 das 20. Lebensjahr zurücklegen, alſo im Jahr 1861 geboren ſind; b) alle früher geborenen Deut⸗ ſchen, über deren Dienſtpflicht noch nicht endgiltig, durch Aus⸗ ſchließung, Ausmuſterung, Ueberweiſung zur Erfatzreſerve oder Seewehr, Aushebung für einen Truppen⸗ oder Marine⸗ heil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatzbehörden bon der Anmeldung ausdrück⸗ lich entbunden oder über das Jahr 1881 hinaus zurückge⸗ az) ein Geburtszeugniß, b) ein Einwilligungs ⸗Akteſt des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über die Bereitwillig⸗ keit und Fähigkeit, den Freiwilli⸗ gen während einer einjährigen altiven Dienſtzeit zu bekleiden, auszurüſten und zu verpflegen. o) ein Unbeſcholtenheitszeugniß, wel⸗ ches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnaſien, Realſchulen, Progymnaſien und höh. Bürger⸗ ſchulen) durch den Director der Lehranſtalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei⸗ obrigkeit oder ihre vorgeſetzte Dienſtbehörde auszuſtellen iſt. Suüͤmmtliche Papiere ſind im Origi⸗ nal einzureichen. 4. Außerdem bleibt die wiſſenſchaft⸗ liche Befähigung für den einjährig⸗frei⸗ willigen Dienſt noch nachzuweiſen. Dies kann entweder durch Beibringung von Schulzeugniſſen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prüfungs⸗Com⸗ miſſion geſchehen. 5. Der Meldung bei der Prüfungs⸗ Commiſſion ſind daher entweder die Schulzeugniſſe, durch welche die wiſſen⸗ ſchaftliche Beſähigung nachgewieſen wer⸗ den kann, beizufügen, oder es iſt in der Meldung das Geſuch um Zulaſſung zur Prüfung auszuſprechen. Die Einreichung der Zeugniſſe darf kis zu dem unter Nr. 1 genannten äußerſten Termine ausgeſetzt werden. In dem Geſuche um Zulaſſung zur Prüfung iſt anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der ſich Meldende geprüft ſein will. Auch hat der ſich Meldende einen ſelbſtgeſchriebenendebens⸗ lauf beizufügen. Mannheim den 4. Januar 1881. ſtellt wurden. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderath desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohn⸗ ſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abwefend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu ge⸗ ſchehen, ſie ſoll enthalten: Vor⸗ wund Zunamen des Pflichtigen, deſſen Geburtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand und Wohn⸗ ſitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder todt ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugniß vorzulegen. Bei wiederholter An⸗ meldung müſſen die Looſungsſcheine vorgelegt werden. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. a 1 85 den 4. Januar 1881. 1 Bürgermeiſteramt. A. Huben. 2 . Brehm. Großh. Bezirks⸗Amt. Weber. Reſchert. Bekanntmachung. Nr. 322. Der Gemeinde⸗Steuer⸗ cataſter pro 1881 iſt aufgeſtellt und liegt vom 22. d. Mts. an, acht Tage lang zur Einſicht der Betheiligten in dieſſeitigem Geſchüftszimmer auf. Ladenburg, den 21. Januar 1881. Blürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Friſch al in Gelde Delecates-Häringe Sardinen Sardellen ollmöpfe Kieler Sprolten bei eingetroffen. V. Trippmacher, 5 ——. Preiſe von Schuh und Wollwgaren herabgeſetzt. BVelianntmachung. Allmendvertheilung betr. Nr. 360. Wir erſuchen die hieſigen Bürgergenußberechtigten alle auf die diesjährige Allmendvertheilung bezüg⸗ lichen Anmeldungen wegen Eintritt, Rang, Rücken ꝛc. nur am nächſten Mittwoch und Donnerſtag 26. und 27. dſs. Mts., Vormittags von 10 12 Uhr zu machen, wobei wir bemerken, daß Anmeldungen außer bemerkter Zeit nicht angenommen werden und ſolche nach der feſtgeſetzten Friſt keine Berückſich⸗ tigung finden können. i Die Allmendvertheilung ſelbſt findet am Dienstag, 1. Februar 1884 Vormittags 9 Uhr im Rathhauſe dahier ſtatt. Ladenburg den 24. Januar 1881. Gemeinderath. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Nr. 320. Der hieſigen Einwohner⸗ ſchaft bringen wir die nachſtehende Ge⸗ ſchäftsordnung vom 20. Septbr. 1877, zur genauen Meachtung wieder. holt zur Kenntnißnahme. Zur Erledigung der: e 1. Klagen in bürgerlichen Rechts⸗ ſtreitigkeiten und jene wegen Be⸗ leidigungen und dergleichen wer⸗ den auch künftighin jeweils Dienstags von 10—12 Ahr erledigt. Außer dieſer Zeit können derartige Klagen nicht angenom⸗ men werden, ganz dringende Fälle ausgenommen. Wohnungsanzeigen, An⸗ u. Ab⸗ meldungen von Dienſtboten, Ge⸗ werbsgehilfen u. dgl. ſind an den Wochentagen jeweils Vormik⸗ tags von 9—12 Ahr zu machen. Zu anderer Tages. zeit werden derartige An- zeigen unnachſichtlich abge⸗ wieſen. Standesamtl. Geſchäfte als: Auf⸗ gebotsverlangung wegen Ehe⸗ ſchließungen, Geburts⸗ u. Sterbe⸗ falls Anzeigen ſind an den Wochen⸗ agen jeweils Vormittags von 10—12 Ahr zu machen. Zu andern Stunden werden derartige Anzeigen nicht berückſichtigt. Die Gemeinderathsſitzungen wer⸗ den wie bisher, jeweils am Frei⸗ tag Nachmittag von 2 Ahr an ſtattfinden und ſind Ange⸗ legenheiten die den Gemeinderath ſpeziell angehen während der Zu den beliebteſteu Witzblättern Deu Bekanntmachung. Die Wiederbeſetzung erfeh Steuercommiſſarsdienſte heir, [Nr. 176. Mit Erlaß Gr, Figag miniſteriums vom 6. November 9 Nr. 5780 wurde der Steuercomm ez dienſt in Mannheim für die Gemeinden; Mannheim, Feudenheim, Käfertha Sandhofen und Wallſtadt dem Seh commiſſär Dauth in Mosbach ih tragen. — Die übrigen Gemeinden dez diesſeitigen Amtsbezirks: Ilvesheig, Ladenburg, Neckarhauſen g Schrieshei m wurden dem neuer⸗ richteten Steuercommiſſärs⸗ Deng Weinheim, welcher mit gleichem e laſſe dem Steuercommiſſär Bunge z. Z. in Säckingen übertragen erden iſt, zugetheilt. — Steuercommiſſar dag hat ſeinen neuen Dienſt bereits her nommen und Steuercommifar Burger wird den Dienſt in Weinheim guf . April l. Is. antreten. Dies wird zur Kenntnißnahme der hieſigen Einwohner hiermit veröffenſſich Ladenburg, den 15. Januar 1881. Gemeinderath A. Huben, Brehm Bekanntmachung Vertilgung der Raupen bei Nr. 179. Die Beſitzer vo Dol bäumen, Zierbäumen und Geſteincherg in Gärten und Höfen, auf Feldern g. Wieſen, an Straßen und Wegen, des den gemäß § 1 der Verordnung Graßh, Handelsminiſteriums vom 10, Oktobe 1864, R.⸗Bl. Nr. 56 Seite 387 auß gler Geſträuche bis längſtens 1. Febri dieſes Jahres bon Raupenneſtern reinigen und letztere zu vertilgen. Die Säumigen haben nebſt der ge ſetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß d Koſten durch Dritte zur Ausführung gebracht werden. Ladenburg, den 14. Januar 1881 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm Berliner a WES PEN 38,000 Exemplare! lands gehörend, Inſertionspreis pro Zeile (36 Büchſtaben) nur 85 Pfennig. Sitzung vorzubringen. Die Armenrathsſitzungen finden jeweils am erſten Montag des Monats ſtatt u. mittags 10 Ahr. Zur Erledigung der Ge⸗ ſchäfte welche auf die Führ⸗ ung der Grund⸗ u. Vfand⸗ bücher, das Jeuerverſicher⸗ ungs⸗ Nechnungsweſen und dal. Bezug haben, ſind die Wochennachmittage v. 2—6 Ahr beſtimmt. Ladenburg, den 20. Januar 1 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Wegen borgerückker Saſſon, habe die 10 . 15 881. Vuchbinderwerkzeug zu verkaufen bei Wittwe Hölzel in In ein hieſiges Putzgeſchäft wird ein Lehrmädchen geſucht. Täglich friſchgewäſſertfe Stocklisch V. Trippmacher. Schriesheim. Näheres in der Expedition ds. Bl. empfehle V. Trippmacher. Inſeratentheil dieſes Blattes gepachtel Brehm. Inſertionsaufträge zu adreſſiren an die Annoncen Expedition zwar Vor N 8 o lf S kein er, Hamburg. Dieſe Annoncen-Expedikion hat denz Bei Durchſicht des illuſtrirten Buches: „Dr. Airy's Heilmethode“ 5 werden ſogar Schtwerkraulke die Ueberzeugung gewinnen, daß auc ſie, wenn nur die richtigen Milte zur Anwendung gelangen, noch Heilung erwarten dürfen. Es ſollte ewührten Heilme und nicht ſäumen, zuſchaffen. Ein „ wird gratis und In dem weit⸗ icht“ T verbreiteten Buche „Die Gicht 8 8 . nden Gicht⸗ und Adeumatismus⸗ 3 8 “Leidende die bewährteſten Mittel 2 8 Lelde ihre oft ſehr ſchmerzhaften 3 eiden angegeben, — Heilſlttel, 8 welche ſelbſt bei veralteſen Fallen S8 noch die erſehnte Heilung beachten. 8 5 —Proſpect gratis it. fraue. Gegen Sg Einſendung von 1 Mk. 20 Pig. ird 5 „Dr. Airy's Heilmethode“ und für “ S. 60 Pfg. das Buch „Die Gicht“ fraſte 2 überall hin verſandt von Nichter's 2 N Verlags ⸗Anſtalt in FLeißzig, 8 m des gefordert, die bezeichneten Bäume un ihnen obliegenden Arbeiten auf ihre * — abifon. ö guſerate, „ betele oder ligung. date für! f. 0. 20 gullsruhe 8 In Miniſteriu i wurd u diner lang a in den Ru eemwalt von Keen G1 lweiſen Ve. F gulsruhe der ir Vegutacht il Verſcherung n, belw. B hungen am in dieſe Kom l Varcherung n Staatszwan Sbraßburge d In hat unter d 1 Ne Aufhebung de i ohringen in e ae mit heutige E nbtulicher Druck A, welche in de lotet Und det Ju fein. Berlin ben? Amok bei der Er gefunden. Einrichtun zuschlagen, birken die küchung bon 0 5 0 1 dußte nich blen,“ bem n Shülein pr Vl ih nicht nale ſcharf. fam mach dle und ſchr 1 6 0 3 Uünthelen kar de . len Zuhörerin 1 in Grauſen. Uadachen, um 9 Laa borfüh . Se ſagte das 5 as Bewußt den gegen